Bei nicht verbrauchten Mindestkörperschaftsteuern aus vorangegangenen Jahren müssen diese erstmalig mit F5 - Neuanlage in der Mindestkörperschaftsteuer-Verwaltung im Steuer-Navigator oder über die Rückstellungsberechnung nacherfasst werden. Der Satz für das laufende Jahr wird danach immer automatisch angelegt.
Mit der Funktion
können neue Datensätze angelegt werden. Dabei ist zwischen "aufwandswirksam" und "erfolgsneutral" zu unterscheiden. Eine eventuelle Auflösung und der entsprechende Restbetrag werden vom Programm automatisch ermittelt.