Hier finden Sie die Feldbeschreibungen zu jenen Feldern, welche im Auslieferungsstandard in der Bearbeitungsmaske der Rechtsformen eingeblendet sind: 
 
Bezeichnung
Gesetzliche Bezeichnung der Rechtsform
Kurzbezeichnung
Der Kurzname wird vor allem für Ausdrucke verwendet, um Platz zu sparen. Meist werden in dieses Feld nur die Anfangsbuchstaben des Namens eingetragen.
Kurzzeichen
Kurzzeichen der Rechtsform.

Das Kurzzeichen ist für österreichische Gesellschaften funktional für eine korrekte Offenlegung zum Firmenbuch nötig (XML Übermittlung). Es handelt sich um ein Pflichtfeld für die Einreichung. Das gilt allerdings nur für österreichische Rechtsformen mit den Kurzzeichen AG, SC, SE, GEN, GES, KG, OG.

Davon abgesehen kann das Kurzzeichen als Suchbegriff und als Kurzzeichen für Ausdrucke bzw. die Darstellung in Listen verwendet werden.
Gesellschaftsform
Welcher Gesellschaftsform, gehört diese Rechtsform an? Wählen Sie zwischen:
  • Keine Gesellschaftsform
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft
  • Verein
  • Genossenschaft
  • Stiftung
  • Körperschaft
  • Gesellschaft öffentlichen Rechts
  • Anstalt

Juristische Person
Handelt es sich bei dieser Rechtsform um eine juristische Person?