Die Verlustvortragsverwaltung kann entweder direkt aus dem Steuer-Navigator oder aus der Erklärung heraus gestartet werden.
Im Steuer-Navigator befinden sich die Verlustvorträge unter dem Menüpunkt "Berechnung".
In der Steuererklärung kann der Punkt "Verlustvortragsverwaltung" in der Menüleiste unter "Steuererklärung" oder direkt bei der entsprechenden Kennzahl mit der Funktion F8

aufgerufen werden.
Die Verlustvorträge für die einzelnen Jahre können in diesem Fenster mit der Funktion F5 Neu (+) erfasst werden.
Für die Datenerfassung sind folgende Fragen wichtig:
- In welchem Jahr ist der Verlust entstanden?
- Wie hoch ist der ursprüngliche Verlust? (Es kann auch der bereits verminderte Verlust erfasst werden und dafür der bisher verrechnete leer bleiben.)
- Wie viel wurde bisher schon mit Gewinnen in alten Jahren verrechnet?
Das Feld "Anrechnung laufend" wird vom Programm berechnet, ebenfalls die Verlustvorträge für die folgenden Jahre.
Falls nötig, können Sie zu jeder erfassten Zeile eine persönliche Notiz erfassen (F8).
Bei dem Feld "Anrechnung bisher" können Sie über die Schaltfläche F8 in die Verlustanrechnung einsteigen, um manuell Datensätze mit + bzw. F5 zu erzeugen. Falls nötig, können Sie zu jeder erfassten Zeile eine persönliche Notiz über das Feld "Notiz" mit F8 erfassen.
Die Verlustanrechnungen werden in der Verlustvortragsverwaltung kursiv als "Davon-Positionen" der einzelnen Verlustsätze angedruckt.
Wenn in einer E1, K1, K1-B, K1-V, K2, K3 im Vorjahr ein Verlust vorhanden war und im laufenden Jahr noch keine Verlustvorträge für dieses Jahr in der Verlustvortragsverwaltung vorhanden sind, erfolgt beim Öffnen der Erklärung eine Abfrage. In dieser wird Ihnen der entsprechende Betrag des Vorjahresverlustes bereits vorgeschlagen, beispielsweise:
"Verlust aus der Vorjahreserklärung in Höhe von EUR 583.333,33 in die Verlustvortragsverwaltung übernehmen?"
Klicken Sie anschließend auf "Übernehmen", um den Verlustvortrag zu bestätigen.
Grundsätzlich hat der Verlustrücktrag Vorrang gegenüber dem Verlustvortrag. Wenn nun ein Verlustrücktrag vorgenommen wird, wird ein neuer Bescheid des jeweiligen Vorjahres ausgefertigt. Es kann dadurch also dazu kommen, dass in einem Vorjahr Verlustvorträge verwendet wurden, die nun nicht mehr angerechnet werden können bzw. müssen. In diesem Fall wird automatisch die Verlustvortragsverwaltung der Folgejahre aktualisiert.
Im Fenster "Verlustvorträge" kann unter "Ausdruck" ein Berechnungsblatt ausgedruckt werden.
Es erfolgt auch ein Druck, wenn keine Datensätze in der Verlustvortragsverwaltung vorhanden sind, aber in der Erklärung im laufenden Jahr ein vortragsfähiger Verlust entstanden ist.