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Deutschland.
Die Erfassung der Zuschreibung im Anlagenexplorer erfolgt über den Menüpunkt "Funktionen" oder mittels rechter Maustaste. Damit diese Funktion ausgeführt werden kann, muss das entsprechende Anlagegut ausgewählt (angeklickt) sein:
Anlagenbaum → Konten → Funktionen → Zuschreibung
Am Reiter "Anlagegut" in der Menüleiste → Funktionen → Zuschreibung
Am Anlagegut mit Klick auf die rechte Maustaste → Zuschreibung
Im nachfolgenden Fenster kann nun das Datum und der Beleg der Zuschreibung erfasst, und anschließend der entsprechende handelsrechtliche und steuerrechtliche Betrag eingegeben werden.
Übersteigt der Wert der Zuschreibung den Anschaffungswert, so erhalten Sie direkt nach der Eingabe des Betrages einen Programmhinweis mit dem maximal möglichen Zuschreibungswert.
Bei Finanzanlagen ist es handelsrechtlich möglich, eine Zuschreibung über den Anschaffungswert zu machen, aber steuerrechtlich ist dies nicht erlaubt. Aus diesem Grund kommt bei der Erfassung einer Zuschreibung, die den Anschaffungswert überschreitet, handelsrechtlich ein Hinweis und steuerrechtlich eine Fehlermeldung.
Der Hinweis "Buchwert + Zuschreibung sind größer als Anschaffungs-/Herstellungskosten" bei einem Eintrag im Feld Handelsrecht soll verhindern, dass ein falscher Wert erfasst wird. Diese Meldung kann jedoch ignoriert werden, wenn die Zuschreibung tatsächlich über die Anschaffungskosten gewünscht ist.
Wird im Feld Steuerrecht eine Zuschreibung erfasst, die zu einer Überschreitung des Anschaffungswerts bzw. der Herstellungskosten führt, erhalten Sie eine Fehlermeldung, die den maximal zulässigen Zuschreibungsbetrag ausweist.
Das Programm übernimmt nach Bestätigung der Fehlermeldung automatisch den maximal möglichen Zuschreibungswert in das steuerrechtliche Betragsfeld.