Änderungsdatum GAU_AENDERUNGSDATUM



Die Bemessung der AfA erfolgt nicht mit den fiktiven Anschaffungskosten GAU_AFAFIAK
Die Bemessung der AfA erfolgt nicht mit den fiktiven Anschaffungskosten




Anteil Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung  GAU_ANTEIL_MWR
Anteil an der Steuerlichen MWR laut Formular E6a. Keine gesonderte Übermittlung im XML-File

Anteil am Übergangs- bzw. Veräußerungsgewinn  GAU_ANTEIL_UEBERGANGSGEW
Anteil am Übergangs- bzw. Veräußerungsergebnis laut Formular E6a. Keine gesonderte Übermittlung im XML-File.


Antrag gem. § 4 Abs. 10 Z 3 lit. b wird gestellt GAU_ANTR4103
Ein Antrag auf Bildung einer Rücklage (eines steuerfreien Betrages) gemäß § 4 Abs. 10 Z 3 lit. b ("Grund-und-Boden-Rücklage") wrid gestellt

Steuerlicher Ergebnisanteil Wirtschaftsjahr 1  GAU_ANT_WJ1
Steuerlicher Ergebnisanteil Wirtschaftsjahr 1

Steuerlicher Ergebnisanteil Wirtschaftsjahr 2  GAU_ANT_WJ2
Steuerlicher Ergebnisanteil Wirtschaftsjahr 2

Aufwendungen GAU_AUFWENDUNGEN
Bsondere Aufwendungen oder persönlich zu tragende Aufgaben

Auf die Gesellschafter aufzuteilender Betrag  GAU_AUFZUTEILENDER_WERT
Betrag, der auf die Gesellschafter gemäß ihrem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen ist. Ein eventueller Rundungsrest wird dem Gesellschafter mit der niedrigsten Steuernummer zugeschlagen.

Zehntel-/Fünfzehntelabsetzung vom Rechtsvorgänger wurden übernommen GAU_AUF28VG
Zehntel-/Fünfzehntelabsetzung vom Rechtsvorgänger wurden übernommen


Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten  GAU_BVM
Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten

Datum  GAU_DATUM1
Datum

Datum  GAU_DATUM2
Datum

Datum  GAU_DATUM3
Datum

Anteil an den Einkünften in € GAU_EINKANTEIL
Anteil an den Einkünften nach Mehr-/Weniger-Rechnung

Einkunftsart GAU_EK_ART
Einkunftsart

Erstelldatum GAU_ERSTELLDATUM


Ersteller GAU_ERSTELLUSER


Anteil an den Einkünften aus E61 GAU_E61_ANTEIL
Summe der Einkünfte aus E61 nach Beteiligungsprozentsatz aufgeteilt

Firma Gesellschafter GAU_GES_FIRMENNR
Firma Gesellschafter

Personen-ID GAU_GES_PERSONENID
"Setzt sich zusammen aus Personenart, Personenkennung und PersonenNr: KL1999201001"

Personenunternr GAU_GES_PERSONUNTERNR



Erklärungsjahr GAU_GEWAUFT_JAHR


Modell GAU_GEWAUFT_MODELL


Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust GAU_GEWBETEILVA
Gewinn aus einer Beteiligungsveräußerung (§ 24 EStG 1988)

Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR01


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR02


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR03


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR04


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR05


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR06


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR07


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR08


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR09


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR10


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR11


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR12


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR13


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR14


Betrag für Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_BETR15


Text Gewinnverbuchung GAU_GEWVERB_TEXT01


GAU_GEWVERB_TEXT02 GAU_GEWVERB_TEXT02


GAU_GEWVERB_TEXT03 GAU_GEWVERB_TEXT03


GAU_GEWVERB_TEXT04 GAU_GEWVERB_TEXT04


GAU_GEWVERB_TEXT05 GAU_GEWVERB_TEXT05


GAU_GEWVERB_TEXT06 GAU_GEWVERB_TEXT06


GAU_GEWVERB_TEXT07 GAU_GEWVERB_TEXT07


GAU_GEWVERB_TEXT08 GAU_GEWVERB_TEXT08


GAU_GEWVERB_TEXT09 GAU_GEWVERB_TEXT09


GAU_GEWVERB_TEXT10 GAU_GEWVERB_TEXT10


GAU_GEWVERB_TEXT11 GAU_GEWVERB_TEXT11


GAU_GEWVERB_TEXT12 GAU_GEWVERB_TEXT12


GAU_GEWVERB_TEXT13 GAU_GEWVERB_TEXT13


GAU_GEWVERB_TEXT14 GAU_GEWVERB_TEXT14


GAU_GEWVERB_TEXT15 GAU_GEWVERB_TEXT15


Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen  GAU_GRUND
Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

E107 GAU_HAT_E107


Unternehmensrechtlicher Gewinn/Verlust (nicht in elektronischer Übermittlung enthalten) GAU_HR_GEWINN
Unternehmensrechtlicher Gewinnanteil je Gesellschafter

Immobilienertragsteuer  GAU_IMMO
Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

Investitionen Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere)  GAU_INC_SBV_WP
Investitionen in das Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere). Der Wert wird bei der Aufteilung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages auf die Gesellschafter mitgerechnet und in Kennzahl 9229 übernommen.

Investitionen Sonderbetriebsvermögen (körperliche WG)  GAU_INV_SBV_KWG
Investitionen in das Sonderbetriebsvermögen (körperliche Wirtschaftsgüter). Der Wert wird bei der Aufteilung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages auf die Gesellschafter mitgerechnet und in Kennzahl 9227 übernommen.



Firma (Kunde) GAU_KUN_FIRMENNR


Personen-ID Kunde GAU_KUN_PERSONENID
"Setzt sich zusammen aus Personenart, Personenkennung und PersonenNr: KL1999201001"

Enteignungsentschädigungen gem. § 37 Abs. 3  GAU_KZ7328
Enteignungsentschädigungen gem. § 37 Abs. 3

Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerte Kapitalanlagen entfällt  GAU_KZ7364
Kapitalertragsteuer soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge (Kennzahlen 7366 und 7369) entfällt

Kapitalertragsteuer, soweit sie auf nicht endbesteuerte Kapitalanlagen entfällt  GAU_KZ7365
Kapitalertragsteuer (gegebenenfalls Sicherungssteuer), soweit sie auf nicht endbesteuerungsfähige Kapitalanlagen (insbesondere echte stille Gesellschaftsanteile, anteilige Kapitalerträge von Körperschaften) entfällt

Kapitalerträge (voller Steuersatz)  GAU_KZ7366
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz (insbesondere aus Zinsen aus Einlagen und Anleihen)

Kapitalerträge (halber Steuersatz)  GAU_KZ7369
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (insbesondere Dividenden)

Gewinne aus einem Schuldnachlass  GAU_KZ7386
Gewinne aus einem Schuldnachlass auf Grund eines gerichtlichen Ausgleiches, eines Zwangsausgleiches oder aus anderen Gründen

Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht  GAU_KZ7395
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht (ohne Kapitalerträge laut Kennzahlen 755 und 756)

Anzurechnende Steuer (zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften gem. Kz 395)  GAU_KZ7396
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist hinsichtlich von Einkünften gemäß Kennzahl 395 Steuer (ohne Quellensteuer laut Kennzahlen 758 und 759) anzurechnen in Höhe von




Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres  GAU_KZ7400
Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres





Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres  GAU_KZ7406
Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres

Zu leistende Quote in Prozent  GAU_KZ7496
Zu leistende Quote in Prozent



Ausländische Kapitalerträge (voller Steuersatz)  GAU_KZ7755
Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz

Ausländische Kapitalerträge (halber Steuersatz)  GAU_KZ7756
Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz

Ausländische (Quellen)Steuer (Einkünfte gem. Kz 7755)  GAU_KZ7758
Auf Einkünfte gemäß KZ 7755 entfallende anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer

Ausländische (Quellen)Steuer (Einkünfte gem. Kz 7756)  GAU_KZ7759
Auf Einkünfte gemäß KZ 7756 entfallende anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer

Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ7761
Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden)

Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ7762
Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden)

Positiver Saldo der Substanzgewinne und Substanzverluste, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ7763
Positiver Saldo der Substanzgewinne und Substanzverluste, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist

Gewinne betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ7764
Gewinne betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist

Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (OG oder KG) abgeführt wurde  GAU_KZ7765
Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge  GAU_KZ7766
Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge

Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge  GAU_KZ7767
Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge




Nichtausgleichsfähige Verluste  GAU_KZ7945
Nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des § 2 Abs. 2a EStG 1988

Verrechenbare Verluste  GAU_KZ7950
Verrechenbare Verluste gemäß § 2 Abs. 2b EStG 1988

Nicht entnommene Gewinne aus Vorjahren  GAU_KZ7965
Nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988

Halbsatzbegünstigte Einkünfte  GAU_KZ7970
Halbsatzbegünstigte Einkünfte, ausgenommen Gewinne aus Beteiligungsveräußerung und endbesteuerungsfähige Kapitalerträge


Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte  GAU_KZ7975
Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte




Bei Verlust: Zuführung zur Wartetaste (Verminderung des Verlustes um den Betrag in Kennzahl 9402/7402)  GAU_KZ9025
Bei Verlust: Zuführung zur Wartetaste (Verminderung des Verlustes um den Betrag in Kennzahl 9402/7402)

Bei Gewinn: Verminderung um die Wartetaste (innerbetrieblicher Verlustausgleich durch Verrechnung des Gewinnes mit dem Wartetastenverlust aus einem Vorjahr in Höhe des Betrages in Kennzahl 9403/7403)  GAU_KZ9026
Bei Gewinn: Verminderung um die Wartetaste (innerbetrieblicher Verlustausgleich durch Verrechnung des Gewinnes mit dem Wartetastenverlust aus einem Vorjahr in Höhe des Betrages in Kennzahl 9403/7403)



Grundfreibetrag (FiG)  GAU_KZ9221
Grundfreibetrag (Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages.)


FBiG (körperliche Wirtschaftsgüter) GAU_KZ9227
Freibetrag für investierte Gewinne - FBiG (§ 10) - von körperlichen Wirtschaftsgütern

FBiG (körperliche Wirtschaftsgüter) GAU_KZ9228
Freibetrag für investierte Gewinne - FBiG (§ 10) - von körperlichen Wirtschaftsgütern

FBiG (Wertpapiere) GAU_KZ9229
Freibetrag für investierte Gewinne - FBiG (§ 10) - von Wertpapieren

Nachzuversteuernder Gewinnfreibetrag GAU_KZ9234
Nachzuversteuernder Freibetrag für investierte Gewinne


begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen  GAU_KZ9253
Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a.

mildtätige Organisationen  GAU_KZ9254
Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a.

Umweltschutzorganisationen und Tierheime  GAU_KZ9255
Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime

freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände  GAU_KZ9256
Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände

Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge  GAU_KZ9283
Endbesteuerungsfähige inländische und/oder dem besonderen Steuersatz (25 %) unterliegende ausländische Kapitalerträge

Außerordentliche Einkünfte GAU_KZ9328
Außerordentliche Einkünfte ("Enteignungsentschädigungen") gemäß § 37 Abs. 3

Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerte Kapitalanlagen entfällt GAU_KZ9364
Kapitaletragsteuer soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge (Kennzahlen 9366 und 9369) entfällt

Kapitalertragsteuer, soweit sie auf nicht endbesteuerte Kapitalanlagen entfällt GAU_KZ9365
Kapitalertragsteuer (gegebenenfalls Sicherungssteuer), soweit sie auf nicht endbesteuerungsfähige Kapitalanlagen (insbesondere echte stille Gesellschaftsanteile, anteilige Kapitalerträge von Körperschaften) entfällt

Kapitalerträge (voller Steuersatz) GAU_KZ9366
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz (insbesondere aus Zinsen aus Einlagen und Anleihen)

Kapitalerträge (halber Steuersatz) GAU_KZ9369
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz (insbesondere Dividenden)

Gewinne aus einem Schuldnachlass GAU_KZ9386
Gewinne aus einem Schuldnachlass auf Grund eines gerichtlichen Ausgleiches, eines Zwangsausgleiches oder aus anderen Gründen

Korrekturen zu Veräußerungen/Entnahmen/Zu- und Abschreibungen  GAU_KZ9387
Korrekturen zu Veräußerungen/Entnahmen/Zu- und Abschreibungen von Betriebsgrundstücken

Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht GAU_KZ9395
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht (ohne Kapitalerträge laut Kennzahlen 755 und 756)

Anzurechnende Steuer (zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften gem. Kz 395) GAU_KZ9396
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist hinsichtlich von Einkünften gemäß Kennzahl 395 Steuer (ohne Quellensteuer laut Kennzahlen 758 und 759) anzurechnen in Höhe von




Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres  GAU_KZ9400
Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres





Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres  GAU_KZ9406
Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres


Einkunftsquelle wurde entgeltlich erworben, Höhe der Anschaffungskosten  GAU_KZ9409
Die Einkunftsquelle wurde im Erklärungsjahr entgeltlich\nerworben. Höhe der Anschaffungskosten (Grund und\nBoden und Gebäude)

Höhe der Anschaffungskosten GAU_KZ9410
Der Anteil an der Einkunftsquelle wurde im betreffenden Jahr entgeltlich erworben.

Einkunftsquelle wird erstmalig vermietet, Höhe der fiktiven Anschaffungskosten  GAU_KZ9412
Die Einkunftsquelle wird im Erklärungsjahr erstmalig vermietet. Das Gebäude war zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen. Die Bemessung der AfA erfolgt von den fiktiven Anschaffungskosten. Höhe der fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Grundanteil.


Höhe der fiktiven Anschaffungskosten GAU_KZ9415
Ein Antrag auf AfA-Bemessung von den fiktiven Anschaffungskosten wird gestellt.



Verkaufspreis (ohne Umsatzsteuer) GAU_KZ9420
Der Anteil an der Einkunftsquelle wurde im Veranlagungsjahr zur Gänze oder teilweise veräußert.

Höhe der zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 GAU_KZ9430
Höhe der zu verteilenden Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungskosten

Höhe der zu verteilenden Herstellungsaufwendungen GAU_KZ9440
Höhe der zu verteilenden Herstellungsaufwendungen

Höhe der zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 10 Mietrechtsgesetz GAU_KZ9450
Höhe der zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 10 Mietrechtsgesetz

Einnahmen GAU_KZ9460
Einnahmen (ausgenommen Einkünfte laut Kennzahl 9955)



Absetzbare Aufwendungen § 28 Abs. 2 GAU_KZ9470
Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 2 (Zehntelabsetzungen)

Absetzbare Aufwendungen § 28 Abs. 3 GAU_KZ9480
Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 3 (Zehntel-/Fünfzehntelabsetzungen)

Absetzbare Aufwendungen § 28 Abs. 4 GAU_KZ9490
Absetzbare Aufwendungen nach § 28 Abs. 4 (Zehntelabsetzungen)

Zu leistende Quote in Prozent GAU_KZ9496
Zu leistende Quote in Prozent




Sofort abgesetzte Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungskosten GAU_KZ9520
Sofort abgesetzte Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungskosten


Einkünfte aus Beteiligungen, die nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen sind GAU_KZ9540
Einkünfte aus Beteiligungen, die nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen sind



Ausländische Kapitalerträge (voller Steuersatz) GAU_KZ9755
Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz

Ausländische Kapitalerträge (halber Steuersatz) GAU_KZ9756
Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz

Ausländische (Quellen)Steuer (Einkünfte gem. Kz 9755) GAU_KZ9758
Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 9755 entfallende anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer

Ausländische (Quellen)Steuer (Einkünfte gem. Kz 9756) GAU_KZ9759
Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 9756 entfallende anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer

Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ9761
Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden)

Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ9762
Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden)

Positiver Saldo der Substanzgewinne und Substanzverluste, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ9763
Positiver Saldo der Substanzgewinne und Substanzverluste, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist

Gewinne betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist  GAU_KZ9764
Gewinne betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist

Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (OG oder KG) abgeführt wurde  GAU_KZ9765
Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge  GAU_KZ9766
Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge

Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge  GAU_KZ9767
Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge





Miete GAU_KZ9905


Zinsen GAU_KZ9910


Sonderbetriebseinnahmen GAU_KZ9915
Sonderbetriebseinnahmen

AfA GAU_KZ9920


Sonderbetriebsausgaben (ohne FBiG) GAU_KZ9925
Sonderbetriebsausgaben (ohne FBiG)


Anteil wurde veräußert %  GAU_KZ9931
Anteil wurde veräußert %

Anteil wurde veräußert %  GAU_KZ9932
Anteil wurde veräußert %


Übergangsgewinn/-verlust  GAU_KZ9936
Übergangsgewinn/-verlust

Übergangsgewinn/-verlust  GAU_KZ9937
Übergangsgewinn/-verlust

Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust  GAU_KZ9941
Veräußerungsgewinn (vor allfälligem Freibetrag)/Veräußerungsverlust

Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust  GAU_KZ9942
Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust

Einkünfte gem. § 28 Abs. 7 GAU_KZ9955
Besondere Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7


Pauschale Nachversteuerung mit 10 % (Par. 124b Z 154) wird beansprucht in Höhe von GAU_KZ9967
Pauschale Nachversteuerung mit 10 % (Par. 124b Z 154) wird beansprucht in Höhe von

Halbsatzbegünstigte Einkünfte GAU_KZ9970
Halbsatzbegünstigte Einkünfte, ausgenommen Gewinne aus Beteiligungsveräußerung und endbesteuerungsfähige Kapitalerträge


Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte GAU_KZ9975
Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte

Letzter User GAU_LETZTERUSER


Nichtausgleichsfähige Verluste GAU_NAGVERLUSTE
Nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des § 2 Abs. 2a EStG 1988

Nicht entnommene Gewinne GAU_NEGEWINNE
Nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988


Rundungsdifferenz GAU_RUNDUNGSDIFFERENZ
Rundungsdifferenz E6B

Steuerlicher Ergebnisanteil ohne Berücksichtigung von § 23a  GAU_ST_ERG_VOR_PAR23A
Steuerlicher Ergebnisanteil ohne Berücksichtigung von § 23a

Steuerlicher Ergebnisanteil GAU_STEUER_ERGEBNIS
Steuerlicher Ergebnisanteil

SteuerErklNr GAU_STEUER_ERKLNR
ErklärungsNummer

Anteil Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung GAU_SUMME_MWR
Summe der Mehr-/Weniger-Rechnung aus E6a nach Beteiligungsprozentsatz aufgeteilt


Anteil am Übergangs- bzw. Veräußerungsgewinn GAU_UEBERGANGSGEWINNE
Summe der Übergangs- bzw. Veräußerungsgewinne/-verluste (Summe Kz. 9010, Kz. 9020 und Kz. 9030) nach Beteiligungsprozentsatz aufgeteilt

SteuerUnterErklNr GAU_UNTERSTERKLNR
UnterErklärungsNummer für die E6b

Vergütungen GAU_VERGUETUNGEN
Besondere Vergütungen


Verrechenbare Verluste GAU_VERRVERLUSTE
Verrechenbare Verluste gemäß § 2 Abs. 2b EStG 1988

Anteil wurde zur Gänze oder teilweise verschenkt GAU_VERSCHENKT
Anteil wurde teilweise oder zur Gänze verschenkt

Vorweggewinn GAU_VORWEGGEWINN
Vorweggewinn

Verteilungszeitraum GAU_VTZR_JAHRE
"Verteilungszeitraum (Anzahl der Jahre)"

Die Vermietung wurde beendet, ohne dass die Einkunftsquelle veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde. GAU_VUVENDE
Die Vermietung wurde im Erklärungsjahr beendet, ohne dass die Einkunftsquelle veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde.