Ermächtigung zur authentifizierten elektronischen Übermittlung liegt vor STS_ELSTER_AUTHENTIFIZIERTEs ist anzugeben, ob eine Ermächtigung des Mandanten zu elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen über ELSTER vorliegt. Eine NICHT-Authentifizierte Übermittlung ist nur mehr bei gewissen Jahressteuererklärungen möglich (ESt1A, GewSt1A und Zerlegung ...). Authentifiziert übermittelt werden muss die KSt1A.\n