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Seminare & News Herbst 2011

Integration Buchen - Anbu - Bilanz

Umstellung Anbu auf NTCS

Immer wieder wird uns folgende Frage gestellt: „Warum sollen wir die Anlagenbuchhaltung auf NTCS umstellen?“

Ein ganz entscheidendes Argument für die Umstellung der Anbu auf NTCS besteht in der Integration mit anderen NTCS-Programmen. Immerhin wird seit vielen Jahren erfolgreich mit NTCS bilanziert, die Steuererklärungen werden mit NTCS erstellt, die KORE und das Controlling laufen auf NTCS und inzwischen auch die FIBU. Was liegt also näher, als die Anlagenbuchhaltung ebenfalls auf NTCS zu erstellen.

Alleine schon bei der Anlagenvorerfassung wird klar, dass es in NTCS viele Vorteile gibt:

  1. Die Anlagenvorerfassung kann beim Buchen der ER gestartet werden. Sie können aber auch später bei der Kontoblattansicht aus einer ER ein Anlagegut erzeugen.
  2. Sie können endlich beliebig lange Bezeichnungen verwenden (bisher war das auf 5 x 20 Zeichen beschränkt).
  3. Es gibt bis zu 30 Freifelder, die frei bezeichnet, beliebig verwendet und in Auswertungen beliebig integriert werden können.
  4. Sie können „Anlagentypen“ wählen (abnutzbar/nicht abnutzbar/im Bau befindlich/GWG/Wertpapier).
  5. Es werden - je nach Auswahl in den Stammdaten - ausschließlich im Kontext passende Felder vorgeschlagen. Sie wählen z. B. Abschreibung nach Unternehmensrecht und Steuerrecht (nicht jedoch IFRS, US-GAAP); dementsprechend wird die passende Feldauswahl automatisch angezeigt. Die Felder Kostenstelle/Kostenträger/Dimension werden ebenfalls nur angezeigt, wenn es eine KORE bzw. Gruppen gibt.
  6. Die Zuordnung von Anlagegütern zu frei definierbaren Gruppen ist möglich. So können Sie Anlagegüter z. B. Standorten oder Räumlichkeiten usw. zuordnen.
  7. Sie können nach möglichen Nutzungsdauern suchen (österreichische und deutsche Tabelle standardmäßig vorhanden).
  8. Dokumente können zugeordnet werden (z. B. die Eingangsrechnung). Später können dem Anlagegut auch andere Dokumente zugeordnet werden, beispielsweise der Wartungsvertrag, Reparaturrechnungen,… . Der „Lebenslauf“ von Anlagegütern ist dokumentierbar.

Datenvorerfassung in der Fibu
Datenvorerfassung in der Fibu

Bei der Übernahme aus der Finanzbuchhaltung in die Anlagenbuchhaltung gibt es ebenfalls viele neue und praktische Features:

a) Sie können Anlagengüter bzw. Erweiterungen zu bestehenden Anlagengütern (z. B. bei Anschaffungsnebenkosten) erzeugen (so wie bisher auch).

b) Sie können mehrere Wirtschaftsgüter, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft worden sein können, zu einem Wirtschaftsgut zusammenfassen (z. B. Anlagen im Bau).

c) Sie haben eine ER für X Wirtschaftsgüter gebucht. Nun können Sie für die Anlagenbuchhaltung auf X gleiche Anlagengüter oder auf mehrere (ungleiche) Anlagengüter aufteilen (mit Summenkontrolle).

d) Die Anlagenübernahme kann bei Irrtümern auch wiederholt werden bzw. ist das Ändern von Anlagen wesentlich einfacher und leichter nachvollziehbar.

Übernahme der Anlagen aus der Fibu in die Anbu
Übernahme der Anlagen aus der Fibu in die Anbu

Ein dritter wesentlicher Aspekt ist die automatische Verbuchung der Abschreibungen, Zuschreibungen, Veränderung von Bewertungsreserven, Zuschüssen, Gewinnfreibeträgen, Buchwertabgänge, …

Dabei kann die Buchhaltung, in welche die Buchungen übernommen werden sollen, gewählt werden. Auch eine Verbuchung in die NTCS Kostenrechnung ist möglich. Die Berechnungsart ist ebenso wählbar wie Perioden für die unterjährige Verbuchung.

Verbuchung in die Fibu/Kore
Verbuchung in die Fibu/Kore

Bei der automatischen Verbuchung wird selbstverständlich die Zuordnungsdauer von Anlagen zu Konten, Kostenstellen, Kostenträgern, … berücksichtigt und bei unterjährigen Änderungen der Zugehörigkeit entsprechend aliquot gebucht.

Auch das automatische Berücksichtigen von Skonti ist kein Problem mehr. Wird in der Fibu eine Zahlung eines Anlagegutes gebucht und dabei Skonto abgezogen, kann dieser in die Anlagenvorerfassung oder in die Anlagenbuchhaltung - je nachdem, wo sich das Anlagegut gerade befindet - automatisch übernommen werden. Damit entfallen aufwändige Abstimmarbeiten. Das alles funktioniert übrigens auch dann, wenn Rechnung und Zahlung in verschiedenen Geschäftsjahren gebucht werden.

Über die Fibu hinaus gibt es natürlich auch noch weitere Verbindungen zu anderen NTCS-Paketen:

  • Bei der Bilanzierung wird automatisch auf die NTCS-Anlagenbuchhaltung zugegriffen. Somit kann man z. B. beim Kontrollieren des Anlagenspiegels per Mausklick die Anlagengüter anzeigen lassen.
  • Der Gewinnfreibetrag kann automatisch in die Steuererklärung übernommen werden.
  • Der Anlagen-Explorer kann natürlich auch aus der KORE oder im BWA-Reporting zur Detailansicht geöffnet werden.
  • Auch eine Überleitung der geplanten Abschreibung in die Budgetierung ist möglich.

Die Integration der Anlagenbuchhaltung in NTCS ist damit bereits geschafft.

Das Hin und Her zwischen BMD 5.5 und NTCS kann also auch bei Ihnen schon bald Geschichte sein!

Mag. Kurt Wintersteiger

Mag. Kurt Wintersteiger
Produktmanager
Bilanz/Anbu/Steuern



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