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Anschaffungswertminderungen wie z.B. Gutschriften können mit „strg + w“ in einem eigenen Fenster erfasst werden.

Eine nachträgliche Gutschrift korrigiert den Anschaffungswert und Buchwert in gleicher Höhe.

Sollte eine nachträgliche Gutschrift so spät einlangen, dass der Buchwert bereits geringer als die Gutschrift ist, dann ist die Eingabe bis zur Höhe des Buchwerts begrenzt. Kann eine Gutschrift nicht mehr über die Anlagenbuchhaltung geführt werden, dann ist sie als Betriebseinnahme zu erfassen.
 
Beispiel 
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Kauf im Februar AW 13.200,-- und Gutschrift im Juni -1.200,--. ND 10 Jahre (= 120 Monate).
 
Steuerrecht mit Halbjahres und Jahresabschreibung

Anschaffungswert
13.200,--
10 Jahre ND
1.320,--
Gutschrift
-1.200,--
RND = (10 -0,5) Jahre / 2
-63,16
Ergibt eine Jahresabschreibung von
 
 
1.256,84

Bei der Erfassung der Gutschrift waren schon 6 Monate vergangen. Daher muss die Restnutzungsdauer um ein halbes Jahr reduziert werden. Es gilt die Halbjahresregelung. Die so ermittelte Abschreibung muss noch durch 2 dividiert werden, weil die Gutschrift im zweiten Halbjahr erfasst wurde.

Unternehmensrecht mit pro rata temporis-Abschreibung
 
Anschaffungswert
13.200,--
10 Jahre ND für 11 Monate PRT
1.210,--
Gutschrift
-1.200,--
RND = (120 - 4) * 7 Monate  
-72,41
Ergibt eine Jahresabschreibung von
 
 
1.137,59


Bei der Erfassung der Gutschrift sind bereits 4 Monate vergangen und daher muss die Restnutzungsdauer (RND) verkürzt werden. Der so ermittelte Abschreibungsbetrag muss mit den noch verbleibenden 7 Monaten bis zum Jahresende multipliziert werden.
 
Beispiel 
Beispiel.png
Kauf im Februar AW 13.200,-- und Gutschrift im August -1.200,--. ND 10 Jahre (= 120 Monate)

Steuerrecht mit Halbjahres und Jahresabschreibung

Anschaffungswert
13.200,--
10 Jahre ND
1.320,--
Gutschrift
-1.200,--
RND = (10 -0,5) Jahre / 2
-63,16
Ergibt eine Jahresabschreibung von
 
 
1.256,84

Bei der Erfassung der Gutschrift waren schon 6 Monate vergangen. Daher muss die Restnutzungsdauer um ein halbes Jahr reduziert werden. Es gilt die Halbjahresregelung. Die so ermittelte Abschreibung muss noch durch 2 dividiert werden, weil die Gutschrift im zweiten Halbjahr erfasst wurde.


Unternehmensrecht mit pro rata temporis-Abschreibung

Anschaffungswert
13.200,--
10 Jahre ND für 11 Monate PRT
1.210,--
Gutschrift
-1.200,--
RND = (120 - 6 * 5 Monate  
-52,63
Ergibt eine Jahresabschreibung von
 
 
1.157,37

Bei der Erfassung der Gutschrift sind bereits 6 Monate vergangen und daher muss die Restnutzungsdauer verkürzt werden. Der so ermittelte Abschreibungsbetrag muss mit den noch verbleibenden 5 Monaten bis zum Jahresende multipliziert werden.
 

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