Grundlegende Informationen zur NTCS FIBU finden Sie unter Erste Schritte.
Inhalt
Mit der EU-Richtlinie 2008/9/ EG wurde ein elektronisches Vorsteuererstattungsverfahren für österreichische Unternehmen sowie für Unternehmen aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet eingeführt. Rechtsgrundlage ist die aufgrund des § 21 Abs 9 UStG ergangene Verordnung BGBl.Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 158/2014.
Informationen zu den Formvorschriften und Voraussetzungen dazu finden Sie in den Umsatzsteuersteuerrichtlinien 2000 in den Rz 2836 ff. (Quelle Unternehmensservice Portal!)
Über FinanzOnline kann jedes österreichische Unternehmen die elektronische Antragstellung zur Erstattung von Vorsteuern einreichen.
Anträge auf Erstattung angefallener Vorsteuern sind über das elektronische Portal (zuständige Finanzamt) einzureichen. Das inländische Finanzamt leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch einzubringen, wobei dieser nur dann als vorgelegt gilt, wenn alle erforderlichen Angaben gemacht werden. Die Antragstellerin/der Antragsteller erhält in der Folge eine zweimalige elektronische Bestätigung, einmal bei Eingang des Antrages und ein weiteres Mal, wenn der Antrag beim Erstattungsstaat eingelangt ist, um das Datum für eine mögliche Verzinsung festlegen zu können.
Diese Frist kann nicht verlängert werden. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung der Vorsteuererstattung.
Der Erstattungszeitraum muss mindestens drei aufeinanderfolgende Kalendermonate (z. B. Jänner bis März) in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen.
Eine Ausnahme gilt für die letzten Monate eines Kalenderjahres. Hier kann der Erstattungszeitraum kürzer sein z. B. November und Dezember oder nur Dezember). Als Erstattungszeiträume kommen nur volle Kalendermonate in Betracht. Eine tageweise Abgrenzung des Erstattungsverfahrens ist nicht vorgesehen.
Der zu erstattende Betrag muss mindestens 400 Euro betragen. Das gilt nicht, wenn der Erstattungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum eines Kalenderjahres ist. Für diese Erstattungszeiträume muss der zu erstattende Betrag mindestens 50 Euro betragen.
Achtung! | Senden Sie den Antrag für die Vorsteuererstattung rechtzeitig! Für eventuelle Änderungen und Korrekturen muss noch genug Zeit bis zum 30.09. verbleiben! |
Das Paket "Vorsteuererstattung" wird als kostenpflichtiges Zusatzpaket angeboten.
Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedsstaat können über FinanzOnline übermittelt werden.
Bis zu 40 Rechnungen pro Einreichzeitraum und Land können direkt über die Homepage FinanzOnline eingereicht werden. Sind mehr als 40 Rechnungen zu melden, so kann dies nur über das Datenstromverfahren (über XML-Datei) erfolgen. Zu diesem Zweck wurde in der BMD NTCS ein eigenes Erfassungsprogramm geschaffen.
Hinweis | Vorsteuern aus dem Drittland können nicht über die NTCS erfasst und übermittelt werden. Hier muss das U5 Formular bis 30.06. in schriftlicher Form inklusive der notwendigen Beilagen (siehe Unternehmensservice Portal) an das Finanzamt geschickt werden. |
Im Buchungsprogramm steht Ihnen unter Buchen der Aufruf für die Erfassung der Vorsteuererstattung zur Verfügung.
Vor dem Erfassen der Buchung unter Buchen → Erfassen Vorsteuererstattung oder mit der Tastenkombination Alt + 7 definieren Sie, dass diese Buchung für die Vorsteuererstattung erfasst werden soll. In der Buchungsmaske wird oberhalb des Buchungstextes "Erfassen Vorsteuererstattung" angezeigt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, auf dem Kontostamm das Kennzeichen "Vorsteuererstattung" zu hinterlegen, somit öffnet sich beim Buchen die Erfassung automatisch.
Oder beim Buchen mit Filialen kann dieses Kennzeichen am Filialstamm hinterlegt werden:
Es stehen Ihnen verschiedene Arten der Erfassung zur Verfügung:
Bei diesem Buchungsfall erfolgt die Erfassung der Vorsteuer direkt. Es muss nicht separat auf das Vorsteuerkonto gebucht werden. Es werden die Lieferantenstammdaten, Belegnummer, Belegdatum und die Beträge als Vorschlagswert übernommen (werden in einer Buchung mehrere Länder angesprochen, kann kein Vorschlag erfolgen). Die noch fehlenden Werte müssen manuell erfasst werden!
Hinweis zu Filiale | Mit Filiale wird dann gebucht, wenn aus einer Buchhaltung verschiedene Steuerauswertungen (UVAs) gedruckt werden sollen. Über die Filialnummer wird definiert, welchem Land (Filiale) die Konten bzw. die Buchungen steuerlich zuzurechnen sind. Um mit Filiale buchen zu können, sind einige Vorbereitungen zu treffen.
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Bei diesem Buchungsfall erfolgt die Verbuchung der Vorsteuer direkt aufgrund des Buchens mit
Filialen. Es wird automatisch auf das richtige Vorsteuerkonto ab summiert.
Bei der Erfassung der Vorsteuererstattung werden Belegnummer, Belegdatum und die Beträge als Vorschlagswert übernommen. Die noch fehlenden Werte müssen manuell erfasst werden. Sofern der Lieferant angelegt ist, wird er mit F4 übernommen und die Lieferantenstammdaten ergänzt.
Achtung! | Wird eine Buchung mit einer Vorsteuererfassung gelöscht, und wurde dieser Datensatz bereits eingereicht, wird der Betrag in der Vorsteuererstattung automatisch auf null gesetzt. Es erscheint ein Hinweis: Zu diesem Beleg existiert ein eingereichter Datensatz in der Vorsteuererstattung.
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Hinweis | Beim Erfassen einer Splittbuchung, wird der Betrag nur dann automatisch in die Vorerfassung übernommen, wenn das Land innerhalb der Splittbuchung gleich ist. |
Eingangsrechnungen werden mittels Splittbuchung gebucht. Als Splittbuchung bezeichnet man die Aufteilung einer Rechnung auf mehrere Sachkonten. Mit der Tastenkombination Alt+2 bzw. dem Symbol

kann die Buchung als Splittbuchung gekennzeichnet werden. Danach wird oberhalb des Belegdatums "Splitt-Restbetrag" angezeigt.
Auf dem führenden Konto wird der gesamte Bruttobetrag gebucht, auf den Gegenkonten die einzelnen Nettobeträge.
Achtung!
| Für die Vorsteuererfassung sollte pro Einreichland ein eigenes Vorsteuerkonto vorhanden sein, auf das der Vorsteuerbetrag manuell gebucht wird.
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Eingangsrechnung mit Splittbuchung auf Aufwandskonto und Vorsteuerkonto Deutschland:
Nachdem der gesamte Bruttobetrag auf die Konten aufgeteilt wurde, wird beim Bestätigen des Auswahlfeldes automatisch die Vorerfassung für die Vorsteuererstattung geöffnet. In diesem Fall werden die Lieferantenstammdaten, die Belegnummer und das Belegdatum als Vorschlagswert übernommen. Die noch fehlenden Werte müssen manuell erfasst werden!
Bei diesem Buchungsfall erfolgt die Verbuchung der Vorsteuer nicht direkt. Es müssen zwei Buchungen bzw. eine Splittbuchung gemacht werden. Auf das Aufwandskonto wird der Nettobetrag gebucht, ohne Steuercode und Prozentsatz. Zusätzlich muss die Vorsteuer direkt auf das dafür angelegte Vorsteuerkonto gebucht werden.
Die Erfassung der Vorsteuererstattung erfolgt bei der Buchung auf das Aufwandskonto. Belegnummer und Belegdatum werden aus der Buchung übernommen. Die noch fehlenden Werte müssen manuell erfasst werden. Sofern der Lieferant angelegt ist, kann er mit F4 übernommen werden und es werden die Lieferantenstammdaten ergänzt.
Hinweis | Sind die Buchungskreise schon geschlossen, können die Daten für Vorsteuererstattung im "Buchen" immer noch mit Alt + 7 nacherfasst werden.
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Die Erfassung der Vorsteuererstattung in der ER-Kontrolle erfolgt bei der Kontierung.
Hier können Sie unter "Funktionen" die Erfassung aktivieren:
Nachdem die Kontierung abgeschlossen wurde, öffnet sich das Erfassungsfenster der Vorsteuererstattung.
Felder Vorsteuererstattung Konto |
Nicht zwingend. Die Eingabe einer Lieferantenkontonummer erfolgt nur BMD-intern und kommt nicht in die XML-Datei. Wird das Lieferantenkonto mit F4 aus der Stammdatenliste übernommen, so haben Sie den Vorteil, dass die Stammdatenfelder automatisch aus dem Lieferantenstamm übernommen werden. |
Name | Name des Lieferanten |
Straße | Straße muss zwingend erfasst werden, wenn sie nicht aus den Stammdaten des Lieferanten übernommen wurde. |
EU-Land | Landnummer muss zwingend erfasst werden, wenn sie nicht aus den Stammdaten des Lieferanten übernommen wurde. |
Plz | Postleitzahl muss zwingend erfasst werden, wenn sie nicht aus den Stammdaten des Lieferanten übernommen wurde. |
Ort | Ort muss zwingend erfasst werden, wenn er nicht aus den Stammdaten des Lieferanten übernommen wurde. |
UID-Nummer | Die UID-Nummer muss, sofern vorhanden, unbedingt erfasst werden. Das Feld ist allerdings nicht als Pflichtfeld hinterlegt, da auch bei FinanzOnline eine Einreichung ohne UID-Nummer möglich ist. Oftmals steht auf Kleinbetrags-Rechnungen keine UID-Nummer. Sobald ein Konto oder eine Personen ID erfasst ist, kann mit F4 nach den erfassten UID-Nummern gesucht werden. |
Belegnummer | In diesem Feld wird die Rechnungsnummer erfasst. |
Belegdatum | Rechnungsdatum
Bei der Eingabe des Belegdatums wird geprüft, ob das Belegdatum innerhalb des Wirtschaftsjahres liegt, ansonsten kommt folgende Hinweismeldung:
Wird die Hinweismeldung mit "OK" bestätigt, dann wird das Belegdatum gelöscht und es muss ein Datum innerhalb des Wirtschaftsjahres erfasst werden. |
Währung | Währung des jeweiligen Landes |
Bemessung/Netto | Nettobetrag der Rechnung. Es können auch Gutschriften erfasst werden. Es muss ein Betrag erfasst werden! |
Steuerbetrag | Steuerbetrag, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Es muss ein Betrag erfasst werden! |
Abz-Steuer | Steuerbetrag, der abzugsfähig ist (normalerweise identisch mit Steuerbetrag der Rechnung, außer VSt-Abzug besteht nur zum Teil). Ein Prozentsatz für den Vorschlagswert kann im Parameter "Prozentsatz teilabzugsfähige VST" hinterlegt werden. Bei der Berechnung des Feldes "Abz-Steuer" wird dann nur der im Parameter hinterlegte Prozentsatz ins Feld "Steuerbetrag" übernommen. Es muss ein Betrag erfasst werden! |
Art | 1 = Kauf / 2 = Import (Vorschlagswert ist 1, Import = Sonderfall iVm EUSt ) |
RV-Code 1 | Mit F4 können die für das jeweilige Land möglichen Codes ausgewählt werden. Es können pro Rechnung maximal 5 RV-Codes übergeben werden. Der RV-Code kann am Sachkontenstamm hinterlegt werden. Dieser wird dann bei der Erfassung im Buchen automatisch vorgeschlagen. Wird RV-Code 10 "Sonstiges" eingegeben, muss zusätzlich das Feld "RV Code Text" manuell mit der Bezeichnung in Landessprache eingegeben werden. |
RV-Code 1 Text | Der Text wird automatisch von dem ausgewählten RV-Code übernommen. Außer beim RV-Code 10 "Sonstiges" muss eine Bezeichnung in Landessprache eingegeben werden. Werden bei der Erfassung doppelte Anführungszeichen eingegeben, werden diese automatisch vom Programm entfernt, da diese Probleme bei der Einreichung verursachen. |
Kleinbetrag | 0 = Nein 1 = Ja |
Einreich-Monat | Wird automatisch vom Belegdatum übernommen. Mit diesem Feld kann die Erfassung in einen anderen Einreichmonat verschoben werden, wenn z.B. noch Belege erfasst werden, die in einen bereits abgegebenen Zeitraum fallen. In diesem Fall wird die Rechnung mit dem Belegdatum erfasst, aber in die nächste abzugebende Periode verschoben. |

Steuernummer
Bei der Erfassung der Vorsteuererstattung für Deutschland ist es möglich, die UID-Nummer oder die Steuernummer des Lieferanten einzugeben.
Achtung!
| Die Steuernummer muss im Feld "Steuernummer" eingetragen werden, die UID-Nummer im Feld "UID-Nr.".
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Kleinbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung, die im Umsatzsteuerrecht eines jeden EU-Mitgliedsstaates ähnlich geregelt wird. Der Gesamtbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) ist je EU-Land unterschiedlich hoch. Genauere Informationen können dem jeweiligen Umsatzsteuerrecht des erstattenden EU-Mitgliedsstaates entnommen werden. Werte für die Kleinbetragsgrenzen können unter Extras
→ Vorsteuererstattung
Wertevorrat erfasst werden.
Belegnummernprüfung
Bei der Eingabe der Belegnummer wird geprüft, ob zum angegebenen Lieferanten bereits eine gleiche Belegnummer erfasst wurde. Gibt es kein Lieferantenkonto, dann wird zusätzlich über die UID-Nummer geprüft. Ist auch keine UID-Nummer erfasst, wird die Steuernummer für die Prüfung herangezogen. In allen Fällen kommt ein entsprechender Hinweis:
| Für Lieferanten X wurde mit diesem Belegdatum bereits ein Beleg mit der Nummer X erfasst. | Kontrollieren Sie, ob es sich um eine Doppelerfassung handelt. Ändern Sie die Belegnummer. |
| Für UID-Nr. X wurde mit diesem Belegdatum bereits ein Beleg mit der Nummer X erfasst. | Kontrollieren Sie, ob es sich um eine Doppelerfassung handelt. Ändern Sie die Belegnummer. |
| Für Steuer-Nr. X wurde mit diesem Belegdatum bereits ein Beleg mit der Nummer X erfasst. | Kontrollieren Sie, ob es sich um eine Doppelerfassung handelt. Ändern Sie die Belegnummer. |
Wenn Rechnungen mit mehreren RV-Codes (auch bei Splittbuchungen mit verschiedenen Prozentsätzen) gemeldet werden müssen, stehen Ihnen bei der Erfassung bis zu 5 RV-Code-Spalten zur Verfügung:
In Ausnahmefällen ist es notwendig, zwei gleiche Belegnummern einzugeben. In diesem Fall müssten Sie hinter der Belegnummer noch ein "a" anhängen.
Die Belegnummer kann mit maximal 60 Stellen erfasst werden. Das österreichische Finanzamt lässt jedoch nur maximal 24 Stellen zu.
Die deutsche Finanz maximal 30 Stellen. Werden die Belegnummern zu lange erfasst, wird die Belegnummer von VORNE gekürzt, die hinteren Stellen bleiben bestehen.
Hinweis | Das Finanzamt Ungarn schreibt das Format "Belegnummer/Jahr" vor.
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Betragsprüfung
Bei folgenden Feldern wird geprüft, ob auch alle notwendigen Beträge richtig erfasst sind:
- Bemessung/Netto
- Steuer
- Abz-Steuer (Abzugsfähige Steuer)
Sollte dies nicht der Fall sein, wird mit entsprechenden Hinweisen darauf aufmerksam gemacht:
| Bemessungsbetrag fehlt! | Erfassen Sie den Bemessungsbetrag. |
| Steuerbetrag fehlt! | Erfassen Sie den Steuerbetrag. |
| Abzugsfähiger Steuerbetrag fehlt! | Erfassen Sie den abzugsfähigen Steuerbetrag. |
| Bemessung und Steuer dürfen nicht gleich sein. | Ändern Sie die Bemessung oder den Steuerbetrag. |
Einstieg unter Extras → VSt-Erstattung importieren
Dieser Punkt ermöglicht es, die Erfassungssätze aus einer Datei zu importieren. In der Datei müssen alle Pflichtfelder übergeben werden. Es können nur neue Datensätze angelegt werden, Änderungen von bereits bestehenden Datensätzen sind nicht möglich.
Achtung!
| Der Import kann nicht für Korrekturen von Datensätzen verwendet werden. Werden Datensätze exportiert, korrigiert und wieder importiert, sind die Werte doppelt in der Vorsteuererstattung! |
Die Reihenfolge der Feldauswahl muss mit den Spalten der Importdatei übereinstimmen. Reihen Sie die Spalten der Feldauswahl im Programm unter Berücksichtigung der Spalten der Importdatei. Die erste Spalte muss zwingend die lfd. Nummer sein.
Bei RV Code 1 = 10 muss im Feld "RV Code 1 Text" die Bezeichnung in Landessprache übergeben werden. Muss die Erfassung in einen anderen Einreichmonat verschoben werden, so muss zusätzlich das Feld "Einreich-Monat" übergeben werden. Wenn das Feld leer ist, wird automatisch das Belegdatum herangezogen.
Grundsätzlich alle Felder, die Sie auch beim "normalen" Erfassen eingeben. Fehlende Felder müssen manuell nacherfasst werden!
Lfd-Nr | Wird die fortlaufende Nummer im File nicht mitgeschickt, wird diese vom Programm automatisch generiert. Wird die laufende Nummer importiert, muss diese laut FinanzOnline zwischen 1 und 999999 liegen. |
Konto | Kontonummer
Hinweis | Gibt es keine Kontonummer, bleibt dieses Feld leer, befüllen Sie es nicht mit einer "Null"! |
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Name | Name des Lieferanten |
EU-Land | EU-Land, in welches gemeldet werden muss (Das Land muss in der CSV-Datei zwingend vor dem Feld "PLZ" mitgeschickt werden!).
Hinweis | Die Kanarischen Inseln zählen als Drittland und gehören nicht zu Spanien. |
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Straße | Straße des Lieferanten |
PLZ | PLZ des Lieferanten |
Ort | Stadt des Lieferanten |
Land Adresse | ISO-Code (z. B. DE) = Adressland des Käufers/Importeurs |
UID-Nr | UID-Nummer des Lieferanten Ist auf der Rechnung keine UID-Nummer, da es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, muss auch das Feld Kleinbetrag auf ja gesetzt werden.
Hinweis | Wird im Importfile eine falsche UID-Nummer mitgeschickt kommt beim Import des Files folgende Fehlermeldung: "UID mit dieser Prüfziffer ungültig (DE123456789)". Die UID-Nummer kann nachträglich in der Manuellen Erfassung der Vorsteuererstattung richtiggestellt werden. Fehlt die UID-Nummer bzw. die Steuernummer bei der manuellen Eingabe, erfolgt ein Hinweis beim Speichern des Datensatzes: UID-Nummer bzw. Steuernummer fehlt!
Wird beim Import weder die UID-Nummer noch die Steuernummer mitgegeben, wird der Datensatz NICHT importiert. Es erfolgt ein Hinweis in der Logdatei: Der Import von Zeile X ist fehlgeschlagen! Mögliche Ursachen sind: UID-Nummer bzw. Steuernummer fehlt!
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Steuernummer | Steuernummer (nur für Deutschland) |
Bel-Nr | Belegnummer
Hinweis | Bei der manuellen Eingabe der Belegnummer und beim Import wird geprüft, ob diese Belegnummer bei dem Lieferanten bereits mit demselben Datum erfasst wurde. Der Import erfolgt mit folgendem Hinweis: Achtung: Es sind Belegnummern vorhanden, die mehrfach vergeben wurden.
Diese Belegnummer muss nach dem Import manuell geändert werden, da ansonsten bei der XML-Erstellung Fehler auftreten. |
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Bel-Dat | Belegdatum
Hinweis | Bei der manuellen Eingabe des Belegdatums wird geprüft, ob das Belegdatum innerhalb des Wirtschaftsjahres liegt, ansonsten kommt folgende Hinweismeldung: Das Belegdatum liegt außerhalb des Wirtschaftsjahres!
Wird die Hinweismeldung mit "OK" bestätigt, dann wird das Belegdatum gelöscht und es muss ein Datum innerhalb des Wirtschaftsjahres erfasst werden.
Beim Import wird der Datensatz, welcher ein Datum außerhalb des Wirtschaftsjahres hat, NICHT importiert, es wird in der Logdatei darauf verwiesen: Import-Fehler bei Import in Feld Bel-Dat(VAR_BELEGDATUM) (Wert: X) in Zeile 3 |
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WKZ | Währung
Achtung! | Es darf nur die Währung des jeweiligen Landes verwendet werden. Eine genauere Liste finden Sie in der Vorsteuererstattung unter Extras → Vorsteuererstattung Wertevorrat. |
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Bemessung/Netto | Bemessung/Netto |
Steuer | Steuerbetrag |
Abz-Steuer | Abzugsfähiger Steuerbetrag |
Art | Art, 1 = Kauf/2 = Import (Import = Sonderfall iVm EUSt) |
RV Code1 | RV-Code 1 |
RV Code 1 Text | RV-Code 1 Text (wenn RV-Code 1 = 10 Sonstiges) |
KB | Kleinbetrag, 0 = Nein,1 = Ja |
EM | Einreichmonat |

Beispiel
Die Datei kann unter Extras → Import VSt-Erstattung importiert werden:
Vorbereitend für den Datenimport müssen die einzelnen Felder unter Berücksichtigung des Datensatzaufbaus der Importdatei gereiht werden.
Nachdem Sie die Schaltfläche "OK" gedrückt haben, bekommen Sie eine Hinweismeldung darüber, wie viele Datensätze in die FIBU importiert wurden.
Beim Import dieser Dateien werden bestimmte Felder immer gleich benannt. Mittels einer Zuordnungsdatei können die Überschriften automatisch bestimmten Datenbankfeldern zuordnen werden. Damit erkennt das Programm die Feldauswahl automatisch anhand der Überschriften in der Importdatei. Voraussetzung dafür ist, dass in der Importdatei auch die Überschriften stehen, die in der Zuordnungsdatei hinterlegt sind.
Hier steht eine Zuordnungsdatei zur Verfügung, mit der automatisch die Überschriften eingelesen werden können. Diese Datei wird automatisch beim Einlesen verwendet. Sie finden die Datei im Programmverzeichnis STANDARDS\ACCOUNT\STD\fibu_import_mapping_vst_erstattung.txt
Die Belege sind in dem Jahr zu erfassen, in dem sie auch gebucht werden.
Wird der Antrag für das gesamte Jahr abgegeben, muss bei abweichendem Wirtschaftsjahr die Vorsteuererstattung in dem Wirtschaftsjahr erfolgen, welches den Dezember beinhaltet.
Wird der Antrag für 3 Monate abgegeben, muss bei abweichendem Wirtschaftsjahr die Vorsteuererstattung in dem Wirtschaftsjahr erfolgen, welches den letzten Monat des Abgabezeitraums beinhaltet.
Beispiel | Wirtschaftsjahr 01.05.2023 - 30.04.2024 - FIBU 2023/01 (A); Wirtschaftsjahr 01.05.2024 - 30.04.2025 - FIBU 2024/01 (B)
Ein Beleg vom 15.04.2024 wird in der FIBU 2023/01 (A) erfasst. Ein Beleg vom 15.05.2025 wird in der FIBU 2024/01 (B) erfasst.
Beispiel für gesamtes Jahr (01/2024 - 12/2024)
Der Vorsteuererstattungsantrag für das Jahr 2024 muss im Wirtschaftsjahr FIBU 2024/01 (B) erfolgen! Der Beleg vom 15.04.2024 wird automatisch in die XML-Datei geschrieben.
Beispiel für 3 Monate (01/2024 - 03/2024)
Der Vorsteuererstattungsantrag für 01/2024 - 03/2024 muss im Wirtschaftsjahr FIBU 2023/01 (A) erfolgen, da in diesem Wirtschaftsjahr der März 2023 gebucht wurde.
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Laufende Nummer - Sequenznummern
Beim abweichenden Wirtschaftsjahr erhalten die Belege aus dem Vorjahr eine lange laufende Nummer in der Datei, um eine Doppelvergabe zu vermeiden.
In diesem Beispiel gab es in der Vorjahres-FIBU eine laufende Nummer 1.
Diese laufende Nummer wird mit der Jahreszahl und mit der Zahl 10.000 addiert. Dies ergibt die laufende Nummer in der Datei.
1+2021+10.000=12022
Diese laufende Nummer wird automatisch die Sequenznummer beim Finanzamt.
In den meisten Fällen wird über die Vorsteuererstattung die Meldeart "Kauf" verwendet.
Ein Import liegt nur im Zusammenhang mit einer bezahlten Einfuhrumsatzsteuer vor. Diese Einfuhrumsatzsteuer kann unter besonderen Voraussetzungen nur über die Vorsteuererstattung erstattet werden.
In diesem speziellen Fall ist das EU-Land und das Land Adresse nicht dasselbe. Im Feld "EU-Land" gehört jenes Land eingetragen, in welches der Antrag übersendet wird. Bei der Land Adresse gehört das Land bzw. die Adresse des Spediteurs eingetragen.
Weiters ist bei der Art nicht Kauf sondern Import auszuwählen.
Datenerklärung für Import:
- Name = Name des Importeurs
- EU-Land = Land des Warenverkehrs bzw. aus dem die Einfuhrumsatzsteuer erstattet wird.
- UID-Nr. = UID Nummer des Verkäufers
- Land-Adresse = Land des Importeurs
- PLZ = Postleitzahl des Importeurs
- Ort = Ort des Importeurs
- Straße = Straße des Importeurs
- Belegnummer = Rechnungsnummer oder Importeur Nummer
- Art = Import
Beispiel | Eine Einfuhrumsatzsteuer aus Spanien soll erstattet werden. Der Transport wurde von einem deutschen Spediteur durchgeführt. Der Antrag muss in Spanien gestellt werden, jedoch muss bei dem Adressland der deutsche Spediteur gemeldet werden.
Name = deutscher Spediteur EU-Land = Spanien UID-Nr. = spanischer Verkäufer Land Adresse = Land des Spediteurs (DE) PLZ, Straße, Ort = Adresse des Spediteurs (DE) Art = Import
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Im Programmpunkt "Vorsteuererstattung" erhalten Sie eine Übersicht über alle bereits erfassten Vorsteuerbeträge. Weiters können hier manuelle Positionen erfasst werden, Positionen korrigiert und auch die XML-Datei erstellen werden. Für einen besseren Überblick stehen auch diverse Ausdrucke zur Verfügung.
Der Einstieg erfolgt unter UVA und Meldungen → Vorsteuer → Vorsteuererstattung
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
Hinweis | Die Spalte "Dokument" wird lediglich befüllt, wenn auf der Buchung im Buchen ein Dokument erfasst wurde. Nachträglich kann kein Dokument auf den Datensatz in der Vorsteuererstattung erfasst werden. Alle Funktionen mit der rechten Maustaste unter DMS - Dokument stehen nicht zur Verfügung. Es ist jedoch möglich, direkt auf der Buchung über die Funktion "Vorsteuererstattung erfassen" Daten nachzutragen.
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Wenn die Vorsteuererstattung z. B. für das Land Deutschland erstellt und die Vorsteuererstattung-Detail-Datei (kurz VAT-Datei) eingereicht wird, wird diese zuerst vom Finanzamt Österreich geprüft (UID-Nummern). Sollte hier ein Fehler sein, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung vom Finanzamt Österreich.
Nachdem die VAT-Datei erfolgreich eingereicht wurde, kann die Vorsteuererstattungsabschluss-Datei (kurz VATAB-Datei) übermittelt werden. Auch bei dieser erfolgt eine Plausibilitätsprüfung vom österreichischen Finanzamt (Sie erhalten bei Fehlern eine entsprechende Rückmeldung).
Erst wenn die VATAB-Datei erfolgreich eingereicht wurde, wird alles gesammelt an das Finanzamt (z. B. Deutschland) weitergeleitet (davor weiß das deutsche Finanzamt noch nichts von dem Antrag).
Nun prüft das deutsche Finanzamt die Datei (z. B. Belegnummern, PDF, u.a.). Bei auftretenden Mängeln erhalten Sie eine Mail vom deutschen Finanzamt.
Erst dann kann eine eventuelle Korrektur neu (beginnend mit VAT-Datei) eingereicht werden.
Über die Schaltfläche auf der unteren Leiste kann die XML-Datei (VAT und VATAB) erstellt werden, welche üblicherweise mit
Webservice an das Finanzamt versendet wird:
Zuerst muss der Vorsteuerantrag "VAT" übermittelt werden. Die Daten werden von FinanzOnline geprüft und der Eingang in der Databox bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt können Sie im FinanzOnline noch Einsicht auf die übermittelten Sequenznummern nehmen. Siehe auch -
Abfrage und Kontrolle in FinanzOnline.
Ist der Antrag in Ordnung, so ist im Anschluss die Abschlussdatei "VATAB" (inkl. ev. PDF-Anhang) zu übermitteln.
Erscheinen in der Databox Fehlerhinweise, so sind diese zu korrigieren. Die Datendatei "VAT" muss danach nochmals eingereicht werden. Die Abschlussdatei "VATAB" darf erst übermittelt werden, wenn für die Datendatei keine Fehler in der Databox mehr aufscheinen. Sobald die Abschlussdatei eingereicht ist, gilt der Antrag als eingebracht und es können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
- Vorsteuererstattung - Detail: "VAT" Datei mit den VSt-Erstattungsbeträgen (Vorsteuerantrag)
- Vorsteuererstattung - Abschluss: "VATAB" Datei mit den Kopfdaten des Antrags (Abschluss)
Pro Antrag werden nacheinander zwei Dateien erstellt: Eine Datei für die erfassten VSt-Erstattungsbeträge (Antrag Erstattung Vorsteuerbeträge "VAT") und eine zweite Datei mit den Kopfdaten des Antrags (Antrag Erstattung Vorsteuerbeträge - Abschluss "VATAB").
Hinweis | Bei Fehlern kann der Eintrag in folgenden Logdateien kontrolliert werden, um die Ursache festzustellen: BMDXMLSTEUER.LOG FIBUUVAXMLError.LOG
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Bei der Erstellung der VAT-Datei sind folgende Felder zu befüllen:
Achtung! | E-Mail-Adresse. Im Feld "E-Mail STB" ist die Adresse nur dann einzutragen, wenn der Steuerberater mit seinen Zugangsdaten den Antrag übermittelt. Ansonsten erhalten Sie die untenstehende Fehlermeldung retour: |
Mehrwertsteuergrenze
Wird die erforderliche Mehrwertsteuerbetragsgrenze für das jeweilige Land nicht erreicht, kommt folgende Meldung: Beim gegenständlichen Antrag wurde die erforderliche Mehrwertsteuerbetragsgrenze nicht erreicht! Wollen Sie den Erstattungsantrag trotzdem erstellen?
Betragsprüfung
Weiters wird geprüft, ob Beträge vorhanden sind. Sollten alle Datensätze auf "null" gestellt worden sein, kann keine Datei erstellt werden und Sie erhalten folgenden Hinweis: Es sind keine Daten für die Meldung der VSt-Erstattung vorhanden!
Dieser Hinweis erscheint auch, wenn irrtümlich bei der XML-Erstellung das eigene Land (z. B. Österreich) ausgewählt worden ist.
Steuernummer
Im Firmenstamm muss die Finanzamt- und Steuernummer hinterlegt werden. Diese finden Sie unter FIBU → Firmen und FIBU-Stammdaten → Firma auswählen → Reiter "Firma Finanzamt".
Sollte diese fehlen, erscheint bei der Erstellung der XML-Datei eine Fehlermeldung mit dem entsprechenden Link: Die XML-Datei kann nicht in die E-Government-Verwaltung geschrieben werden.
Prüfung auf die Art (Import)
Wurde ein Beleg mit einer UID-Nummer oder Steuernummer in Verbindung mit der
Meldeart "Import" erfasst, erscheint folgender Hinweis, da es sich hier nicht um die Standardübermittlung handelt: Die Standardübermittlungsart beim Vorsteuererstattungsverfahren ist "Kauf".
Prüfung auf Dateierstellung VAT und VATAB
Werden entgegen den Empfehlungen beide XML-Dateien gleichzeitig erstellt, erscheint folgender Hinweis: Achtung: Nach Erstellung der XML-Datei für den Vorsteuererstattung-Abschluss (VATAB) können keine Änderungen mehr durchgeführt werden.
In dieser Meldung wird noch einmal auf die richtige Reihenfolge hingewiesen, denn wenn die Abschlussdatei versendet und vom Finanzamt angenommen wurde, können KEINE ÄNDERUNGEN mehr vorgenommen werden.
Wurde die VAT-Datei erfolgreich erstellt,
kann diese via Webservice übermittelt,
oder gespeichert werden:
| Liste öffnen | Sie gelangen in die "E-Government-Paketliste". |
Zurück zur Erfassung | Sie gelangen zurück zur Erfassung für die Vorsteuererstattung. |
Erst nach dem "Databox Ok" von FinanzOnline sollte die VATAB-Datei versendet werden!
Hinweis
| Für das Paketieren der Monatserklärungen (UVA, ZM, VSt-Erstattung, Spendenliste) gibt es in den Berechtigungen eine eigene Funktion.
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Es ist möglich, eine neue VAT XML-Datei zu erstellen. Entweder geschieht das, bevor die XML-Datei eingereicht wurde, oder sobald ein Databox-Status eingetragen ist.
Sie werden dementsprechend mit folgenden Hinweisen auf die bereits erstellten XML-Dateien aufmerksam gemacht:
XML-Datei erstellt und paketiert - noch nicht eingereicht: Die VAT XML-Datei für diesen Mandanten wurde bereits paketiert! XML-Datei trotzdem löschen?
XML-Datei erstellt - noch kein Databox-Status: Die VAT XML-Datei für diesen Mandanten wurde bereits paketiert und eingereicht!
Mit "XML-Datei erstellen" wird eine neue VAT XML-Datei erstellt und kann so noch einmal versendet werden.
XML-Datei erstellt - Databox-Status teilweise OK: Die VAT XML-Datei für diesen Mandanten wurde bereits paketiert! XML-Datei trotzdem löschen?
Mit "Löschen" wird die alte VAT XML-Datei gelöscht und eine neue VAT XML-Datei erstellt. Diese kann so noch einmal versendet werden.
XML-Datei erstellt - Databox-Status Ok: Die VAT XML-Datei für diesen Mandanten wurde bereits eingereicht und hat den Status "Databox Ok"!
Mit "XML-Datei erstellen" wird eine neue VAT XML-Datei erstellt und kann so noch einmal versendet werden.
In allen Fällen ist es nicht notwendig den Databox-Status abzuändern.
Nachdem die VAT-Datei versendet wurde (
VOR dem erfolgreichen Versand der VATAB-Datei!), können die übermittelten Sequenznummern in FinanzOnline angesehen und kontrolliert werden.
Dazu steigen Sie in FinanzOnline unter dem Punkt Abfragen → Erstattung Vorsteuer ein:
Starten Sie weiters die Abfrage mit der gewünschten Steuernummer und wählen Sie unter dem Punkt "gespeicherte Sequenznummern" den Zeitraum und das jeweilige Land aus. Achten Sie drauf, dass oberhalb kein Zeitraum ausgefüllt wurde:
Sobald Sie die Einträge auf "Alle" umstellen, erhalten Sie eine Liste aller erfolgreich gespeicherten Sequenznummern. Die Sequenznummern stimmen mit der NTCS Liste überein. Diese Liste bleibt so lange gespeichert, bis die VATAB-Datei erfolgreich eingereicht wird. Danach wird diese Liste gelöscht und alles wird an das jeweilige Land (z. B. Finanzamt Deutschland) weitergeleitet.
Wird die VATAB-Datei aufgrund von Fehlern abgewiesen, bleibt die Liste bestehen.
Sie können diese Liste (zur leichteren Berechnung) auch in Excel exportieren.
Hierfür müssen alle Datensätze manuell markiert werden, wie in diesem Beispiel blau markiert:
Danach können Sie die markierten Positionen mit der rechten Maustaste mit dem Punkt "Kopieren in Excel" kopieren und in ein leeres Excel-Arbeitsblatt einfügen.
Im FinanzOnline-Datenstromverfahren können nur 1000 Sätze pro Datei geliefert werden. Allerdings können mehrere Dateien angeliefert werden. In einer Datei sind maximal 1000 Datensätze enthalten!
Bei mehr als 1000 Datensätze pro Land, wird Ihnen automatisch eine Combobox angezeigt, bei welcher ein Paket (maximal 1000 Datensätze) ausgewählt werden kann:
Je nach Auswahl wird das richtige Paket erzeugt.
Es müssen zuerst nacheinander beide VAT-Dateien übermittelt werden!
Erst nachdem es für die erste VAT-Datei 1-1000 einen Einreichstatus in der Databox gibt, kann die zweite VAT-Datei 1001 - 1xxx erstellt werden. Ist der Einreichstatus der ersten VAT-Datei unbekannt, kann nicht auf die zweite VAT-Datei umgestellt werden!
Nachdem beide Dateien erfolgreich übermittelt wurden und der Databox-Status OK ist, kann die VATAB-Datei erstellt und versendet werden.
Bei der Erstellung der VATAB-Datei sind wieder dieselben Felder zu befüllen wie bei der
VAT-Datei:
Achtung! | Nur bei der VATAB-Datei kann eine PDF-Datei angehängt werden. Nach dem Erstellen der VATAB-Datei können keine Datensätze mehr geändert werden. Nur in Ausnahmefällen, und nur wenn die VATAB-Datei nicht vom Finanzamt anerkannt wurde, kann diese Sperre vom FIBU Support gelöscht werden.
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Erst nach dem Eingang der positiven Bestätigung von FinanzOnline (betreffend der VAT-Datei) sollte die VATAB-Datei erstellt und übermittelt werden:
Diese kann via Webservice sofort übermittelt
oder zuerst gespeichert werden.
| Liste öffnen | Sie gelangen in die "E-Government-Paketliste". |
| Zurück zur Erfassung | Sie gelangen zurück zur Erfassung für die Vorsteuererstattung. |
Erst nach dem "Databox Ok" von FinanzOnline wird der gesamte Antrag an das zuständige Finanzamt (z. B. Deutschland) weitergeleitet. Hier werden weiter Prüfungen vorgenommen. Sie erhalten dementsprechend die Nachricht per Mail von der Finanz. In der Liste in FinanzOnline sind nun keine Positionen mehr ersichtlich (siehe
Überprüfung der Daten in FinanzOnline). Ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Änderungen mehr möglich!
Hinweis | Fehlt die nötige Berechtigung für die Übermittlung in der NTCS, kommt folgende Meldung: XML wird erstellt. Sofortiges Paketieren und Senden ist nicht möglich, da die entsprechende Berechtigung fehlt.
Das Paket wird jedoch trotzdem erstellt und ist in der E-Government-Detailliste ersichtlich. Von dort kann sie versendet werden.
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Bestätigungsmail des jeweiligen Finanzamts
Nachdem die Dateien erfolgreich beim Finanzamt eingegangen sind, erhalten Sie in den meisten Fällen ein Mail des zuständigen Finanzamts (z. B. Deutschland). Um eine Zuordnung zu den jeweiligen Übermittlungen (Klienten) zu erleichtern, orientieren Sie sich am Betreff. Hier ist eine Nummer vermerkt:
Diese Nummer findet sich auch am Übermittlungsprotokoll ganz unten wieder:
Die VATAB XML-Datei kann nur nochmals erstellt werden, wenn ein Databox-Status vorhanden ist. Ist die XML-Datei in der Paketliste nur als "eingereicht" markiert, kann keine VATAB erstellt werden. Hier muss zuerst der Databox-Status (zumindest auf "nicht ok") umgestellt werden.

Es ist möglich, eine neue VAT XML-Datei zu erstellen, sobald der Databox-Status umgestellt wurde.
Sie werden dementsprechend mit folgenden Hinweisen auf die bereits erstellten XML-Datei aufmerksam gemacht:
XML-Datei erstellt - Databox-Status teilweise OK: Die VATAB XML-Datei für diesen Mandanten wurde bereits paketiert! XML-Datei trotzdem löschen?
Mit "Löschen" wird die alte VATAB XML-Datei gelöscht und eine neue VATAB XML-Datei erstellt. Diese kann so noch einmal versendet werden.
XML-Datei erstellt - Databox-Status OK: Die VATAB XML-Datei für diesen Mandanten wurde bereits eingereicht und hat den Status "Databox Ok"!
Mit "XML-Datei erstellen" wird eine neue VATAB XML-Datei erstellt und kann so noch einmal versendet werden.
Für die Übermittlung an das Finanzamt ist der
Webservice empfehlenswert! Die XML-Datei kann auch manuell bei FON hochgeladen werden. Hierfür ist eine eigene Berechtigung des Users bei FON notwendig, damit der Punkt "Antrag Erstattung Vorsteuerbeträge" ersichtlich ist.
Wenn keine Webservice-Daten hinterlegt sind, werden die XML-Dateien bei der Erstellung automatisch auf den in dem Parameter hinterlegten Verzeichnis gespeichert:
Nach dem Login in FinanzOnline kann unter dem Punkt Eingaben → Übermittlungen zuerst die VAT-Datei (Antrag Erstattung Vorsteuerbeträge) und nach dem OK in der Databox die VATAB-Datei (Antrag Erstattung Vorsteuerbeträge-Abschluss) übermittelt werden.
Weicht der Versand zum
Standardablauf des XML-Versand wegen eventuellen Korrekturen ab, ist es wichtig, folgende Punkte für eine Berichtigung zu klären:
- Wurde schon eine Datei erfolgreich an das Finanzamt übermittelt?
- Welche Dateien wurden schon an das Finanzamt erfolgreich übermittelt (VAT-Datei, VATAB-Datei)?
- Wurde der Antrag vom auswärtigen Finanzamt (z. B. Deutschland) schon anerkannt oder gab es Fehler?
Nur so kann die richtige Vorgehensweise ermittelt werden, ob z. B. Positionen noch hinzugefügt werden dürfen, ob diese noch geändert werden dürfen oder ob keine Änderungen mehr möglich sind.
Wurden noch keine Dateien erfolgreich an das Finanzamt übermittelt, sind alle Änderungen und Erfassungen möglich. Hier empfiehlt sich bei Zweifeln die
Kontrolle direkt in FinanzOnline.
Wurde die VAT-Datei bereits erfolgreich an das Finanzamt übermittelt, sind folgende Änderungen möglich:
- Änderung des Betrages auf den Wert 0,00 . Bei Nullbeträgen wird diese laufende Nummer/Sequenz storniert (Dieses Storno darf nur erfasst werden, wenn die Position auch wirklich beim Finanzamt gemeldet wurde. Dies können Sie auch direkt im FON kontrollieren!).
- Betragsänderungen - Betragsänderungen werden beim Finanzamt überschrieben.
- Hinzufügen eines neuen Datensatzes
- Änderung der UID (Steuernummer für DE) des Lieferanten - Sequenzen/laufende Nummern mit falscher bzw. ungültiger UID-Nummer werden vom Finanzamt nicht gespeichert. Die richtigen Positionen aus der Datei jedoch schon.
- Datumsänderung innerhalb eines Monats
- Ändern einer Belegnummer
Folgende Änderungen dürfen nicht mehr vorgenommen werden:
- Löschen eines Datensatzes
- Datumsänderung des Monats
- Änderung der Währung
- Änderung des Landes
Betragsänderung/Stornos
Nach dem erfolgreichen Versand der VAT-Datei ist es sehr wichtig, falsche Positionen (die gelöscht werden sollen) NICHT zu löschen, sondern diese auf einen Betrag mit 0,00 abzuändern!
Es erscheint auch ein dementsprechender Hinweis: Eingereichte Datensätze können nicht gelöscht werden. Um den Datensatz zu stornieren, setzen Sie die Beträge auf 0,00.
Hinweis | Wird eine Buchung mit erfasster Vorsteuererstattung gelöscht, dann wird ebenfalls geprüft, ob der Datensatz bereits in der Datei gemeldet wurde. Wenn ja, dann kann die Buchung im Buchungsprogramm wie gewohnt gelöscht werden, in der Vorsteuererstattung bleibt die Zeile jedoch erhalten und wird automatisch auf Betrag 0,00 gesetzt.
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Auch Änderungen von einem Betrag auf einen anderen Betrag können vorgenommen werden.
Hinzufügen eines Datensatzes
Eine weitere Erfassung eines neuen Datensatzes kann nur erfolgen, solange noch keine VATAB-Datei erstellt worden ist:
Werden Datensätze hinzugefügt, muss die VAT-Datei nochmals an das Finanzamt gesendet werden.
Wird dies übersehen und die VATAB-Datei erstellt, erhalten Sie folgenden Hinweis und müssen die Übermittlung der VAT-Datei nachholen: Die Abschlussdatei (VATAB) konnte nicht erstellt werden! Für den Abgabezeitraum sind Positionen vorhanden, die noch nicht gemeldet wurden.
Hinweis | Ist jedoch für diesen Zeitraum auch schon die VATAB-Datei erfolgreich und ohne Fehlermeldung übermittelt worden, ist eine weitere Erfassung für diesen Zeitraum nicht mehr möglich. Es erscheint folgende Meldung: Datensätze, für die bereits ein XML für den Vorsteuererstattung-Abschluss erstellt wurde, können nicht bearbeitet werden.
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Datumsänderung
Datumsänderungen dürfen nur innerhalb des Monats vorgenommen werden (nur der Tag darf verändert werden). Es wird mit einer Hinweismeldung darauf verwiesen: Für diesen Datensatz wurde bereits ein XML erstellt. Der Einreichmonat darf nicht verändert werden.
Die VAT-Datei kann nach den Korrekturen jederzeit nochmals erstellt werden, der
Databox-Status ist hier unerheblich.
Folgende Meldung kommt vom zuständigen Finanzamt in die Databox retour:
Die oben angeführte PRODUKTIONS-Übermittlung wurde ... nicht (vollständig) eingebracht:
Es handelt sich um ein Hinweismeldung. Sind keine weiteren Fehlermeldungen angeführt, dann sind die angeführten oder die mit UND ANDERE angeführten Sequenznummern bereits übermittelt worden.
Diese Fehlermeldung ist so zu interpretieren, dass das nochmalige Senden der VAT-Datei geklappt hat, auch wenn der Databox-Status eventuell nicht "ok" ist. Sie können die gespeicherten Sequenzen (die Nummerierung stimmt mit der NTCS überein) auch direkt in FinanzOnline
kontrollieren. Wenn alle Positionen richtig bei FinanzOnline gespeichert sind, kann die VATAB-Datei versendet werden.
In dem Beispiel oben wurden die Sequenznummern 1,2,3,4,5 ... schon eingebracht und werden nun nicht noch einmal angenommen und gebucht - daher der "Fehler". Die anderen Sequenznummern, die geändert wurden, wurden korrigiert angenommen.
Achtung! | Bei einer Berichtigung müssen immer ALLE Sätze nochmals gemeldet werden, nicht nur die berichtigten!
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Stornosatz ungültig
Die oben angeführte PRODUKTIONS-Übermittlung wurde am ... nicht (vollständig) eingebracht:
Stornosatz ungültig, da für diese Sequenznummer noch keine Erstübermittlung erfolgt ist.

Interpretation: Bei dieser Meldung wurde die VAT-Datei nicht übermittelt/angenommen. Eine Sequenznummer (Nr. 145) wurde auf 0,00 gesetzt, obwohl die VAT-Datei noch nicht beim Finanzamt gemeldet war und die neue VAT-Datei mit dem Betrag "null" geschickt wurde.
Ein Nullbetrag bedeutet "Storno" dieser Position. Gab es jedoch vorab keine Meldung, kann auch nichts storniert werden.
Fehlerbehebung: Belassen Sie die Sequenznummer 145 auf null.
Vergleichen Sie die Menge an Sequenznummern und die Summe der Bemessung in FinanzOnline mit der Menge und Summe der Bemessung in der NTCS. Diese muss ident sein, wobei alle Positionen mit EUR 0,-- NICHT in die Menge der Sequenznummern eingerechnet werden dürfen. Stimmt alles überein - schicken Sie die VATAB-Datei. Stimmt es nicht überein, muss zuerst die VAT-Datei nochmals gesendet werden!
Achtung! | Dieses Entfernen des Satzes kann nur mit unserem Support erfolgen, da hier das Kennzeichen für die VAT-Datei entfernt werden muss (kostenpflichtig). |
Antrag wurde zurückgewiesen
Status nicht Ok
Der Antrag wurde zurückgewiesen, da bei Sequenznummer 15 in der UID-Nummer nicht der Ländercode jenes EU-Landes enthalten ist, an den der Antrag übermittelt wird.

Interpretation: Bei dieser Meldung wurde die VAT-Datei nicht übermittelt/angenommen. Eine Sequenznummer (Nr. 15) wurde auf 0,00 gesetzt, obwohl die VAT-Datei noch nicht beim Finanzamt gemeldet war und die neue VAT-Datei mit dem Betrag "null" geschickt wurde.
Ein Nullbetrag bedeutet "Storno" dieser Position. Gab es jedoch vorab keine Meldung, kann auch nichts storniert werden.
Fehlerbehebung: Belassen Sie die Sequenznummer 145 auf null.
Vergleichen Sie die Menge an Sequenznummern und die Summe der Bemessung in FinanzOnline mit der Menge und Summe der Bemessung in der NTCS. Diese muss ident sein, wobei alle Positionen mit EUR 0,-- NICHT in die Menge der Sequenznummern eingerechnet werden dürfen. Stimmt alles überein - schicken Sie die VATAB-Datei. Stimmt es nicht überein, muss zuerst die VAT-Datei nochmals gesendet werden!
Achtung! | Dieses Entfernen des Satzes kann nur mit unserem Support erfolgen, da hier das Kennzeichen für die VAT-Datei entfernt werden muss (kostenpflichtig).
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Wurde die VATAB-Datei bereits erstellt, können bei den Datensätzen keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Im Falle, dass Positionen vergessen wurden, muss dies beim Finanzamt direkt geklärt werden bzw. müssen die Belege in einem anderen Zeitraum erfasst werden.
Bei einer Berichtigung eines bereits eingereichten Antrags (VAT und VATAB) kann (falls vorhanden) bei der XML-Erstellung im Feld "Antragsnummer", die vom Finanzamt vorgegebene Antragsnummer (siehe Databox FinanzOnline) eingegeben werden, sofern "Databox Ok" gesetzt ist, oder mit der F4-Schaltfläche kann manuell nach dem richtigen Paket gesucht werden.
Im Fenstermenü unter Extras → Paketliste sind alle Pakete ersichtlich:
Doppelte Belegnummer
Empfangsbestätigung mit der Fehlermeldung auf doppelte Belegnummern:
Der Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat wurde nicht übernommen.
Der Antrag wurde aufgrund doppelter bzw. mehrfach vorkommender Bezugsnummer(n) (Rechnungs- bzw. Belegnummer bei Kauf/Dienstleistung) zurückgewiesen - bei Sequenznummer...
In diesem Fall muss zuerst von unserem Support das Kennzeichen in der VATAB-Spalte gelöscht werden. Danach bessern Sie die Belegnummer aus und schicken die VAT- sowie die VATAB-Datei nochmals. Da schon bei der Eingabe des Datensatzes eine Kontrolle der Belegnummern erfolgt, kommt dieser Fehler selten vor.
Achtung! | Datensätze dürfen nicht gelöscht werden. Es darf lediglich der Betrag auf 0,00 gesetzt werden! |
Gesamtsumme stimmt nicht mit den übermittelten Käufen/Importen überein
In diesem Fall wurde der gesamte Antrag NICHT an das Finanzamt Deutschland weitergeleitet.
Übermittlungsprotokoll VATAB mit folgendem Hinweis:
Die Gesamtanzahl der übermittelten Käufe und/oder Importe und die Summe der Beträge stimmen nicht überein.
In der VAT-Datei werden alle einzelnen Positionen an das Finanzamt gesendet. Kontrollieren Sie die Summe der einzelnen laufenden Nummern in der NTCS mit den Sequenzen in FON über die FON-Prüfung. Die laufenden Nummern und die Sequenzen im FON müssen exakt übereinstimmen. Die Summe aller Bemessungen sowie die Stückzahl der Zeilen werden mit der VATAB-Datei übermittelt. Stimmen diese nicht überein, kommt es zu dieser Meldung.
Dies kann beispielsweise passieren, wenn:
- Positionen nacherfasst wurden und die VAT-Datei nicht nochmal versendet wurde (VAT-Datei senden).
- gewisse Positionen wegen einer falschen UID-Nummer in FinanzOnline nicht gespeichert wurden (UID-Nummern ausbessern, VAT-Datei nochmals senden).
- gewisse Positionen aus anderen Gründen in FinanzOnline nicht gespeichert wurden. Wenn keine Korrektur möglich ist, muss diese Position auf 0,-- gesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Änderungen vom Finanzamt übernommen werden (anderer Monat, anderes Land, gelöschte Positionen). Näheres finden Sie unter Berichtigung - VAT-Datei.
Es ist in jedem Fall eine Kontrolle mit den gemeldeten Positionen beim Finanzamt und in der NTCS durchzuführen (
siehe Kontrolle FinanzOnline)! Ein Entfernen des VATAB-Häkchens ist hier vor der Korrektur notwendig.
Danach muss die NTCS-Liste so "angepasst" werden, wie die Positionen beim Finanzamt gemeldet wurden und eventuell (im Zweifelsfall immer) muss die VAT-Datei nochmals geschickt werden. Stimmen die Summe der Bemessung und die Stückanzahl wieder überein, kann die VATAB Datei nochmals erstellt werden.
Für Firmen mit Firmensitz Deutschland oder Filiale Deutschland kann über die Schaltfläche "CSV-Datei erstellen" die Datei erstellt werden.
Folgende Angaben sind auszufüllen:
Pro Land wird eine CSV-Datei erstellt und im hinterlegten XML-Verzeichnis gespeichert. Da hier nur eine einzige Datei notwendig ist bzw. nur eine Datei hochgeladen werden muss, werden hier keine Kennzeichen in die Spalte "VAT" bzw. "VATAB" gesetzt.
Muster einer Datei:
Wird in der FIBU auch die
Vorsteuerkürzung verwendet, so kann in der VSt-Erstattung je Erfassung im Feld "Pro-Rata-Satz" der Kürzungsprozentsatz eingegeben werden.
Bei der Erstellung erfolgt ein Hinweis auf den Speicherpfad der Datei. Es wird hier ein"\" Backslash auf einen "/" Slash für eine richtige Anzeige ausgetauscht.
Die CSV-Datei muss im ELSTER-Portal manuell hochgeladen werden.
In Deutschland werden Käufe und Importe in gesonderten Dateien erstellt und gemeldet:
Achtung! | Senden Sie den Antrag für die Vorsteuererstattung rechtzeitig! Für eventuelle Änderungen und Korrekturen muss noch genug Zeit bis zum 30.09. verbleiben! |
Wenn die Parameter für die Archivierung des Vorsteuererstattungsantrages auf "Ja" gesetzt sind, dann wird die VAT-Datei automatisch archiviert, wenn "Databox Ok" gesetzt wird.
Archiviert wird nur die Antragsdatei (VAT), beim Abschlusssatz (VATAB) wird nicht archiviert.