Für das Kind wird erhöhte Familienbeihilfe bezogen AUB_ERH_FBBEZDie Checkbox muss jedenfalls gesetzt werden, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird und tatsächliche Kosten anstelle des Pauschalen Freibetrages angesetzt werden.\nDamit können z.B. die Kinderbetreuungskosten in richtiger Höhe ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden.