Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte.
Standardmäßig werden bei einer Anlagenbuchhaltung die Berechnungsarten „Unternehmensrecht“ und „Steuerrecht“ aktiviert. Wenn zusätzlich die Berechnungsart „Kalkulatorisch“ gewünscht ist, muss diese Berechnungsart in den Anbu-Stammdaten aktiviert werden → Feld "kalkulatorisch".
Die kalkulatorische Anbu ist unabhängig von der Rechtsversion, d. h. es gibt keine länderspezifischen Unterschiede.Gibt es zum Zeitpunkt der Aktivierung der kalkulatorischen Abschreibung bereits Anlagegüter, so wird deren unternehmensrechtliches Journal in das kalkulatorische Journal übernommen. Es müssen somit keine kalkulatorischen Werte nacherfasst werden.
Folgende Einstellungen können nur für die Berechnungsart „Kalkulatorisch“ eingestellt werden (und sind daher bei allen anderen Berechnungsarten inaktiv).
Diese Einstellung steht sowohl für die gesamte kalkulatorische Anlagenbuchhaltung (allgemein) als auch pro Anlagegut zur Verfügung.
Für GWG mit Sofortabschreibung wirken sich sämtliche kalkulatorische Einstellungen nicht aus (keine Weiterrechnung der kalkulatorischen Abschreibung, keine VPI-Anpassung, keine kalkulatorischen Zinsen).

Wenn ein Anlagegut kalkulatorisch bereits voll abgeschrieben ist, d. h., wenn der kalkulatorische Restbuchwert auf null ist, wird die kalkulatorische Abschreibung weitergeführt.
Mit den Einstellungsmöglichkeiten über das Feld "Kalk. AfA weiterrechnen" kann definiert werden, welche Bemessungsgrundlage für die weitergerechnete kalkulatorische Abschreibung herangezogen werden soll.

Der Prozentsatz, mit welchem die Abschreibung berechnet werden soll, wird im Feld "Prozentsatz für kalk. AfA weiterrechnen" automatisch mit 100 eingetragen, wenn im Feld "kalk. AfA weiterrechnen" etwas anderes als "nicht weiterrechnen" ausgewählt wurde. Dieser Prozentsatz kann manuell geändert werden.
Beispiel | Ein Altbestand hat per 1.1. einen Restbuchwert von null. Wenn der Berechnungsparameter „Kalk. AfA weiterrechnen“ mit der Bemessungsgrundlage "Wiederbeschaffungswert" und dem Prozentsatz 100 aktiviert ist, wird weiterhin eine kalkulatorische Abschreibung – ausgehend vom Wiederbeschaffungswert – berechnet. Im kalkulatorischen Anlagenjournal wird eine monatliche AfA von 208,33 ausgewiesen.
| Wiederbeschaffungswert | | 50.000,-- | | Kalkulatorische Nutzungsdauer | 20 Jahre | | | Jährliche kalkulatorische Abschreibung | 50,000,-- /20 = | 2.500,-- | | Monatliche kalkulatorische Abschreibung | 2.500,-- /12 = | 208,33 |
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Die Einstellung im Feld "Kalk. Zinsen" steuert, von welcher Basis die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden.
Wenn eine Berechnungsgrundlage für kalkulatorische Zinsen erfasst wird, ist ebenfalls notwendig, einen Prozentsatz zu hinterlegen.
Im Feld "Prozentsatz für kalk. Zinsen" ist der Prozentsatz einzutragen, mit dem die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden sollen.
Die kalkulatorischen Zinsen werden ab dem Anschaffungsdatum berechnet (nicht erst ab Inbetriebnahmedatum). Die kalkulatorische Abschreibung hingegen wird erst ab dem Inbetriebnahmedatum berechnet. Somit werden bei Anlagegütern, bei denen die Inbetriebnahme nicht im Monat der Anschaffung erfolgt (sondern später), in den Monaten bis zur Inbetriebnahme kalkulatorische Zinsen berechnet, aber keine kalkulatorische Abschreibung.
Im Anlagenjournal werden die kalkulatorischen Zinsen in einer eigenen Zeile ausgewiesen.
| Zugang von 20.000,-- Wiederbeschaffungswert | Zinssatz 3 % | |
| Kalkulatorische Zinsen im Zugangsmonat | 20.000,-- * 3 %/12 = | 50,-- |
VPI-Anpassungen beeinflussen die Höhe des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes und somit die Basis für die kalkulatorischen Zinsen (wenn als Basis für die kalkulatorischen Zinsen der Wiederbeschaffungswert bzw. der Restwert hinterlegt wurde).
Im Feld "VPI-Tabelle" kann mit der F4-Funktion eine (Verbraucherpreis-)Indextabelle hinterlegt werden.
Einen neuen Datensatz (mit "Neu" oder F5) anlegen und dann auf der rechten Seite die einzelnen Werte erfassen.
Mit den Indexwerten dieser Tabelle wird eine Anpassung des Anschaffungs- und Buchwertes berechnet.
Die Indexanpassung beginnt in der Abschreibungsperiode, die auf die Zugangsperiode folgt.
In der Zugangsperiode wird keine Indexanpassung berechnet.
Für die Indexanpassung werden die Indexwerte des Berechnungsmonats und des Anschaffungsmonats ins Verhältnis gesetzt. Die bereits in Vorperioden berücksichtigten Indexanpassungen werden anschließend abgezogen.
Beispiel | Zugang 01.03.202x – AW 20.000,-- monatliche Journaldarstellung Indexwerte lt. hinterlegter Indextabelle:
| 12/202x | 110,70 | 11/202x | 110,00 | 10/202x | 110,10 | 09/202x | 109,80 | | | | | | | | | | | | | | | | |
| Erste Indexanpassung | 4/202x | 20.000 x [(109,6 / 109,3) – 1] = | 54,89 | | Zweite Indexanpassung | 5/202x | 20.000 x [(109,7 / 109,3) – 1] – 54,89 = | 18,30 | | Dritte Indexanpassung | 7/202x | 20.000 x [(109,3 / 109,3) – 1] – (54,89 + 18,30) = | - 73,19 | | Vierte Indexanpassung | 8/202x | 20.000 x [(109,5 / 109,3) – 1] – (54,89 + 18,30 -73,19) | 36,60 |
Im Monat 6 verändert sich der Index zur Vorperiode nicht, daher erfolgt keine Indexanpassung. Alternative Berechnung: 20.000,-- x Index des Monats/Index des Zugangsmonats. 20.000,-- * (109,5/109,3 - 1) = 36,60
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Die Indexanpassung wird im Journal in einer eigenen Zeile (Buchungsart „Anpassung VPI“) ausgewiesen und bewirkt eine Veränderung des Anschaffungs- und Buchwertes.

Wenn die Indextabelle um weitere Monatswerte ergänzt wird oder bestehende Werte geändert werden, muss die Abschreibungsberechnung manuell gestartet werden, damit für die Monate, in denen neue oder geänderte Indexwerte erfasst wurden, die richtige Indexanpassung berechnet wird.
Aufruf der manuellen Abschreibungsberechnung im Kontenmenü → Extras → Berechnung → Abschreibung berechnen (Alle Datensätze)
Für Anlagegüter, die in einem Monat zugegangen sind, für die kein Indexwert vorhanden ist, erfolgt generell keine Indexanpassung.
Zum Beispiel: Wenn eine Indextabelle hinterlegt wurde, die erst ab dem Jahr 20xx Indexwerte enthält, unterbleibt für alle Anlagegüter mit einem Anschaffungsdatum vor 20xx eine Indexanpassung.
Für Anlagegüter, bei denen in der Zugangsperiode ein Indexwert vorhanden ist, wird die Index-Anpassung nicht mehr durchgeführt, sobald eine Periode erreicht wird, ab der keine Indexwerte mehr vorhanden sind.
Zum Beispiel: Die Indextabelle enthält Indexwerte für den Zeitraum 20xx bis 20xy. Für alle Anlagegüter, die in diesem Zeitraum angeschafft wurden, erfolgt bis 20xy eine Indexanpassung. Ab 20xz unterbleibt die Indexanpassung aufgrund fehlender Indexwerte.
Wenn Sie im Reiter „Berechnete Werte“ auf die Berechnungsart „Kalkulatorische Werte“ wechseln, werden zusätzlich zu den bekannten Wertentwicklungen auch die kalkulatorischen Zinsen ausgewiesen.