UebergeordnetesD.bmp Weitere Informationen zu den Steuererklärungen finden Sie unter Themen Steuererklärungen.
 
Bei nicht verbrauchten Mindestkörperschaftsteuern aus vorangegangenen Jahren müssen diese erstmalig mit F5 - Neuanlage in der Mindestkörperschaftsteuer-Verwaltung im Steuer-Navigator oder über die Rückstellungsberechnung nacherfasst werden. Der Satz für das laufende Jahr wird danach immer automatisch angelegt.
 
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Mit der Funktion 1136140244000001700_2.png können neue Datensätze angelegt werden. Dabei ist zwischen "aufwandswirksam" und "erfolgsneutral" zu unterscheiden. Eine eventuelle Auflösung und der entsprechende Restbetrag werden vom Programm automatisch ermittelt.

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