Kärnten

ESF - Europäischer Sozialfonds
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2), Schwerpunkt 1 (Mitarbeiterqualifikation)
Bereitgestellt von: Arbeitsmarkt Service Kärnten

  • Antragstellung durch Arbeitgeber 
  • Ausnahmen 
    • Gebietskörperschaften
    • sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts  
    • politische Parteien  
    • radikale Vereine  
  • Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?  
    • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
    • Frauen unter 45 Jahren,
      • die höchstens eine Lehrausbildung oder
      • eine mittlere Schule abgeschlossen haben 
    • Wiedereinsteigerinnen 
  • Wer kann diese Förderung NICHT in Anspruch nehmen?   
    • UnternehmenseigentümerInnen
    • Handelsrechtliche GF von Unternehmen und statutarische GF von Vereinen
    • Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften  
    • ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen) 
    • Lehrlinge 
    • Geringfügig Beschäftigte 
  • Was wird gefördert? 
    • Personalaufwand für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, während der bezahlten Arbeitszeit (nicht förderbar sind Fahrt-, Unterkunfts- und Reisekosten) 
    • Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll  
    • Inhaltsabklärung - Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen 
    • Mindestens 16 Einheiten (1 EH = 50 min) 
    • Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden  
  • Woraus besteht das Förderbegehren?  
    • Angaben zu den Kursen als Ergebnis des Bildungsplans und zu den TeilnehmerInnen pro Kurs
    • Personenblatt pro TeilnehmerIn 
    • Bildungsplan pro TeilnehmerIn 
    • Verpflichtungserklärung 
  • Wie viel wird gefördert?  
    • 60% des anerkennbaren Personalaufwandes für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
    • 2/3 der anerkennbaren Kursgebühren  
    • Für Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung 3/4  
    • Abrechnung 3 Monate nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme
  • Antrag: Für den Antrag ist es notwendig, dass Sie sich direkt an das AMS wenden!

FÖRDERRICHTLINIEN KÄRNTEN