
Das Kassenzeichen (auch PK-Nummer) wird in Deutschland von den Gemeinden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sowie der Vorschreibung diverser Abgaben (z.B. Kanalgebühr, Abfallgebühr,...) verwendet.
Das Kassenzeichen der
Hauptgemeindezuordnung (jene Gemeinde, die direkt am Personenstamm hinterlegt ist), kann auch im
Standardbrief in den Kategorien "Alle Personen" und "Kunden/Lieferanten" verwendet werden. Das Kassenzeichen von weiteren Gemeindezuordnungen steht derzeit im Standardbrief nicht zur Verfügung.