Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 BGBl I 108/2022 vom 19.07.2022 wurden in § 205c BAO die Umsatzsteuerzinsen eingeführt.



 Allgemeines

Die Einführung der Umsatzsteuerzinsen betrifft die Jahressteuererklärung insofern, dass nun für Gutschriften und Nachforderungen aus Umsatzsteuerbescheiden Zinsen berechnet werden. Dies ist vergleichbar mit den Anspruchszinsen bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
Die Höhe der Zinsen ist gleich wie bei den Anspruchszinsen, also 2 % über dem Basiszinssatz.

Es gibt für die Berechnung und das Inkrafttreten bei Gutschriften und Nachforderungen unterschiedliche Bestimmungen:

Berechnung:
  1. Gutschriften von Jahresumsatzsteuerbescheiden sind ab dem 91. Tag nach Einlangen der Umsatzsteuerjahreserklärung bis zur Bekanntgabe des Bescheides zu verzinsen (§ 205c Abs 1 Z 1 lit c BAO).

  2. Nachforderungen von Jahresumsatzsteuerbescheiden sind (wie Anspruchszinsen für ESt und KöSt) ab dem 1. Oktober des Folgejahres bis zur Bekanntgabe des Bescheides zu verzinsen (§ 205c Abs 1 Z 2 lit c BAO).

Inkrafttreten:
  1. Für Gutschriften von Jahresumsatzsteuerbescheiden erfolgt die Verzinsung für alle am Tag der Kundmachung (20. Juli 2022) noch nicht rechtskräftigen Jahresumsatzsteuerbescheide. Das heißt, es sind alle USt-Veranlagungen betroffen, die noch nicht veranlagt sind (auch 2020, 2021 und ältere Jahre).

  2. Für Nachforderungen von Jahresumsatzsteuerbescheide erfolgt die Verzinsung erst für Jahresumsatzsteuerbescheide ab dem Veranlagungsjahr 2022.

 Aufruf in der NTCS

Die Berechnung der Umsatzsteuerzinsen können Sie im Steuer-Navigator im Punkt "Berechnung" aufrufen oder auch direkt in der U1 in der Menüleiste unter "Steuererklärungen".

Die Berechnung der Umsatzsteuerzinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet. Sobald ein neuer Zinssatz gültig ist, wird dieser mithilfe der WebUpdates zur Verfügung gestellt und per Newsletter den Kundinnen und Kunden bekanntgegeben. Die WebUpdates finden Sie auf der NTCS Startseite rechts im BMD Service.

Die Nachforderungs- bzw. Guthabenzinsen und der zinsenfreie Zeitraum werden laut Ihren Eingaben angezeigt. Die Bagatellgrenze von € 50,- wird automatisch, auch bei der Ermittlung des zinsenfreien Zeitraums, berücksichtigt.

Im Berechnungsfenster gibt es für die richtige Berechnung der Umsatzsteuerzinsen zusätzlich das Feld "Einreichdatum". Wenn noch kein Wert eingegeben worden ist, wird das Planabgabedatum, ansonsten das Tagesdatum vorgeschlagen.

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 Ausdruck der Berechnung

Das Detailberechnungsblatt wird automatisch direkt nach erfolgter Eingabe und Klick auf "Ok" gestartet.

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Der Ausdruck kann aber auch später noch unter Ausdruck → Berechnungsblatt in der Zeile "Umsatzsteuerzinsen" ausgewählt werden.

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