Um die „Flut“ der Hinweise etwas einzudämmen, gibt es bei einigen Hinweismeldungen in den Steuererklärungen die Möglichkeit, einzustellen, dass diese zukünftig nicht mehr angezeigt werden sollen.
Beispiele:Beim Öffnen von Erklärungen mit Verlustvorträgen: "Die vortragsfähigen Verluste in der Verlustvortragsverwaltung stimmen nicht mit jenen in der Erklärung überein! Vortragsfähige Verluste in die Erklärung übernehmen?" (Häkchen wird user- und erklärungsbezogen gespeichert.)
Bei Eingabe in die Kennzahlen 9005, 9006 zur Vollpauschalierung in den Formularen E1a, E6a: "Ein allfälliger Grundfreibetrag ist in dieser Kennzahl in Abzug zu bringen." (Häkchen wird userbezogen gespeichert.)
Beispiel:Beim Ausstieg aus der Gewerbesteuerberechnung kommt immer die Abfrage, ob die Berechnung gedruckt werden soll. Diese Meldung kann ebenfalls deaktiviert werden:
Wird bei einer Hinweismeldung das Häkchen für „Diese Meldung nicht mehr anzeigen?“ gesetzt, so erhalten Sie im nächsten Fenster einen Hinweis darauf, wie diese Einstellung wieder rückgängig gemacht werden kann.