UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zu den Personalrückstellungen finden Sie unter Themen Personalrückstellungen.
 
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maßgebliche Felder aus dem Dienstnehmerstamm 
Besonderer Hinweis
1 
Geburtsdatum 
Ausgehend von Geburtsdatum und Geschlecht wird das Pensionsantrittsalter errechnet.
2
Eintrittsdatum 
Bis zum Eintrittsdatum erfolgt die Abzinsung der Abfertigungsrückstellung. Gibt es Vordienstzeiten innerhalb des Unternehmens, wird für die Verzinsung das daraus zurückgerechnete Eintrittsdatum herangezogen.
3
Pensionsantrittsdatum 
Für die Berechnung des Pensionsantrittsalter sind in den Berechnungsparameter die zuständigen Felder im Reiter "Allgemein" zu finden.

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4
Entgelt (Abfertigung) 
Ist am DN-Stamm im Reiter "Abfertigung" kein gesondertes Abfertigungsentgelt hinterlegt, so greift das Programm auf die Hinterlegung des laufenden Entgelts am DN-Stamm.
5
Sonderzahlung (Abfertigung) 
Ist am DN-Stamm im Reiter "Abfertigung" kein gesondertes Sonderzahlungsentgelt für die Abfertigung hinterlegt, so greift das Programm auf die Hinterlegung des monatlichen Sonderzahlungsanteil am DN-Stamm.


verantwortliche Einstellungen aus den Berechnungsparameter 

6
Entgeltmultiplikator 
Für die steuerliche Abfertigungsrückstellung ist der Multiplikator zum Bilanzstichtag relevant.
Hat der Dienstnehmer Vordienszeiten innerhalb des Unternehmens, so wird für die Verzinsung dieser Zeitraum hinzugerechnet.
Hat der Dienstnehmer Ruhenszeiten, so werden diese - falls in den Berechnungsparametern ausgewählt wurde, dass sie für die Berechnung berücksichtigt werden sollen - abgerechnet.
7
Prozentsatz für die Bildung der Abfertigungsrückstellung 
Grundlage bildet dazu § 14 (1) EStG

Prozentsatz für die Abfertigungsrückstellung bei DN älter als 50 
Der abweichende Prozentsatz für DN ab einem Alter von 50 Jahren ist ebenfalls im § 14 (1) EStG geregelt.
8
Jahr der erstmaligen Bildung 
Wurde in den Berechnungsparametern ein Jahr der erstmaligen Bildung der Abfertigungsrückstellung eingetragen, so ist in den Folgejahren jeweils ein Fünftel zuzurechnen. Ist keines eingetragen, entfällt der Ausweis hier.

Hinweis 
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Die Abfertigungsrückstellung SR rechnet mit der aktiven Dienstzeit vom Eintritt bis zum Rückstellungsstichtag.

Steuerrechtlich kann eine Abfertigungsrückstellung im maximalen Ausmaß von 45 % bzw. 60 % der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden.


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