Wenn für die Erstellung der UVA bzw. der Jahresumsatzsteuererklärungen mehrere Buchhaltungen zusammengefasst werden sollen, dann können diese konsolidiert werden. Bei allen zu konsolidierenden Buchhaltungen muss dafür
dieselbe Steuernummer hinterlegt sein.
Um eine konsolidierte UVA erzeugen zu können, muss in einer bestehenden oder neuen Firma eine "leere" (nicht bebuchte) FIBU angelegt werden (die Anlage entnehmen Sie bitte der Dokumentation zu den
Firmen- und FIBU-Stammdaten).
In dieser FIBU muss das Feld 114 - Konsolidierungs-KZ auf "UVA-Konsolidierung" gestellt werden.
Anschließend können über den Punkt Funktionen "FIBU - FIBU Zuordnung" dann die entsprechenden Buchhaltungen der konsolidierten FIBU zugeordnet werden.
Hier werden links die ganzen FIBUS zu diesem Jahr und rechts die bereits hinzugefügten angezeigt. Mit dem Pfeil nach rechts

können nun weitere FIBUS für die Konsolidierung hinzugefügt und mit dem Pfeil nach links

können falsch zugeordnete entfernt werden. Anschließend kann die Zuordnung mit der Funktion "Übernehmen"

bestätigt werden.
Für die konsolidierte Buchhaltung steht Ihnen neben der UVA-Erstellung nur der Steuernachweis (kein Einzelsteuernachweis) zur Verfügung!

Der Einzelsteuernachweis muss für die jeweilig gebuchte FIBU separat ausgedruckt werden, da dieser nur aufgrund von Buchungen funktioniert und in der konsolidierten FIBU nur die Werte für die UVA zusammengerechnet werden.
Die Kammerumlagenberechnung sowie die Zusammenfassende Meldung sind auch bei der konsolidierten Buchhaltung möglich.