Zuweisung des Gewinnfreibetrages

Öffnen Sie im Anlagenexplorer in der Menüleiste unter "Funktionen" das Fenster "Gewinnfreibetrag zuweisen". Voraussetzung für die Zuweisung eines Gewinnfreibetrags ist die korrekte Rechtsform und natürlich, dass ein steuerlicher Gewinn und ein aufzuteilender Gewinnfreibetrag eingegeben werden.  

Die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags ist ausschließlich Steuerpflichtigen vorbehalten, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit im Rahmen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft erzielen. Sollte es sich um eine andere Rechtsform handeln, wird die Funktion inaktiv (grau) dargestellt, da eine Zuweisung unzulässig ist.

Der steuerliche Gewinn wird aus der dazugehörigen Fibu errechnet. Zusätzlich wird eine bereits erfasste Mehr-/Weniger-Rechnung berücksichtigt. Ein Gewinnfreibetrag darf nur im Jahr der Anschaffung für ungebrauchte Anlagegüter erfasst werden. Ein gebrauchtes Anlagegut wird mit dem Häkchen im Feld "gebraucht" am Anlagegut definiert.

Im Falle einer E6 ist lt. Rz 3729a die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters maßgeblich. Auch dies wird berücksichtigt.

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Auf der linken Seite sind alle Zugänge dieses Jahres aufgelistet, ausgenommen jene Anlagegüter, für die bereits ein Investitionsfreibetrag (IFB) in Anspruch genommen wurde, da eine gleichzeitige Inanspruchnahme von GFB und IFB nicht zulässig ist. Mithilfe der Pfeile in der Mitte können die Anlagegüter dem Gewinnfreibetrag zugewiesen werden.

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Haben Sie ein Anlagegut versehentlich einem GFB zugeordnet, können Sie dies mit der Pfeiltaste nach links wieder rückgängig machen.

Die Zuordnung kann nicht entfernt bzw. rückgängig gemacht werden, wenn in der Zwischenzeit das zugeordnete Anlagegut bereits abgegangen ist oder umgebucht wurde.

Sie erhalten dabei folgende Hinweismeldung:
"Der Datensatz kann nicht gelöscht werden, da das Anlagegut bereits abgegangen ist oder umgebucht wurde."

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 Gewinnfreibetrag zuweisen aus E1a bzw. E1aK

Aus dem Formular E1a bzw. E1ak kann direkt das Fenster "Gewinnfreibetrag zuweisen" gestartet werden. Diese Funktion finden Sie unter Steuererklärung → Gewinnfreibetrag zuweisen.

Außerdem kann auf den Kennzahlen 9227 und 9229 mit Klick auf das F8-Symbol rechts neben dem Eingabefeld die Funktion "Gewinnfreibetrag zuweisen" gestartet werden.

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 Ersatzbeschaffung

Scheiden Wertpapiere vor Ende der Behaltefrist aus, können abnutzbare Anlagegüter als sogenannte Ersatzbeschaffung herangezogen werden. Um diese Ersatzbeschaffung zu erfassen, bearbeiten Sie das Anlagegut, das als Ersatzbeschaffung genutzt werden soll. In das Feld "Ersatzbeschaffung" geben Sie den Betrag ein, der dazu herangezogen werden soll.

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Sobald dieser Betrag eingegeben ist, geht ein Fenster auf, in dem Sie wählen können, für welches Anlagegut die Ersatzbeschaffung erfolgte:

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Im Ausdruck wird das dann so gekennzeichnet:

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Ist der Anschaffungswert höher als der zugewiesene Wert aus der Ersatzbeschaffung, kann für diesen Restbetrag auch ein "normaler" Gewinnfreibetrag dem Anlagegut zugewiesen werden. Diesen zusätzlichen Gewinnfreibetrag können Sie manuell im Feld "144 Gewinnfreibetrag" direkt am Anlagegut erfassen.

Öffnen Sie dafür im Feld "144 Gewinnfreibetrag" mit dem F8-Symbol 1087147140002899968.png den Gewinnfreibetrag und wählen Sie "Zugang".

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Nun können Sie den noch gewünschten Gewinnfreibetrag manuell erfassen:

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 Ausdruck der detaillierten Gewinnfreibeträge

Der Ausdruck der detaillierten Gewinnfreibeträge sieht folgendermaßen aus:

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 Übernahme der Gewinnfreibeträge in die Steuererklärung

Die in der Anlagenbuchhaltung erfassten Gewinnfreibeträge können in der Steuererklärung in den Kennzahlen 9227, 9229 und 9234 mit dem F8-Symbol rechts außen neben den Feldern übernommen werden.
 
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 Ausdruck Berechnungsblatt Gewinnfreibetrag

Sie können in der Steuererklärung in der Menüleiste unter "Ausdruck" die Funktion "Steuerfall drucken" auswählen und im folgenden Fenster den Ausdruck "Aufteilung Gewinnfreibetrag" anhaken. So können Sie sich die genaue Berechnung zum Gewinnfreibetrag ansehen.

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 Gewinnfreibetrag manuelle Anpassung

Mit der Funktion "Gewinnfreibetrag zuweisen" in der NTCS Anlagenbuchhaltung werden die gültigen Grenzen für den steuerlichen Gewinn geprüft.

Ist eine manuelle Anpassung des zuzuweisenden Gewinnfreibetrags notwendig (z. B. bei mehreren Betrieben), so erfolgt beim Speichern die Abfrage, ob der erfasste zuzuweisende Gewinnfreibetrag gespeichert werden soll.

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Wenn ein vom Programm vorgeschlagener Wert manuell überschrieben wurde, ist das durch die Zusatzinformation "Man" erkennbar.

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Dieser Wert wird ebenso in der ANBU/FIBU-Zuordnung im Fenster ANBU-Stammdaten (ANBU → Stammdaten → ANBU-Stammdaten) in der Spalte "Aufzuteilender GFB" gespeichert.
 
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Die manuellen Änderungen im Feld "steuerlicher Gewinn" bzw. "aufzuteilender Gewinn" können rückgängig gemacht werden. Mit der F8-Taste bzw. 1541244003000010490.png steht Ihnen eine Funktion zum Zurücksetzen auf den Programmvorschlag zur Verfügung.

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