Angehörige können entweder im Paket CRM oder im Steuernavigator erfasst werden.
Im Paket CRM können Sie einen Angehörigen neu anlegen unter Stammdaten → Personen → Angehörige von Kunden und Gesellschaftern.
Wählen Sie im Feld "Kunde" nun den Kunden aus, für den Sie einen Angehörigen erfassen möchten:
In der Menüleiste unter Punkt "Angehöriger" kann mit der Funktion "Neu" oder alternativ mit der Funktionstaste F5 ein Angehöriger erfasst werden:
Bei der Anlage über den Punkt "Angehörige" im Steuer-Navigator, der in der Gruppe "Stammdaten" zu finden ist, wird automatisch bereits der richtige Kunde bzw. Gesellschafter vorgeschlagen.
In der Menüleiste unter Punkt "Angehöriger" kann mit der Funktion "Neu" oder alternativ mit der Funktionstaste F5 ein Angehöriger erfasst werden:
Werden die Lohnzettel von FinanzOnline importiert, so werden die Daten zum Familienbonus Plus automatisch in die L1k übernommen.
Wenn ein Kind noch nicht in den Angehörigenstammdaten vorhanden ist, wird es dort automatisch angelegt.
Bei der automatischen Anlage von Kindern im Fenster "Angehörige" wird bei den bestehenden Datensätzen geprüft, ob bereits ein Kind mit gleichem Vornamen und gleicher Sozialversicherungsnummer vorhanden ist. Falls es beim Vornamen und der Sozialversicherungsnummer keine Übereinstimmung gibt, erfolgt eine automatische Neuanlage.
Mit den nachfolgenden Feldern können Sie kennzeichnen, um welchen Angehörigen es sich handelt:
Familienbeihilfe ab/bis: Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Eingabe des "bis"-Datums ist nicht zwingend notwendig.
Dieses Feld ist aus der Sicht des Kindes auszufüllen. Das heißt, ob für dieses Kind ein Familienbeihilfebezug besteht. Es ist hier nicht relevant, ob der Steuerpflichtige der Bezieher der Familienbeihilfe ist, sondern ob für das Kind Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Eine Eingabe ist unbedingt notwendig, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird und der Familienbonus bzw. ein Mehrkindzuschlag gerechnet werden soll.
Gibt es mehr als einen Familienbeihilfenzeitraum bei einem Angehörigen (Unterbrechung), so ist dies über das F8-Feld (links neben dem Feld) zu erfassen. Ein weiterer Eintrag für den Bezug der Familienbeihilfe wird dann rechts neben dem Eingabefeld angezeigt.

Unterhalt ab/bis: Kind für das Unterhalt bezahlt wird. Die Eingabe des "bis"-Datums ist nicht zwingend notwendig. Diese Eingabe ist für die Berechnung des Unterhaltsabsetzbetrages erforderlich. Bei Kindern über 18 Jahren sind zusätzlich die Felder "Familienbeihilfe ab" und "Familienbeihilfe bis" relevant, da nur bei Anspruch auf Familienbeihilfe ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Ehegatte/Partner: Dieses Feld stellt die Verknüpfung zum Ehegatten/Partner her und ist z. B. für den Alleinverdienerabsetzbetrag relevant.
Alle Angehörigen, die nicht als Ehepartner hinterlegt sind, werden vom System als Kind interpretiert. Daher können bei Zuordnung einer Einkommensteuererklärung die Kinder automatisch erkannt und das Formular "Anlage Kind" automatisch angelegt werden. Sie erhalten beim Zuordnen des Formulars ESt1A eine Abfrage, ob die vorhandenen Kinder in die Anlage Kind übernommen werden sollen.
Es wird die Anlage Kind automatisch zugeordnet und mit den Stammdaten befüllt.
Hinweis | Ist der Angehörige ein Ehepartner, für den ebenfalls Steuererklärungen abgegeben werden sollen, sollte die Person als Kunde angelegt werden. Die Person ist dann nur noch am Kundenstamm im Feld Ehegatte/Partner zu verknüpfen. Eine Zuordnung in die Liste der Angehörigen ist nicht extra erforderlich.
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Existiert der Angehörige bereits im System, ist es nicht notwendig, Angehörige mehrfach anzulegen. Diese können dann ebenso wie die Gesellschafter zugeordnet werden.
Wechseln Sie dafür in das Fenster Angehörige (entweder über CRM → Stammdaten oder im Steuernavigator) des gewünschten Kunden und wählen unter Extras → Angehörigen zuordnen:
Markieren Sie im folgenden Fenster (Personen suchen) die gewünschte Person und bestätigen die Auswahl mit "Übernehmen".
Hinweis 
| Damit in der Einkommensteuererklärung der Mehrkindzuschlag und der Familienbonus Plus gerechnet werden kann, ist es notwendig, die Kinder als Angehörige anzulegen und das Feld "Familienbeihilfe ab" auszufüllen.
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