Die Mitteilung L19 "Mitteilung über pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen und SportbetreuerInnen" für die Bezieher von Reiseaufwandsentschädigungen kann seit Februar 2024 im Rahmen der Jahressteuererklärungen erfasst und an ELDA versendet werden.
Voraussetzung für die Übermittlung der Mitteilung L19 aus der NTCS ist die Einrichtung bzw. Installation des ELDA-Programms. Wenden Sie sich diesbezüglich an die BMD Technik.
Im Steuer-Navigator gibt es zwei Möglichkeiten für die Erstellung der L19 "Mitteilung über pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen und SportbetreuerInnen":
- Lohnzettel:
empfohlene Variante. Inklusive Importmöglichkeit aus der Fibu, wenn zu diesem Verein in der NTCS auch eine Fibu mit Lieferantenkonten und Zahlungen gebucht wird.
- Mitteilung unter den Steuererklärungen
Starten Sie den Programmaufruf zur Erstellung der Mitteilung L19 über folgendes Paket:

Bilanzierung und Steuern
→ Steuererklärungen
→ Steuer-Navigator
Im Steuer-Navigator wird im Feld "Kunde" der Verein ausgewählt. Über das Pfeil-Symbol neben dem Feld "Kunde" kann der betreffende Kunde ausgewählt werden.
Ist der Verein noch nicht als Kunde angelegt, muss dieser neu angelegt werden. Die Neuanlage erfolgt in folgendem Programm:

CRM
→ Stammdaten
→ Personen
→ Kunden
Hier kann der Kunde mit der Funktion Neu oder dem Plus-Symbol (+) bzw. F5 neu angelegt werden. Wichtig bei der Anlage des Kunden (Vereins) für die Mitteilung L19 sind folgende Felder:
- Name
- Adresse
- Steuernummer und
- ZVR-Nummer

Nähere Informationen zur Anlage eines Kunden finden Sie in der Hilfedoku
Kunden.
Nun kann die Mitteilung L19 über den Steuer-Navigator im Bereich "Berechnung" über den Punkt "Lohnzettel" erfasst werden.
Wählen Sie im Fenster "Lohnzettel" rechts oben in der Combobox die "Mitteilung Reiseaufwandsentschädigungen (L19)" aus.
Starten Sie die Erfassung der Eingabe mit der Funktion Neu oder dem Plus-Symbol (+) bzw. F5. Nun können Sie die erforderlichen Daten manuell erfassen.
Wenn Sie die Sozialversicherungsnummer von der Person kennen, für die Sie die L19 Meldung erstellen, so ist die Eingabe der Adresse nicht erforderlich. Sollte die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt sein, so sind das Geburtsdatum und die vollständige Adresse zu erfassen.
Wenn Sie zu diesem Verein eine Fibu führen und in dieser Fibu die Zahlungen an die Sportler bzw. Funktionäre auf eigenen Lieferantenkonten gebucht wurden, so besteht die Möglichkeit, die Daten aus der Fibu in die Lohnzettel zu importieren.
Damit der Import aus der Fibu funktioniert, muss am Lieferantenkonto die Checkbox "L19-Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung" gesetzt sein.
Kontrollieren Sie diese Einstellung, indem Sie das Fenster Konten aufrufen unter

FIBU
→ Stammdaten
→ Konten.
Am Reiter "Lieferanten" fügen Sie, falls nicht bereits eingestellt, die Spalte "L19-Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung" hinzu. Bei den betroffenen Lieferanten soll in dieser Spalte ein grünes Häkchen sichtbar sein. Falls nicht, können Sie über rechten Mausklick die Funktion "Spaltenweise bearbeiten" aktivieren und die Checkbox anhaken.
Alternativ kann das Feld "L19-Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung" auch über die Kontenstammdaten des Lieferanten am Reiter "Personenkonto" eingeblendet und dort verwaltet werden.
Auf diesem Lieferantenkonto müssen weiters Buchungen mit dem Buchungstyp "Zahlungen" vorhanden sein. Der Buchungstyp ist abhängig vom Buchungssymbol. Das Buchungssymbol "BK" ist zum Beispiel als Buchungstyp "Zahlung" definiert.
Bei der Buchung der Zahlung kann gegebenenfalls auch der für die L19-Meldung zu berücksichtigende Prozentsatz eingeschränkt werden. Dafür steht Ihnen das Feld "L19 Pz - nicht-melden" zur Verfügung. Bitte befüllen Sie dieses Feld, wenn nicht 100 % des Buchungsbetrages in die L19-Meldung übernommen werden sollen. Erfassen Sie jenen Prozentsatz des Zahlungsbetrages, der nicht in die L19 übernommen werden soll.
Rufen Sie im Fenster "Lohnzettel" unter dem Menüpunkt "Extras" die Funktion "L19-Import aus Fibu" auf.
Die Daten werden aus der Fibu in die Lohnzettel importiert. Bei mehreren Zahlungen an denselben Sportler bzw. Funktionär werden die einzelnen Beträge automatisch saldiert.
Bitte prüfen Sie nach dem Import die Daten auf Vollständigkeit. Es können nur jene Daten importiert werden, die beim Lieferanten auch entsprechend erfasst wurden.
Wichtige Daten für die Mitteilung L19 sind Name und Sozialversicherungsnummer. Ist die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt, müssen der Name und die vollständige Adresse erfasst werden.
Nach der Kontrolle der Daten können Sie direkt im Fenster "Lohnzettel" unter "Extras" die Funktion "L19 erzeugen und senden" aufrufen.
Nach dem Aufruf der Funktion erfolgt die Abfrage, ob die Übermittlung als Test- oder Produktionsübermittlung erfolgen soll.
Nach erfolgter Auswahl (Produktionsübermittlung) erhalten Sie eine weitere Meldung, ob Sie die Übermittlung "Speichern und senden" oder "Nur speichern" möchten.
Wenn Sie "Speichern und senden" auswählen, wird nach dem Speichern sofort die Übermittlung durchgeführt.
Beim Senden wird der Übertragungsstatus zur ELDA-Datenübertragung angezeigt.
Danach erhalten Sie eine Meldebestätigung von ELDA und können diese anschließend drucken und speichern, nur speichern oder löschen.
Falls Sie für bereits gesendete L19-Lohnzettel eine Korrektur oder ein Storno benötigen, so können Sie im Fenster "Lohnzettel" den betroffenen Datensatz auswählen und mit Klick auf die rechte Maustaste die Funktionen "L19-Storno" oder "L19-Korrektur" auswählen.
Je nach Auswahl erfolgt die Anlage eines Stornos oder einer Korrektur. Im Feld "Abgabeart" wird die getroffene Auswahl eingetragen. Bei Auswahl einer Korrektur ändern Sie bitte die zu korrigierenden Felder.
Das Storno bzw. die Korrektur müssen mit der Funktion "L19 erzeugen und senden" erneut an ELDA gesendet werden.
Starten Sie den Programmaufruf zur Erstellung der Mitteilung L19 über folgendes Paket:

Bilanzierung und Steuern
→ Steuererklärungen
→ Steuer-Navigator
Im Steuer-Navigator wird im Feld "Kunde" der Verein ausgewählt. Über das Pfeil-Symbol neben dem Feld "Kunde" kann der betreffende Kunde ausgewählt werden. Ist der Verein noch nicht als Kunde angelegt, muss dieser neu angelegt werden. Die Neuanlage erfolgt in folgendem Programm:

CRM
→ Stammdaten
→ Personen
→ Kunden
Hier kann der Kunde mit "F5" (Neu) oder dem Plus-Symbol neu angelegt werden. Wichtig bei der Anlage des Kunden (Vereins) für die Mitteilung L19 sind diese Felder: Name, Adresse, Steuernummer und ZVR-Nummer. Nähere Informationen zur Anlage eines Kunden finden Sie hier:
Kunden
Ist der Verein als Kunde angelegt, muss der Bezieher der Reiseaufwandsentschädigung als Angehöriger oder als Gesellschafter angelegt werden. Das erfolgt direkt über den Steuer-Navigator im Bereich "Stammdaten". Klicken Sie auf "Angehörige" oder "Gesellschafter" und ordnen Sie im folgenden Fenster einen Angehörigen/Gesellschafter mit der Funktion "Angehörigen/Gesellschafter zuordnen" zu. Ist noch kein Angehöriger oder Gesellschafter erfasst, muss dieser mit "F5" (Neu) angelegt werden.
Wichtige Daten für die Mitteilung L19 sind Name und Sozialversicherungsnummer. Ist die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt, müssen der Name und die vollständige Adresse erfasst werden. Die Mitteilung L19 wird auf der Ebene der Gesellschafter oder Angehörigen erstellt. Nach der Anlage oder Zuordnung kann der Gesellschafter bzw. Angehörige im Steuer-Navigator im Feld "Gesellschafter" oder "Angehöriger" gewählt werden. Im Feld "Jahr" geben Sie bitte das benötigte Jahr für die Erklärung ein.
Jetzt kann die Mitteilung L19 über den Steuer-Navigator im Bereich "Steuererklärungen" über den Punkt "Erklärungen zuordnen" zugeordnet werden.
In diesem Fenster muss die Mitteilung L19 auf der linken Seite ausgewählt und mit Klick auf die rechte Pfeiltaste zugeordnet werden. Nach dem Zuordnen kann die Mitteilung mittels Doppelklick geöffnet werden.
Im ersten Bereich unter "Angaben zum auszahlenden Verein/Verband" werden Informationen einschließlich der ZVR-Zahl automatisch aus dem Kundenstamm übernommen.
Der vorgeschlagene Zeitraum erstreckt sich standardmäßig vom 01. Januar bis zum 31. Dezember, kann jedoch nach Bedarf angepasst werden.
Im Abschnitt "Angaben zur Zahlungsempfängerin/zum Zahlungsempfänger" werden automatisch die Stammdaten des Gesellschafters/Angehörigen geladen.
Die pauschale Reisekostenentschädigung wird in der KZ 243 manuell erfasst.
Ist die Mitteilung fertig ausgefüllt, kann mit Klick auf "XML-Datei erstellen" die Datei für die Übermittlung erzeugt werden.
Es folgt die Abfrage zum Planabgabedatum:
In folgendem Dialogfenster gelangt man über die Funktion "Liste öffnen" direkt in die E-Government-Zentrale. Ein Aufruf der E-Government-Zentrale ist auch über den Steuer-Navigator im Bereich "Online" möglich.
In der E-Government-Zentrale im Reiter "Details" kann die Mitteilung L19 freigegeben werden.
Im nächsten Schritt ist die Funktion "Paket erstellen" durchzuführen.
Es folgt die Abfrage, ob das erstellte Paket sofort gesendet werden oder ob die Paketliste geöffnet werden soll. Ein Aufruf der Paketliste ist über den Steuer-Navigator im Bereich "Online" unter "E-Government-Zentrale" möglich. Hier kann in der E-Government-Zentrale der Reiter "Pakete" aufgerufen werden.
Wählt man die Funktion "Paket senden", folgt eine weitere Abfrage, ob es sich um eine Produktionsübermittlung oder eine Testübermittlung handelt.
Bei Wahl der Funktion "Paketliste öffnen" gelangt man in die E-Government-Zentrale zur Liste aller erstellten Pakete. Hier kann zum gewünschten Sendezeitpunkt das Paket mit der Funktion "Paket senden" gesendet werden.
Beim Senden wird der Übertragungsstatus zur ELDA-Datenübertragung angezeigt.
Danach erhalten Sie eine Meldebestätigung von ELDA und können diese anschließend drucken und speichern, nur speichern oder löschen.
In der Databox sieht man in der Spalte "Einreichstatus" die Rückmeldung. Zwei grüne Häkchen bestätigen, dass die Mitteilung L19 erfolgreich gesendet und empfangen worden ist.