Die Vorauszahlungsberechnung kann entweder über den Steuernavigator oder über den Menüpunkt „Steuererklärung“ direkt in der jeweiligen Haupterklärung gestartet werden.
Die notwendigen Informationen für die festgesetzte bzw. die anrechenbare Steuer werden automatisch aus dem Formular übernommen.
Wird beim Veranlagungsdatum ein späteres Datum eingetragen, so werden die entsprechenden Vorauszahlungsfelder geöffnet. Diese können bei Bedarf an die tatsächlich schon geleisteten Vorauszahlungen angepasst werden.
Bei ausschließlichen Pensionseinkünften erfolgt die Anpassung der Vorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 entsprechend der jeweiligen Pensionserhöhung (AÖF 2002/84). Der Faktor ist anstelle der sonst üblichen Erhöhungsprozente von 4 % bzw. 5 % anzuwenden und beträgt 1,3 %. Im Vorauszahlungs-Berechnungsdialog kann über eine eigene Checkbox ausgewählt werden, ob der Faktor anzuwenden ist.
Bei unter § 13 KStG fallende Privatstiftungen mit Zwischenbesteuerung wird für Jahre ab 2026 bei zugrunde liegendem Veranlagungsjahr vor 2026 die Vorauszahlung zusätzlich um 5 % erhöht.
Dazu gibt es im Fenster für die Vorauszahlungsberechnung der K2 eine zusätzliche Checkbox "VZ-Erhöhung Privatstiftung mit Zwischenbesteuerung § 13 KStG". Die Checkbox wird automatisch auf "Ja" gesetzt, wenn in den Punkten 17.1. oder 17.2. der K2-Erklärung ein Wert steht und das Veranlagungsdatum größer als der 30.9. ist.
Auf dem Berechnungsblatt wird ein entsprechender Hinweis angedruckt "VZ-Erhöhung für Privatstiftungen gem. § 13 KStG um 5 %".
Mit dem Häkchen bei "VZ-Berechnung" kann die Berechnung komplett ausgeschaltet werden. Vor allem bei "Alles drucken" wird so keine falsche oder überflüssige Berechnung mitgedruckt.
Von der Finanzverwaltung werden für Gruppenmitglieder Vorauszahlungsbescheide mit einem Wert von 0,00 ausgestellt. Dies wird am Bescheid damit begründet, dass ab dem Jahr der Gruppenzugehörigkeit die Individualbesteuerung endet und damit die Verpflichtung zur Entrichtung von Körperschaftsteuervorauszahlungen entfällt.
Aus diesem Grund wird bei einem Gruppenmitglied das Häkchen für "VZ-Berechnung" automatisch entfernt. Falls dennoch eine Gruppenumlagen-Vorauszahlung berechnet werden soll, muss dieses Häkchen manuell wieder gesetzt werden.