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Kassennachschau und Kassenprüfung - vom Kassenbericht bis zum Z-Bon



Lösung:

Neue Maßnahmen der Betrugsbekämpfung kommen? Kassenrichtlinie, Kassennachschau durch Finanzpolizei, standardisierte Kurzprüfung und Risikoprüfung

Eine neue Kassenrichtlinie soll künftig das Umfeld der Registrierkassen in Österreich neu regeln. Dabei soll klargestellt werden, welche Aufzeichnungen und Daten bei der Nutzung der verschiedenen Kassensysteme Voraussetzung für ordnungsmäßige Aufzeichnung darstellen. Mit der Verlautbarung der Richtlinie wird im Dezember gerechnet. Ab dann bestehen umfassende Regelungen zu Dokumentation, Belegerteilung, Protokollierung und Datenvorlage, die sich nach den unmittelbaren technischen Gegebenheiten der verwendeten Kasse (des Systems) richten.

Neben den Kassenprüfungen, welche speziell ausgebildete Betriebsprüfer durchführen, kann die Finanzpolizei künftig auch die Grundaufzeichnungen und Berichte aus Kassen kontrollieren (Kassennachschau), siehe WKO

Weiters sind neue Formen der BP, sogenannte standardisierte Kurzprüfungen und standardisierte Risikoprüfungen geplant.

Lesen Sie dazu ein Statement von Mag. Lindner (Steuerberatung Linder & Gruber):

"In Form dieser einheitlichen Richtlinie soll künftig sowohl auf Seiten der Unternehmer, als auch auf Seiten der Kassenanbieter oder -hersteller für Rechtssicherheit gesorgt werden. Insbesondere werden in diesen Kassenrichtlinien häufig vorkommende Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen erörtert werden.

Darin wird geregelt, welche Daten in welcher Form erfasst, aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entspricht ein Kassen- bzw. Aufzeichnungssystem bzw. Aufzeichnungen zur Losungsermittlung den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung. Mit diesen Richtlinien erfolgt jedoch keine Zertifizierung einzelner Kassensysteme bzw. Kassentypen durch das Bundesministerium für Finanzen! Spätestens mit der hoffentlich sehr bald, nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens, erfolgten Veröffentlichung dieser neuen Richtlinien, ist jedem Unternehmer, der ein Kassensystem verwendet, dringend anzuraten, sich die Ordnungsmäßigkeit des verwendeten Systems, bzw. die Ordnungsmäßigkeit der erfassten und gespeicherten Daten vom Kassenanbieter oder -hersteller bestätigen zu lassen.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, kam es in der Vergangenheit anlässlich von Betriebsprüfungsverfahren zu empfindlichen Erlöszuschätzungen, wenn in den Augen der Finanzverwaltung ein verwendetes Kassensystem den Ordnungsmäßigkeitskriterien nicht entsprach. Es ist zu hoffen, dass die von diesen Kassenrichtlinien angestrebte Rechtssicherheit für beide Seiten, Unternehmer und Finanzverwaltung, künftig zu einer fairen Abwicklung von Betriebsprüfungsverfahren einen wesentlichen Beitrag liefert!"

Für den Winter planen wir Seminare über diese neuen Vorschriften und Prüfungsinstrumente. Sie sind interessiert, dann kontaktieren Sie uns: seminare@bmd.at



Zielgruppe: SteuerberaterInnen, (Bilanz)BuchhalterInnen, UnternehmerInnen

Ihr Vorteil: Sie erfahren neue Maßnahmen der Betrugsbekämpfung.

Voraussetzung: Interesse an diesem Thema

Ihr(e) Trainer: Regierungsrat Erich Huber, BMF

Ihre Investition: € 395,-- exkl. USt.

Inklusive: Fachskriptum, Ganztagesverpflegung und Zertifikat



Termine:

Hier finden Sie demnächst die Termine für die neue Seminarsaison.


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Regierungsrat Erich Huber (BMF)



Roland Beranek, MBA CMC