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Kauf im Februar AW 13.200,-- und Gutschrift im Juni -1.200,--. ND 10 Jahre (= 120 Monate).
Steuerrecht mit Halbjahres und Jahresabschreibung
Bei der Erfassung der Gutschrift waren schon 6 Monate vergangen. Daher muss die Restnutzungsdauer um ein halbes Jahr reduziert werden. Es gilt die Halbjahresregelung. Die so ermittelte Abschreibung muss noch durch 2 dividiert werden, weil die Gutschrift im zweiten Halbjahr erfasst wurde. Unternehmensrecht mit pro rata temporis-Abschreibung
Bei der Erfassung der Gutschrift sind bereits 4 Monate vergangen und daher muss die Restnutzungsdauer (RND) verkürzt werden. Der so ermittelte Abschreibungsbetrag muss mit den noch verbleibenden 7 Monaten bis zum Jahresende multipliziert werden. |
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Kauf im Februar AW 13.200,-- und Gutschrift im August -1.200,--. ND 10 Jahre (= 120 Monate)
Steuerrecht mit Halbjahres und Jahresabschreibung
Bei der Erfassung der Gutschrift waren schon 6 Monate vergangen. Daher muss die Restnutzungsdauer um ein halbes Jahr reduziert werden. Es gilt die Halbjahresregelung. Die so ermittelte Abschreibung muss noch durch 2 dividiert werden, weil die Gutschrift im zweiten Halbjahr erfasst wurde. Unternehmensrecht mit pro rata temporis-Abschreibung
Bei der Erfassung der Gutschrift sind bereits 6 Monate vergangen und daher muss die Restnutzungsdauer verkürzt werden. Der so ermittelte Abschreibungsbetrag muss mit den noch verbleibenden 5 Monaten bis zum Jahresende multipliziert werden. |
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Siehe auch:
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