UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zu den Steuererklärungen finden Sie unter Funktionen in den Steuererklärungen.
 
 

 Lohnzettel erfassen

Die Erfassung der Lohnzetteldaten erfolgt entweder über den Aufruf der Funktion "Lohnzettel" im Steuer-Navigator, der unter "Berechnung" zu finden ist oder alternativ über eine bereits geöffnete Steuererklärung über den Menüpunkt "Steuererklärung" mit der Funktion "Lohnzettel". 
 
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Im geöffneten Fenster kann im rechten oberen Bereich über die Combobox eine entsprechende Lohnzettelart ausgewählt werden. Für die Eingabe stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
  • Alle
  • Lohnzettel L16 (L1, L2, L23, L24)
  • Auslandslohnzettel L17
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (M1, M3, M5)
  • Pensionsbezug (L1)
  • Sonstige Bezüge (L3, L4, L5, L9, L12 - L22)
  • Berufsgruppenpauschale
  • Überschneidungstage (nur für Berechnung E1!)
  • Bezüge ohne Hochrechnung (L7)
  • Wochengeld (L6)
  • Sonst. steuerfreie Bezüge ohne Hochrechnung (M2, M4, M6)
  • Einkünfte mit Progressionsvorbehalt, Kz453 L1i (L8)
  • Pflegegeld (L11)
  • Mitteilungen gem. § 109a
  • Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung (L19)
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Anschließend kann der Lohnzettel mit der Funktion Neu (+) bzw. F5 angelegt werden.

Beachten Sie, dass für bestimmte Lohnzettel eigene Felder zur Eingabe zur Verfügung stehen.
Gehört der eingegebene Lohnzettel zum Berufsgruppenpauschale, so ist dies bei der Erfassung des Lohnzettels zu erfassen.

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Bei der Anlage der Berufsgruppenpauschale im Fenster "Lohnzettel" erfolgt automatisch die wertmäßige Übernahme aus den Lohnzetteln.

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 Lohnzettel kopieren

Die Funktion „Lohnzettel kopieren von“ dient dazu, Lohnzettel von einem anderen Mandanten oder von einer anderen Lohnzettelart zu kopieren. 

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 Import Lohnzettel aus FinanzOnline 

Die Lohnzettel können direkt aus FinanzOnline in die NTCS importiert werden. Der Import kann auch im Fenster "Lohnzettel" mit der Funktion "Import aus FinanzOnline" aufgerufen werden.

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Aus FinanzOnline werden importiert:
  • Die Lohnzettelarten L1 - L24
  • Der Auslandslohnzettel
  • Die Meldungen M1 - M6
  • Die Mitteilungen gem. § 109a EStG
Nicht importiert werden Überschneidungstage und Berufsgruppenpauschale.

Sind beim Kunden, bei dem der Import gestartet wird, bereits importfähige Lohnzettel angelegt, erhalten Sie eine Meldung, dass diese vorher gelöscht werden:
 
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Wenn ein Lohnzettel nicht zugeordnet werden kann, so wird dies durch eine Meldung angezeigt und es erfolgt kein Import:
"Der Lohnzettel mit der Lohnzettelart XXX konnte nicht zugeordnet werden."

Nach dem Import erfolgt eine Meldung, wie viele Lohnzettel importiert worden sind:
 
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 Erfassung Überschneidungstage

Für die Berechnung der Überschneidung der betrieblichen Einkünfte mit einem Arbeitslosenbezug oder einem Weiterbildungsgeld müssen die Überschneidungstage eingegeben werden. Dazu gibt es in der Lohnzettelverwaltung in der Combobox den Eintrag "Überschneidungstage" bzw. kann dies auch über die Menüleiste aufgerufen werden.

Hier können dann bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Gewerbebetrieb die Überschneidungstage eingegeben werden. In der Berechnung wird anschließend die Überschneidung der betrieblichen Einkünfte mit dem Arbeitslosenbezug berücksichtigt.
 
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Hinweis 
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Überschneidungstage mit nichtselbständigen Einkünften werden aufgrund der Eingaben bei den Lohnzetteln automatisch ermittelt!


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