UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Vorsteuererstattung finden Sie unter Vorsteuererstattung. 
 

 Wie gibt man eine berichtigte Vorsteuerrückerstattung ab?

In diesem Fall ist es sehr wichtig, falsche Positionen (die gelöscht werden sollen) NICHT zu löschen, sondern diese auf einen Betrag mit 0,-- abzuändern!
Änderungen an der UID-Nummer u.a. können ohne weiteres vorgenommen werden und es können noch Erfassungen ergänzt werden. Die VAT-Datei muss danach neuerlich übermittelt werden.

Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, ob die Abschlussdatei schon geschickt wurde oder noch nicht. Näheres dazu finden Sie unter Vorsteuererstattung.

   Wie erfasst man einen Beleg mit mehreren RV-Codes?

In der Vorsteuerfassung stehen Ihnen 5 Felder zur Erfassung verschiedener RV-Codes zur Verfügung:

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Sollten diese fünf Felder nicht ausreichen, muss der Beleg manuell bei der Vorsteuererstattung-Erfassung gesplittet werden. Die Belegnummer darf hier NICHT doppelt vergeben werden! Der zusätzliche Datensatz erhält zu der originalen Belegnummer ein "a" am Ende.

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 Kann ich in der Vorsteuererstattung die Belege aus der Buchung automatisch mitübermitteln?

Nein. Die Übermittlung der Belege ist nicht in jedem Land verpflichtend. Weiters werden die Belege gesammelt in einer PDF-Datei bei der VATAB-Datei übermittelt. Diese muss unter Umständen auch noch "komprimiert" werden, damit sie die Größe (5 GB inkl. XML-Datei) nicht überschreitet.

 Wie kann ich in der Vorsteuererstattung einen Datensatz stornieren?

Wenn die VAT-Datei noch nicht übermittelt wurde, kann ein Datensatz einfach gelöscht werden und muss nicht auf "Null" gestellt werden.
Wurde die VAT-Datei bereits erstellt und übermittelt, ist bei dem entsprechenden Datensatz der Betrag "Null" einzutragen. Danach muss die VAT-Datei nochmals versendet werden. 
Wurde die VAT-Datei erstellt, jedoch noch nicht übermittelt, ist von Seiten des FIBU Supports eine Änderung vorzunehmen oder es wird die falsche VAT-Datei übermittelt und danach wird der entsprechende Datensatz auf "Null" gestellt und nochmals übermittelt.
Wurde bereits die VATAB-Datei versendet, kann der Datensatz nur mehr mit Hilfe des FIBU Supports storniert werden. Aus diesem Grund ist der dringliche Beratungsansatz, die VATAB-Datei erst zu schicken, wenn wirklich alle Datensätze korrekt im FON gespeichert wurden.  

 ​Der Datensatz lässt sich ohne UID-Nummer nicht speichern?

Die UID-Nummer muss erfasst werden, außer es handelt sich um eine Kleinbetragsrechnung. In dem Fall muss das Feld "KB" auf "Ja" gesetzt werden. Dann kann der Datensatz auch ohne UID-Nummer gespeichert werden. Das Erfassen der Steuernummer im Feld "Steuernummer" statt der UID-Nummer ist nur für das Land Deutschland zulässig.


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Siehe auch: