Seminare & News Herbst 2011
Neuerungen beim elektronischen BilanzTransfer (eBT)
Senden Sie schon oder drucken Sie noch?

In Zeiten von Internet und Web 2.0 wirkt das Ausdrucken von Jahresabschlüssen zum Versenden an Empfänger, welche die Daten erst recht wieder in elektronische Form bringen müssen, nahezu ein wenig anachronistisch.
Über 250 Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder schätzen bereits den mehrfachen Nutzen, der sich durch den elektronischen Versand der Jahresabschlüsse an die Banken ergibt. Wobei der Wegfall überflüssiger Personal-, Papier- und Portokosten durch den Versand per Mausklick mittlerweile das kleinere Argument für die Nutzung des eBT darstellt.
Branchenvergleich
Seit Herbst letzten Jahres antworten die Banken nicht mehr nur mit Kurzauswertungen und verbaler Rating-Einstufung. Die Analyserückmeldungen wurden um eine optionale Seite mit Branchenvergleichszahlen ergänzt.
14 teilnehmende Partner (Banken bzw. Sektoren) liefern jährlich ca. 90.000 Bilanzen und ca. 30.000 E/A-Rechnungen österreichischer Unternehmen in anonymisierter Form an die KMU Forschung Austria (KMFA), wo diese gesammelt, ausgewertet und nicht repräsentative Extremwerte eliminiert werden.
Die so gewonnenen Vergleichsdaten für ca. 900 Branchen werden wiederum an die Banken retourniert. Durch die breite Streuung der Quelldaten quer über alle Branchen und Größenklassen hinweg bekommen die Vergleichszahlen zusätzliche Aussagekraft.
Die Bonitätsrückmeldung hat mit den Branchenvergleichszahlen stark an Informationsgehalt gewonnen, damit haben die Banken auf eine Forderung der ersten Stunde reagiert. Sie bekommen als Berater - quasi als Belohnung und frei Haus - zusätzlich fundierte Informationen in die Hand, um bei Ihren Mandanten punkten zu können.

Darstellung der Branchenvergleichszahlen in der Bonitätsanalyserückmeldung
Haftung
Wenn man mit Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern über den eBT spricht, wird bei allem Nutzen und den offensichtlichen Einsparungen immer wieder die Haftungsfrage thematisiert.
Wer sich jedoch die aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen genauer ansieht, wird rasch feststellen, dass die Banken die Haftungsbestimmungen aus den allgemeinen Auftragsbedingungen der WTs übernommen haben. Vereinfacht formuliert haftet der WT nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die aktuelle Fassung geprüft und vollinhaltlich akzeptiert, die Haftungsfrage sollte demnach kein Hindernis mehr sein.
Volle Integration
Wenn Sie die elektronische Offenlegung in strukturierter Form über FinanzOnline durchführen, werden Sie mit dem Versand an die Bank keinen zusätzlichen Aufwand haben.
Die Bilanzstruktur ist die gleiche wie beim Firmenbuch, nur die Tiefe der übermittelten Informationen wird eine andere sein. Um ein optimales Rating zu erhalten, sollten Sie die Bilanz und G+V bis auf Kontenebene detailliert senden und sämtliche Spiegelwerte sowie die Berichte mit den „soft facts“ übermitteln.
Das Werkzeug steht im Rahmen der NTCS-Bilanz kostenfrei zur Verfügung. Für den automatisierten Download der Analyserückmeldung ist das NTCS-Modul Kanzleiverwaltung erforderlich. Das Einzige, was Sie noch brauchen, ist die ebenfalls kostenlose Registrierung bei der OeKB und einen neuen Arbeitsschritt zum Aufruf der betreffenden Funktion in der Bilanzcheckliste.
Die Erstellung der Daten, der Versand und der Empfang der Rückmeldungen läuft wie gewohnt im, von der Firmenbuch-Offenlegung bekannten, Workflow ab. Beim Auslesen der FinanzOnline-DataBox bzw. der Rückmeldungen aus dem elektronischen Rechtsverkehr der Justiz werden vom Programm einfach zusätzlich die Analyseantworten aus dem eBT-Portal abgerufen und in Ihrer NTCS-DataBox gespeichert.
Nähere Informationen sowie die aktuelle Liste der teilnehmenden Institute finden Sie im Internet.

Robert Schwaiger
Gruppenleiter Softwareentwicklung
Anlagenbuchhaltung, Bilanz, Steuern
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