Für die "richtige" Behandlung des Vorweggewinns gibt es keine konkrete Vorgabe durch die Finanz. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Die Buchung des
Vorweggewinns erfolgt nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung, sondern über
Verrechnungskonten. Hier genügt es, wenn der
Vorweggewinn als solcher eingegeben und dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet wird.
Erfolgt die Buchung des Vorweggewinns über die Gewinn- und Verlustrechnung, kann der Vorweggewinn über die Mehr-/Weniger-Rechnung wieder eliminiert werden. Hier ist ebenfalls der Vorweggewinn als solcher einzugeben und dem jeweiligen Gesellschafter zuzurechnen.
Erfolgt die Buchung des Vorweggewinns über die Gewinn- und Verlustrechnung und wird der Vorweggewinn nicht wieder über die Mehr-/Weniger-Rechnung eliminiert, dann ist dieser Vorweggewinn im Formular E6a-1 als Tätigkeitsvergütung (ab der Erklärung 2009 in der Kennzahl 9915 Sonderbetriebseinnahmen) einzugeben.
Der Fall ist so gelagert, dass der Gesellschafter A mit 10 % und B mit 90 % beteiligt ist. Gesellschafter A bekommt zusätzlich einen Vorweggewinn von 5.000,--.
Die Buchung des Vorweggewinns erfolgt nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Erfassung des Vorweggewinns im Formular E6a-1 ist rein für die Berechnung notwendig. Am Ausdruck erscheint diese Position nicht gesondert.
Buchung des Vorweggewinns über die Gewinn- und Verlustrechnung, mit Mehr-/Weniger-Rechnung.
Buchung des Vorweggewinns über die Gewinn- und Verlustrechnung, ohne Mehr-/Weniger-Rechnung.