Der Gefahrguttransport auf der Straße wird durch internationale Transportvorschriften (ADR) sowie durch das national geltende Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) geregelt.
Bei einer Sendung von Gefahrgut nach den Regelungen des ADR ist der Absender dafür verwantwortlich, dass ein Beförderungspapier mitgegeben wird.
Das Beförderungspapier übermittelt die Information, dass es sich bei der Sendung um Gefahrgut handelt.
Mithilfe des Beförderungspapiers kann beispielsweise der Fahrer seinen Lastverteilungsplan erstellen und erkennen, wie er die Beförderungseinheit kennzeichen muss (z. B. orange Tafeln am LKW).
Ausgenommen sind Transporte, wie z. B. "Freistellung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen" oder "Handwerkerbefreiung" oder "Beförderung freigestellter Gegenstände und Produkte mit gefährlichen Gütern".
Diese Deklaration ist abhängig von der hinterlegten Beförderungskategorie am jeweiligen Gefahrgut.