Kärnten
ESF - Europäischer Sozialfonds Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2), Schwerpunkt 1 (Mitarbeiterqualifikation) Bereitgestellt von: Arbeitsmarkt Service Kärnten - Antragstellung durch Arbeitgeber
- Ausnahmen
- Gebietskörperschaften
- sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts
- politische Parteien
- radikale Vereine
- Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
- Frauen unter 45 Jahren,
- die höchstens eine Lehrausbildung oder
- eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- Wiedereinsteigerinnen
- Wer kann diese Förderung NICHT in Anspruch nehmen?
- UnternehmenseigentümerInnen
- Handelsrechtliche GF von Unternehmen und statutarische GF von Vereinen
- Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
- Lehrlinge
- Geringfügig Beschäftigte
- Was wird gefördert?
- Personalaufwand für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, während der bezahlten Arbeitszeit (nicht förderbar sind Fahrt-, Unterkunfts- und Reisekosten)
- Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll
- Inhaltsabklärung - Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
- Mindestens 16 Einheiten (1 EH = 50 min)
- Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden
- Woraus besteht das Förderbegehren?
- Angaben zu den Kursen als Ergebnis des Bildungsplans und zu den TeilnehmerInnen pro Kurs
- Personenblatt pro TeilnehmerIn
- Bildungsplan pro TeilnehmerIn
- Verpflichtungserklärung
- Wie viel wird gefördert?
- 60% des anerkennbaren Personalaufwandes für ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
- 2/3 der anerkennbaren Kursgebühren
- Für Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung 3/4
- Abrechnung 3 Monate nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme
- Antrag: Für den Antrag ist es notwendig, dass Sie sich direkt an das AMS wenden!
FÖRDERRICHTLINIEN KÄRNTEN
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