Bezeichnung | Gesetzliche Bezeichnung der Rechtsform |
Kurzbezeichnung | Der Kurzname wird vor allem für Ausdrucke verwendet, um Platz zu sparen. Meist werden in dieses Feld nur die Anfangsbuchstaben des Namens eingetragen. |
Kurzzeichen | Kurzzeichen der Rechtsform. Das Kurzzeichen ist für österreichische Gesellschaften funktional für eine korrekte Offenlegung zum Firmenbuch nötig (XML Übermittlung). Es handelt sich um ein Pflichtfeld für die Einreichung. Das gilt allerdings nur für österreichische Rechtsformen mit den Kurzzeichen AG, SC, SE, GEN, GES, KG, OG. Davon abgesehen kann das Kurzzeichen als Suchbegriff und als Kurzzeichen für Ausdrucke bzw. die Darstellung in Listen verwendet werden. |
Gesellschaftsform | Welcher Gesellschaftsform, gehört diese Rechtsform an? Wählen Sie zwischen:
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Juristische Person | Handelt es sich bei dieser Rechtsform um eine juristische Person? |