Für deutsche Steuerberater besteht die Möglichkeit, Telebankingdateien aus dem Lieferantenzahlungsverkehr für verschiedene Klienten/Konten zu Erstellen und automatisch über eurodata für den Kunden zur Verfügung zu stellen.
Um den Service nutzen zu können, muss ein eigener Vertrag mit BMD abgeschlossen werden. Details zu den Kosten etc. vereinbaren Sie bitte direkt mit BMD!
Sie erhalten danach eine eigene Beraternummer bei eurodata, welche gemeinsam mit Ihrer BMD Beraternummer im Programm hinterlegt wird.
Damit die Klientendateien bei eurodata hochgeladen und weitergeleitet werden können, muss der Klient eine entsprechende Vereinbarung ausfüllen. Das Formular wird Ihnen von eurodata zur Verfügung gestellt.
Mit dieser Vereinbarung gestattet der Kunde, dass die Dateien via eurodata an seine Bank weitergeleitet werden. Die Vereinbarung wird vom Klienten und dessen Bank unterzeichnet und verbleibt bei der kontoführenden Bank.
Zusätzlich wird eine Kopie dieser Vereinbarung an Sie weitergeleitet. Sie ergänzen die eurodata-Beraternummer und die BMD Mandantennummer. Nach firmenmäßiger Unterzeichnung faxen Sie die Vereinbarung an die angegebene Nummer.
Nach Erhalt des Schreibens kann eurodata die Telebankingdateien an die Banken der Klienten weiterleiten.
Hinweis
Für den Mandanten können bei seiner Bank zusätzliche Bankgebühren anfallen. Bitte weisen Sie den Klienten darauf hin, dies beim Unterzeichnen der Vereinbarung bei seinem Bankkundenberater zu hinterfragen.
Um die Dateien bei eurodata hochladen zu können, müssen die entsprechenden Zugangsdaten im Programm hinterlegt werden. Dazu steigen Sie im CRM unter Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Zahlungsplattformen ein. Für die Hinterlegung der Zugangsdaten steht der Punkt Rechenzentrum zur Verfügung.
Rechenzentrum
Als Rechenzentrum müssen sie hier die Einstellung 2 - eurodata hinterlegen.
Berater-ID Rechenzentrum
In diesem Parameter hinterlegen Sie die Berater-ID, die Ihnen von eurodata zugeteilt wurde.
User Rechenzentrum
Für den Upload der Dateien bei eurodata hinterlegen Sie hier die zugeteilte Benutzer-ID.
Passwort Rechenzentrum
Für den Upload der Dateien bei eurodata hinterlegen Sie hier das zugeteilte Passwort.
Der Zahlungsversand wird direkt im Lieferantenzahlungsverkehr aktiviert. Dazu steigen Sie direkt im Programm Lieferantenzahlungsverkehr in die Parameter ein und wählen dort den Punkt "Zahlungsversand". Der Parameter "Zahlungsversand" muss auf "3 - Direkte Übermittlung" gesetzt werden.
Das Erstellen und Bearbeiten des Zahlungsvorschlages erfolgt wie gewohnt im Programm Lieferantenzahlungsverkehr.
Nachdem Sie die Zahlungen kontrolliert und für das Telebanking freigegeben haben, können Sie die Telebankingdatei erstellen. Dazu steht die Funktion Datenträger erstellen zur Verfügung.
Für die Datenübermittlung müssen die Dateien im Format "SEPA RB 6.0 (pain.001.001.03) International" erstellt werden.
Die Telebankingdateien werden weiterhin im angegebenen Verzeichnis gespeichert und das Datenträgerprotokoll ausgedruckt.
Die Übermittlung der Daten an eurodata erfolgt im Hintergrund über die integrierte Schnittstelle.
Damit der Klient die Zahlungen dann entsprechend freigeben kann, wird im Anschluss an das DT-Protokoll zusätzlich ein Datenübermittlungsprotokoll ausgedruckt.
Dieses Protokoll leiten Sie an Ihren Klienten weiter, der dieses unterzeichnet und zur Freigabe der Zahlungen an seine Bank übermittelt.
Damit es zu keinen falschen Freigaben kommen kann, wird beim Erstellen der Telebankingdatei ein eindeutiger Hashwert erzeugt und am BMD Datenübermittlungsprotokoll angegeben.
Dieser Hashwert wird bei der Übermittlung der Telebankingdateien ebenfalls mitgeliefert - somit können die Telebankingdateien und die Freigaben eindeutig identifiziert bzw. zugeordnet werden.
Damit ist der Zahlungs- und Übermittlungsvorgang grundsätzlich abgeschlossen. Im Anschluss öffnet sich das Aktionsprotokoll, wo Sie über den aktuellen Stand der Zahlungen informiert werden. Zur besseren Kontrolle können Sie zusätzlich die Spalte mit dem Hashwert einblenden.
Wenn die Zahlungen vom Klienten freigegeben wurden, dann ist dies ebenfalls im Aktionsprotokoll ersichtlich. Dieses können Sie jederzeit in der Finanzbuchhaltung unter Zahlungsverkehr → Service-Rechenzentren aufrufen.
Beim "Daten-Service-Rechenzentrum"-Verfahren (DSRZ) kann die Datei nach der Übermittlung direkt über das Onlinebanking oder die Telebankingsoftware freigegeben werden. In diesem Fall muss der unterschriebene Begleitzettel nicht mehr an die Bank übermittelt werden.
Wie die Zahlungen freigegeben werden müssen, ist mit der jeweiligen Bank abzuklären.
Nach dem Abschluss des Zahlungslaufes werden die Zahlungen in die FIBU verbucht.