Die Berechnungseinstellungen steuern die Behandlung der geringwertigen Anlagegüter. Die Einstellung "GWG ausbuchen" ist standardmäßig auf "Ja" gesetzt.
Die folgenden Beispiele zeigen das Programmverhalten bei "GWG ausbuchen" = Ja. Wird hier das Häkchen entfernt, muss der Abgang von GWGs selbstständig erfasst werden.
Speziell für die Nutzung der mobilen Datenerfassung werden auch die GWGs detailliert in der Anlagenbuchhaltung benötigt. In diesem Fall bucht man die GWGs auf das Konto in der Klasse 0. Idealerweise übernimmt man die Anlagegüter über die Vorerfassung in den Anlagenexplorer. Wenn die Skonto-Rückverbuchung eingestellt ist, dann wird auch ein – bei der Bezahlung der Rechnung anfallendes – Skonto automatisch auf das Anlagegut gebucht. Sollte die Abschreibung monatlich erfolgen, wird hier auch eine Aufrollung stattfinden.
Wenn man die GWGs im Anlagenverzeichnis nicht so detailliert führen möchte, können die Rechnungen direkt auf das Aufwandskonto gebucht werden. Allerdings werden die Zugänge GWG im Anlagenspiegel benötigt, weil sonst eine Differenz in der Geldflussrechnung entstehen wird. In diesem Fall kann man die GWGs jährlich oder auch monatlich manuell in Summe in der Anlagenbuchhaltung erfassen.
Achtung! | Werden die GWGs bereits als Aufwand in der FIBU erfasst, dürfen diese im Zuge der Abschreibungsverbuchung nicht noch einmal gebucht werden. Um das zu verhindern, darf am GWG-Konto keine Kontierung für eine automatische Verbuchung hinterlegt sein.
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- Art: GWG
- Nutzungsdauer: 1 Jahr
- Darstellung als Zugang und Abgang im Jahr des Zugangs
- Kein Anschaffungswert zu Beginn und zum Ende des Wirtschaftsjahres
- Wenn die Einstellung „GWG ausbuchen“ gesetzt ist, wird das WG automatisch im Jahr des Zugangs zum Jahresletzten ausgeschieden.

- Art: GWG
- Nutzungsdauer: > 1 Jahr (ohne Bewertungsreserve)
- Im Zugangsjahr: Darstellung als Zugang, als kumulierte Abschreibung Ende und als Anschafffungswert Ende
- In den Folgejahren: Darstellung als Anschaffungswert Beginn und Ende sowie als kumulierte Abschreibung Beginn und Ende
- Wenn die Einstellung „GWG ausbuchen“ gesetzt ist, wird das GWG automatisch am Ende der Laufzeit ausgeschieden. Ansonsten bleiben der AW und die kum. AfA bis zum manuellen Abgang stehen.


Grundsätzlich werden GWGs mit der Ausprägung "Sofortabschreibung" angelegt. Möchten Sie, dass die GWGs nicht sofort abgeschrieben werden, dann können Sie dies in den anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen festlegen.
Legen Sie dafür eine neue anlagegutbezogene Berechnungseinstellung für das gewünschte GWG an und deaktivieren Sie das Feld "GWG Sofortabschreibung".
In manchen Fällen ist es notwendig, dass ein GWG monatlich abgeschrieben und verbucht wird. Für diese Darstellung gibt es folgende Möglichkeit:
- Variante 1: Das GWG wird mit der Anlagenart "Sachanlage" erfasst. Achtung: Der Abgang muss manuell durchgeführt werden.
- Variante 2: Für das GWG wird eine anlagegutbezogene Berechnungseinstellung erfasst. Im Zuge der Anlage wird das Feld "GWG Sofortabschreibung" deaktiviert.
Weitere Erklärungen zum Thema "anlagegutbezogene Berechnungseinstellung" finden Sie im Hilfedokument Berechnungseinstellung Anlagenbuchhaltung.
- Der Verbuchungsintervall am FIBU-Stamm muss auf "monatlich" eingestellt sein.
Hinweis | Soll die Anlagenart eines GWG nachträglich auf Sachanlage geändert werden und ist aufgrund der Berechnungseinstellung "GWG ausbuchen" bereits das GWG abgegangen, muss zuerst die Anlagenart geändert werden. Danach muss der Abgang im Journal gelöscht werden.
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- Wird ein Anlagegut aus der BMD 5.5 importiert und ist am Zielkonto die Anlagenart GWG hinterlegt, wird in der NTCS ANBU, aufgrund der Berechnungseinstellung "GWG ausbuchen" sofort ein Abgang erzeugt.
- Der Import aus einem Fremdsystem kann nur erfolgen, wenn noch keine Sofortabschreibung stattgefunden hat.
- Anlageguttyp: GWG
- Nutzungsdauer: > 1 Jahr
- Erfassung und Darstellung wie ein „normales“ Wirtschaftsgut
- Bei der Abschreibungsberechnung wird kein Erinnerungswert berücksichtigt.
- Erfassung einer „Bewertungsreserve GWG“ in Höhe der Anschaffungskosten, die verteilt auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes aufgelöst wird.



Bei der Darstellung der Bewertungsreserven GWG gibt es die Möglichkeit der Brutto- oder Nettodarstellung.
Die Bruttodarstellung zeigt im Jahr der Anschaffung beim Zugang der BWR GWG den vollen Betrag und als Verbrauch die Auflösung der BWR.
Die Nettodarstellung zeigt im Jahr der Anschaffung beim Zugang der BWR GWG den um den Verbrauch der BWR gekürzten Betrag und der Verbrauch bleibt leer.
Bei einer Investitionsprämie besteht eine Behaltefrist von 3 Jahren. Deshalb ist es in diesen Fällen notwendig ein GWG mit einer Nutzungsdauer von mind. 3 Jahren zu erfassen. Ob eine Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs erfolgen soll, oder auf die erfasste Nutzungsdauer aufgeteilt wird, können sie folgendermaßen steuern:
- Sofortabschreibung im Jahr des Zugangs: erfolgt automatisch aufgrund der Einstellung GWG als Anlagenart. In diesem Fall muss das GWG lediglich mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren erfasst werden.
Ansicht im Journal:

- Abschreibung auf die erfasste Nutzungsdauer: Legen Sie dafür eine neue anlagegutbezogene Berechnungseinstellung für das gewünschte GWG an und deaktivieren Sie das Feld "GWG Sofortabschreibung". Weitere Erklärungen zum Thema finden Sie im Hilfedokument Berechnungseinstellung Anlagenbuchhaltung .
Ansicht im Journal:


Hinweis | Der Abgang erfolgt aufgrund der Berechnungseinstellung "GWG ausbuchen" automatisch nach Ablauf der Nutzungsdauer.
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- Skonto auf bereits abgegangenes GWG: Wird ein GWG über die Vorerfassung der FIBU als Anlagegut erzeugt, wird aufgrund der Berechnungseinstellung "GWG ausbuchen" automatisch in der ANBU ein Abgang erzeugt. Erfogt in einem weiteren Schritt eine Skontozahlung in der FIBU, wird dieser Skonto beim Erzeugen aus der Vorerfassung direkt auf das bereits abgegangene GWG durchgeschrieben.
- Umbuchen eines GWG: Ein GWG kann nur dann umgebucht oder aktiviert werden, wenn noch kein Abgang erfolgt ist. Das bedeutet, dass das GWG mit einer anderen Anlageart erfasst werden muss.