Folgende Konten wurden im Standardkontenrahmen neu angelegt:
- 7686 Spenden an Sporteinrichtungen
- 7687 Spenden an Kindergärten
- 7688 Spenden an Schulen
- 7689 Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstige Einrichtungen
- 7240 – Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 12 4b Z 452 lit. b) in Höhe von 15 % der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen
- 7241 – Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 12 4b Z 452 lit. b) in Höhe von 15 % der auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen
300 Kontogruppen (AT)
Folgende Kontengruppen wurden neu angelegt:
- 12373 betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen
- 12374 betriebliche Spenden an Kindergärten
- 12375 betriebliche Spenden an Schulen
- 12376 betriebliche Spenden an andere von KZ 9293 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen
304 Überschussrechnung
Die folgenden Überschriften wurden neu angelegt:
- 3405 Öko-Zuschlag (der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen)
- 3406 Öko-Zuschlag (des auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen)
390 Kennzahlen für Steuererklärungen Bilanzierer
Die folgenden Kennzahlen wurden neu angelegt:
- 9206 Spenden an Sporteinrichtungen
- 9207 Spenden an Kindergärten
- 9208 Spenden an Schulen
- 9209 Spenden an andere von KZ 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen
Schema 391 Kennzahlen für Steuererklärungen ÜberschussrechnerDie folgenden Kennzahlen wurden neu angelegt:
- 9521 Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäude (§124b Z 452 lit. b) in Höhe von 15% der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen
- 9522 Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäude (§124b Z 452 lit. b) in Höhe von 15% des auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen
Schema 392 Kennzahlen für Steuererklärungen EA-Rechner
Die folgenden Kennzahlen wurden neu angelegt:
- 9206 Spenden an Sporteinrichtungen
- 9207 Spenden an Kindergärten
- 9208 Spenden an Schulen
- 9209 Spenden an andere von KZ 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen
125 Spendenbegünstigung
Es gibt eine neue Vorlage mit der Nummer 125 – Spendenbegünstigung.
Die Checkliste enthält
- die notwendigen Vorbereitungen für die neue Meldung der Spendenbegünstigung bei FinanzOnline, die seit April 2024 möglich ist,
- sowie die Prüfung der Voraussetzungen für Spendenbegünstigung.
Bisher war diese Prüfung (nach alter Rechtslage) in unserer Wirtschaftsprüfungsvorlage enthalten. Da Steuerberater in der Regel über den erforderlichen Zugang zu FinanzOnline verfügen und Wirtschaftsprüfer aus Unabhängigkeitsgründen diese Prüfung nicht immer durchführen können, wird diese Aufgabe häufig von Steuerberatern übernommen. Aus diesem Grund ist die Vorlage nun in der Bilanz angesiedelt – die Tätigkeiten sind in der Wirtschaftsprüfungsvorlage künftig nicht mehr verfügbar.
Durch einen Beschluss der Europäischen Kommission im Oktober 2022 wird für europäische Statistiken ab 2025 ein neuer Branchenkatalog verwendet. BMD liefert entsprechend aktualisierte Branchenkataloge mit Stand 2025 der jeweiligen länderspezifischen Statistikämter für folgende Länder aus: Österreich, Deutschland, Ungarn, Tschechien, Slowakei. Der Import erfolgt mit dem Update automatisch.
Eine Funktion zur Umschlüsselung von ÖNACE 2008 auf ÖNACE 2025 steht in NTCS derzeit für Österreich zur Verfügung. Ein beträchtlicher Teil der ÖNACE 2008 Branchen kann und darf allerdings nicht automatisch umgestellt werden, da es keine eindeutige Nachfolgebranche im Branchenkatalog 2025 gibt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die weiteren Informationen in der Hilfe zum Fenster "Branchen" unter dem Punkt "Branchenumstellung ÖNACE 2025".
Besonderheit im Zusammenhang mit den Jahressteuererklärungen 2024
In den Jahressteuererklärungen 2024 muss noch die aus der ÖNACE 2008-Klassifizierung ermittelte Steuerbranchenkennzahl angegeben werden. Wurde in den Stammdaten die Branche bereits auf ÖNACE 2025 umgestellt, wird die im Vorjahr hinterlegte Branche geladen. Existiert kein Vorjahr, erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung und die ÖNACE 2008-Branche muss manuell im Formular ausgewählt werden.

Wenn in den Steuerformularen die Übernahme der Werte aus der Bilanz aufgrund einer Kontenzuordnung eingeschränkt wird, wird dies durch den Zusatz "Bil(Kto)" extra angezeigt.
In den Steuererklärungen gibt es für den Import von Vorauszahlungen aus der Ghost-Jahreszusammenstellung eine neue Betragsquelle "Ghost", damit besser erkennbar ist, aus welcher Quelle der Wert stammt.
Aus der Ghost-Jahreszusammenstellung können die Vorauszahlungen in nachfolgende Erklärungen übernommen werden:
Das Feld für die Vorauszahlungen befindet sich
- am U1-Formular auf Seite 3 unter der Kennzahl 095
- bei allen anderen Formularen im Reiter "Berechnungsangaben".
In der E-Goverment-Databox werden nun vom Unternehmensserviceportal (USP) zugestellte Dokumente differenzierter bezeichnet.
Bei Firmenbuchzustellungen (XML-Datei) sind am Ende des Betreffs die Kürzel "FE" (Firmenbuchbeschluss), "ZE" (Verbesserungsauftrag) und "ZT" (Zahlungsauftrag) zu finden.
Aufgrund dieser Kürzel wird nun die Paketbezeichnung in der E-Goverment-Databox entsprechend angepasst:
Bei Zustellungen der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) kann anhand der Kürzel im Dateinamen eine differenziertere Bezeichnung der Dokumente ermöglicht werden.
Zum Beispiel bedeutet das Kürzel CLZAHLIN "Info Säumniszuschlag Einzahlungsinformation", das Kürzel BLMSZIPA "Info Säumniszuschlag Allgemein" und das Kürzel BLMSZIAN "Info Säumniszuschlag Anmeldung".
Damit man als Empfänger von USP-Zustellungen in der E-Government-Databox sieht, wer das Schriftstück zugesendet hat, wird in der neuen Spalte "Absender" der Absendername laut XML-Struktur der Zustellung angezeigt. Dies ist vor allem bei den USP-Zustellungen relevant, weil hier von unterschiedlichen Behörden (Magistrate, Gerichte, Ministerien, Gesundheitskasse, Länder ...) Schriftstücke zugestellt werden.
Für Quotenmeldungen, Quotenmeldungen – Protokolle und Quotenbescheide können nachfolgende Parametereinstellungen getroffen werden.
(CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government)
Quotenmeldungen:
Quotenmeldungen – Protokolle:
Quotenbescheide:
Sowohl für Mitteilungen zu WiEReG ER (Mitteilungen über die Androhung einer Zwangsstrafe iZm WiEReG) als auch für Bescheide zu WiEReG ZO (Bescheide über die Festsetzung einer Zwangsstrafe iZm WiEReG) erfolgt die Zuordnung von Personen (Kunden) in der Databox grundsätzlich über die Steuernummer. Weiters wurde in der BMD NTCS die Möglichkeit der Zuordnung solcher Mitteilungen über die Stammzahl implementiert.
Die Stammzahl befindet sich immer auf den Mitteilungen und Bescheiden - dies kann die Firmenbuchnummer, die ZVR-Nummer oder die Ergänzungsregisternummer (13-stellig, beginnt immer mit 911) sein.
Die Daten zur Firmenbuchnummer, ZVR-Nummer sowie Ergänzungsregisternummer sind wie folgt im Programm direkt beim Kunden zu hinterlegen (Paket CRM → Stammdaten → Personen → Kunden):
- Firmenbuchnummer: Feld 75 "Firmenbuchnummer"
- ZVR-Nummer: Feld 173 "ZVR-Nummer"
- Ergänzungsregisternummer: Da es aktuell beim Kunden kein Feld für diese Nummer gibt, ist die Ergänzungsnummer im Feld 75 "Firmenbuchnummer" einzutragen.
Der Abgabenrechner (vormals: ESt-Schnellberechnung) im Steuer-Navigator berücksichtigt nun auch die GSVG-Berechnung. Nachfolgende Punkte werden für die Berechnung herangezogen:
- Als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung (SV) werden die im Abgabenrechner eingegebenen Einkünfte aus Selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzüglich des Grundfreibetrags und abzüglich des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen.
- Die GSVG-Berechnung erfolgt mit der Berechnungsart "Nachzahlung/Gutschrift", die Variante "Rückstellung/Aktivierung" für Bilanzierer ist vorerst nicht möglich.
- Die Berufsgruppe wird fix mit "Wirtschaftskammer-Mitglied" angenommen, d. h., der Beitragssatz KV kommt mit 6,8 %, der Beitragssatz für PV mit 18,5 % zur Anwendung.
- Der Wert im Feld "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wird für die Mehrfachversicherung berücksichtigt, so wie wenn der Betrag in der GSVG-Berechnung im Feld "ASVG-Bezüge (manueller Wert)" eingetragen ist.
Neu im Abgabenrechner sind die Felder "Anzahl der Versicherungsmonate" und "Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge". Aufgrund der Erweiterung um die GSVG-Berechnung wurde die "ESt-Schnellberechnung" auf "Abgabenrechner" umbenannt.
Im Abgabenrechner wird nun auch der maximal mögliche investitionsbedingte Gewinnfreibetrag angezeigt.
Beim Pauschalierungsvergleich werden nun immer alle Zeilen angedruckt, die in der Spalte "Einnahmen- Ausgabenrechnung" (EAR) einen Wert haben. Somit werden auch alle Positionen gedruckt, die nur abpauschalierte Konten enthalten. Dies ist zur Kontrolle hilfreich bzw. besser zur Vorlage an das Finanzamt verwendbar.
In der Steuererklärung "Kr1 - Kraftfahrzeugsteuererklärung" wurde beim Feld "Kfz-Art" die Ausprägung "Steuerbefreit" ergänzt. Diese Ausprägung kann für Kraftfahrzeuge, für die keine Kfz-Steuer zu entrichten ist (wie zum Beispiel E-Lkw), verwendet werden. Kraftfahrzeuge mit der Ausprägung "Steuerbefreit" werden weder in der Berechnung noch im Ausdruck berücksichtigt.
Im Formular E6b "Beilage zur Feststellungserklärung (E 6) für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken" wurde der Aufruf der Gewinnverteilung nach der gleichen Systematik wie im Formular E6a eingebaut, damit der Aufruf in Zukunft leichter zu finden ist.
Durch die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals von EUR 35.000 auf EUR 10.000 (Beschluss Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 BGBI I 179/2023) beträgt die Mindestkörperschaftsteuer ab 2024 EUR 500 pro Jahr (= EUR 125 pro Quartal), unabhängig vom Gründungsdatum.
Der Import aus der Anlagenbuchhaltung in die Mehr-/Weniger-Rechnung kann nun kumuliert je Konto erfolgen. Dazu ist in den BILANZ Parametern unter Steuererklärungen → "Erfassung" der neue Parameter "Import der Daten aus Anbu/Kfz-Verwaltung in MWR" auf "1 - Kumuliert je Konto" zu stellen.
Darstellung "Kumuliert je Konto":
Im Fenster "Mehr-/Weniger-Rechnung" kann man nun über Klick auf den Link "ANBU" in der Spalte "Betragsquelle" direkt auf das jeweilige Anlagegut wechseln.
Die Anspruchszinsen wurden angepasst:
Ab 18.12.2024 beträgt der Zinssatz für Anspruchszinsen 4,53 %.
Die Felder zu den Gesellschafterwerten aus der Steuererklärung E6 stehen auch im Standardbrief zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist die Verwendung des allgemeinen Standardbriefs. Wenn Sie ansonsten den Standardbrief für Steuern verwenden, muss dies für Personengesellschaften anders gehandhabt werden. Diesbezüglich wurde der Parameter "Aufruf des allgemeinen Standardbriefs aus dem Steuer-Navigator" um die Ausprägung "2 = Nein, außer bei Personengesellschaften" erweitert.
Dieser Parameter ist zu finden unter:
BIL → Stammdaten → BILANZ Parameter.
Öffnen Sie anschließend den Bereich "Steuererklärungen" und stellen Sie den Parameter, der unter dem Punkt Steuer-Navigator aufgelistet ist, entsprechend ein.
Das Feld "Mitarbeitergewinnbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Z 35" wird in den L8-Lohnzettel aufgenommen.
Aus dem FIBU Fenster "Kraftfahrzeuge" werden die Differenzen zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht in die Mehr-/Weniger-Rechnung (MWR) übernommen. Die Übernahme erfolgt analog zu den bisherigen Übernahmen, das heißt mit der Abfrage "immer - einmalig - Nie".
Die übernommenen Werte erhalten die Betragsquelle "Kfz". Diese ist zusätzlich verlinkt, um einen direkten Zugriff auf das jeweilige Kraftfahrzeug zu ermöglichen.
Ab voraussichtlich 5. Februar 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung auf freiwilliger Basis möglich. Ab dem 1. Oktober 2025 ist dies dann ausschließlich mit einem zusätzlichen zweiten Faktor möglich.
Für den Einstieg in FinanzOnline gibt es somit dann drei Möglichkeiten:
- mittels ID-Austria (E-ID)
- mittels EU-Login (sofern mangels Inlandsbezug keine E-ID zur Verfügung steht)
- mittels Zugangsdaten + 2. Authentifizierungsfaktor
Damit beim Start von FinanzOnline in BMD der erforderliche 6-stellige Code für die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht mit einem zusätzlichen Tool (wie z. B. Microsoft Authenticator) ermittelt und manuell erfasst werden muss, wird eine Lösung zum Vorschlagen des Authentifizierungs-Codes vorgesehen. Geplant ist dabei, dass die Ermittlung des Authentifizierungs-Codes durch einen speziellen benutzerbezogenen PIN abgesichert ist. Nähere Informationen dazu folgen in einem eigenen Newsletter.
Hinweis | Die Übermittlung von Steuererklärungen etc. mittels WebService ist davon nicht betroffen. |
Folgende Formulare haben sich nicht geändert:
- E11 - Beilage zur Einkommensteuer (Beteiligungen)
- L1ab - Außergewöhnliche Belastungen
- E4 - Antrag auf den Mehrkindzuschlag
- E6 - Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften
- E6c - Beilage zur E6 (Feststellungserklärung LuF)
- E61 - Beilage zur E6 (Feststellungserklärung)
- K11 - Beilage zur KöSt (Beteiligungen)
- K12 - Beilage zur KöSt (ausländische Beteiligungen)
- K12a - Beilage zur KöSt (Zinsschranke § 12a)
- K12aG - Beilage zur KöSt (Zinsschranke §12a Gruppenträger)
- K1g - Beilage zur KöSt (Gruppenbesteuerung)
- K3g - Beilage zur K3 (Gruppenbesteuerung)
- ELA 1 - Elektrizitätsabgabe
- EGA1 - Erdgasabgabe
- Komb24 - Beilage pauschalierte Weinbauern
- Komb25 - Beilage pauschalierte Gärtnereibetriebe
- E108c - Antrag zur Geltendmachung einer Prämie (2025)
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Seite 6
Neues Feld:
- Punkt 19: "Die Veräußerung betrifft (auch) ein Grundstück, das zuvor ganz oder zum Teil zum Buchwert entnommen worden ist. - "nein" zusätzlich zum Feld "ja", das schon im Vorjahr als einziges Feld vorhanden war.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut:
- Bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen muss im Feld "Die Veräußerung betrifft (auch) ein Grundstück, das zuvor ganz oder zum Teil zum Buchwert entnommen worden ist" ein "Ja" oder "Nein" eingegeben werden.
Seite 2
Neues Feld:
- Punkt 3: "Im Wirtschaftsjahr erfolgte die Entnahme eines Grundstückes oder mehrer Grundstücke aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert"
Seite 3
Neue Spendenkennzahlen:
- Kennzahl 9206 "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207 "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9208 "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209 "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
- Die Auswertungsschemen sind für die Datenübernahme aus der Bilanz noch zu erweitern.
MWR-Kennzahlen:
- Kennzahl 9337 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden"
Seite 6
Neue Felder zum Buchwert entnommene Grundstücke:
- "Katastralgemeinden-Nummer"
- "Einlagezahl"
- "Grundstücksnummer"
- "Höhe des Buchwertes des Grund und Bodens"
- "Höhe des Buchwertes des Gebäudes"
Diese Felder gibt es jeweils für 3 Grundstücke:
- "Es erfolgte(n) eine oder mehrere weitere Entnahmen(n) eines Grundstückes zum Buchwert"
- "Anzahl der weiteren entnommenen Grundstücke"
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut:
- Wenn das Feld "Im Wirtschaftsjahr erfolgte die Entnahme eines Grundstückes oder mehrerer Grundstücke aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert" angekreuzt ist, müssen die entsprechenden Angaben im Teil "Zum Buchwert entnommene Grundstücke" vollständig ausgefüllt werden.
- Der Wert im Feld "Anzahl der weiteren entnommenen Grundstücke" muss positiv, numerisch und ganzzahlig sein.
Seite 2
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9055 "Betriebseinnahmen (ohne ausgewiesene Umsatzsteuer), die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind"
- Kennzahl 9337 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9338 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden"
- Kennzahl 9206 "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207 "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9208 "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209 "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Die Kennzahlen 9337, 9338 können nicht aus der Bilanz übernommen werden, da sie im Formular E1a in der MWR enthalten sind.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden um die Kennzahl 9055 erweitert:
- Die Kennzahlen 9027, 9028 und 9055 sind nur bei den Einkunftsarten "selbständige Arbeit" oder "Gewerbebetrieb" zulässig.
- Die Kennzahl 9028 darf nur gemeinsam mit den Kennzahlen 9027 oder 9055 eingegeben werden.
Wenn weder die Kennzahl 9027 noch die Kennzahl 9055 einen Wert enthält, wird folgende Fehlermeldung angezeigt:
- Eine der Kennzahlen 9040 ("Erträge/Betriebseinnahmen") oder 9050 ("Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gem. § 109a erfasst sind") muss eingegeben werden.
Seite 2
Neue Felder:
- "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. b) in Höhe von 15% der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen"
- "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. b) in Höhe von 15% des auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen"
Es entfällt die Plausibilitätsprüfung:
- Die Kennzahlen 9407 ("Höhe der fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes") und 9409 ("Höhe der gesamten tatsächlichen Anschaffungskosten") schließen einander aus
Einige Felder wurden auf die nachfolgenden Seiten verschoben.
Seite 2
Neues Feld:
- Kennzahl 189: "Über Investmentfonds erzielte inländische Dividenden, bei denen die KESt bereits durch den Schuldner der Kapitalerträge abgeführt wurde - Inländische Kapitaleinkünfte"
Der Wert in Kennz. 189 wird mit 27,5 % besteuert.
Bei Regelbesteuerungsoption wird der Wert mit dem Tarif besteuert.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Auf der letzten Seite wurde die Checkbox für den Freibetragsbescheid umbenannt von "Ich beantrage keinen Freibetragsbescheid" auf "Ich beantrage einen Freibetragsbescheid".
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Keine Änderungen!
Folgende Plausibilitätsprüfung wurde entfernt:
- Der Wohnsitzstaat des Kindes fehlt.
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut:
- Bei Unterhaltsleistungen für ein Kind im Ausland muss der Wohnsitzstaat des Kindes außerhalb der EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island liegen.
Die Felder für den Monat Mai wurden von Seite 2 auf Seite 1 verschoben.
Seite 1
Neues Feld:
- 1.4.7. "Bezieher*in ausländischer nichtselbständiger Einkünfte, die in Österreich steuerfrei aber zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen sind"
Seite 2
Neues Feld:
- 2.2.2. "Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht"
Diese SV-Beiträge in Kz 187 werden in der Berechnung als Werbungskosten berücksichtigt. Bei der Berechnung der Negativsteuer werden sie ebenfalls berücksichtigt.
Seite 3
Neue Felder:
- 7.1. "Im Erklärungsjahr zugeflossener geldwerter Vorteil aus einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung"
- 7.2. "Es liegen die Voraussetzungen vor, dass auf 75 % des Betrages laut Kennzahl 188 der Steuersatz von 27,5 % anzuwenden ist"
Wenn die Checkbox in Punkt 7.2 gesetzt ist, wird der Wert in KZ 188 zu 25 % bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt und mit dem Tarif besteuert. Die restlichen 75 % werden mit 27,5 % besteuert und auf dem Berechnungsblatt weiter unten nach der Steuer auf die Sonderzahlungen ausgewiesen.
Ist die Checkbox in 7.2 nicht gesetzt, wird der gesamte Wert aus KZ 188 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt und mit dem Tarif besteuert.
Durch die neuen Felder verschieben sich einzelne Felder auf die Folgeseiten.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut bzw. ergänzt:
- Die Prüfung "Wenn das Feld 'Ich beantrage gemäß § 1 Abs. 4 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden ...' angekreuzt ist, muss die Höhe der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat eingegeben werden"
wurde erweitert auf
"Wenn das Feld 'Ich beantrage gemäß § 1 Abs. 4 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden ...' angekreuzt ist, muss die Höhe der Einkünfte im Ansässigkeitsstaat sowie weitere Auslandseinkünfte aus anderen Staaten eingegeben werden".
- Die Eingaben in den Feldern "Ansässigkeitsstaat" beim Punkt "Ich habe den Mittelpunkt meiner Lebensinteressen in dem angeführten Staat" und beim "Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht" müssen ident sein.
- Die Prüfung "Die Angabe des Ansässigkeitsstaates fehlt oder ist ungültig." wird nun auch angezeigt, wenn ein Wert in Punkt 6.3 oder 6.4 vorhanden ist.
- Wenn das Feld "Diese Sozialversicherungsbeiträge können im Ausland steuermindernd abgezogen werden" ausgefüllt ist, muss auch die Kennzahl 184 vorhanden sein. Aus diesem Grund wurden die Checkboxen zur Kennzahl 184 gesperrt. Diese können nur mehr gesetzt werden, wenn ein Wert in Kennzahl 184 im Formular vorhanden ist.

Seite 1
Neues Feld und Kennzahl:
- Punkt 2: "Im Wirtschaftsjahr erfolgte die Entnahme eines Grundstückes oder mehrer Grundstücke aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert"
- Kennzahl 9055 :"Betriebseinnahmen (ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind"
Bei der Übernahme aus dem Pauschalierungsvergleich wird bei Kleinunternehmern der Wert aus Kennzahl 9050 des Pauschalierungsvergleichs in die Kennzahl 9055 der Erklärung E6a übernommen.
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9206 "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207 "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9208 "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209 "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Die neuen Spendenkennzahlen sind noch in die Auswertungen aufzunehmen und können dann aus der Bilanz übernommen werden. - Kennzahl 9337 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden"
Die Kennz. 9337, 9338 werden aus der MWR übernommen.
Seite 4
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 9054 "Positiver Saldo aus Substanzgewinnen und -verlusten, auf die der besondere Steuersatz von 27,5 % anwendbar ist"
Seite 5
Neue Felder zum Buchwert entnommene Grundstücke:
- "Katastralgemeinden-Nummer"
- "Einlagezahl"
- "Grundstücksnummer"
- "Höhe des Buchwertes des Grund und Bodens"
- "Höhe des Buchwertes des Gebäudes"
Seite 6
Neue Felder betreffend entnommener Grundstücke gibt es auf dieser Seite für zwei weitere Grundstücke:
- "Es erfolgte(n) eine oder mehrere weitere Entnahmen(n) eines Grundstückes zum Buchwert"
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut:
- Wenn das Feld "Im Wirtschaftsjahr erfolgte die Entnahme eines Grundstückes oder mehrerer Grundstücke aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert" angekreuzt ist, müssen die entsprechenden Angaben im Teil "Zum Buchwert entnommene Grundstücke" vollständig ausgefüllt werden
- Der Wert im Feld "Anzahl der weiteren entnommenen Grundstücke" muss positiv, numerisch und ganzzahlig sein.
Seite 1
Neue Felder:
- "Im Wirtschaftsjahr erfolgte die Entnahme eines Grundstückes oder mehrer Grundstücke aus dem SBV zum Buchwert"
- "Wenn ja: Katastralgemeinden-Nummer (KGNR)"
- "Einlagenzahl (EZ)"
- "Grundstücknummer (GST-NR)"
- "Höhe des Buchwertes des Grund und Bodens"
- "Höhe des Buchwertes des Gebäudes"
- "Es erfolgte(n) eine oder mehrere weitere Entnahme(n) eines Grundstückes zum Buchwert"
- "Wenn ja: Anzahl der weiteren entnommenen Grundstücke"
Die Positionen werden auch am Ausdruck "Anteil am Gewinn/Verlust" angeführt.
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9353 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9354 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden"
- Kennzahl 9355 "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9356 "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9357 "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9358 "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9253 bis 9357 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Diese Positionen wirken sich auf den steuerlichen Ergebnisanteil aus.
Sie sind auch in den Drucken "Gesellschafterübesicht", "Anteil am Gewinn/Verlust" zu berücksichtigen.
Die Spenden werden wie die bereits vorhandenen Spendenkennzahlen behandelt. Bei Übernahme aus der Bilanz in das E6a werden die neuen Spendenkennzahlen im E6a-1 auf die Gesellschafter aufgeteilt.
Seite 5
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 9774 "Positiver Saldo aus Substanzgewinnen und -verlusten, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist"
Seite 7
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 7774 "Positiver Saldo aus Substanzgewinnen und -verlusten, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist"
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut:
- Wenn das Feld "Im Wirtschaftsjahr erfolgte eine Entnahme eines Grundstückes aus dem Sonderbetriebsvermögen zum Buchwert" angekreuzt ist, müssen die entsprechenden Angaben im Teil "Grundstücksentnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen zum Buchwert" vollständig ausgefüllt werden.
(Beim Speichern der Gesellschafterangaben)
- Der Wert im Feld "Anzahl der weiteren entnommenen Grundstücke" muss positiv, numerisch und ganzzahlig sein
(Direkt bei der Eingabe).
Seite 4
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9521: "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden ($ 124b Z 452 lit. B) in Höhe von 15% der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen"
- Kennzahl 9522: "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden ($ 124b Z 452 lit. B) in Höhe von 15% des auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen"
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 200 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 201 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden"
- Kennzahl 190 "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
Seite 4
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 191 "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 192 "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 193 "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 798 bis 193 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfungen zu Punkt 7 wurden eingebaut:
- "Im Feld 'Die Veräußerung betrifft (auch) ein Grundstück, das zuvor ganz oder zum Teil zum Buchwert entnommen worden ist' muss "J" oder "N" eingegeben werden"
Seite 2
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9206: "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207: "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
Seite 3
Die Felder mit den Kennzahlen 9261 und 9262 wurden von Seite 2 auf Seite 3 verschoben.
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9208: "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209: "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
- Kennzahl 9337: "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338: "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. a EStG 1988)"
Die MWR-Felder 9337 und 9338 werden auf den MWR-Ausdrucken angeführt.
Seite 4
Die Felder mit den Kennzahlen 9292, 9293, 9294 und 9257 wurden von Seite 3 auf Seite 4 verschoben.
Seite 5
Die Felder der Gruppe "Zinsschranke" mit den Kennzahlen 168 und 177 wurden von Seite 4 auf Seite 5 verschoben.
Seite 6
Die Felder der Gruppe "Sanierungsgewinn" und "Entrichtung der Steuerschuld in Raten" mit den Kennzahlen 669, 978, 559 und 991 wurden von Seite 5 auf Seite 6 verschoben.
Bei diversen Kennzahlen wurden die Feldbezeichnungen angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfung ist neu in der Erklärung:
- Wenn ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt, muss im Teil "Steuerbemessung nach § 26C" entweder ein übereinstimmendes abweichendes Wirtschaftsjahr eingegeben werden oder die Höhe des Gewinnes/Verlustes bis zum 31.12.2023 ausgefüllt werden.
Seite 2
Neue Felder:
- Kennzahl 9206: "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207: "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9208: "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209: "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9337: "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338: "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. a EStG 1988)"
Seite 2
Neue Felder:
- Kennzahl 9206: "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207: "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9208: "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209: "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 9337: "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338: "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. a EStG 1988)"
Seite 2
Neues Feld:
- "Die Veräußerung betrifft (auch) ein Grundstück, das zuvor ganz oder zum Teil zum Buchwert entnommen worden ist - nein"
Seite 4
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 104: "Geldspenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 105: "Geldspenden an Kindergärten"
- Kennzahl 106: "Geldspenden an Schulen"
- Kennzahl 107: "Geldspenden an andere von den Kennzahlen 715 bis 106 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
- Kennzahl 113: "Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 lit. a, für die ein Verlustausgleich nicht zulässig ist"
- Kennzahl 114: "Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 lit. a, für die ein Verlustausgleich nicht zulässig ist"
Die Kennzahlen 113 und 114 werden bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften mitgerechnet.
Seite 5
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 108: "Geldspenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 109: "Geldspenden an Kindergärten"
- Kennzahl 111: "Geldspenden an Schulen"
- Kennzahl 112: "Geldspenden an andere von den Kennzahlen 715 bis 106 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Diese neuen Spendenkennzahlen werden wie z. B. die bestehende SpendenKz 164 von den zwischensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen.
Neue Plausibilitätsprüfung:
Wenn ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt, muss im Teil "Steuerbemessung nach § 26C" entweder ein übereinstimmendes abweichendes Wirtschaftsjahr eingegeben werden oder die Höhe des Gewinnes/Verlustes bis zum 31.12.2023 ausgefüllt werden.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Folgende Plausibilitätsprüfungen sind neu in der Erklärung:
- Wenn ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt, muss im Teil "Steuerbemessung nach § 26C" entweder ein übereinstimmendes abweichendes Wirtschaftsjahr eingegeben werden oder die Höhe des Gewinnes/Verlustes bis zum 31.12.2023 ausgefüllt werden.
Seite 3
Neue Spendenkennzahlen:
- Kennzahl 9206 "Betriebliche Spenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 9207 "Betriebliche Spenden an Kindergärten"
- Kennzahl 9208 "Betriebliche Spenden an Schulen"
- Kennzahl 9209 "Betriebliche Spenden an andere von den Kennzahlen 9243 bis 9208 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Neue MWR-Kennzahlen:
- Kennzahl 9337 "Nachzuversteuernder Investitionsfreibetrag"
- Kennzahl 9338 "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden"
Durch die neuen Felder wurden einige Felder auf die nachfolgenden Seiten verschoben.
Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.
Seite 2
Neue Felder:
- "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. b) in Höhe von 15% der gesamten zu Grunde liegenden Aufwendungen"
- "Öko-Zuschlag für Aufwendungen in Wohngebäuden (§ 124b Z 452 lit. b) in Höhe von 15% des auf das Veranlagungsjahr entfallenden Teiles der Aufwendungen"
Seite 2
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 189: "Über Investmentfonds erzielte inländische Dividenden, bei denen die KESt bereits durch den Schuldner der Kapitalerträge abgeführt wurde - Inländische Kapitaleinkünfte"
Der Wert in Kennzahl 189 wird mit 27,5 % besteuert.
Seite 3
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 115 "Ausländische Kapitalerträge gemäß § 21 Abs. 3 Z 1, für die ein Verlustausgleich nicht zulässig ist"
- Kennzahl 116: "Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, für die ein Verlustausgleich nicht zulässig ist"
Die Kennzahlen werden in der Berechnung im Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigt.
Seite 5
Neue Kennzahlen:
- Kennzahl 104 "Geldspenden an Sporteinrichtungen"
- Kennzahl 105 "Geldspenden an Kindergärten"
- Kennzahl 106 "Geldspenden an Schulen"
- Kennzahl 107 "Geldspenden an andere von den Kennzahlen 715 bis 106 nicht erfasste begünstigte Einrichtungen"
Die Spenden werden in der Berechnung unter "Sonstige Sonderausgaben" geführt.
Seite 1
Felder "Telefaxnummer" und "Ist-Versteuerer" entfallen.
Neue Felder:
- "Abweichendes WJ vom (MM) 1"
- "Abweichendes WJ vom (JJJJ) 1"
- "Abweichendes WJ bis (MM) 1"
- "Abweichendes WJ bis (JJJJ) 1"
- "Abweichendes WJ vom (MM) 2"
- "Abweichendes WJ vom (JJJJ) 2"
- "Abweichendes WJ bis (MM) 2"
- "Abweichendes WJ bis (JJJJ) 2"
Seite 1
Das Feld "Telefaxnummer" entfällt.
Seite 1
Das Feld "Telefaxnummer" entfällt.
Neue Kennzahl:
- Kennzahl 6176 "Mineralölsteuer insgesamt"
Neues Feld:
- "Land"
Das Feld ist schreibgeschützt und kann mit F8 befüllt werden.
Außerdem wurde das Feld "Zeitraum bis" um das Jahr erweitert (für die Eingabe).