Bei der Berechnungsart stehen all jene Arten zur Verfügung, die in den Anbu-Stammdaten ausgewählt worden sind. Standardmäßig wird die Anlagenbuchhaltung nach Unternehmensrecht und Steuerrecht berechnet. Zusätzlich stehen noch folgende Berechnungsarten zur Verfügung:
Aktivieren Sie für eine bestehende Anlagenbuchhaltung eine weitere Berechnungsart (z. B. AfA kalkulatorisch), erscheint folgende Abfrage:
- Ja: Die aktuellen Werte aus dem Unternehmensrecht werden übernommen (hier: für kalkulatorische Werte).
- Nein: Es werden keine Werte übernommen, Sie können diese mittels CSV-Import importieren
Mit dem "Gültig ab"-Datum können Sie festlegen, ab wann die geänderten Berechnungseinstellungen gültig sein sollen.
Dieses Feld kann nachträglich nur über die Funktion "Gültig ab ändern" geändert werden. Wichtig ist, dass das erfasste "Gültig ab"-Datum dem WJ-Beginn einer ANBU entsprechen muss. Sollte das nicht der Fall sein, erhalten Sie nach der Eingabe eine entsprechende Meldung, dass das eingegebene Datum ungültig ist. Eine unterjährige Änderung ist nicht möglich.
In Österreich stehen folgende Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- jährlich
- halbjährlich/jährlich
- pro rata temporis
- keine Abschreibung
Die Abschreibungsart kann entweder linear oder manuell erfolgen. Beispielsweise kann für einzelne Wirtschaftsgüter eine eigene Berechnungseinstellung angelegt werden, indem die Abschreibungsart auf "manuell" gestellt wird. Die Erfassung der manuellen Abschreibung erfolgt auf zwei Arten:
Entweder beim Wirtschaftsgut, zum Beispiel: Bearbeiten Altbestand - Felder 134 "Unternehmensrecht" / 135 "Steuerrecht":
Oder im Fensterbereich "Anlagenbaum" des Anlagenexplorers über den Reiter Konten → Funktionen → Manuelle Abschreibung:
Außerdem kann über die Abschreibungsart auch definiert werden, ob es sich um eine 10tel- oder 15tel-Abschreibung handelt. Bei der Erfassung des Anlagegutes kann die Abschreibungsart auch direkt erfasst werden über die Felder "Abschreibungsart Unternehmensrecht" und "Abschreibungsart Steuerrecht":
Den Erinnerungswert können Sie in den Berechnungseinstellungen bei einzelnen Anlagenbuchhaltungen abändern. Wenn Sie den Vorschlag des Erinnerungswerts generell ändern möchten, so erfassen Sie dies in den
Allgemeinen Einstellungen Anlagenbuchhaltung.
Mit der Einstellung "AHK kürzen" können Sie festlegen, ob der Anschaffungswert um den Betrag des Investitionszuschusses gekürzt werden soll.
Die Einstellung "Darstellung BR GWG" ist nur für die Berechnungsart "Steuerrecht" möglich.
Die Einstellungen haben folgende Auswirkungen:
- Ja: Gekürzter Betrag wird als Zugang dargestellt. Verwendung ab Folgejahr.
- Nein: Voller Zugangsbetrag und Verwendung im Jahr des Zugangs.
Die Einstellung "GWG ausbuchen" bewirkt, dass geringwertige Wirtschaftsgüter am Ende der Nutzungsdauer automatisch als Abgang ausgebucht werden.
Die Darstellung der Berechnungen kann im Journal wahlweise jährlich oder monatlich erfolgen.
Mit der Einstellung "Rundung" können Sie entscheiden, wie bei der Abschreibungsberechnung gerundet werden soll.
Wird beispielsweise eine Rundung mit 1,00 gewählt, wird die monatliche Abschreibung auf eine ganze Zahl (1,00) gerundet. Im ersten Abschreibungsjahr erfolgt – bei Anschaffungskosten mit Kommastellen – in der letzten Abschreibungsperiode der Ausgleich auf zwei Kommastellen, damit auch der Buchwert am Ende des ersten Abschreibungsjahres ganzzahlig dargestellt wird.
Diese und die nachfolgenden Einstellungen sind nur bei der Berechnungsart "kalkulatorisch" möglich.
Wenn ein Anlagegut kalkulatorisch bereits voll abgeschrieben ist, d. h., wenn der kalkulatorische Restbuchwert auf null ist, wird die kalkulatorische Abschreibung weitergeführt.
Mit den Einstellungsmöglichkeiten über das Feld "Kalk. AfA weiterrechnen" kann definiert werden, welche Bemessungsgrundlage für die weitergerechnete kalkulatorische Abschreibung herangezogen werden soll.

Die Einstellung im Feld "Kalk. Zinsen" steuert, von welcher Basis die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden.
Wenn eine Berechnungsgrundlage für kalkulatorische Zinsen erfasst wird, ist ebenfalls notwendig, einen Prozentsatz zu hinterlegen.
Im Feld "Prozentsatz für kalk. Zinsen" ist der Prozentsatz einzutragen, mit dem die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden sollen.
Im Feld "VPI-Tabelle" kann mit der F4-Funktion eine (Verbraucherpreis-)Indextabelle hinterlegt werden.
Einen neuen Datensatz (mit "Neu" oder F5) anlegen und dann auf der rechten Seite die einzelnen Werte erfassen.
Mit den Indexwerten dieser Tabelle wird eine Anpassung des Anschaffungs- und Buchwertes berechnet.