Es kann die Landnummer hinterlegt werden, für die der Packstoff bzw. die Elektroaltgerätegruppe gilt (1 = Österreich, 2 = Deutschland, etc.).
Wird eine Packstoff-Ermittlung bzw. Elektroaltgeräte-Ermittlung durchgeführt, wird jenes Land hinterlegt, für das die Ermittlung durchgeführt werden soll.