Folgende Fragen stellen sich oft im Zusammenhang mit dem Onboarding eines neuen Unternehmens in der my BMD Faktura.
Im Onboarding sind die Adress- und Kontaktdaten für das Unternehmen zu hinterlegen. Diese Daten werden auch auf den Belegen angeführt.
Gibt es keine Firmenbuchnummer bzw. UID können die Felder leer bleiben. Diese werden dann auf den Belegen nicht angeführt. Im Normalfall gibt es zumindest eine Steuernummer für das Unternehmen, die dann auf den Belegen angeführt ist. Wenn sich Unsicherheiten ergeben, ob bzw. welche Daten benötigt werden, ist es ratsam, Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei zu halten oder das Finanzamt zu kontaktieren.
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Schweiz
Gibt es keine Firmenbuchnummer bzw. Unternehmens-ID, können die Felder leer bleiben. Diese werden dann auf den Belegen nicht angeführt. Im Normalfall gibt es zumindest eine Steuernummer für das Unternehmen, die dann auf den Belegen angeführt ist. Wenn sich Unsicherheiten ergeben, ob bzw. welche Daten benötigt werden, ist es ratsam, Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei zu halten oder das Finanzamt zu kontaktieren.
Der Gerichtsstand wird bei natürlichen Personen meist durch den Wohnsitz oder den Aufenthaltsort bestimmt und bei juristischen Personen (z. B. Unternehmen) meist durch deren Sitz (Unternehmenssitz).
Nein, diese ist nicht unbedingt zu hinterlegen. Die GLN für ein Unternehmen muss gesondert beantragt werden. Wenn das Unternehmen eine GLN hat, wird diese im Normalfall auch auf den Belegen (speziell bei der elektronischen Rechnung) angeführt, weshalb in diesem Fall auch die GLN hinterlegt werden sollte.
Hier finden Sie nähere Informationen zur GLN:
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Österreich
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Deutschland
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Schweiz
Viele Unternehmen haben kein abweichendes Wirtschaftsjahr, sprich, Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr sind identisch (01.01. bis 31.12.).
Wenn sich Unsicherheiten ergeben, wann das Wirtschaftsjahr beginnt, ist es ratsam, Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei zu halten.
Bei der Gründung eines Unternehmens wird entschieden, mit welcher Rechtsform es eingetragen wird. Diese ist ausschlaggebend für die Steuerpflicht. Ist beispielsweise die Eintragung als Kleinstunternehmer vorgenommen worden, ist hier "Kleinstunternehmer" auszuwählen. Wenn sich Unsicherheiten ergeben, ob bzw. welche Daten benötigt werden, ist es ratsam, Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei zu halten oder das Finanzamt zu kontaktieren.
Folgende Einstellungen stehen zur Auswahl:
- Umsatzsteuerpflichtig: Rechnungen werden mit den entsprechenden Steuersätzen verrechnet und die Steuer muss entsprechend abgeführt werden.
- Kleinstunternehmer: Die Einnahmen sind "Brutto", die Umsatzsteuer wird nicht gesondert an- und auch nicht ans Finanzamt abgeführt. Für die Kleinstunternehmerregelung gibt es verschiedene Umsatz- und Gewinngrenzen. Weitere Auskünfte kann Ihre Steuerberatungskanzlei oder das Finanzamt geben.
- Umsatzsteuerbefreit: In gewissen Bereichen (z. B. Vereine) und unter gewissen Voraussetzungen gibt es eine tatsächliche Umsatzsteuerbefreiung. Weitere Auskünfte kann Ihre Steuerberatungskanzlei oder das Finanzamt geben.
Werden Rechnungen generell an Privatpersonen ausgestellt, empfehlen wir die Verwendung von Bruttorechnungen, da für eine Privatperson der Gesamt(brutto)betrag relevant ist.
Werden Rechnungen sowohl an Privat- als auch an Firmenkunden ausgestellt, empfehlen wir die Verwendung von Nettorechnungen, da bei Firmenkunden der Nettobetrag eher relevant ist.
Eine Kombination von beiden Rechnungsarten ist nicht möglich.
Bei einer Bruttorechnung wird bei den Rechnungspositionen der Bruttopreis sowie der Bruttobetrag angeführt. Die Umsatzsteuer ist in diesem Fall bereits enthalten. Auch der Gesamtbetrag des Belegs enthält diese. Darunter werden die darin enthaltenen Steuersätze und Steuerbeträge angeführt.
Wird eine Nettorechnung erstellt, wird in den Positionen der Nettopreis und Nettobetrag angeführt. Die Umsatzsteuer wird erst nach der Zwischensumme Netto angeführt. Der Gesamtbetrag des Belegs setzt sich dann aus der Zwischensumme Netto und dem Steuerbetrag zusammen.
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Deutschland
Der gängigste Standardkontorahmen in Deutschland ist der Kontorahmen SKR03, der im Standard vorgeschlagen wird. Es kann jedoch auch der Kontorahmen SKR04 ausgewählt werden.
Wenn sich Unsicherheiten ergeben, welcher Kontorahmen zu Anwendung kommt, ist es ratsam, Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei zu halten.
Der Kontorahmen wird benötigt, damit gewisse Standards (z. B. Steuerprozentsätze) geladen werden können, die dann für die Belegerstellung relevant sind.
Nein, das ist nicht notwendig. Allerdings empfehlen wir die Hinterlegung, da diese Daten dann auch auf der Rechnung als Zahlungsinformation für den Kunden angeführt werden können.
Ja, das ist möglich. Wenn das Abo von einem anderen Konto abgebucht wird und die Ausgangsrechnungen auf ein anderes Konto bezahlt werden sollen, können diese voneinander abweichen.