Wartung der Zinssätze 

Die Berechnung der Anspruchszinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet. Sobald ein neuer Zinssatz gültig ist, wird dieser mithilfe der WebUpdates zur Verfügung gestellt und per Newsletter den Kunden bekanntgegeben.

Die WebUpdates finden Sie auf der NTCS Startseite rechts im BMD Service.
 

 Berechnung 

Die Berechnung der Anspruchszinsen kann im Steuer-Navigator unter "Berechnung" oder in der Steuererklärung im Menü unter "Steuererklärung" aufgerufen werden. Die Nachzahlung bzw. Gutschrift wird aufgrund der Steuerberechnung automatisch vorgeschlagen.
 
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 Verzinsung ab 

Der Zinsenlauf beginnt grundsätzlich am 1. Oktober des Folgejahres und endet mit Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung ausweist.
Das Datum, ab dem im jeweiligen Jahr Anspruchszinsen berechnet werden, und die anzuwendenden Zinssätze werden automatisch zur Verfügung gestellt.

Unter "Erfassen Zinssätze" können Sie aber auch selbst Änderungen vornehmen.
 
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 Veranlagungsdatum 

Als Veranlagungsdatum wird das Tagesdatum vorgeschlagen. Dieses kann ebenfalls abgeändert werden. Aufgrund dieser Eingabe erfolgt im Hintergrund bereits die Berechnung. Die Eingabe eventueller Anzahlungen ist in den Feldern darunter möglich.

Die Nachforderungs- bzw. Gutschriftszinsen und der zinsenfreie Zeitraum werden laut Ihren Eingaben angezeigt. Die Bagatellgrenze von € 50,00 wird automatisch, auch bei der Ermittlung des zinsenfreien Zeitraums, berücksichtigt.

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Am Detailberechnungsblatt, das sich nach dem Schließen des Berechnungsfensters öffnet, können Sie die Berechnung nachvollziehen:   

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 Anspruchszinsen berechnen 

Es gibt die Option, die Anspruchszinsenberechnung zu deaktivieren.
Wird der Punkt deaktiviert, werden die Anspruchszinsen bei "Alles Drucken" nicht mitgedruckt.

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 Anspruchszinsen für alle Mandanten berechnen

Nach einer Änderung der Zinssätze gibt es die Möglichkeit, die neuen Anspruchszinsen für alle Mandanten zu berechnen.

Der Aufruf der Funktion erfolgt unter:
BIL→ Steuererklärungen → Steuererklärungen → Extras → Alle Anspruchszinsen eines Jahres berechnen

Einzugeben ist dann das Jahr, für das die Berechnung durchgeführt werden soll.

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Bei Eingabe der Jahre 2019 und 2020 erfolgt ein Hinweis, dass für diese Jahre keine Festsetzung der Anspruchszinsen erfolgt.

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Die Anspruchszinsen werden für folgende Erklärungen eines Jahres berechnet: E1, E7, K1, K2, K3, K1-B, K1-V

Vor dem Berechnen erfolgt ein Hinweis, wie viele Erklärungen berechnet werden und wie lange das dauern kann.

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 Aufgabe zur Vermeidung von Anspruchszinsen

Damit Sie eine Benachrichtigung erhalten, wenn bei einer Erklärung der Bescheid noch fehlt, aber die Anspruchsverzinsung fällig wird, gibt es die Einstellung "Benachrichtigungszeitraum vor Stichtag "Zinsenfrei bis" zur Prüfung von Anspruchszinsen". Wenn Sie hier eine Einstellung vornehmen, dann erhalten Sie zukünftig eine entsprechende Aufgabe zu solchen Fällen.

Sie können in dieser Einstellung die Anzahl der Tage vor dem Stichtag "Zinsenfrei bis" eingeben, an denen geprüft wird, ob für eine Erklärung noch kein Bescheiddatum vorliegt. Falls das Datum im Feld "Zinsenfrei bis" die im Parameter angegebenen Tage oder weniger entfernt ist und kein Bescheiddatum vorhanden ist, wird für jede betroffene Erklärung eine Aufgabe erstellt. Ziel der Prüfung ist es, eine mögliche Anzahlung zur Vermeidung von Anspruchszinsen zu erwägen.

Diesen Parameter finden Sie in den allgemeinen Einstellungen zum E-Government:

A_TREE1.bmp CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government

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Der Parameter ist für alle Erklärungen relevant, für die bereits eine Berechnung, die eine Nachzahlung ergibt, ausgelöst worden ist. Die Berechnung erfolgt beim Ersteinstieg in die Erklärung. Die Anrechnung von Anspruchszinsen beginnt ab 01.10. des Folgejahres, die Quote ist hier nicht relevant. Der zinsenfreie Zeitraum errechnet sich in jedem Erklärungsfall individuell. Er endet ab dem Datum, ab dem die Bagatellgrenze von € 50 überschritten wird.

Wenn das Datum im Feld "Zinsenfrei bis" die im Parameter angegebenen Tage oder weniger entfernt ist und KEIN Bescheiddatum vorhanden ist (kommt aus dem Feld "Zustelldatum" in der Databox), wird für die betroffene Erklärung eine Aufgabe erstellt.

Geprüft werden alle Erklärungen, bei denen der Stichtag "Zinsenfrei bis" größer als das Tagesdatum ist und kleiner als die Anzahl der Tage laut Parameter (das heißt, dass der Stichtag heute ist oder in der Zukunft liegt).

Der Abgleich erfolgt mit dem Auslesen der Databox und man erhält folgenden Aufgabentext: 
"Auf der Erklärung "Kurzbezeichnung, Jahr, Kundennummer, Nachname, Vorname" ist noch kein Bescheiddatum eingetragen. Der zinsenfreie Zeitraum endet am <Zinsenfrei bis> (Bagatellgrenze von EUR 50,00 ist erreicht).
Es ist zu prüfen, ob zur Vermeidung von Anspruchszinsen eine Anzahlung zu leisten ist. Bei einer zwischenzeitlichen Änderung des Zinssatzes für die Anspruchszinsen ist gegebenenfalls die Anspruchszinsenberechnung erneut aufzurufen." 

Es wird dazu eine Aufgabe für den Sachbearbeiter erstellt. Dieser wird aus dem Zuständigkeitsbereich der CRM Parameter im Bereich E-Government → Steuerbescheide ermittelt.

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Dieser Zuständigkeitsbereich ist in der NTCS bei den "Zuständigkeiten nach Kunden" zu hinterlegen.

Sobald eine Aufgabe erstellt worden ist, wird die ID auf die Steuererklärung geschrieben. Somit wird die Aufgabe nur einmal erstellt.

Bei einer zwischenzeitlichen Änderung des Zinssatzes für die Anspruchszinsen ist gegebenenfalls die Anspruchszinsenberechnung erneut aufzurufen. Bei einem erneuten Aufruf der Anspruchszinsenberechnung wird aber keine neue Aufgabe mehr angelegt, da pro Datensatz in der Databox nur eine Aufgabe erstellt werden kann.


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