Wien
ESF - Europäischer Sozialfonds
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2), Schwerpunkt 1 (Mitarbeiterqualifikation)
Bereitgestellt von: Arbeitsmarkt Service Wien
- Antragstellung durch Arbeitgeber
- Ausnahmen
- Gebietskörperschaften
- sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts
- politische Parteien
- radikale Vereine
- Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
- Frauen unter 45 Jahren, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
- Wiedereinsteigerinnen
- Wer kann diese Förderung NICHT in Anspruch nehmen?
- UnternehmenseigentümerInnen
- Handelsrechtliche GF von Unternehmen und statutarische GF von Vereinen
- Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
- Lehrlinge
- Geringfügig Beschäftigte
- Was wird gefördert?
- Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll
- Inhaltsabklärung - Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
- Mindestens 16 Einheiten (1 EH = 50 min)
- Das Begehren muss vor Beginn der Schulung eingereicht werden
- Woraus besteht das Förderbegehren?
- Angaben zu den Kursen als Ergebnis des Bildungsplans und zu den TeilnehmerInnen pro Kurs
- Personenblatt pro TeilnehmerIn
- Bildungsplan pro TeilnehmerIn
- Verpflichtungserklärung
- Wieviel wird gefördert?
- 2/3 der anerkennbaren Kursgebühren
- Für Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung 3/4
- Abrechnung 3 Monate nach Ende der Qualifizierungsmaßnahmen
- Wenden Sie sich bezüglich des Antrags an das für Sie zuständige AMS: Hier finden Sie die Liste der Zuständigkeiten.
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