Falls Sie erstmals mit Steuererklärungen in der NTCS arbeiten, empfehlen wir Ihnen, vorab das Hilfedokument Erste Schritte Steuern zu lesen.

In diesem Hilfedokument erfahren Sie alles Wissenswerte zum Erstellen einer E6 Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften in der NTCS vom Zuordnen der Erklärung bis zur Erstellung der XML-Datei für die Übermittlung an das Finanzamt.



 Allgemeines

Damit eine Steuererklärung erstellt werden kann, müssen Kundenstammdaten erfasst sein.
Die Neuanlage der Kundenstammdaten erfolgt im Paket CRM → Stammdaten → Personen → Kunden mit F5 "Neu" oder mit Klick auf das Plussymbol.

Weitere Informationen zu den Kundenstammdaten und den Stammdaten allgemein können Sie hier nachlesen: Stammdaten für Steuererklärungen

Es ist nicht notwendig, eine Firma, eine Finanzbuchhaltung und ein Projekt anzulegen, wenn nicht tatsächlich gebucht worden ist.

Im Steuer-Navigator können die Kundenstammdaten unter Stammdaten → Kunde aufgerufen und bearbeitet werden.

 Aufruf Steuer-Navigator

Beginnen Sie damit den Steuer-Navigator zu öffnen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
  1. Aufruf des Steuer-Navigators über das Hauptmenü:
    A_TREE1.bmp Bilanzierung und Steuern → Steuererklärungen → Steuer-Navigator

  2. Aufruf des Steuer-Navigators in Ihrem firmenbezogenen Projekt: 
     im Checklistpunkt "Steuererklärungen" den Unterpunkt "Steuernavigator" starten
Im Steuer-Navigator wählen Sie zuerst den benötigten Kunden und das Jahr für die Steuererklärung aus. Wenn Sie den Steuer-Navigator über Ihr firmenbezogenes Projekt gestartet haben, so werden Ihnen der Kunde und das Jahr gleich automatisch vorgeschlagen.

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 Stammdaten

Der Aufruf zur Prüfung, Ergänzung und Änderung aller für die Steuererklärungen wichtigen Stammdaten kann direkt im Steuernavigator im Punkt "Stammdaten" erfolgen.

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Bitte beachten Sie bei den Personengesellschaften besonders die korrekte Erfassung der Gesellschafter und deren Beteiligungsverhältnisse.

Detaillierte Informationen zur Anlage von Gesellschaftern und die korrekte Verwaltung der Beteiligungsverhältnisse können Sie in diesem Hilfedokument nachlesen:
Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse: Anlage und Verwaltung

 Steuererklärung zuordnen

 Steuererklärung zuordnen

Im Steuer-Navigator können Sie im Punkt "Steuererklärungen" mit der Funktion "Erklärungen zuordnen" alle Erklärung und Beilagen, die benötigt werden, zuordnen.

Dazu klicken Sie auf der linken Seite auf die Erklärung und schieben diese mit dem Pfeil nach rechts. Alternativ kann die markierte Erklärung auf der linken Seite mit Doppelklick zugeordnet werden. 
Beim Zuordnen der Erklärung wird die Rechtsform geprüft. Werden auf der linken Seite Erklärungen grau angezeigt, so sind diese für die im Kundenstamm bzw. im Firmenstamm eingetragene Rechtsform nicht zulässig. Wenn eine Quotenverwaltung existiert, werden die Haupterklärungen von dort übernommen.

 Meldung bei gleichzeitigem Zuordnen einer E6a, E6b und E6c

Sie haben folgende Meldung erhalten: 
„Es ist bereits eine E6a (E6b oder E6c) zugeordnet. Eine Mitunternehmerschaft kann nur einen einzigen Betrieb bzw. eine einzige Einkunftsart haben (siehe EStRL Rz 5832). Es ist gegebenenfalls eine weitere Steuernummer zu beantragen und eine separate E6 abzugeben.“

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Diese Meldung wird angezeigt, weil bei dieser E6-Erklärung bereits eine Nebenerklärung E6a, E6b, oder E6c vorhanden ist und entweder eine weitere Nebenerklärung für einen zusätzlichen Betrieb oder eine andere Einkunftsart zugeordnet wurde. Das ist nicht zulässig!
  • Die Formulare E6a und E6c dürfen nur einmal zugeordnet werden, weil eine Mitunternehmerschaft immer nur einen Betrieb haben kann. Nur das Formular E6b kann mehrmals zugeordnet werden (eine E6b-Beilage pro Objekt).

  • Die Formulare E6a, E6b und E6c schließen sich gegenseitig aus, weil eine Mitunternehmerschaft nur eine Einkunftsart haben kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Einkommensteuerrichtlinien EStRL Rz 5832.

Beispiel 
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Beispiel 1
Zu einer E6-Erklärung kann eine E6a-Nebenerklärung (für gewerbliche, selbständige oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte) zugeordnet werden, für dieselbe E6 kann dann aber keine E6b (für Vermietungseinkünfte) zugeordnet werden.

Beispiel 2
Zu einer E6-Erklärung kann eine E6c-Nebenerklärung (für Land- und Forstwirtschaftseinkünfte) zugeordnet werden, für dieselbe E6 kann dann aber keine E6a (für gewerbliche, selbständige oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte) zugeordnet werden.

Beispiel 3
Zu einer E6-Erklärung kann eine E6b-Nebenerklärung (für Vermietungseinkünfte) zugeordnet werden, für dieselbe E6 kann auch eine weitere E6b (für Vermietungseinkünfte) zugeordnet werden.

Weitere Vorgehensweise:
  • Liegt eine weitere Einkunftsart vor, beantragen Sie eine weitere Steuernummer beim zuständigen Finanzamt.

  • In BMD ist für die weitere Einkunftsart unter CRM und DMS → Stammdaten → Personen → Kunden ein neuer Kunde zu erstellen.

  • Die neue Steuernummer ist bei dem neuen Kunden am Kundenstamm zu erfassen.

  • Für den neuen Kunden kann die E6-Erklärung mit Nebenformularen für die weitere Einkunftsart zugeordnet und abgegeben werden.

 Fibu hinterlegen

Wenn Sie eine E6a oder eine E6b zuordnen und Sie dazu eine gebuchte Fibu haben, so können Sie diese entsprechend im Feld "Fibu-Nr" auswählen.
Wenn Sie in die Steuererklärung die Werte einer bestimmten Kostenstelle aus der Kore übernehmen wollen, so können Sie dies in den Feldern "Kostentyp" und "Kosten-Nummer" entsprechend eintragen.

Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Werte einer Kostenstelle vorher in der Kore die Funktion "Übernahme und Umlage" ausgeführt werden muss.

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 Übernahme aus Vorjahr

Beim Öffnen des Fensters "Erklärungen zuordnen" erhalten Sie im Folgejahr eine Programmmeldung, ob Sie alle Haupterklärungen aus dem Vorjahr übernehmen möchten.

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Falls es im Vorjahr dazu auch Nebenformulare gegeben hat, so folgt danach die Abfrage zur Übernahme der Nebenformulare. Bei dieser Abfrage können Sie mit der Auswahl "Alle" sämtliche Nebenformulare übernehmen oder mit der Auswahl "Übernahmeassistent" gezielt einzelne Nebenformulare und Daten aus dem Vorjahr übernehmen.

Sie können die Übernahme der Formulare aus dem Vorjahr auch in der Menüleiste unter "Extras" aufrufen. Hier stehen die Funktionen "Haupterklärungen aus Vorjahr übernehmen" und "Nebenerklärungen aus Vorjahr übernehmen" zur Verfügung.

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 Steuererklärung löschen

Im Fenster "Erklärungen zuordnen" können Sie auch eine nicht benötigte oder irrtümlich zugeordnete Erklärung wieder löschen, indem Sie die bereits zugeordnete Erklärung markieren und mit Klick auf den Pfeil nach links oder alternativ F7 entfernen.

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 Steuererklärung öffnen

Nach dem Zuordnen der Steuerklärung können Sie diese mit Doppelklick gleich direkt öffnen. Die zugeordnete Erklärung wird im Steuer-Navigator auch im Punkt "Steuererklärungen" angezeigt und kann auch hier mit Doppelklick geöffnet werden.

 Funktionen in der Steuererklärung

In der Menüleiste stehen Ihnen unter "Steuererklärungen" je nach Haupt- bzw. Nebenformular unterschiedliche Funktionen zur Verfügung.
Zu diesen Funktionen zählen beispielsweise in der E6a:

  • Fibu hinterlegen
  • Konten zur Steuererklärung zuordnen
  • Bilanzdaten laden
  • Kore-Daten laden
  • Gastgewerbepauschalierung laden
  • MWR erfassen
  • MWR-Daten laden
  • Anlagenexplorer
  • Übergangsverluste
  • Gewinnaufteilung

Alle allgemeinen Funktionen in den Steuererklärungen (Layout, Dokumente, Beilagen, Notizen ...) werden in diesem Hilfedokument ausführlich beschrieben:
Allgemeine Funktionen in den Steuererklärungen

 Übernahme Werte aus der Fibu

Damit in eine E6a bzw. E6b korrekte Werte aus der Fibu übernommen werden können, beachten Sie bitte folgende Punkte:
  • In den Fibu-Stammdaten muss die korrekte Einkunftsart und Gewinnermittlungsart eingetragen sein →  Fibu-Stammdaten.

  • Bei der Steuererklärung muss die richtige Fibu-Nummer ausgewählt sein.

  • In der Auswertungsübersicht müssen die richtigen Auswertungsschemen für die Steuerkennzahlen aufbereitet werden. Dies sind für eine E6a das Schema 392 und für eine E6b das Schema 391.

  • Die Konten müssen in der Auswertung korrekt gegliedert sein. BMD Standardkonten sind automatisch richtig gegliedert, aber eigene Konten müssen selbst entsprechend richtig gegliedert werden.

 Übernahme Werte aus der Kostenrechnung

In den Steuererklärungen gibt es beispielsweise für Vermietungen die Möglichkeit eine Kostenstelle (bzw. Abteilung, Dimension, Geschäftsbereich) zu hinterlegen, um damit eine Aufteilung der Vermietungen vornehmen zu können.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Übernahme der Werte von der Kostenstelle in die jeweilige Kennzahl erfüllt sein:
  • Die Kore muss im Fibu-Stamm hinterlegt sein. 
  • Die Kostenstelle muss definiert und gültig sein.
  • Die Sachkonten müssen auch in der Kore vorhanden sein.
  • Die Kennzahlen für Steuererklärung müssen aufbereitet sein.
  • Die Kosten müssen zuvor von der Fibu in die Kore übernommen werden.

Die Hinterlegung einer Kostenstelle erfolgt entweder sofort beim Zuordnen der Steuererklärung, oder nachträglich im Formular unter Steuererklärung → Fibu hinterlegen. Neben der richtigen Auswahl der Firma und der Fibu sind in den Feldern "Kostentyp" und "Kosten-Nummer" die entsprechenden Einträge zu erfassen.

Dafür legen Sie je Vermietungsobjekt eine Kostenstelle an. Genaueres zur Anlage einer Kostenrechnung und der Kostenstellen finden Sie unter Erste Schritte. Allgemeine Kosten (wie Bankspesen) können prozentuell mittels Kostenschlüssel verteilt werden. Dies funktioniert durch Übernahme und Umlage.

Für die Übernahme der Werte aus der Fibu in die einzelnen Formulare müssen die Kennzahlen für die Steuererklärung aufbereitet werden und zuvor noch die Kosten in die Kore übernommen werden (siehe Übernahme und Umlage). Anschließend öffnet man das Formular E1b bzw. E6b und wählt unter Steuererklärung → Fibu hinterlegen. Hier hinterlegt man im Feld "Kostentyp" die Einstellung "Kostenstelle" und im Feld "Kosten-Nummer" die entsprechende Kostenstelle für dieses Vermietungsobjekt. Werden Kostenstellen auf andere Kostenstellen umgelegt, so muss in den Steuererklärungen die Umlagevariante hinterlegt werden, die für die Berechnung des Ergebnisses erforderlich ist.

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Die Kostenrechnung bietet Ihnen auch Auswertungsmöglichkeiten je Kostenstelle. In der Bilanzierung verwenden Sie nur ein Bilanzprojekt und eine Auswertung.

Die Anlagenbuchhaltung wird gesamt geführt und kann sortiert nach Kostenstellen ausgewertet werden. 

Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten bei mehreren Vermietungen und Verpachtungen können Sie in diesem Hilfedokument nachlesen:
Varianten in der Vermietung und Verpachtung

 Gewinnfreibetrag bei Personengesellschaften

 Gewinnfreibetrag zuweisen in der E6a-1

Die Zuweisung erfolgt in der Gewinnaufteilung E6a-1 unter Funktionen → Gewinnfreibetrag zuweisen

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Bei einer Personengesellschaft wird der zu verteilende Gewinnfreibetrag automatisch aliquot auf die Gesellschafter aufgeteilt.

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Im Fenster "Gewinnfreibetrag zuweisen" können auf der linken Seite Anlagegüter ausgewählt werden und mit der Pfeiltaste kann der Gewinnfreibetrag zugewiesen werden.

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Nach erfolgter Zuweisung sehen Sie die Anlagegüter mit Gewinnfreibetrag auf der rechten Seite und die Werte in den Einstiegsfeldern werden entsprechend angepasst.

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 Übernahme des Gewinnfreibetrages auf die Gesellschafter

In der E6a-1 können Sie den Gewinnfreibetrag ganz einfach auf die Gesellschafter übernehmen. Dazu klicken Sie im unteren Teil bei den Gewinnen auf das Bearbeiten-Symbol und danach auf den Reiter "Sonderbetr.verm., GFB". Neben den Feldern der Kennzahlen 9227 und 9229 können Sie mit Klick auf das F8-Symbol den Gewinnfreibetrag übernehmen.

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Es folgt die Abfrage, ob Sie den Gewinnfreibetrag auf alle Gesellschafter aufteilen wollen oder auf den aktuellen Gesellschafter übernehmen wollen.

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Bei der Aufteilung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages aus der Anbu auf die Gesellschafter werden die GFB-Summen für körperliche Wirtschaftsgüter und Wertpapiere aus der Anbu ausgelesen und im Verhältnis des Beteiligungsprozentsatzes auf die Gesellschafter aufgeteilt. Dieser Wert wird dann mit dem Anteil des Gesellschafters an der GFB-Bemessungsgrundlage beschränkt.

Falls Sie in der E6 für einen Gesellschafter keinen Gewinnfreibetrag oder Grundfreibetrag in Anspruch nehmen wollen, so klicken Sie bitte in der E6a-1 bei den Gewinnen auf das Bearbeiten-Symbol und danach auf den Reiter "Sonderbetr.verm., GFB". Geben Sie bitte in den Feldern der Kennzahlen 9227, 9229 bzw. 9221 den Wert null ein. Beim Speichern kommt ein Programmhinweis, dass der eingetragene Betrag nicht dem maximal möglichen Betrag entspricht und ob Sie den Betrag für alle Gesellschafter neu berechnen wollen. Bitte klicken Sie auf "Nein", wenn Sie Ihre manuelle Eingabe beibehalten wollen.

Wenn bei einem Gesellschafter kein Grundfreibetrag und Gewinnfreibetrag gerechnet werden darf, weil es sich bei dem Gesellschafter um eine GmbH handelt, so ist die Zeile "Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten" mit "Ja" anzuhaken. Dadurch werden die Kennzahlen für den Grundfreibetrag und Gewinnfreibetrag automatisch auf inaktiv gesetzt.

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In den Gesellschafterstammdaten gibt es das Feld "Juristische Person". Wenn dieses Feld auf "Ja" eingestellt ist, dann wird in der E6a-1 bei den Gewinnen bei diesem Gesellschafter die Zeile "Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten" automatisch auf "Ja" gesetzt." und die Kennzahlen für den Grundfreibetrag und Gewinnfreibetrag automatisch auf inaktiv gesetzt.

 Berechnung des maximalen Gewinnfreibetrages

Zur Berechnung des maximalen Gewinnfreibetrages gibt es in der Gewinnaufteilung zusätzlich zwei Felder:
  • Investitionen Sonderbetriebsvermögen (körperliche WG)
  • Investitionen Sonderbetriebsvermögen (Wertpapiere)
Wenn Sie in diesen Feldern Werte eingeben, dann werden diese bei der Aufteilung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages mit Klick auf das F8-Symbol bei den Kennzahlen 9227 und 9229 jeweils hinzugerechnet.

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Am Berechnungsblatt werden die Werte bei den erforderlichen Investitionen zur Ausschöpfung des maximalen investitionsbedingten Gewinnfreibetrages in Abzug gebracht.

Wenn in der Anbu eine GFB-Zuweisung erfolgt ist, werden die Investitionen in das Sonderbetriebsvermögen beim maximal investitionsbedingten Gewinnfreibetrag angeführt.

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Für den maximalen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag darf die Summe aus den anteiligen Investitionen in Wirtschaftsgüter laut Anbu und den Investitionen in das Sonderbetriebsvermögen nicht höher als der Wert der Position "maximaler Gewinnfreibetrag bei ausreichenden Investitionen" sein.

Sie können in der Steuererklärung in der Menüleiste unter "Ausdruck" die Funktion "Steuerfall drucken" auswählen und im folgenden Fenster den Ausdruck "Aufteilung Gewinnfreibetrag" anhaken. So können Sie sich die genaue Berechnung zum Gewinnfreibetrag ansehen.

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 Gewinnaufteilung

 Gewinnaufteilung E6a-1

In der E6a-1 erfolgt die Aufteilung der Gewinne auf die Gesellschafter. Hier haben Sie die Möglichkeit je Gesellschafter folgende Reiter zu bearbeiten und Daten zu erfassen:
  • Gewinnermittlung: Erfassung eines Vorweggewinnes, anteiliger MWR-Betrag aus E6a, wenn die Aufteilung nicht den Beteiligungsverhältnissen entspricht.

  • Sonderbetriebsvermögen, GFB: Hier können unter anderem Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben manuell erfasst werden.

  • Anteilsveräußerung, Steuerliches Ergebnis: Erfassung von Anteilsveräußerungen und steuerlichen Ergebnisanteilen

  • Zusatzangaben: verrechenbare Verluste aus Vorjahren, Kapitalerträge, Auslandseinkünfte

  • Kapitalkonto, Wartetastenverluste: Erfassung der Entwicklung von steuerlichen Kapitalkonten und der Wartetastenverluste

  • Grundstücksentnahmen: Angaben zu Grundstücksentnahmen aus den Sonderbetriebsvermögen zum Buchwert

 Prüfung der Beteiligungsverhältnisse auf 100 %

Erhalten Sie beim Schließen der E6a-1 die Hinweismeldung, dass die Summe der Prozentanteile zu einem bestimmten Stichtag nicht 100 % ergibt, bedeutet dies, dass Ihre Beteiligungsverhältnisse nicht korrekt erfasst sind. 

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Wählen Sie zur Überprüfung der Beteiligungsverhältnisse im Steuer-Navigator unter Stammdaten den Punkt Beteiligungsverhältnisse:

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Im Fenster "Beteiligungsverhältnisse" haben Sie nun die Möglichkeit, in der Menüleiste die Funktion Prüfen auszuwählen. 

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Falls die Summe der Prozentanteile nicht 100 % ergibt, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung. Bei der Hinweismeldung haben Sie dann die Möglichkeit, die Beteiligungsverhältnisse zu einem bestimmten Stichtag zu überprüfen. Klicken Sie dazu in der Hinweismeldung auf die Option Zum Stichtag laden.

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Im Fenster "Stichtagbezogene Gesellschafterdaten" sehen Sie zum ausgewählten Stichtag die erfassten Beteiligungsverhältnisse Ihrer Gesellschafter. Die Summe der Spalte Anteile am Gewinn in % darf dabei 100 % nicht unter- bzw. überschreiten.

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Wechseln Sie zur Korrektur zurück in das Fenster Beteiligungsverhältnisse.
Wählen Sie auf der linken Seite den Gesellschafter aus, bei dem ein Fehler vorliegt, und auf der rechten Seite können Sie dann das Beteiligungsverhältnis mit F6 bzw. durch Klick auf das Bleistift-Symbol 1523701069000000840_3.png bearbeiten.

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Zur Kontrolle starten Sie im Fenster "Beteiligungsverhältnisse" in der Menüleiste erneut die Funktion Prüfen. Wurden die Beteiligungsverhältnisse korrekt erfasst, erhalten Sie die Meldung, dass keine Fehler gefunden wurden.

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Mögliche Fehlerquellen bei der Erfassung der Beteiligungsverhältnisse
Neben einfachen Tippfehlern kann es zudem durch eine fehlerhafte Anlage der Beteiligungsverhältnisse dazu kommen, dass der "Anteil am Gewinn in %" zu einem gewissen Stichtag 100 % unter- bzw. überschreitet.

Die Beteiligungsverhältnisse werden immer mit einem "Gültig ab"-Datum erfasst, d. h., ab wann der erfasste Datensatz gültig ist.
Damit in allen Jahren die Beteiligungsverhältnisse richtig berechnet werden können, ist es wichtig, die Erfassung der Beteiligungsverhältnisse bzw. die Gesellschafterdaten historisch zu führen.

Nähere Informationen finden Sie unter Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse: Anlage und Verwaltung 

Hinweis 
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Bei Neugründungen ist als "Gültig ab"-Datum der Beteiligungsverhältnisse immer das Betriebsgründungsdatum aus den Kundenstammdaten zu verwenden.

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 Gewinnaufteilung E6b

In der E6b ist die Gewinnaufteilung über einen eigenen Reiter aufrufbar.

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In der E6b bleiben im Formular die Spalten für die Gesellschafter leer, wenn die Aufteilung gemäß den Beteiligungsverhältnissen erfolgen soll. Die Aufteilung ist dann nur am Ausdruck ersichtlich, weil im Formular nichts eingetragen werden darf.

Nur wenn die Verteilung auf die Gesellschafter nicht den Beteiligungsverhältnissen entsprechen soll, dann dürfen die Spalten befüllt werden. Die Erfassung erfolgt mit Klick auf das Köpfchen-Symbol in der Summenspalte der der Erklärung.

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Rundungsdifferenzen bei der Gewinnaufteilung werden dem Gesellschafter mit dem höchsten Gewinnanteil oder bei gleichen Beteiligungsverhältnissen dem Gesellschafter mit der niedrigsten Steuernummer zugeschrieben. Dies wird von der Finanz auch automatisch so gemacht. Wenn Sie dies nicht wünschen, so müssen Sie in der E6b die Kennzahlen manuell aufteilen.

 Verbuchung laut Gewinnaufteilung

In den Formularen E6a-1 bzw. E6b finden Sie im Reiter "Gewinnaufteilung" unter dem Menüpunkt "Funktionen" den Aufruf "Gesellschaftergewinne buchen".

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Im anschließend geöffneten Fenster "Gesellschaftergewinne buchen" können Sie über die Schaltfläche "Konten" die Kontostammdaten öffnen und dort die Gewinn-/Verlustkonten der Gesellschafter im Kontostamm hinterlegen.

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Bei der Verbuchung der Gesellschafterergebnisse stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Buchung auf Sammelkonto (ein Konto für alle Gesellschafter): Es können Buchungen mit der Gesellschafternummer auf ein Sammelkonto erzeugt werden.

  • Buchung auf getrennte Konten je Gesellschafter: Die Buchung der Gesellschaftergewinne kann je Gesellschafter auf ein eigenes Konto erfolgen.
Folgende Einstellungen sind dafür notwendig: FIBU → Stammdaten → Konten oder direkter Aufruf in der Gewinnaufteilung unter "Konten".

Wenn auf ein Sammelkonto gebucht werden soll, dann müssen in den Kontenstammdaten Konten mit folgenden Einstellungen im Feld "Gesellschafterkontentyp" vorhanden sein:
  • Gewinnkonto
  • Gegenkonto Gewinn
  • Verlustkonto
  • Gegenkonto Verlust
Soll auf getrennte Konten je Gesellschafter verbucht werden, muss zusätzlich in den Kontenstammdaten im Feld "GesellNr" (=Gesellschafternummer) der jeweilige Gesellschafter hinterlegt werden.

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Sie können entweder über "Bearbeiten" den Kontenstamm des ausgewählten Kontos öffnen und dort die Felder "Gesellschafterkontentyp" sowie "GesellNr." bearbeiten, oder Sie blenden in der Kontenliste die Spalten "Gesellschafterkontentyp" und "GesellNr" ein und führen per rechter Maustaste die Funktion "Spaltenweise bearbeiten" bzw. "Zeilenweise bearbeiten" aus. Dadurch werden die Felder direkt in der Tabelle editierbar. Über F4 "Suchen" können Sie anschließend die gewünschten Gesellschafter auswählen und übernehmen.

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Beim Erstellen der Buchungen wird der Gewinnanteil bzw. Verlustanteil vorrangig mit den Konten je Gesellschafter gebucht. Ist für den entsprechenden Gesellschafter kein eigenes Konto vorhanden, erfolgt die Buchung auf das Sammelgewinn- bzw. Sammelverlustkonto.

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Eine solche Hinterlegung der Konten je Gesellschafter könnte wie folgt aussehen:

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In den Formularen E6a-1 bzw. E6b unter "Gewinnaufteilung" finden Sie in den "Funktionen" den Aufruf "Gesellschaftergewinne buchen".

Im darauffolgenden Fenster können Sie das Buchungssymbol und die Belegnummer kontrollieren und gegebenenfalls anpassen. Ebenso finden Sie die Möglichkeit für den Aufruf der Konten, um die Kontenstammdaten anpassen zu können.  

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Mit Klick auf "Ok" wird die Verbuchung gestartet. In der Vorschau können Sie die Buchungen noch einmal kontrollieren und anschließend mit der Funktion "Verbuchen" in die Fibu durchführen.

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Auf der Buchung kann am Kontoblatt mit rechter Maustaste die Spalte "GesellNr." in der Ansicht eingeblendet werden. Damit ist die Buchung dem Gesellschafer zuordenbar.

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A_INFO.bmp Wie die Hinterlegung der Gesellschafterkonten und Verbuchung der Gesellschaftergewinne durchgeführt wird, können Sie sich ebenfalls in folgendem kostenlosen Lernvideo Lernvideo ansehen. 

 Übernahme in die Gewinnaufteilung

Am Kontostamm, im Feld Gesellschafterkontotyp, gibt es die Ausprägung "Gewinnaufteilung".

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Ist am Kontostamm in der Fibu im Feld Gesellschafterkontentyp die Ausprägung "Gewinnaufteilung" definiert, ist die Übernahme von Beträgen der einzelnen Gesellschafter auf zwei verschiedene Arten in die Gewinnaufteilung von E6a-1 und E6b möglich.

Erstens können Beträge über einem Sammelkonto übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Buchungen auf Konten erfolgen, deren Gesellschafterkontentyp auf "Gewinnaufteilung" eingestellt ist und bei denen in der Buchung die jeweilige Gesellschafternummer angegeben wurde. Die Zuordnung zu den einzelnen Gesellschaftern erfolgt in diesem Fall über die Gesellschafternummer.

Zweitens ist die Übernahme über Einzelkonten möglich. Hierbei muss im Konto selbst im Feld "Gesellschafter-Nr." der entsprechende Gesellschafter hinterlegt sein. Zusätzlich muss im Feld "Gesellschafter-Kontentyp" ebenfalls die Einstellung "Gewinnaufteilung" gewählt werden. In diesem Fall erfolg die Zuordnung der Beträge direkt über die Konteneinstellungen.

 Übernahme in die Gewinnaufteilung E6a-1

In das Feld "Unternehmensrechtlicher Gewinn-/Verlust" werden folgende Beträge übernommen.

Direkt zuordenbare Salden
Es werden die Salden aller Konten mit dem Gesellschafterkontentyp "Gewinnaufteilung" berücksichtigt, auf denen der jeweilige Gesellschafter im Konto hinterlegt ist.

Buchungen auf Sammelkonten
Zusätzlich werden alle Buchungen übernommen, bei denen der jeweilige Gesellschafter in der Buchung angegeben ist und die auf Sammelkonten erfasst wurden. Sammelkonten sind Konten ohne hinterlegte Gesellschafternummer, deren Gesellschafter-Kontentyp auf "Gewinnaufteilung" eingestellt ist.

Ermittlung und Verteilung des Restbetrags
Im Anschluss wird ein Restbetrag ermittelt. Dieser ergibt sich aus dem Ergebnis des Formulars E6a, abzüglich der bereits direkt den Gesellschaftern zuordenbaren Salden und Buchungen. Dieser Restbetrag wird gemäß den Beteiligungsverhältnis auf die Gesellschafter aufgeteilt und zu den zuvor ermittelten, direkt zugeordneten Beträgen hinzuaddiert.

 Übernahme in die Gewinnaufteilung E6b

Die Ermittlung der Werte erfolgt grundsätzlich analog zum Formular E6a1. Zusätzlich wird jedoch berücksichtigt, welcher Auswertungskennzahl ein Konto in der Auswertung zugeordnet ist.

Zuordnung der Kontosalden
Die ermittelten Kontosalden werden jeweils der Erklärungskennzahl zugeordnet, die der entsprechenden Auswertungskennzahl entspricht.

Verteilung nicht direkt zuordenbarer Beträge
Der Anteil einer Auswertungskennzahl, der nicht direkt einem Gesellschafter zugeordnet werden kann, wird anschließend gemäß dem Beteiligungsverhältnis auf die Gesellschafter aufgeteilt.

 Kontrolle

Wenn Sie die E6 und die eventuell erforderlichen Nebenformulare vollständig ausgefüllt haben, dann kontrollieren Sie die Werte noch. Fehlende Daten in Pflichtfeldern werden Ihnen im Reiter "Kontrolle" angezeigt. Die angezeigten Fehler sind oft direkt zu den Feldern verlinkt oder weisen Sie auf Eingaben zu bestimmten Kennzahlen hin.

 Ausdrucke

In der Hauptmenüleiste steht Ihnen unter "Ausdruck" folgender Ausdruck zur Verfügung, wenn Sie sich auf dem Reiter des Hauptformulars E6 befinden:
  • Steuerfall drucken

Mit Klick auf "Steuerfall drucken" öffnet sich ein Fenster, indem Sie auswählen können, welche Formularseiten und welche Berechnungsblätter Sie ausdrucken wollen.
Weiters können Sie auswählen, ob Sie zugeordnete Beilagen, Notizen und Dokumente mitausdrucken möchten.

In der E6 haben Sie hier zudem die Möglichkeit eine Gesellschafter-Übersicht, die Aufteilung des Gewinnfreibetrages und eine eigene Seite je Gesellschafter auszudrucken.

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 XML-Datei erstellen

Nachdem Sie alle Werte in der E6 und den benötigten Nebenformularen eingegeben und die Werte kontrolliert haben, können Sie die XML-Datei für die Übermittlung an FinanzOnline erstellen.
Klicken Sie dazu in der Menüleiste auf die Funktion "XML-Datei erstellen".

Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie das Planabgabedatum eingeben können. Das Programm schlägt beim ersten Aufruf das Tagesdatum vor, das Sie jedoch beliebig ändern können. Zusätzlich können Sie auswählen, was das Programm nach der Erstellung der XML-Datei machen soll:
  • Zurück zur Erfassung
  • Steuerfall schließen
  • E-Government öffnen (Steuerfall wird geschlossen)
In der E-Government Zentrale können Sie danach die XML-Datei freigeben und paketieren. Das fertige Paket können Sie bei vorhandenem Webuser dann sofort an FinanzOnline senden. Falls Sie keinen Webuser verwenden, können Sie aus dem Paket mit Klick auf die rechte Maustaste eine Datei erzeugen und diese Datei dann manuell in FinanzOnline hochladen. 

Nähere Informationen dazu können Sie hier nachlesen: Elektronische Einreichung von Steuererklärungen, Firmenbuch und E-Bilanz

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