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 Deaktivierung der Hinweismeldungen

 
Um die „Flut“ der Hinweise etwas einzudämmen, gibt es bei einigen Hinweismeldungen in den Steuererklärungen die Möglichkeit, einzustellen, dass diese zukünftig nicht mehr angezeigt werden sollen.
 
Flagge_AUT.png Beispiele:
Beim Öffnen von Erklärungen mit Verlustvorträgen: "Die vortragsfähigen Verluste in der Verlustvortragsverwaltung stimmen nicht mit jenen in der Erklärung überein! Vortragsfähige Verluste in die Erklärung übernehmen?" (Häkchen wird user- und erklärungsbezogen gespeichert.)
 
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Bei Eingabe in die Kennzahlen 9005, 9006 zur Vollpauschalierung in den Formularen E1a, E6a: "Ein allfälliger Grundfreibetrag ist in dieser Kennzahl in Abzug zu bringen." (Häkchen wird userbezogen gespeichert.)
 
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Flagge_GER.png Beispiel:
Beim Ausstieg aus der Gewerbesteuerberechnung kommt immer die Abfrage, ob die Berechnung gedruckt werden soll. Diese Meldung kann ebenfalls deaktiviert werden:

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 Zurücksetzen der Deaktivierung

 
Wird bei einer Hinweismeldung das Häkchen für „Diese Meldung nicht mehr anzeigen?“ gesetzt, so erhalten Sie im nächsten Fenster einen Hinweis darauf, wie diese Einstellung wieder rückgängig gemacht werden kann.
 
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