Mit dem Programmpunkt UVA können Sie
- die UVA auf Grundlage Ihrer Buchungen am Schirm anzeigen lassen,
- die automatisch berechneten Werte manuell ergänzen bzw. ändern (zum Beispiel, wenn nicht gebucht wird),
- die UVA ausdrucken (Um immer das richtige UVA-Formular für das jeweilige Jahr andrucken zu können, muss immer das aktuelle Jahresupdate eingespielt werden.),
- die UVA-Daten auf zwei verschiedene Arten (FinanzOnline, Webservice) elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Die UVA-Berechnung kann sowohl für Ist- als auch für Soll-Versteuerer durchgeführt werden.
Um die UVA-Werte kontrollieren zu können, haben Sie weiters die Möglichkeit,
zu drucken.
Die Beschriftung der UVA mit der Darstellung, welche Steuercodes in welchem Feld eine Auswirkung haben, kann im Dokument
UVA-Ausfüllhilfe Österreich angesehen werden.
Ausfüllhilfen stehen derzeit für folgende Länder zur Verfügung: Österreich, Schweiz und Deutschland (für Deutschland UVA + SVZ).
Im Zusammenhang mit der UVA gibt es zwei zentrale Fragestellungen, welche ausnahmslos für alle relevant sind, die eine UVA beim FA abgeben möchten:
- Mit welchem Verfahren soll die Übermittlung der UVA an das Finanzamt durchgeführt werden? Entweder via Webservice (Standard) oder via FinanzOnline (Ausnahme). Details
- Wo müssen die dafür notwendigen Informationen im Programm hinterlegt werden? Die Antwort ist abhängig davon, ob man Wirtschaftskunde ist, oder ob man als Steuerberater für seine Mandanten die UVA abgibt (oder der Mandant diese selbst einreicht). Details
Daneben gibt es auch andere Voraussetzungen für eine korrekte UVA, die im Folgenden genauso beschrieben werden, wie die Themen rund um Ausdruck, Telebankingdatei, Archivierung usw.
Mit 1.7.2026 gibt es in Österreich einen neuen Steuersatz 4,9 % und damit ein neues UVA-Formular. Beides ist mit einem aktuellen Programmstand verfügbar. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Dokumentation
Neuer Steuersatz 4,9 %.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um Dateien an das Finanzamt via FinanzOnline zu übermitteln:
- Via Webservice-Daten automatisch (Standard und empfohlen!). Weiterer Vorteil: Hier ist keine 2-Faktor-Authentifikation nötig.
- Via FinanzOnline-Zugangsdaten manuell (wird nicht empfohlen)
Achtung! | Für eine fehlerfreie Übermittlung darf kein Datenbesitzer auf die Firma gelegt werden. Nur auf die FIBU. Sonst kann es passieren, dass besagte User die UVA nicht übermitteln können, da die Werbservicedaten der Firma (meist STB Firma 1) nicht ausgelesen werden können. |
Folgende URLs bzw. Internetadressen müssen für die Übermittlung via Webservice freigeschaltet sein:
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/services/FileUploadWSI
https://finanzonline.bmf.gv.at:443/fon/services/DataboxWSI
https://finanzonline.bmf.gv.at:443/fon/services/SessionWSI
Bitte wenden Sie sich hier an ihren EDV-Administrator, damit eventuelle Blockaden durch die Firewall deaktiviert werden.
Die automatische Übermittlung der UVA via Webservice empfehlen wir grundsätzlich für alle Kunden (Standard), insbesondere für alle Steuerberater, die für ihre Mandanten die UVAs übertragen, aber auch für Wirtschaftskunden, die sich einen weiteren Arbeitsschritt ersparen möchten.
Bei diesem Verfahren wird die UVA direkt an das Finanzamt übermittelt, ohne dass eine XML-Datei gespeichert wird. Eine 2-Faktor-Authentifikation und ein manuelles Hochladen der Datei ist hier nicht mehr notwendig. Sobald Zugangsdaten für den Webservice hinterlegt sind, wird die UVA immer via Webservice übermittelt.
Zugangsdaten für den Webservice sind eigene Login-Daten. Sie können sich nicht bei FinanzOnline mit diesen Daten einloggen. Diese sind nur für eine automatische Übertragung von XML-Dateien wie z. B. UVA u. a. angedacht. Der Webservice kann selbst in FinanzOnline für mehrere User beantragt werden. Näheres erfahren Sie unter -
Anlage und Hinterlegung Webuser.
Die Zugangsdaten für den Webservice werden unter
hinterlegt werden:
Wir empfehlen eine firmenbezogene Hinterlegung. In diesem Parameter dürfen auf keinen Fall die Zugangsdaten (Webservice) der Registrierkasse hinterlegt werden! Hier gibt es einen eigenen Parameter.
Wir empfehlen auch die Hinterlegung der FinanzOnline-Zugangsdaten (auch bei Verwendung des Übermittlungsverfahrens - Webservice). Dies deshalb, weil so von der NTCS aus die FinanzOnline-Homepage leicht aufzurufen ist, ohne die Zugangsdaten immer eingeben zu müssen (z. B. um den Steuerakt abzurufen).
Achtung! | Beim Übermitteln der Dateien via Webservice wird folgender Link verwendet: "https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/" Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugriff darauf freigegeben ist. Die Übermittlung kann ansonsten nicht durchgeführt werden. |
Diese Kurzanleitung dient als Hilfestellung in FinanzOnline, die Firma BMD übernimmt jedoch keine Gewähr!
Die Anlage eines Webusers muss einmalig durchgeführt werden.
Achtung!
| Für die Anlage eines Webusers MUSS immer ein neuer Benutzer angelegt werden. Bestehende Benutzer können nicht umgestellt werden. Die Daten eines Benutzers für Webservice dürfen nur von einem Supervisor angelegt oder geändert werden.
|
Schritt 1
Einstieg in FinanzOnline, dort wählen Sie die Menüleiste "Admin" – und dann "Benutzer Einzel".
Schritt 2
In diesem Menü vergeben Sie die Benutzer-Identifikation, also den Namen des neuen Benutzers. BMD empfiehlt die Bezeichnung "Webservice1".
Hinweis | Benutzeridentifikation ist eine beliebige Benutzerbezeichnung mit 8-12 Stellen, die jedoch mindestens einen Buchstaben UND eine Ziffer enthalten muss, jedoch keine Sonderzeichen oder Umlaute. Beispiele, die nicht möglich sind: NameWort (keine Ziffer) oder 753951222 (kein Buchstabe) oder Wort444 (zu wenig Stellen)
|
Anschließend markieren Sie die Auswahlbox "Ich möchte einen neuen Benutzer hinzufügen" und bestätigen mit "Anfordern":
Schritt 3
In der nächsten Maske klicken Sie auf "Benutzerkennung/Benutzerarten":
Schritt 4
In der nächsten Maske müssen nun Daten eingetragen werden; für die neue Benutzer-Identifikation im Eingabefeld "Name neu" geben Sie einen Benutzernamen an. Dieser ist unabhängig von der Benutzer-Identifikation und kann bis zu 40 Stellen lang sein, es kann auch der gleiche sein, den man in der vorherigen Maske eingetragen hat.
In den Eingabefeldern darunter (Start-PIN und Start-PIN Wiederholung) vergeben Sie ein Passwort – beachten Sie bitte die im nächsten Screenshot eingerahmten Anforderungen.
In der gleichen Maske im Bereich "Benutzerarten" setzen Sie ein Häkchen bei "Benutzer für Webservice" und schließen den Dialog mit "Weiter" ab:
Achtung! | Es sind keine Umlaute zulässig!
|
Hinweis | Wir empfehlen als "Name neu" die Bezeichnung "Webservice1" zu verwenden. Die TeilnehmerID und PIN können gleich wie die Zugangsdaten zu FinanzOnline sein.
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Schritt 5
In der nächsten Maske klicken Sie am Ende der Seite auf "Daten prüfen".
Kontrollieren Sie bitte die Werte:
- "Name neu": vergebener Name neu muss ersichtlich sein
- "Start-PIN" und "Start-PIN Wiederholung": Hier muss "Eingegeben" angezeigt werden
- "Benutzer sperren (durch Teilnehmer)": Nein
- "Ich möchte die Benutzerrechte eines bestehenden Benutzers kopieren": Nein
- "Supervisor": Nein
- "Benutzer für Webservice": Ja
- "Benutzer für Registrierkassen-Webservice": Nein
Bei nicht korrekten Werten verlassen Sie die Seite mit dem Button "zur Übersicht" und wiederholen die Schritte wie oben angegeben.
Werden die Daten richtig angezeigt, bestätigen Sie die Maske mit "Speichern".
Diese Vorgangsweise wird nicht empfohlen und sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Mit Zugangsdaten ist es möglich, sich bei FinanzOnline und mit dem
2-Faktor-Verfahren einzuloggen. Diese Zugangsdaten bekommen Sie vom Finanzamt auf Antrag und mit Vorlage eines Lichtbildausweises zugesendet.
Zum Unterschied zur Übermittlung mit Webservice wird hier eine XML-Datei erzeugt und gespeichert, welche manuell bei FinanzOnline hochgeladen werden muss.
Die Zugangsdaten sollten in der FIBU unter
hinterlegt werden. Von uns wird empfohlen diese Einstellung firmenbezogen zu setzen. Somit kann über die Funktion "FinanzOnline" in der UVA ein automatischer Login erfolgen. Weiters ist bei der manuellen Übermittlungsart wichtig, ein gültiges XML-Verzeichnis im Parameter zu hinterlegen:
Achtung! | Privatpersonen und Benutzer ohne UID-Nummer bekommen von FinanzOnline nur mehr Benutzername und Passwort ausgestellt. Wird der Parameter "Benutzer FinanzOnline" und "Passwort FinanzOnline" ausgefüllt, erfolgt kein automatischer Login mehr. Es werden diese Daten vorgezogen und bei FinanzOnline nur ausgefüllt.
|
In diesem Verzeichnis werden die XML-Erklärungen (U30, U31, ZM, Telebanking) zwischengespeichert. Von dort müssen die Erklärungen in FinanzOnline hochgeladen werden. Weiters ist bei der Wahl des Verzeichnisses zu beachten, dass es existiert und jeder Benutzer, der XML-Dateien erstellt, auch Zugriffsberechtigungen auf dieses Verzeichnis hat. Wenn die Verzeichnisse am Server liegen, werden diese im Normalfall mitgesichert. Das XML-Verzeichnis kann unter "Allgemeine Einstellungen" (für alle Firmen gleich) oder "Firmenbezogene Einstellungen" (für eine bestimmte Firma) hinterlegt werden. Von uns wird eine "Allgemeine Einstellung" empfohlen. So werden die XML-Dateien von allen Firmen gesammelt in ein Verzeichnis gespeichert.
Hinweis | Wenn im Parameter "Zugangsdaten" kein Pfad für die XML-Datei hinterlegt ist, wird automatisch das Standard XML-Verzeichnis herangezogen und die Datei dort abgelegt. Als Standard XML-Verzeichnis gilt das Installationsverzeichnis der NTCS. In diesem Verzeichnis wird automatisch ein XML-Ordner erstellt. Das Installationsverzeichnis finden Sie auf dem Laufwerk, wo die NTCS installiert ist z. B. D:\Programme\BMDSoftware\Daten\XML |
Firmenbezogenes XML-Verzeichnis Wenn keine Webservicedaten hinterlegt sind, wird eine XML-Datei erzeugt. Unter
UVA/Meldungen → Allgemein → Firmenbezogenes XML-Verzeichnis kann in
Ausnahmefällen firmenbezogen jenes Verzeichnis hinterlegt werden, in das die XML-Dateien gespeichert werden sollen. Wird hier kein Verzeichnis hinterlegt, wird das aus den CRM-Zugangsdaten herangezogen.
Hinweis
| Für Steuerberater: Hier kann je Klient ein eigenes Verzeichnis hinterlegt werden (Ist der Klient als Selbsteinreicher gespeichert, wird auch hier das firmenbezogene XML-Verzeichnis herangezogen und eine XML-Datei erzeugt.). Wird hier für die Steuerberaterfirma ein Verzeichnis hinterlegt, gilt dieses nur für die Steuerberaterfirma, nicht für alle Klienten. Für Klienten, für die hier kein firmenbezogenes Verzeichnis hinterlegt wird, wird jenes verwendet, welches in den CRM-Zugangsdaten bei der Steuerberaterfirma hinterlegt ist. |
Achtung! | Wird hier global ein Wert hinterlegt, dient dieser als letzter Rückfallwert. Es wird in diesem Fall nie das XML-Verzeichnis aus den CRM-Zugangsdaten verwendet. Diese Einstellung entspricht nicht dem BMD Standard! Weiters dürfen dann die Webservice-Zugangsdaten des Steuerberaters nicht in den "Allgemeinen Parametern" hinterlegt werden. Ist dies der Fall, werden diese Zugangsdaten verwendet und das firmenbezogene XML-Verzeichnis wird ignoriert. Hier muss der Steuerberater die Zugangsdaten firmenbezogen bei der eigenen Firma hinterlegen. |
Sind die FinanzOnline-Zugangsdaten hinterlegt, kann der Login direkt über die NTCS mit dem
2-Faktor-Verfahren erfolgen
- UVA und Meldungen → E-Government →
FinanzOnline oder - über die UVA → Extras →
FinanzOnline erfolgen.
Hinweis | Der Login kann auch über BILANZ → E-Government → FinanzOnline erfolgen. Die Ermittlung der Zugangsdaten für FinanzOnline ist jedoch bei FIBU und BILANZ unterschiedlich! |
Achtung!
| Bei Verwendung der Parameter innerhalb einer Kanzlei Bitte beachten Sie, dass es riskant sein kann, die FinanzOnline-Zugangsdaten der Kanzlei firmenbezogen oder allgemein zu hinterlegen! Damit würden sämtliche Benutzer, für die keine eigenen Zugangsdaten (als eigene Einstellung!) in den Parametern hinterlegt worden sind, automatisch auf die firmenbezogenen bzw. allgemeinen FinanzOnline-Zugangsdaten der Kanzlei zurückfallen.
Cloud-Betrieb Um ein unerwünschtes automatisiertes Einsteigen zu verhindern, empfehlen wir daher vor allem bei Cloud-Betrieb (Mandanten arbeiten auf der Mandantenfirma in der STB-Datenbank) diese Zugangsdaten keinesfalls allgemein zu hinterlegen.
Eingrenzung von Berechtigungen Um das Risiko einer unerwünschten Nutzung der FinanzOnline-Zugangsdaten zu minimieren, werden diese Daten in NTCS bestmöglich geschützt. So hat ein Benutzer keinen Zugriff darauf, wenn:
- keine Berechtigung für die Funktion "Start FinanzOnline" vorhanden ist.
- die Firma im Feld "Datenbesitzer für Ansehen" eine Gruppe hinterlegt hat, und der Benutzer nicht in der betreffenden Datenbesitzergruppe enthalten ist.
- der Benutzer in der Benutzergruppe *ASP_LCK01 enthalten ist und damit als Cloud-User erkannt wird.
Sämtliche auftretende Sperren werden zudem im BMD.Err.log vermerkt, um die Ursache eines erfolglosen Einstieges leichter feststellen zu können. |
Steigt ein Steuerberater in das FinanzOnline ein, kann hier noch eine Steuernummer ausgewählt werden bzw. wird eine Steuernummer vorgeschlagen:
Es wird immer jene Steuernummer vorgeschlagen, die im Kunden- bzw. Steuernavigator (je nach Verwendung) ausgewählt ist.
Am Firmenstamm muss am Reiter "Finanzamt" das Finanzamt und die Steuernummer hinterlegt werden.
Im Feld "Finanzamt" wird immer die zuständige Dienststelle (z. B. 51 Kirchdorf Perg Steyr) hinterlegt. Von dieser wird die Bankverbindung für die Telebankingdatei bzw. den Zahlschein herangezogen. Die Dienststelle wird immer automatisch vor die Steuernummer gestellt. Für den Schriftverkehr gibt es nur noch das Finanzamt Österreich, welches automatisch auf der UVA angedruckt wird. Bei Aufforderung vom Finanzamt auf den Wechsel zum Finanzamt für Großbetriebe, muss im Feld Finanzamt manuell die 11 eingetragen werden.
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Achtung! | Format Steuernummer (F1 Hinweis): 3 Stellen, Schrägstrich (kein Backslash und Bindestrich) 4 Stellen, Bindestrich 2 Stellen (Team, wenn bekannt).
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Hinweis | In seltenen Fällen kommt es vor, dass eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss, jedoch noch keine Steuernummer vorhanden ist. Fehlt die Steuernummer, wird automatisch am UVA-Formular das Häkchen bei "Steuernummer noch nicht vorhanden" gesetzt. In diesem Fall kann keine XML-Datei erzeugt werden und die Umsatzsteuervoranmeldung muss im Papierformat übermittelt werden.
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Firmenadresse
Muss bei der Adresse ein Zusatz eingegeben werden, ist dieser unbedingt im Postformat zu erfassen, damit auf der UVA die Adresse richtig angezeigt wird.
Beispiel | Adresse: Resthofstraße 9 Top 4 Tür 6, 4400 Steyr ist wie folgt einzugeben Resthofstraße 9/4/6, 4400 Steyr |
USt Ist/Soll
In diesem Feld wird eingestellt, ob die USt nach Ist- oder Sollversteuerung abgegeben wird. (Näheres siehe:
Buchen)
Kammerumlage
Ist eine FIBU nicht kammerumlagepflichtig (z. B. Ärzte, Anwälte usw.), kann diese in diesem Feld deaktiviert werden.
Wird das Kennzeichen für die Kammerumlagenberechnung auf "Nein" gesetzt, erhalten Sie beim Ausdruck der Kammerumlage folgenden Hinweis:
UVA-Abgabezeitraum
Hier wird eingestellt, ob die Abgabe der UVA monatlich, quartalsweise oder keine UVA erfolgt. Die UVA kann nicht für ein ganzes Jahr erstellt werden.
Hinweis
| Wird der UVA-Abgabezeitraum auf "keine UVA" gestellt, dann wird der Vorauszahlungsbetrag am Steuernachweis und am Einzelsteuernachweis nicht gedruckt. |
Betriebsadresse
Gibt es zu einer Steuernummer mehrere Buchhaltungen (z. B. ein Gewerbebetrieb mit einer Vermietung und Verpachtung), können diese unter einer Firmennummer geführt werden. Die Adresse der jeweiligen Buchhaltung kann in diesem Feld mit F8 hinterlegt werden. Auf der UVA wird dann die hinterlegte
Betriebsadresse angedruckt.
Achtung!
| Adresse: Wird am Formular die falsche Adresse angedruckt, kontrollieren Sie in den Stammdaten die Eingabe. Auch die Firmenvorjahre müssen kontrolliert werden. Diese werden in den Stammdaten über Extras Firmen Vorjahre gestartet und können mit F6 bearbeitet werden.
|
Für die weiteren wichtigen Hinterlegungen muss zwischen folgenden Konstellationen unterschieden werden:
- Wirtschaftskunde - nur mit dem Rechnungswesen Paket
- Steuerberater, welche für seine Klienten die UVA einreicht
- Steuerberater-Cloud, Klienten reichen selbst die UVA ein
- Wirtschaftskunde mit Bilanzmodul welcher mit Berichten arbeitet oder Erklärungen abgibt.
Im ersten Fall ist die Hinterlegung relativ einfach (
siehe 3.2.1). In allen anderen Fällen (
3.2.2 bis 3.2.4) ist es wichtig, zunächst den Zusammenhang von Firma und Kunde zu verstehen:
Der Steuerberater selbst wird meist unter der Firma 1 geführt. In dieser Firma werden die Kunden (Mandanten) des Steuerberaters angelegt. Gleichzeitig müssen für die Kunden des Steuerberaters auch die jeweils entsprechenden Firmen existieren. In diesen Firmen werden die einzelnen Buchhaltungen, Lohnverrechnungen usw. geführt. Die Verbindung zwischen dem Kunden des Steuerberaters und der dazugehörigen Firma erfolgt über das Feld "entspricht Firma" im Kundenstamm.
Ein neuer Mandant wird vom Steuerberater zunächst als Kunde angelegt und über die Sonderfunktion "Firma erstellen" in der CRM (siehe auch
CRM mit "Firma erstellen" anlegen), wird automatisch die Verbindung zwischen Kunde und Firma hergestellt (Feld "entspricht Firma" richtig gesetzt). Änderungen von Stammdaten (z. B. E-Mail-Adresse) führt der Steuerberater im Kundenstamm durch und diese Änderungen werden automatisch auf die jeweilige Firma übernommen.
Beispiel | Der Steuerberater arbeitet mit der Firma 1. Weitere Firmen (Mandanten) sind unter 200000 Mustermann und 200001 Kaufmann angelegt. In der Firma 1 gibt es diese entsprechenden Kunden, im Feld "entspricht Firma" muss die dazugehörige Firma hinterlegt werden. Bei dem Kunden 200000 Mustermann wird im Feld "entspricht Firma" die Firma 200000 hinterlegt und bei dem Kunden 200001 Kaufmann wird im Feld "entspricht Firma" die Firma 200001 hinterlegt.
|
Anmerkung: Natürlich haben auch die einzelnen Firmen (200000 Mustermann und 200001 Kaufmann) die ein Steuerberater betreut, ihrerseits wieder Kunden, die aber für die Thematik UVA keine Rolle spielen.
Bei Wirtschaftskunden, die für die eigene Firma die UVA abgeben möchten, reicht es, die FinanzOnline-Zugangsdaten bzw. die Zugangsdaten für den Webservice firmenbezogen zu hinterlegen. Welches Übermittlungsverfahren gewählt werden kann, erfahren Sie im
Kapitel "Übermittlungsverfahren".
Firmenstamm
Am Firmenstamm des Steuerberaters
und am Firmenstamm des Klienten wird die Steuernummer hinterlegt:
Weiters muss am Firmenstamm des Klienten die STB-Firma eingetragen sein:
Achtung! | Auch hier gilt, ist die Wartung Kunde – Firma aktiviert, müssen diese Daten am Kundenstamm (CRM) gewartet werden, da bei Bearbeitung des Kunden automatisch die Änderungen auf den Firmenstamm (FIBU) geschrieben werden. Die Steuernummer der Person wird mit der Steuernummer am Firmenstamm verglichen. Sollte diese nicht übereinstimmen, wird mit einer Meldung darauf hingewiesen:
Für die Erstellung der XML-Datei wird die Steuernummer des Firmenstammes herangezogen.
|
Am Firmenstamm besteht weiters die Möglichkeit, das Feld "STB-Firma für FIBU-Erklärungen" zu setzen.
Dieses Feld soll nur in dem Ausnahmefall gesetzt werden, wenn für die Monatserklärungen und die Jahressteuererklärungen 2 unterschiedliche steuerliche Vertreter zuständig sind! (Zum Beispiel: STB 1 übermittelt die Umsatzsteuererklärung, und STB 2 gibt die Jahressteuererklärung für den Klienten ab.
Wird dort eine Steuerberater-Firma hinterlegt, dann wird diese als steuerliche Vertretung für alle FIBU-Erklärungen herangezogen.
Beispiel UVA:
Dieses Feld muss nur dann gesetzt werden, wenn für die Monatserklärungen und die Jahressteuererklärungen zwei unterschiedliche steuerliche Vertreter zuständig sind. Sonst reicht das Feld "STB-Firma".
Personenstamm
Die Zuordnung Kunde - Firma über das Feld "entspricht Firma" am Kunden (in der STB-Firma) muss grundsätzlich getroffen werden, damit für die Einreichung die Zugangsdaten des Steuerberaters und nicht die der Firma herangezogen werden.
Hier wird die Firmennummer des Klienten eingetragen!
Kunden, die keiner Firma zugeordnet sind, werden automatisch als "Selbsteinreicher" behandelt – auch dann, wenn im Feld "STB-Firma" ein STB-Kennzeichen hinterlegt ist.
Weitere wichtige Gründe für die Zuordnung Kunde/Firma sind:
Wartung Klientenstamm: Der STB muss nur die Kunden warten. Der Abgleich mit dem Firmenstamm des Kunden kann über eine Parametereinstellung (CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → CRM → 1. Allgemein → Update von Person auf Firma) automatisiert werden.
Steuererklärungen (Bilanz): Diese können nur verwendet werden, wenn die Kunden/Firmenzuordnung vorhanden ist (Aufruf im Steuernavigator über den Kunden).
Hinweis | Ist ein Klient als Selbsteinreicher markiert, kommen die Umsatzsteuerwerte nicht in die Klientenzahlungen. Die UVA-Werte aus der XML-Datei werden gleich bei Erstellung der Datei in die Klientenzahlung gespeichert. |
Firmenstamm
Am Firmenstamm des Steuerberaters
und am Firmenstamm des Klienten wird die Steuernummer hinterlegt:
Weiters muss am Firmenstamm des Klienten die STB-Firma eingetragen sein:

Achtung! | Auch hier gilt, ist die Wartung Kunde – Firma aktiviert, müssen diese Daten am Kundenstamm gewartet werden, da bei Bearbeitung des Kunden automatisch die Änderungen auf den Firmenstamm geschrieben werden.. Die Steuernummer der Person wird mit der Steuernummer am Firmenstamm verglichen. Sollte diese nicht übereinstimmen, wird mit einer Meldung darauf hingewiesen:
Für die Erstellung der XML-Datei wird die Steuernummer des Firmenstammes herangezogen.
|
Am Firmenstamm besteht weiters die Möglichkeit, das Feld "STB-Firma für FIBU-Erklärungen" zu setzen.
Dieses Feld soll nur in dem Ausnahmefall gesetzt werden, wenn für die Monatserklärungen und die Jahressteuererklärungen 2 unterschiedliche steuerliche Vertreter zuständig sind! (Zum Beispiel: STB 1 übermittelt die Umsatzsteuererklärung, und STB 2 gibt die Jahressteuererklärung für den Klienten ab)
Wird dort eine Steuerberater-Firma hinterlegt, dann wird diese als steuerliche Vertretung für alle FIBU-Erklärungen herangezogen.
Beispiel UVA:
Dieses Feld muss nur dann gesetzt werden, wenn für die Monatserklärungen und die Jahressteuererklärungen zwei unterschiedliche steuerliche Vertreter zuständig sind. Sonst reicht das Feld "STB-Firma".
Personenstamm
Die Zuordnung Kunde - Firma über das Feld "entspricht Firma" am Kunden (in der STB-Firma) muss grundsätzlich getroffen werden, damit für die Einreichung die Zugangsdaten des Steuerberaters und nicht die der Firma herangezogen werden.
Hier wird die Firmennummer des Klienten eingetragen!
Kunden, die keiner Firma zugeordnet sind, werden automatisch als "Selbsteinreicher" behandelt – auch dann, wenn im Feld "STB-Firma" ein STB-Kennzeichen hinterlegt ist.
Ist ein Klient Selbsteinreicher, d. h., die XML-Dateien werden mit den Zugangsdaten des Klienten abgegeben, muss am Kundenstamm das Feld "Selbsteinreicher" auf "Ja" gesetzt werden:
Weitere wichtige Gründe für die Zuordnung Kunde/Firma sind:
Wartung Klientenstamm: Der STB muss nur die Kunden warten. Der Abgleich mit dem Firmenstamm des Kunden wird über die Parametereinstellung (CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → CRM → 1. Allgemein → Update von Person auf Firma) automatisiert werden.
Steuererklärungen (Bilanz): Diese können nur verwendet werden, wenn die Kunden/Firmenzuordnung vorhanden ist (Aufruf im Steuernavigator über den Kunden).
Firmenstamm
Am Firmenstamm sind keine weiteren Einstellungen notwendig.
Personenstamm
In diesem speziellen Fall wird in der eigenen Firma eine dazugehörige Person (z. B. Geschäftsführer der Firma) angelegt, damit Berichte richtig ausgewertet werden können bzw. Erklärungen der eigenen Firma richtig versandt werden. Im Feld "entspricht Firma" wird am Kunden (in der eigenen Firma) die eigene Firma hinterlegt:
Damit auch weiterhin die Zugangsdaten der eigenen Firma herangezogen werden, muss das Feld Selbsteinreicher auf "Ja" gestellt werden!
Steuererklärungen (Bilanz): Diese können nur verwendet werden, wenn die Kunden/Firmenzuordnung vorhanden ist (Aufruf im Steuernavigator über den Kunden).
Wir empfehlen Ihnen nach der Hinterlegung der Zugangsdaten bzw. vor der XML-Übermittlung den "Test FinanzOnline" durchzuführen.
Mit der Schaltfläche "Test FinanzOnline"

können Sie diesen Test starten. Hier wird getestet, ob für die Übermittlung der XML-Datei alle notwendigen Daten hinterlegt sind:
Die einzelnen Punkte werden als Richtig mit "

" oder als falsch mit "

" gekennzeichnet.
BEISPIEL 1
Bei diesem Beispiel reicht der Steuerberater mit der Firma 1 für seinen Klienten Firma 200000 ein:
Erläuterung:
- Test Erreichbarkeit FinanzOnline - es gibt zurzeit keine Wartungsarbeiten.
- Ermittlung der hinterlegten Zugangsdaten - es werden die Zugangsdaten der Firma 200000 kontrolliert.
- Es wurde eine Entspricht-Person gefunden (notwendig, wenn der Steuerberater für den Klienten einreicht!). In der Firma 1 (Steuerberater) ist der Kunde 200000 mit dem Feld "entspricht Firma" hinterlegt
- Dieser ist nicht als "Selbsteinreicher markiert - die Firma 1 reicht für den Klient 2000000 ein.
- Es wird mit der Firma 1 übermittelt.
- Kontrolle der Webservice-Daten der Firma 1 (Steuerberater). Diese sind firmenbezogen hinterlegt.
- Kontrolle der FinanzOnline-Zugangsdaten der Firma 1 (Steuerberater). Diese sind firmenbezogen hinterlegt.
- Test Webservice - Die Webservice-Zugangsdaten der Firma 1 sind korrekt (wird mit einer UID-Abfrage im Hintergrund kontrolliert).
- Test Webservice - Die UID-Abfrage Stufe 2 mit der Firma 1 ist möglich.
- Zusammenfassung - keine Fehler
BEISPIEL 2Bei diesem Beispiel reicht der Steuerberater mit der Firma 1 für seinen Klienten Firma 200000 ein, dieser ist jedoch als Selbsteinreicher markiert:
Erläuterung:
- Test Erreichbarkeit FinanzOnline - es gibt zurzeit keine Wartungsarbeiten.
- Ermittlung der hinterlegten Zugangsdaten - Es werden die Zugangsdaten der Firma 200000 kontrolliert.
- Es wurde eine Entspricht-Person gefunden (notwendig, wenn der Steuerberater für den Klienten einreicht!). In der Firma 1 (Steuerberater) ist der Kunde 200000 mit dem Feld "entspricht Firma" hinterlegt
- Dieser ist als "Selbsteinreicher markiert - die Firma 200000 reicht für sich ein, von dort werden auch die Zugangsdaten gezogen.
- Es wird mit der Firma 200000 übermittelt.
- Kontrolle der Webservice-Daten der Firma 200000. Diese sind firmenbezogen hinterlegt.
- Kontrolle der FinanzOnline-Zugangsdaten der Firma 200000. Diese sind firmenbezogen hinterlegt.
- Test Webservice - die Webservice-Zugangsdaten der Firma 200000 sind korrekt (wird mit einer UID-Abfrage im Hintergrund kontrolliert).
- Test Webservice - die UID-Abfrage Stufe 2 mit der Firma 200000 ist möglich.
- Zusammenfassung - keine Fehler
Hinweis | Beim Start des Test FINONL wird im Hintergrund beim Finanzamt eine UID-Nummernabfrage mit der UID Nummer der Firma BMD gestartet. Somit kann es vorkommen, dass Sie in der Databox im Finanzonline eine Übermittlungsmitteilung erhalten. |
Vor dem Druck der UVA können Sie den Steuernachweis ausdrucken, um vorab Informationen zu notwendigen weiteren Übermittlungen (z. B. Kammerumlage, ZM ...) zu erhalten. Hier wird auch noch gesondert die Steuerkontrolle angedruckt.
Hinweis | Sobald ZM-pflichtige Umsätze gebucht werden, erscheint bei der Steuerkontrolle auf dem Steuernachweis der Hinweis auf die ZM-Einreichung.
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Hinweis | Ein Steuer- bzw. Einzelsteuernachweis kann für jedes Land gedruckt werden.
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Die Berechnung der Steuer erfolgt immer aufgrund der Buchung und nicht aufgrund der Hinterlegung am Konto! Nähere Infos für die Berechnung der Steuer finden Sie unter
Steuerberechnung und Steuerausdrucke. Folgende Punkte können variabel eingestellt werden:
Anzahlungen nicht in UVA/ZM
Unter FIBU Parameter → Länderspezifische Einstellungen → Österreich → Anzahlung nicht in UVA/ZM können Anzahlungen mittels Steuercode definiert werden, welche nicht auf die UVA/ZM ausgewiesen werden sollen.
Anzahlungen, die mit den hinterlegten Steuercodes gebucht werden, werden nicht in die UVA/ZM übernommen. Die hinterlegten Steuercodes greifen nur für den Steuerprozentsatz 0, außer bei Buchungen mit steuerneutralen Steuercodes (z. B. Steuercode 9 igE m. VSt-Abzug). Hier werden alle Prozentsätze aus der UVA/ZM genommen.
Achtung! | Ist unter FIBU Parameter → UVA/Meldungen → ZM → der Parameter "Meldungen Teilrechnung" auf 1 "Teilrechnung in Meldung" eingestellt, wird die Teilrechnung in die ZM genommen. In der UVA wird weiterhin die Anzahlung gerechnet.
Wird in dem oben genannten Parameter "Anzahlungen nicht in UVA/ZM" der Steuercode 7 "ig Lieferung" hinterlegt, kommt die Teilrechnung in die ZM. In die UVA wird weder die Teilrechnung noch die Anzahlung mitgerechnet. Ist der Parameter auf 0 "Anzahlung in Meldung" eingestellt, dann wird durch die Hinterlegung des Steuercodes 7 "ig Lieferung" sowohl der Ausweis in der UVA als auch in der ZM unterbunden.
Auswirkung: Wenn also im Parameter "Anzahlung nicht in UVA/ZM" der Steuercode 7 "ig Lieferung" hinterlegt ist UND der Parameter "Meldung Teilrechnungen" auf 0 "Anzahlung in Meldung" gesetzt ist, wird weder die Teilrechnung noch die Anzahlung in der UVA gemeldet. Der Ausweis in der UVA/ZM erfolgt erst zum Zeitpunkt der Schlussrechnung. Wir empfehlen, diese Einstellung vorab mit Ihrem Steuerberater abzuklären!
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Istversteuerung bei IG-Lieferung und Reverse Charge
Mittels Parameter können Sie entscheiden, wann dieser Umsatz in die UVA gerechnet werden soll.
- Bei Zahlung (Standard)
- IgL bei Rechnung, RC bei Zahlung
- IgL und RC bei Rechnung
Diesen Parameter finden Sie unter UVA → Extras → Allgemein → Ist-Versteuerer bei Igl und RC
Die Erstellung der UVA ist die Basis für jedes weitere Vorgehen: bearbeiten, ausdrucken oder als XML-Datei versenden.
Zur Erstellung der UVA erfolgt der Einstieg im FIBU-Modul über UVA und Meldungen → UVA:
Beim Einstieg in die UVA wird geprüft, ob für den angegebenen Abgabezeitraum noch Buchungen aus folgenden Programmen offen sind:
- Abgrenzungsautomatik
- Anlagenbuchhaltung
- Automatikbuchungen
- LOHN
- Personalrückstellungen
- Vorerfassen Buchungen
- Kraftfahrzeuge
In solchen Fällen wird eine entsprechende Hinweismeldung mit Verlinkung auf die Verbuchung angezeigt:
Diese Prüfung bzw. Abfrage kann über den Parameter "Prüfung Monatsabschluss" unter UVA/Meldungen → Allgemein ein bzw. ausgeschaltet werden. Es wird jedoch davon abgeraten, diese Prüfung auszuschalten!
Hinweis
| Bezüglich der LOHN Abfrage werden im LOHN folgende Punkte geprüft: - Ist im betreffenden Monat bei einem Dienstnehmer eine Lohnabrechnung vorhanden und ist im Lohn-Buchungsbeleg der Zustand "Buchungsbeleg in Fibu exportiert" auf "nein" (z. B. wirklich noch nicht in Fibu verbucht oder es gab danach Änderungen im LOHN)?
- Ist im betreffenden Monat keine Abrechnung vorhanden, jedoch im Vormonat (Abrechnung wurde vergessen oder Beendigung der Lohnverrechnung)?
Für die Kontrolle spielt es keine Rolle, ob in der Fibu im betroffenen Monat Lohn-Buchungen vorhanden sind. Kontrollieren Sie den aktuell gedruckten Buchungsbeleg mit den bereits verbuchten Lohnbuchungen in der Finanzbuchhaltung. Falls dieser übereinstimmt, kann diese Meldung ignoriert werden.
|
Hinweis | Ist der ANBU-Verbuchungsintervall auf monatlich gesetzt, wird geprüft, ob für dieses Monat noch offene ANBU-Buchungen vorhanden sind. Mit dem vorgeschlagenen Link gelangen Sie direkt zur Anbu-Verbuchung. Zusätzlich wird geprüft, ob es in der Anlagenvorerfassung noch offene Positionen gibt. Mit dem vorgeschlagenen Link gelangen Sie hier zum Anlagenexplorer.
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Weiters wird beim Einstieg in die UVA die Fixierung der Konten mit dem Standardkontenrahmen verglichen.
Nach dem Einstieg wird das ausgefüllte UVA-Formular am Bildschirm angezeigt. Im Kopf sehen Sie die Firmennummer, das FIBU-Jahr und die Von Periode/Bis Periode, für welche die Berechnung durchgeführt wurde. Über die Reiter

können Sie zwischen den Seiten 1 bis 4 des UVA-Formulars, auf das Formular U31 oder auf den UVA-Zahlschein wechseln.
Das Feld "USt Ist/Soll" (Soll UST/VST, Ist UST/Soll VST, Soll UST/Ist VST, Ist UST/VST) aus den FIBU-Stammdaten wird rechts oben in der Bildschirmvorschau als Information angedruckt.
Auf den Reitern Seite 1, Seite 2, Seite 3 und Seite 4 sind die einzelnen Seiten der UVA ersichtlich. Zusätzlich können auf dem Reiter "Seite 4" mittels Häkchen folgende Felder mit "Werte bearbeiten" aktiviert werden:
- "Ich übermittle Rechnungskopien": Dies ist eine Information an FinanzOnline, dass mittels Fax, E-Mail, Post etc. Rechnungen übermittelt werden. BMD erzeugt hierfür keine Datei. Dieses Feld ist nur ein Informationsfeld für FinanzOnline. Die PDF-Dateien müssen gesondert an FinanzOnline übermittelt werden.
- "Ich beantrage die Verwendung des unter der Kennzahl 095 ausgewiesenen Überschusses zur Entrichtung von Abgaben."
Auf dem Reiter "Gesamt" werden alle Seiten der UVA untereinander angezeigt.
Achtung! | Auf dem Reiter "Gesamt" können keine Daten bearbeitet werden! |
Auf dem Reiter "Zahlschein" können die Inhalte der Zahlscheinfelder manuell bearbeitet/erfasst werden. Näheres zum Druck finden Sie unter
Ausdruck UVA.
Hinweis Kennziffer 020 |
Für die Bekanntgabe der Gesetzesstelle (§ 6 Abs. 1 Z ...), auf die die übrigen steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug entfallen, steht die KZ 020 mit maximal 4 Zeichen (alphanumerisch) zur Verfügung.
Unter Extras → Allgemeine Einstellungen für UVA/Meldungen oder fibubezogene Einstellungen für UVA/Meldungen → Ausdruck → Ziffer bei Kennzeichen 020 kann die Ziffer für KZ 020 hinterlegt werden.
Wird in der UVA ein Wert in der KZ 020 angedruckt und die Kennziffer ist nicht im oben angeführten Parameter hinterlegt, kommt folgende Meldung:
Die Kennziffer kann nun erfasst werden und wird direkt auf das UVA-Formular übernommen. In den fibubezogenen Einstellungen für UVA/Meldungen → Ausdruck → "Ziffer bei Kennzeichen 020" wird diese Kennziffer zurückgespeichert. |
Achtung Kennziffer 020! |
Kommt es vor, dass es in einem Monat mehr Gutschriften als Rechnungen gibt ODER gleich viele Gutschriften als Rechnungen, wird trotzdem der Wert 0,00 angedruckt bzw. in die XML-Datei geschrieben. Auch in diesem Fall muss die Ziffer zwingend (lt. Finanzamt) befüllt werden.
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Unter dem Menüpunkt "Ansicht" kann das Infofeld, das unterhalb des UVA-Formulars angezeigt wird, aktiviert/deaktiviert werden.
Hier können Sie zwischen folgenden Reitern wählen:
Feldinfo | Anzeige der Feldbezeichnung sowie Steuercodes und Prozentsätze, welche diesem Feld zugeordnet sind. |
| Hier kann eine Notiz zu einem bestimmten UVA-Feld angezeigt, erfasst und bearbeitet werden. |
| Vor dem Ausdruck der UVA oder XML-Erstellung wird eine Steuerkontrolle durchgeführt. Das Ergebnis dieser Kontrolle wird hier angezeigt. Ist die Steuerdifferenz > € 0,09, wird diese automatisch angezeigt. |
| Dieser Menüpunkt ist speziell für Datenübernahmen aus Fremdsystemen. Die UVA-Werte müssen manuell erfasst werden, damit in der NTCS eine Jahresumsatzsteuererklärung per XML erzeugt werden kann. Jede UVA-Ziffer muss einzeln erfasst werden!
Achtung bei der Erfassung des Eigenverbrauchs: Erfassung mit SC 12 für Ausweis im Feld 001 Erfassung mit SC 1 für Ausweis im Feld 022 |
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
In der Ausfüllhilfe finden Sie eine Kopie der UVA, in der in jeder Zeile genau erklärt wird, welcher Steuercode in Kombination mit dem Prozentsatz in diese Zeile gerechnet wird.
Achtung!
| Grundsätzlich werden die UVA-Werte vom Programm richtig berechnet. Werden diese nun manuell überarbeitet, stimmen die Werte nicht mehr mit den tatsächlichen Buchungen überein. Korrekturen sollten daher immer über Buchungen erfolgen! Weiters werden die manuellen Werte nicht in die Jahressteuererklärung übernommen! |
Über die Schaltfläche

können die Werte am Schirm manuell verändert werden. Manche Kennzahlen werden automatisch berechnet und können nicht bearbeitet werden (z. B. KZ 000). Wenn Sie im Auswahlfeld die jeweilige UVA-Kennziffer eingeben, springt der Cursor automatisch auf dieses Feld.
Sobald ein Wert manuell erfasst bzw. geändert wird, wird das Feld mit der Bezeichnung "Man." gekennzeichnet. Nach der Änderung kann das Feld wieder "gesperrt" werden

Sind für eine UVA bereits manuelle Werte erfasst worden, erscheint bei neuerlicher Aufbereitung dieser UVA folgende Abfrage:
Ja | Die veränderten und abgespeicherten Werte bleiben vorhanden und werden wieder angezeigt. |
Nein | Die UVA wird neu berechnet und die Werte wieder aus der Buchhaltung übernommen. Manuell erfasste Werte gehen verloren. |
Werden Umsätze unter den Kennzahlen für Berichtigungen in der UVA ausgewiesen, sind in diesem Steuercode mehr Gutschriften als Rechnungen vorhanden. Es empfiehlt sich hier, den Steuernachweis zu drucken. Bei den besagten Positionen wird die Begründung für die Berichtigung angedruckt:
Hinweis | Dieser Hinweis erscheint nicht, wenn die "Berichtigung" durch Direktbuchungen auf das jeweilige Steuerkonto ausgelöst wurde. |
Bei einer FIBU mit 5.5-Werten kann das Problem auch bei der Erwerbsteuer liegen. Wird mit Erwerbsteuer gebucht, darf die Vorsteuer daraus NIE höher sein als die Umsatzsteuer aus Erwerben. Ist dies (durch die Übernahme aus BMD 5.5.) der Fall (Centdifferenzen), so müssen die Werte bearbeitet und die Beträge manuell angepasst werden.
Möchte man Steuern in der Kennzahl 62 "nicht abzugsfähig gemäß § 12 Abs. 3" ausweisen, muss die Summe der Steuer mit dem Steuercode 3 auf ein Konto (nicht auf ein hinterlegtes Steuerkonto!) im Haben gebucht werden.
Wird die Steuer mit Steuercode 3 im Soll gebucht, erscheint der Wert dieser Steuer unter "Berichtigung §16" .
Grund dafür ist, dass die Kennzahl 62 mit einem fixen positiven Vorzeichen (+) in der UVA vorgegeben ist.
Hier können keine negativen Werte abgebildet werden, darum erscheint der Wert unter "Berichtigung".
Möchte man Steuern manuell in der Kennzahl 67 "Berichtigung gemäß § 16" buchen bzw. ausweisen, muss die Summe der Steuer mit dem Steuercode 40 auf ein Konto gebucht werden.
Möchte man Steuern in der Kennzahl 63 "Berichtigung gemäß § 16" ausweisen, muss die Summe der Steuer mit dem Steuercode 37 auf ein Konto gebucht werden. Bei diesem Kennzeichen ist in der UVA kein Vorzeichen fixiert.
Wird das Konto im Haben bebucht, wird der Wert in der Kennzahl positiv ausgewiesen:
Wird das Konto im Soll bebucht, wird der Betrag in der Kennzahl negativ ausgewiesen:
Hinweis | Kfz-Verwaltung - Fünftelberichtigung beim Verkauf des Kfz Die automatische Fünftelberichtigung des Aufwandseigenverbrauchs beim Verkauf des Fahrzeuges wird automatisch mit dem Steuercode 38 verbucht und in der Kennzahl 63 ausgewiesen. |
Vorsteuer aus IG-Erwerb bzw. Reverse Charge höher
Die Vorsteuern für die Kennzahlen 065, 066, 082, 087 089 und 064 darf in diesem Feld nie höher sein als die dazugehörige Umsatzsteuer auf der vorigen Seite der UVA.
Ist dies der Fall durch Korrekturbuchungen, wird die gesamte Vorsteuer unter Berichtigung ausgewiesen.
Beispiel:
In diesem Beispiel wurde ein Rechnung mit Steuercode 9 und 10% IG Erwerb EUR 1.200,--- gebucht.
Dazu wurde noch eine Korrekturbuchung erstellt und direkt auf das Vorsteuerkonto IG Erwerb mit Steuercode 9 und 10% gebucht mit EUR 10,-- gebucht:
Dies wirkt sich auf der UVA so aus, dass die Vorsteuer IG Erwerb nun höher ist als die Umsatzsteuer.:
In der Kennzahl 073 steht die Umsatzsteuer mit EUR 120,--
Die Vorsteuer steht jedoch NICHT wie üblich in der Kennzahl 065 sondern mit EUR 130,-- die der Kennzahl 067 als Berichtigung.
Beträge mit Null
Steht in der UVA in einer Zeile eine Null "0", sind bei dieser Position mehr Gutschriften als Rechnungen, nur Stornobuchungen oder der Betrag hebt sich +/- auf. Drucken Sie hier für den betreffenden Monat einen Steuernachweis bzw. den Einzelsteuernachweis für nähere Informationen aus.
Mit der Abgabe der Beilage zur Umsatzsteuermeldung können weitere Abgaben gemeldet und/oder Rückzahlungsanträge gestellt werden.
Im Falle eines USt-Guthabens (Überschuss) kann eine Beilage zur Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U31) abgegeben werden, wenn das Guthaben für weitere Abgaben verwendet werden soll.
Auf diesem Formular sind jene Abgaben angeführt, die mit dem Guthaben abgedeckt werden sollen, z. B. Lohnsteuer, DB, DZ, KU usw. Ergibt sich nach Abzug dieser Posten in dem Monat eine USt-Zahllast (Vorauszahlung), so wird zusätzlich ein Zahlschein ausgedruckt bzw. eine Telebankingdatei erstellt.
Für die Kürzel der Abgabenarten steht mit der Funktion F4 eine Suchroutine zur Verfügung:

Bei einer deutschen Installation kann es sein, dass die Abgabenarten manuell importiert werden müssen, sollte die Kammerumlage nicht automatisch auf dem U31 aufscheinen.
Sollte es sich bei der Endsumme auf dem U31 um ein Guthaben handeln, haben Sie die Möglichkeit, einen Übertragungs- oder Rückzahlungsantrag zu beantragen.
Bei der Übertragung und bei der Rückzahlung ist der Rückzahlungsbetrag manuell einzutragen und wird nicht automatisch berechnet.
Hinweis | Es ist technisch möglich, die U31 XML-Datei mehrmals zu senden, jedoch muss darauf geachtet werden, ob es schon Meldungen bzw. Buchungen beim Finanzamt gibt. Eine Kontrolle ist hier vorab sehr wichtig. Im Zweifelsfalle muss eine Korrektur bzw. Berichtigung direkt mit dem Finanzamt abgeklärt werden. |
Hinweis | Möchten Sie die Abgaben aus dem NTCS LOHN automatisch ins U31 übernehmen, so finden Sie hier die nötigen Einstellungen im Thema Klientenzahlungen , und Abgabenarten. Grundvoraussetzung ist die Lizenz für die Klientenzahlungen. Weiters müssen folgende Lohn-Parameter VOR der Abrechnung auf "Ja" gestellt sein:
Haben Sie die Klientenzahlungen nicht in Verwendung, können die Lohnabgaben am U31 Formular nur händisch erfasst werden, da im Normalfall die Lohnabgaben direkt vom NTCS LOHN gemeldet werden. Die Lohnabgaben aus BMD 5.5. können auf das U31 übernommen werden. Näheres finden Sie unter Lohnabgaben aus der BMD 5.5.
Die errechnete Kammerumlage auf dem U31 wird automatisch nach der Dateierstellung der Selbstbemessung in die Klientenzahlungen geschrieben.
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UVA ergibt Guthaben
Ergibt sich bei der UVA ein Guthaben, können die Selbstbemessungsabgaben gemeldet und gegengerechnet werden. Hier werden die XML-Datei für die UVA und die XML-Datei für die Selbstbemessung (SB) U31 erstellt und beide an das Finanzamt gemeldet.
Bei einem Restguthaben aus der UVA würde dies entweder auf dem Finanzamtkonto verbleiben oder es kann
übertragen bzw.
rückerstattet werden. Dies kann in dem Monat erfolgen, in dem auch die Abgaben gemeldet werden.
Ergibt sich eine Restschuld, muss diese nur noch an das Finanzamt überwiesen werden. Wenn eine
Telebankingdatei erstellt wird, sind die gemeldeten Selbstbemessungsabgaben nicht mehr im Verwendungszweck ersichtlich, um eine Doppelbuchung beim Finanzamt zu vermeiden.
UVA ergibt eine Zahllast
Um die Selbstbemessungsabgaben mit der Telebankingdatei bzw. mit dem Zahlschein melden zu können (sofern nicht die Lohnverrechnung alles über ELDA meldet), müssen diese auch hier auf dem Reiter "U31" eingetragen werden. Somit werden diese in den Verwendungszweck aufgenommen und so an das Finanzamt gemeldet. Weiters erhöht sich auf der Telebankingdatei bzw. auf dem Zahlschein der Einzahlungsbetrag um die gemeldeten Abgaben.
Hier wird nur die XML-Datei für die UVA erstellt! Die XML-Datei für die Selbstbemessungen wird NICHT erstellt, da dies über den Verwendungszweck schon geschieht.
Gutschriften von Vormonaten sollen berücksichtigt werden
Möchten Sie ein bereits bestehendes Guthaben beim Finanzamt gegenrechnen, so ist dies mit dem Abgabenkürzel "ZZZ Guthaben aus Vormonat" und dem Gesamtbetrag mit Minus einzutragen:
Zu beachten ist hier, dass in dem Zahlbetrag auf der Telebankingdatei bzw. auf dem Zahlschein die Selbstbemessungen UND das Guthaben aus Vormonat gerechnet wird. Jedoch wird bei dem Verwendungszweck die Selbstbemessung (z. B. Lohnsteuer) gemeldet. Das Guthaben muss nicht gemeldet werden, da es schon beim Finanzamt-Konto gebucht ist.
Beispiel
UVA Zahllast EUR 96.407,07
Lohnabgaben EUR 10.000,00 abzgl. dem Guthaben aus Vormonaten EUR -50.000,00 ergeben ein Guthaben von EUR 40.000,00
Zahllast EUR 96.407,07 und Lohnsteuer 10.000,00 bleiben im Verwendungszweck.
Der Überweisungsbetrag von EUR 56.407,07 ergibt sich aus der Zahllast EUR 96.407,07 abzgl. den EUR 40.000,00 vom U31.
In unserem Beispiel ist wieder die Telebankingdatei bzw. der Zahlschein zu übersenden und nicht die XML-Datei für die Selbstbemessungen:
Rückstände aus Vormonaten sollen berücksichtigt werden
Möchten Sie einen bereits bestehenden Rückstand beim Finanzamt mit berechnen (wenn z. B. bei der UVA ein Guthaben entsteht), so ist dies auch mit dem Abgabenkürzel "ZZZ Guthaben aus Vormonat" möglich. Der Gesamtbetrag ist hier mit einem Plusbetrag einzutragen:
Zu beachten ist hier, dass in dem Zahlbetrag auf der Telebankingdatei bzw. auf dem Zahlschein die Selbstbemessungen UND der Rückstand aus Vormonat gerechnet wird. Jedoch wird bei dem Verwendungszweck die Selbstbemessung (z. B. Lohnsteuer) gemeldet. Der Rückstand muss nicht gemeldet werden, da er schon beim Finanzamtkonto gebucht ist.
Beispiel
UVA Zahllast EUR 96.959,57
Lohnabgaben EUR 10.000,00 zuzügl. dem Rückstand aus Vormonaten EUR + 50.000,00 ergeben einen den Betrag EUR 60.000,00
Zahllast EUR 96.959,57 und Lohnsteuer 10.000,00 bleiben im Verwendungszweck.
Der Überweisungsbetrag von EUR 156.959,57 ergibt sich aus der Zahllast EUR 96.595,57 zuzügl. den EUR 60.000,00 vom U31.
In unserem Beispiel ist wieder die Telebankingdatei bzw. der Zahlschein zu übersenden und nicht die XML-Datei für die Selbstbemessungen:
Dazu haken Sie am U31-Formular das entsprechende Feld an:
Im Feld "Steuernummer" können Sie über die Auswahl oder mit der F4-Taste auf die Firmen zugreifen und so die auf der Firma hinterlegte Steuernummmer übernehmen.
Mit der Schaltfläche "Werte bearbeiten" muss der Betrag manuell erfasst werden. Danach wird das Feld mit der Schaltfläche "Eingabe sperren" verspeichert.
Dazu haken Sie am U31-Formular das entsprechende Feld an:
Mit der Schaltfläche "Werte bearbeiten" muss der Betrag manuell erfasst werden. Danach wird das Feld mit der Schaltfläche "Eingabe sperren" verspeichert.
Sobald ein Betrag erfasst wird, wird bei der XML-Erstellung automatisch die XML-Erstellung für die Rückzahlung markiert.
Achtung! | Manuell angelegte Abgabenarten (auch die Abgabenart ZZZ) werden nicht in die XML-Datei für die SB/SBZ übernommen.
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Die Bankverbindung wird automatisch vom Firmenstamm eingefügt, es wird immer die Hauptbankverbindung verwendet. Sie können jedoch entweder im Feld "SWIFT/BIC" mit dem F8-Button weiter Bankverbindungen auswählen
Hinweis | Beim Ausdruck der UVA über die Druckliste kann entschieden werden, ob die U31 mitgedruckt werden soll oder nicht.
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Sind auf dem Reiter "U31" Selbstbemessungsabgaben wie z. B. L, DB, DZ erfasst worden, können diese auch als Zahlung beim Finanzamt gemeldet werden. Dazu muss die XML-Datei für die SBZ gestartet werden:
Die Datei kann via Webservice übermittelt werden. Wird die Datei manuell bei FinanzOnline hochgeladen, ist folgender Punkt auszuwählen:
Nachdem die Datei hochgeladen worden ist, kann der Klient direkt in FinanzOnline über die Plattform EPS die Zahlung bestätigen und überweisen. Näheres dazu finden Sie auch unter
Selbstbemessungsabgaben Zahlung. Unter der Suche nach dem Wort "Selbstbemessungsabgaben Zahlung" auf dieser Seite finden Sie das komplette Handbuch von FinanzOnline:
Beim Erstellen der XML-Datei erscheint dasselbe Fenster wie über die Funktion "Drucken". Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Vorauswahl der zu erledigenden Punkte verschieden ist.
Sollten für den Monat, für den die UVA erstellt werden soll, noch offene Buchungskreise vorhanden sein, wird folgende Meldung angezeigt:
Achtung! | Aufgrund der Standardeinstellung wird nach Abgabe der UVA gemäß den GoB-Richtlinien die Buchhaltung journalisiert. Journalisierte Buchungen sind endgültig festgeschrieben. Alle für die UVA relevanten Daten, können nicht mehr geändert werden.
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Für die Erstellung der XML-Datei für die Echtübermittlung ist es notwendig, die Buchungskreise abzuschließen. Sobald diese geschlossen sind, können die Buchungen nicht mehr bearbeitet werden. Über weitere Buchungskreise ist es jedoch möglich, noch Buchungen durchzuführen. Das Buchungsprogramm macht Sie dann darauf aufmerksam, dass eine UVA-Berichtigung erfolgen muss.
Wird die XML-Datei nur für Testzwecke erstellt, bleibt das Journal offen und es kann in dieser Periode noch gebucht werden (Kreise werden nicht geschlossen und Buchungen nicht journalisiert). Bei der erstellten XML-Datei handelt es sich jedoch um eine Testübermittlung für das Finanzamt.
In der XML-Datei selber gibt es hier kein Kennzeichen. Jedoch wird automatisch ein Kennzeichen "T" für Testzwecke mitgeschickt.
Beim Schließen der Buchungskreise wird eine Produktionsübermittlung erstellt und das Kennzeichen "P" mitgeschickt.
In der E-Government-Detailliste sind die Testübermittlungen in der betreffenden Spalte mit einem Häkchen markiert:
Hinweis | Übermittlungsart - Testübermittlung. Mittels Parameter Allgemeine CRM Parameter → E-Government → Allgemein → "Übermittlungsart" kann eingestellt werden, dass immer eine Testübermittlung durchgeführt wird. Ist dieser Parameter gesetzt, wird immer eine Testdatei erzeugt.
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Sollten die Buchungskreise belegt sein, erscheint beim Erstellen der XML-Datei für die UVA folgender Hinweis:
Der Benutzer muss zuerst den Buchungskreis verlassen, um die XML-Datei erzeugen zu können.
Hinweis |
Über Parameter kann eingestellt werden, ob die Periode mit der Erstellung der XML-Datei für die UVA gesperrt wird oder die Periode auch bei der Erstellung der XML-Datei für die Selbstbemessungsabgaben (SB, SBZ, RZ, UEB) gesperrt werden soll. Über den Parameter kann weiters eingestellt werden, ob zur Periode auch die Bilanzperiode gesperrt werden soll.
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Hinweis | Ist die XML-Datei bereits erstellt bzw. eingereicht worden, ist dies neben dem Auswahlfeld ersichtlich:
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Journalisieren der Buchungskreise
Zusätzlich zum Abschließen der Buchungskreise kann unter UVA → Extras → Allgemeine Einstellungen für UVA/Meldungen → Allgemein mit dem Parameter "Buchungskreise abschließen" eingestellt werden, dass die Buchungskreise bei XML-Erstellung journalisiert werden.
Auf den Buchungen werden dabei neben der GoB-Journalnummer der GoB-Journalisierungsuser (der User, der den Buchungskreis journalisiert hat) und das GoB-Journalisierungsdatum (Datum zum Zeitpunkt des Journalisierens) verspeichert.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Dokumentation
Buchen.
Achtung! | Sobald mit dem Kennzeichen GoB journalisiert wurde, können diese Kreise in keinster Weise mehr bearbeitet werden!
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Wird der Parameter unter UVA
→ Allgemein
→ Journalisieren durchführen auf "nein" gesetzt, dann wird folgende Meldung angezeigt:

Wird der Parameter unter Allgemeine FIBU Parameter
→ GoB-Richtlinien
→ Allgemein
→ EB-Korrektur bei Journalisierung auf "Hinweis" gesetzt, dann wird folgende Meldung angezeigt:

Ist der Parameter "EB-Korrektur bei Journalisierung" auf "Sperre" gesetzt, dann werden beim Journalisieren der EB-Buchungen GoB-Journalnummern > 0 vergeben.
Hinweis | Wird mit der UVA gleichzeitig auch die XML-Datei für die Zusammenfassende Meldung erstellt, muss hier die UID-Nummernprüfung aus der UVA gestartet werden. Eine Überprüfung über den Menüpunkt ZM wird nicht für die Übermittlung aus dem Menüpunkt UVA übernommen. |
Wie die Übermittlung stattfindet, ist von den hinterlegten Zugangsdaten (siehe
Übermittlungsverfahren) abhängig.
Sind die Webservice-Zugangsdaten hinterlegt, erfolgt die Übermittlung automatisch via Webservice. Eine separate Einstellung ist nicht notwendig.
Der Webservice-User muss über FinanzOnline manuell angelegt werden. Details finden Sie unter
Anlage eines Webusers.
Der Schritt 1 kann mittels Parameter dazugeschaltet werden, dies ist keine Standardeinstellung!

| Schritt 1 | Die XML-Datei wird erstellt und die Buchungskreise werden bei einer Echtübermittlung geschlossen. Details siehe E-Government-Detail.
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| Schritt 2 | Nach dem Erstellen der XML-Datei erhalten Sie die Abfrage, ob die Datei sofort paketiert und versendet werden soll. Bitte bestätigen Sie die Meldung mit "Ja", wenn die Übermittlung mittels Webservice gestartet werden soll.
Hinweis | Wenn Sie diese Meldung mit "Nein" bestätigen, gelangen Sie in die E-Government-Detailübersicht. Hier müssen die Freigabe und das Paketieren manuell erfolgen. (Siehe Schritt B) |
Hinweis | Fehlt die nötige Berechtigung in der NTCS, kommt folgende Meldung:
Das Paket wird jedoch trotzdem erstellt und ist in der E-Government-Detailliste ersichtlich. Von dort kann es versendet werden. |
Hinweis | Bei dieser Meldung ist der User in FinanzOnline nicht berechtigt, die UVA zu senden. Die Änderung muss in FinanzOnline erfolgen! |
Unter FIBU Parameter → UVA → Allgemein → Abfrage XML Sofort Paketieren und Senden kann eingestellt werden, ob diese Abfrage erfolgen soll, oder ob IMMER nur die XML-Datei erstellt werden soll, ohne diese sofort zu paketieren und zu senden. Sinnvoll ist diese Einstellung, wenn zum Beispiel mehrere UVAs zu einem Paket zusammengefügt werden sollen, oder wenn die Pakete von einem anderen User erzeugt werden. |
| Schritt 3 | Unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → E-Government kann eingestellt werden, wie die Übermittlung erfolgt (Testübermittlung, Echtübermittlung, Abfrage). Standardmäßig erfolgt hier eine Abfrage. Ob hier Test- oder Echtübermittlung ausgewählt wird, hat ausschließlich Auswirkung auf die Übermittlung. Testübermittlungen gelten nicht als eingebracht.
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| Schritt 4 | Sobald die Übermittlung erfolgreich stattgefunden hat, erfolgt noch eine Abfrage, ob Sie zurück in die Erfassung oder in die Paketliste wechseln möchten. Wählen Sie hier "Zurück zur Erfassung", befinden Sie sich anschließend wieder in der Bildschirmanzeige der UVA. Mit der Auswahl "Paketliste öffnen" gelangen Sie in die Paketliste (E-Government-Detail). |
| Schritt A | Die XML-Datei wurde erstellt. Mit der Schaltfläche "Zurück zur Erfassung" können weitere Dateien erstellt werden. Mit dem Punkt "Liste öffnen" gelangen Sie in die XML-Steuererklärungsliste (E-Government-Detail). Dort werden die Steuererklärungen aufgelistet. |
| Schritt B | In der E-Government-Detailliste muss die XML-Datei zuerst über die Schaltfläche "Freigeben" freigegeben und mit der Schaltfläche "Paketieren" paketiert werden. Details zu dieser Liste finden Sie unter E-Government-Detail.
Hinweis | Um Steuererklärungen einzeln zu paketieren, gibt es einen Parameter unter CRM-Einstellungen → E-Government → Allgemein → "Steuererklärungen einzeln paketieren". Es wird pro Steuererklärung immer ein Paket erstellt. Folgende Einstellungen sind möglich:
- Gleichartige Abgaben werden zu einem Paket zusammengefügt (lt. Vorgaben von FinanzOnline).
- Je Steuererklärung wird ein Paket erzeugt.
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| Schritt C | Ist die XML-Datei paketiert worden, erscheint die Abfrage, ob die erstellten Pakete sofort gesendet werden sollen. Wird hier "Paket senden" gewählt, wird das Paket an das Finanzamt gesendet. Es sind somit keine weiteren Bearbeitungen mehr notwendig. Wird "Paketliste öffnen" gewählt, öffnet sich die Liste mit allen Steuererklärungspaketen. Dort können die Pakete wiederum manuell versendet werden. Details zur XML-Steuererklärungspaketliste finden Sie unter E-Government-Detail. |
Hinweis | Planabgabedatum: Das Planabgabedatum der UVA kann unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → E-Government → Allgemeine Einstellungen → Allgemein "Ermittlung Planabgabedatum" auf Fälligkeitstag oder Tagesdatum oder unter → UVA "Ermittlung Planabgabedatum" auf Fälligkeitstag, Tagesdatum oder "Wie Allgemein" eingestellt werden. Im E-Government-Detail werden unter dem Reiter "Alle paketieren" nur XML-Dateien paketiert, bei denen im Planabgabedatum das heutige Datum oder ein Datum in der Vergangenheit steht. Zu beachten ist, dass sich das Planabgabedatum auf das Zahlungsdatum bzw. Durchführungsdatum für die Telebankingdatei auswirkt!
Schwarz = In der Zukunft Rot = Vergangenheit Grün = Heute
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Achtung! | Übersicht einschränkenFolgender Parameter kann gesetzt werden, damit die elektronischen Steuererklärungen nur für Mitarbeiter des zum Kunden gehörenden Steuerberaters ersichtlich sind. In der Übersicht wird in der Kopfzeile auf diese Einstellung verwiesen:
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Hinweis | Ein Versenden der UVAs ist über Stapel grundsätzlich möglich. Jedoch kann der Stapel nicht auf eine Erklärung eingeschränkt werden sondern es werden alle Pakete mit Planabgabedatum versendet. |
Übermittlungsprotokoll
Im E-Government können die Übermittlungsprotokolle aufgerufen werden.
Soll am Übermittlungsprotokoll die Datensendefirma stehen, kann dies im Parameter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government → Allgemein → "Eigene Firma in Kundeninfo im XML" eingestellt werden.

Schritt 1 | Die XML-Datei wird erstellt und die Buchungskreise werden bei einer Echtübermittlung geschlossen. Details siehe XML-Erstellung. Der Schritt 1 kann mittels Parameter dazugeschaltet werden, dies ist keine Standardeinstellung!
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Schritt 2 | Die Erstellung der XML-Datei erfolgt direkt in das in den CRM Parametern (siehe Übermittlungsverfahren) hinterlegte XML-Verzeichnis. Nach Erstellung erhalten Sie eine Bildschirmmeldung, die anzeigt, wo die Datei erzeugt wurde. Der Dateiname setzt sich aus Abgabenart_Jahr_Abgabezeitraum_Firmennr.xml zusammen:
Diese Datei muss manuell bei FinanzOnline hochgeladen werden (zum Unterschied mit der Einreichung über Webservice!)
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Schritt 3 | Über die Funktion "FinanzOnline" können Sie direkt in FinanzOnline einsteigen. Sind die Zugangsdaten in den CRM Parametern hinterlegt (siehe Übermittlungsverfahren), werden diese automatisch durchgeschleust und ein manuelles Einloggen ist nicht notwendig. Die Datei muss danach manuell über den Explorer gesucht und importiert werden.
Wenn die Firma "Selbsteinreicher" ist, werden die Zugangsdaten der Firma verwendet. Ist die Firma "kein Selbsteinreicher", werden die Zugangsdaten vom hinterlegten Steuerberater für den Einstieg in FinanzOnline herangezogen.
Unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → 1. CRM → Allgemeine Einstellungen → 8. Zugangsdaten kann ein Parameter gesetzt werden, ob beim Einstieg in FinanzOnline eine Abfrage auf die FirmenNr erfolgen soll. Ist der Parameter für die Abfrage der FirmenNr beim Einstieg in FinanzOnline auf "keine Abfrage" gesetzt, wird immer mit der eigenen Firmennummer eingestiegen. Ist der Parameter auf "Abfrage" gesetzt, wird immer die zuletzt verwendete Firma vorgeschlagen.
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Hinweis | Für das Paketieren der Monatserklärungen (UVA, ZM, VSt-Erstattung, Spendenliste) gibt es in den Berechtigungen eine eigene Funktion.
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Im Firmenstamm muss die Finanzamt- und Steuernummer hinterlegt werden. Diese finden Sie unter FIBU → Firmen und FIBU-Stammdaten → Firma auswählen → Reiter "Firma Finanzamt".
Sollte diese fehlen, erfolgt eine Meldung, dass diese ergänzt werden muss.
Hinweis | Bitte beachten Sie das Jahr in der Klammer! Die Finanzamt- und Steuernummer muss in den betreffenden Firmenjahren eingetragen sein. In der Meldung wird auf das Jahr hingewiesen.
Sollte es eine Filiale betreffen, wird auch hier in der Meldung darauf verwiesen.
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oder
Sollte ein Steuerberater hinterlegt sein, wird auch hier die Finanzamt- und Steuernummer geprüft. Sollte diese fehlen, erfolgt dieser Hinweis:

Es muss beim hinterlegten
Steuerberater die Änderung vorgenommen werden, um die XML-Datei mit der Vertretung des Steuerberaters versenden zu können. Diese finden Sie unter FIBU
→ Firmen und Fibu-Stammdaten
→ Firma auswählen
→ Reiter "Firma Finanzamt".
Ist kein Webuser hinterlegt, sondern nur das XML-Verzeichnis für die Datei, erhalten Sie folgende Meldung:
In diesem Fall muss die XML-Datei manuell bei FinanzOnline hochgeladen oder in den Parametern FIBU → Stammdaten → Paketübergreifende Parameter → CRM - Zugangsdaten → Zugangsdaten der Webuser hinterlegt werden.
Wenn die XML-Datei für die UVA schon eingereicht worden ist und Status "Databox nicht Ok" ist, und in der Periode wurde nach Erstellung der XML-Datei nachgebucht, wird beim Einstieg in die UVA folgender Hinweis angezeigt:
Wenn die XML-Datei für die UVA schon eingereicht worden ist und Status "Databox Ok" ist, und in dieser Periode wurde nach Erstellung der XML-Datei nachgebucht, erfolgt beim Einstieg in die UVA dieser Hinweis:
Drücken Sie auf die Schaltfläche "Abbrechen" ist die Funktion "XML-Datei erstellen" inaktiv.
Drücken Sie auf die Schaltfläche "XML-Datei erstellen" kommt folgende Meldung:
Drücken Sie nun die Schaltfläche "OK", kann eine neue XML-Datei erstellt werden.
Ist im Parameter CRM → Zugangsdaten → XML-Verzeichnis kein gültiger XML-Pfad bzw. ein Pfad ohne Schreibrechte hinterlegt worden, werden folgende Hinweise angezeigt:
Mitarbeiterabfrage
Die Abfrage eines Mitarbeiters erfolgt nur, wenn in der eigenen Firma/Firmengruppe ein Mitarbeiter gefunden wird, jedoch kein Mitarbeiter mit der User-ID, welcher die XML-Datei erzeugt.
Es wird nachstehendes, veranschaulichtes Prüfschema im Hintergrund gestartet:
1. Was ist die eigene Firma/Firmengruppe?
Diese ist immer in der unteren Zeile des NTCS Schirmes ersichtlich:
Bei einer Firmengruppe betreffen die nächsten Schritte jede einzelne Firma.
2. Gibt es zu dieser Firma/Firmengruppe firmenbezogene Webservicedaten?
3. Gibt es in der Firma Mitarbeiter?
Unter CRM → Stammdaten → Personen → Mitarbeiter ist zu kontrollieren, ob Mitarbeiter angelegt sind oder nicht.
Wenn Nein - gibt es keine Abfrage.
Wenn Ja - wird die nächste Prüfung gestartet
4. Gibt es in der Firma den Mitarbeiter (welche die UVA startet) mit der passenden User-ID?
Der User/die User-ID ist auch unten in der letzten Zeile des NTCS Schirmes ersichtlich:
Der Benutzer muss als Mitarbeiter mit einer User-ID vorhanden sein, ansonsten öffnet sich immer das Fenster mit der Mitarbeiterabfrage.
Bei einer Firmengruppe ist im Feld "Firma" ersichtlich, in welcher Firma der Mitarbeiter angelegt ist:
Hinweis | Bei Sonderkonstellationen (z. B. Klienten des Steuerberaters steigen auf der STB-Umgebung ein und buchen selbst) kann es notwendig sein, die eigene Firma (in der letzten Zeile der NTCS) benutzerbezogen zu definieren. So muss nicht für jede Firma ein Mitarbeiter mit User-ID verknüpft werden. Hierfür steht Ihnen folgender Parameter zur Verfügung: Allgemeine CRM Parameter → CRM → EIGENE Einstellungen → Allgemein → Eigene Firma (hier ist die Firma des Klienten zu hinterlegen)
Eine Deaktivierung der Mitarbeiterabfrage ist mittels Parametereinstellung möglich, jedoch nicht empfohlen, da hier nicht mehr nachvollziehbar ist, welcher Mitarbeiter die XML-Datei erstellt hat.
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Hinweis | Wird ein neuer Mitarbeiter angelegt und gibt es für diesen Mitarbeiter keine Zeiterfassung oder Lohnabrechnung (z. B. externer Buchhalter arbeitet im ASP-Bereich), so kann bei der Anlage das Kennzeichen für diese Pakete entfernt werden. Mit dieser Einstellung muss kein Eintrittsdatum erfasst werden.
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Noch bevor die Rückmeldung in die Databox gelangt, kann nach dem Start des Webservice kontrolliert werden, ob das Paket versendet wurde.
Hierfür loggen Sie sich in FinanzOnline ein. Unter Admin → Postausgangsbuch kann die Abfrage gestartet werden:
Geben Sie den gewünschten Zeitraum an und starten Sie die Abfrage:
Hinweis | Schalten Sie am besten auf "alle Benutzer" um! |
E-Government
Unter dem Menüpunkt "E-Government-Zentrale" ist das Paket nach der XML-Erstellung ersichtlich. Der Status des Pakets wird mit folgenden Symbolen angezeigt:
Einreichstatus
 | Paket wurde erstellt. Dies bedeutet, dass das Paket versendet wurde, jedoch muss noch kontrolliert werden, ob die Datei auch angenommen wurde! |
| Datei wurde erstellt und auf einem Laufwerk gespeichert. Dies bedeutet, dass die Datei gespeichert, jedoch ev. NICHT an das Finanzamt versendet wurde! Es ist zu kontrollieren (FinanzOnline), ob die Datei anderweitig hochgeladen wurde. Wenn nicht, kann mittels rechter Maustaste das Paket nochmal versendet werden. Weiters ist es mit der rechten Maustaste möglich, den Databox-Status richtig zu stellen. |
| Paket wurde nicht gesendet. |
| Paket wurde gesendet, warte auf Rückantwort Dies bedeutet, dass das Paket versendet wurde, jedoch der Databox-Status nicht bekannt ist. Starten Sie das Auslesen der Databox oder kontrollieren Sie direkt in FinanzOnline, welcher Databox-Status retour gekommen ist und stellen Sie den Status im E-Government manuell auf OK um. |
 | Paket wurde erstellt - Databox Ok. |
 | Paket wurde erstellt - Databox nicht Ok. |
| Paket wurde erstellt - Databox Ok - Fehler beim Archivieren. |
 | Paket wurde erstellt - Einreichstatus unbekannt - Paket wurde nicht gesendet. |
Nur wenn die Databox ausgelesen wird (die Protokolle können nur 30 Tage rückwirkend abgefragt werden), kann der richtige Einreichstatus automatisch gesetzt werden.
Ein manuelles Auslesen der Databox kann unter E-Government
→ E-Government-Zentrale
→ Databox auslesen gestartet werden. Dafür bedarf es lediglich der Hinterlegung der
Zugangsdaten im Parameter. Eine eigene Lizenz ist nur dann notwendig, wenn die Abfrage im Hintergrund gestartet werden soll.
Wenn dies nicht erfolgt, kann der Status auch manuell mit der rechten Maustaste verändert werden.
Unter dem Programmpunkt UVA → Extras → Steuerumbuchungen können die Steuern automatisch monatlich oder für das gesamte Jahr umgebucht werden.
Die Steuerumbuchung kann auch automatisch mittels Parameter gestartet werden.
UVA-Parameter → Verbuchung → Steuerumbuchungen
Voraussetzung ist die Hinterlegung des Zahllastkontos unter Stammdaten
→ Fixkonten.
Hinweis
| Es werden nur die Steuerkonten umgebucht, die unter Stammdaten → "Steuerkonten" als Steuerkonten hinterlegt sind. Wird z. B. eine Direktsteuer gebucht, wird dieses Steuerkonto nur dann automatisch umgebucht, wenn es in den Steuerkonten für den jeweiligen Steuercode und Prozentsatz hinterlegt ist. Mit diesem Parameter werden auch für die Filialen (sofern das Steuerkonto und Zahllastkonto (Fixkonten) hinterlegt ist) die Steuerumbuchungen gestartet. |
Hinweis
| Wird Im Feld "Monat" mit F8 das ganze Jahr ausgewählt (Steuern werden für das ganze Jahr umgebucht), erscheint folgender Hinweis:
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Hinweis | Bei Erstellung einer konsolidierten UVA werden die Steuern auf das in den Fixkonten hinterlegte Zahllastkonto umgebucht! Zusätzlich werden auch die Buchungskreise in den einzelnen Buchhaltungen geschlossen. |
In welchen Buchhaltungen die Steuerumbuchungen erfolgen sollen, kann mit dem Parameter "Steuerumbuchungen" definiert werden:
- Wird der Parameter auf der Konsolidierungsbuchhaltung auf "Nein" gesetzt, und bei den zu konsolidierenden Buchhaltungen auf "Ja", dann werden die Steuerumbuchungen nur auf den zu konsolidierenden Buchhaltungen durchgeführt.
- Wird der Parameter auf der Konsolidierungsbuchhaltung auf "Ja" gesetzt, dann werden die Steuerumbuchungen in allen Buchhaltungen durchgeführt, welche der Konsolidierung zugeordnet sind.
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Firma | Eingabe der Firma, für die die Steuerumbuchungen durchgeführt werden sollen. |
FIBU | Eingabe der FIBU, für die die Steuerumbuchungen durchgeführt werden sollen. |
Monat | Die Umbuchungen können monatlich oder mit F8 für das gesamte Jahr durchgeführt werden. Die Umbuchungen für das gesamte Jahr werden mit der Buchungsart 2001 = Bilanzbuchung durchgeführt.
Achtung!
| Sind die Steuern mittels F8 bereits für das gesamte Jahr umgebucht worden, darf keine weitere Umbuchung der Steuern für einen bestimmten Monat (z. B. Monat 1) durchgeführt werden, da sonst die Buchungen doppelt verbucht werden. |
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Buchungssymbol | Buchungssymbol, mit dem die Steuerumbuchungen verbucht werden sollen, z. B. UB |
Filiale | Filiale, für welche die Steuerumbuchungen durchgeführt werden sollen. |
Achtung! | Ist die Periodensperre für diesen Monat bereits gesetzt, erscheint folgender Hinweis. Eine Umbuchung der Steuern kann mit F8 für das gesamte Jahr durchgeführt werden. Die Verbuchung erfolgt korrekt im letzten Monat des Wirtschaftsjahres einschließlich der Steuern aus der gesperrten Periode. |
Hinweis | Können Umbuchungen wegen fehlerhafter Hinterlegungen nicht durchgeführt werden, erscheint folgende Meldung:
Eventuell ist ein verwendetes Steuerkonto auch bei den "noch nicht fälligen" Steuerkonten hinterlegt. Diese Doppelhinterlegung führt dazu, dass die Steuer dieses Kontos nicht umgebucht werden kann.
In diesem Beispiel ist das Konto 2520 bei dem Steuercode 9 20 % hinterlegt und fälschlicherweise auch bei dem Steuercode 2 20 % in der Spalte "VSt nicht fällig".
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Hinweis | Die Umbuchung der Steuern erfolgt grundsätzlich immer in der Grundwährung der Buchhaltung. Wurden die Steuerkonten mit gemischter Währung bebucht, wird pro Währung und Konto eine eigene Buchung erstellt.
Der Kurs der Umbuchung wird aus den Umbuchungsbeträgen errechnet und stimmt somit nicht mit dem Kurs der ursprünglichen Buchungen überein!
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Steuerumbuchungen für Filialen
Werden die Steuerumbuchungen für eine Filiale durchgeführt, muss in den Fixkonten ein eigenes Zahllastkonto für die jeweilige Filiale hinterlegt werden.
Ist auf dem Zahllastkonto die Währung der Filiale (z. B. CHF) fixiert, wird die automatische Umbuchung der Steuern in der Währung der Filiale durchgeführt:
Sind die Steuerkonten mit gemischter Währung bebucht worden und das Zahllastkonto ist nicht auf eine Währung fixiert, wird pro Währung eine eigene Buchung erstellt.
Der Kurs der Umbuchung wird aus den Umbuchungsbeträgen errechnet und stimmt somit nicht mit dem Kurs der ursprünglichen Buchungen überein!
Der Kurs der Umbuchung wird aus den Umbuchungsbeträgen errechnet und stimmt daher nicht mit dem Kurs der ursprünglichen Buchungen überein.
Das gilt sowohl für die Steuerumbuchungen als auch für die SVZ-Umbuchungen in Deutschland (z. B. bei Schweizer Firma (CHF) mit deutscher Filiale (EUR)).
Die im Identifikationsbegriff angegebene Steuernummer stimmt nicht mit den Zugangsdaten überein.
In der XML-Datei gibt es zwei Positionen für Steuernummern:
1 - die Steuernummer im Feld "IDENTIFIKATIONSBEGRIFF" - diese muss den Zugangsdaten, mit denen die XML-Datei übermittelt wird, zugeordnet sein. Bei Wirtschaftskunden ist dies die eigene Steuernummer. Bei Steuerberatern ist es die der Kanzlei, da beim Finanzamt eine Vollmacht für den Klienten gelegt wurde (Ausnahmen - Selbsteinreicher).
2 - die Steuernummer im Feld "FASTNR" - diese Steuernummer ist dem Unternehmen (Firmenstamm) zugeordnet. Bei Wirtschaftskunden sind somit die im Feld 1 und im Feld 2 angegebenen Steuernummern gleich. Beim Steuerberater ist im Feld 2 jedenfalls die Steuernummer des Unternehmens (Firmenstamm) eingetragen.
Über die Schaltfläche
Test FinanzOnline in der UVA ist schnell ersichtlich, welche Zugangsdaten für die Übermittlung verwendet wurden. Weiters werden alle Daten der zu kontrollierenden Punkte (siehe Auflistung unten) angezeigt.
Stimmt nun die im Feld Identifikationsbegriff übermittelte Steuernummer nicht mit den verwendeten Zugangsdaten überein, sind folgende Punkte zu kontrollieren:
- Im Firmenstamm muss die eigene Steuernummer des Unternehmens eingetragen sein.
- Im Firmenstamm muss im Feld "STB-Firma" die Firmennummer des Steuerberaters eingetragen sein (nicht bei Wirtschaftskunden - betrifft Steuerberater).
- Im CRM muss in der STB-Firma auf dem Kunden das Feld entspricht Firma befüllt sein. Hier wird die Firmennummer des Klienten eingetragen (nur bei Steuerberater).
- Im CRM muss in der STB-Firma auf dem Kunden das Feld Selbsteinreicher kontrolliert werden. Dieses sollte nur dann auf "ja" gesetzt sein, wenn die Zugangsdaten des Klienten bei der Übermittlung verwendet werden (nur bei Steuerberater).
- Sind alle Punkte richtig hinterlegt, muss beim Finanzamt ermittelt werden, ob eine Vollmacht für das Unternehmen zu den verwendeten Zugangsdaten aufliegt.
Hinweis | Tritt beim Übermitteln des Paketes ein Problem auf und ist der Einreichstatus der Databox unbekannt (  ), so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:
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Ist eine UVA zu korrigieren, schicken Sie die XML-Datei nochmalig an das Finanzamt. Die Übermittlung wird automatisch als Berichtigung anerkannt. Ist eine XML-Datei schon zweimal abgegeben worden, kann eine Korrektur nur mehr schriftlich beim Finanzamt erfolgen.
Eine XML-Datei kann in jedem Fall neu erstellt werden, hierfür braucht es keine Änderungen beim Databox-Status! Bei nochmaliger Erstellung erscheint ein Hinweis:
Ein bereits eingereichtes Paket kann nur dann nochmals aus den E-Government-Zentrale → Pakete gesendet werden, wenn der Databox-Status noch nicht auf "ok" gesetzt ist.
Nachdem der Status "ok" ist, reicht es nicht, den Databox-Status auf "nicht ok" zu setzen, es muss eine neue XML-Datei erzeugt werden und diese muss nochmals paketiert werden.
Ist bereits eine XML-Datei erstellt worden, kommt beim neuerlichen Buchen in dem betreffenden Monat jedenfalls folgender Hinweis (bei jeder Buchung):
Achtung! | Sind die Buchungskreise bereits abgeschlossen worden und es müssen noch Korrekturbuchungen durchgeführt werden, dann werden diese in einem neuen Kreis gebucht. Die UVA ist danach neu zu berechnen bzw. zu erstellen. Ist die UVA erstellt bzw. eingereicht worden und im Zuge dessen bereits die Periode geschlossen, müssen die Korrekturbuchungen im nächsten Monat erfolgen. Sie könnten die Korrektur auch in der Bilanzperiode vornehmen und mit der Jahressteuererklärung melden.
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Ist die XML-Datei bereits erstellt worden und ist im E-Government-Detail ersichtlich, jedoch noch nicht paketiert bzw. eingereicht und es wurde im betreffenden Monat nachgebucht, erscheint beim Aufbereiten der UVA folgende Meldung:
Werden die Werte neu berechnet, wird im E-Government-Detail die vorhandene XML-Datei gelöscht und es muss in jedem Fall eine neue XML-Datei erstellt werden.
Ist die XML-Datei zusätzlich schon in ein Paket gefasst worden und ist im E-Government-Paket ersichtlich, dieses jedoch noch nicht versendet, erscheint folgende zusätzliche Meldung (wenn in dem betreffenden Monat weitergebucht wurde):
Wenn Sie diese Meldung mit "Fortsetzen" bestätigen, werden die Werte neu berechnet und die XML-Datei wird aus dem Paket gelöscht. Danach muss die XML-Datei nochmal neu erstellt bzw. paketiert werden.
Ist die XML-Datei bereits eingereicht worden und ist im E-Government-Paket ersichtlich, kann auch hier jederzeit nochmals eine XML-Datei erstellt werden.
Dieses Paket könnte ohne Änderungen nochmals gesendet werden.
Wird eine neue XML-Datei erstellt und wurde in dem betreffenden Monat noch etwas nachgebucht, erscheint folgender Hinweis:
Ist die XML-Datei bereits versendet worden und ist der Databox-Status "OK", kann dieses Paket nicht nochmals gesendet werden. In diesem Fall muss nochmals eine XML-Datei erstellt und paketiert werden. Sind Buchungen nachgebucht worden und haben sich die Werte verändert, wird bei der Neuerstellung automatisch auf der UVA die Markierung auf "Berichtigung" gesetzt:
Folgender zusätzlicher Hinweis erscheint beim nochmaligen Aufbereiten der UVA:
Ist in dieser Periode nichts nachgebucht worden, wird die UVA beim Einlesen nicht als "Berichtigung" markiert. Beim nochmaligen Erstellen der XML-Datei erscheint folgende Meldung:
Bei einer weiteren Korrektur ist eine schriftliche Korrespondenz mit dem Finanzamt notwendig.
Um das UVA-Formular nochmals ohne den Vermerk "Kontrollausdruck" zu drucken, entfernen Sie hierfür vor dem Druck das Häkchen bei "Kontrollausdruck":
Über die Schaltfläche

kann das UVA-Formular inkl. Werte ausgedruckt werden. Der Ausdruck erfolgt ausschließlich auf weißem A4-Papier im Querformat auf 4 Seiten lt. Vorgabe vom Finanzamt. Originalformulare werden nicht unterstützt. Zusätzlich kann auf dem UVA-Formular eine Infozeile angedruckt werden.
Hinweis Andruck Infozeile | Unter Einstellungen für UVA/Meldungen → Ausdruck kann hinterlegt werden, welche Daten in der Infozeile angedruckt werden sollen. Damit die Infozeile auf dem UVA-Formular angedruckt wird, muss der Parameter " Infozeile drucken" auf "Ja" gesetzt werden.
Folgende Daten können in der Infozeile angedruckt werden: - Klienten-Nr
- Datum
- User
- Fixtext
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Ebenso kann über diese Schaltfläche der Ausdruck des U31, des Steuernachweises, des Einzelsteuernachweises, des Summenblattes und der Ausdruck des Zahlscheines gestartet werden.
Beim Ausdruck der UVA öffnet sich dasselbe Fenster wie über die Funktion "XML-Datei erstellen". Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Vorauswahl der zu erledigenden Punkte verschieden ist.
Hinweis | Ist für einen Zeitraum die XML-Datei bereits erstellt worden und wird dann nochmalig die UVA ausgedruckt, erscheint im Feld "Finanzamt" der Hinweis auf "Kontrollausdruck":
Soll das Finanzamt wieder angedruckt werden, müssen Sie das Häkchen bei "Kontrollausdruck" wieder entfernen.
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Hinweis | VJ-Umsatz unter 100.000,00 Sollte der Vorjahresumsatz unter EUR 100.000,00 liegen, erscheint bei der XML-Erstellung ein Hinweis: Bei einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Unternehmer/innen, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 30.000 Euro, aber nicht 100.000 Euro überstiegen haben, sind verpflichtet, vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Hinweismeldung. Die XML-Datei kann erstellt und versendet werden. Am FIBU-Stamm befindet sich das Feld VJ-Umsatz, welches automatisch mit dem Vorjahresumsatz (Summe Erlöse/Umsatz aus dem VJ) befüllt wird: Bei Datenübernahmen kann es vorkommen, dass dieser Wert nicht richtig berechnet werden kann. In diesem Fall kann das Feld manuell mit dem richtigen Wert befüttert werden. Ist der Wert 0,00 oder wird ein Minusbetrag eingegeben, wird automatisch von eine VJ-Umsatz unter 100.000,00 ausgegangen.
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Es ist möglich, sogenannte "neutrale" Zahlscheine zu bedrucken bzw. natürlich auch bei BMD zu beziehen. Bei diesen Formularen ist die Beleg-ID nicht vorgedruckt. Abhängig vom Zahlungsempfänger wird diese Beleg-ID entweder mit dem Wert "009" (bei Überweisungen an das Finanzamt) bzw. mit dem Wert "006" (bei allen anderen Überweisungen) befüllt.
Der Grund für die neue Formularart ist die Überweisung an das Finanzamt, für die es eine eigene Beleg-ID "009" gibt. Diese bewirkt, dass bankseitig die Informationen "Zahlungsreferenz" und "Verwendungszweck" an den Empfänger weitergeleitet werden, was bei der Standard-Beleg-ID "006" nicht der Fall ist. Hier wird entweder die Zahlungsreferenz oder der Verwendungszweck weitergeleitet, aber nicht beides.
Generell wird die Hauptbankverbindung des Firmenstamm herangezogen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine IBAN einzutragen (welche nicht als "Bankverbindung" angelegt sein muss). Eine manuell eingegebene IBAN wird nicht auf Plausibilität/Richtigkeit geprüft und gilt tatsächlich nur für den Zahlscheindruck. Bei der Erzeugung einer Telebankingdatei wird die manuell eingegebene IBAN ignoriert und auf die Hauptbankverbindung zurückgefallen.
Um den Zahlschein korrekt zu bedrucken, sind in den UVA Parametereinstellungen im Menü unter "Extras → Allgemeine oder Firmenbezogene Einstellungen → Zahlschein/Telebanking die Parameter "Zahlschein-Formular" und "Zahlscheinreferenz drucken" einzustellen.
Über die Druckart beim Erstellen des Zahlscheins kann eingestellt werden, ob der Zahlschein nur einmal auf dem A4-Blatt gedruckt werden soll (Einzelzahlschein).
Hinweis | Für den Zahlscheinausdruck kann ein bestimmtes Formular oder eine gesamte Druckereinstellung hinterlegt werden. Druckereinstellungen werden zum Beispiel dafür benötigt, um den Zahlschein auf einem anderen Drucker auszudrucken. Diese Einstellungen finden Sie unter den FIBU Parametern → UVA/Meldungen → Zahlschein/Telebanking.
Zahlschein mit Passwort
Sie haben die Möglichkeit, den Zahlschein, wenn dieser per Mail versendet wird, mit einem Passwort zu versehen. Dazu muss auf den Kundenstammdaten ein Lesepasswort hinterlegt werden:
Ist dieses Passwort hinterlegt, werden beim Erstellen der Telebanking-E-Mail die Anhänge (Telebankingdatei + Protokoll) gezippt und das Zipfile mit Passwort versehen.
Beim Öffnen der Zipdatei erfolgt dann die Abfrage des Passworts:
Die Mail für den Zahlschein kann nur im Vordergrund versendet werden!
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Hinweis | Druck der Abgaben am Zahlschein Sind für den Zeitraum, für den der Zahlschein gedruckt wird, bereits Abgaben am Reiter "U31" ( Beilage zur Umsatzsteuererklärung) erfasst worden, werden diese NICHT mehr am Zahlschein gesondert angedruckt!
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Achtung! | Wurde für die Selbstbemessungsabgaben (U31) bereits eine XML-Datei erstellt, werden diese Abgaben NICHT mehr am Zahlschein mitangedruckt, um eine Doppelmeldung zu verhindern.
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Auch die Telebankingdatei wird über die Schaltfläche "XML-Datei erstellen" gestartet. Im Fenster müssen Sie das Häkchen bei "Telebanking" setzen:
Danach öffnet sich das Fenster, in dem oben der Zahlbetrag ersichtlich ist. Wählen Sie hier die Kontaktperson, das Durchführungsdatum, das Telebankingformat sowie eine SEPA-Echtzeitüberweisung aus:
Sie haben die Möglichkeit, das DT-Protokoll zu drucken:
Danach erfolgt die Meldung, wo die Telebankingdatei gespeichert worden ist, die Sie dann in das Telebankingprogramm importieren können:
Hinweis | Der Name der Telebankingdatei ist fixiert und kann nicht verändert werden. |
Der Speicherpfad wird aus folgenden Rückfallebenen bzw. Einstellungen herangezogen:
- UVA-Parameter Telebankingverzeichnis
- CRM Parameter Zugangsdaten XML-Verzeichnis
- Sollte kein Parameter befüllt sein, wird der Pfad aus der eigenen Bankverbindung (Firma) "Telebanking Inland/EU FIBU" verwendet:

- Als letzte Rückfallsebene für das Speichern der Datei wird das Installationsverzeichnis der NTCS herangezogen.
Hinweis | Wird beim Erstellen der Datei das Standard SEPA-Format geändert, kommt folgende Abfrage:
"Firmenbezogen" würde bedeuten, dass die Änderung nur für diese Firma gilt, "Global" würde alle Firmen betreffen.
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Achtung! | Ist auf der eigenen Zahlungsbank bereits ein Telebankingformat fixiert worden, dann wird das hinterlegte Format beim Erstellen der Datei angezeigt und kann nicht umgestellt werden.
Um das Format zu ändern, muss die Hinterlegung auf der Zahlungsbank bearbeitet/entfernt werden. Dazu stehen auf der eigenen Bankverbindung die Felder "Telebankingformat ...." zur Verfügung:
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Verwendungszweck
Um weitere Abgaben wie Lohnsteuer, DB, DZ u. a. in der Telebankingdatei zu melden bzw. diese in den Verwendungszweck aufzunehmen, müssen diese auf dem Reiter "U31" als Abgaben eingegeben werden. Auch werden diese in die Summe am Zahlschein bzw. der Telebankingdatei miteingerechnet:
Generell ist der Verwendungszweck schon am Reiter "Zahlschein" ersichtlich (hier ohne Abgaben am U31 abgebildet). Genau dieser Verwendungszweck wird auch in die Telebankingdatei übernommen. Manuelle Änderungen des Verwendungszwecks werden NICHT in die Telebankingdatei übernommen.
Sollten manuelle Abgabenarten am Zahlschein erfasst worden sein, werden diese NICHT in die XML-Datei SB/SBZ übernommen. Am DT-Protokoll wird nur mehr das Wort "Saldo" angeführt:
Sobald die XML-Datei für die Selbstbemessung (SB) oder Selbstbemessungzahlung (SBZ) erstellt worden ist, wird der ganze Verwendungszweck vom Zahlschein bzw. von der Telebankingdatei genommen, um eine Doppelbuchung beim Finanzamt zu verhindern:
Ist die Meldung über die Telebankingdatei bzw. Zahlschein dennoch erwünscht, muss folgender Parameter auf "Ja" gesetzt werden: Stammdaten → FIBU Parameter → UVA/Meldungen → Zahlschein/Telebanking → Abgaben Telebanking/Zahlschein
Hinweis | Ein vollständiger QR-Code auf dem Finanzamtszahlschein ist nicht möglich. Es wird der Verwendungszeck eingefügt, das allerdings nur, wenn keine Zahlungsreferenz mitgegeben wird. Da am Finanzamtszahlschein aber beides bekannt gegeben werden muss, würde der QR-Code zu groß werden.
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Telebankingdateien für andere Länder
Die Erstellung der Telebankingdatei ist für Bankverbindungen jener Länder möglich, für die die Rechtsversion der FIBU erworben wurde. Für weitere ausländische Bankverbindungen ist die Lizenz "Zahlungsverkehr Ausland" notwendig.
Um die Telebankingdatei per E-Mail zu versenden, sind folgende Parametereinstellungen notwendig, diese finden Sie unter UVA → Extras → Zahlschein/Telebanking:
Zuerst muss der Parameter "TB-Datei an E-Mail anhängen" auf "Ja" gesetzt werden:
Weiters kann im Parameter "HTML-Vorlage für E-Mail TB-Datei" ein Text für die E-Mail erfasst werden.
Hierzu öffnen Sie mit F4 im Parameter das Suchfenster.
In diesem Fenster können Sie mit F5 eine neue Vorlage anlegen.
Nachdem Sie die Felder "Name" und "Beschreibung" befüllt haben, können Sie mit "OK" das Fenster bestätigen.
Nun öffnet sich ein Editorfenster, in dem der Text für die E-Mail hinterlegt werden kann:
Diese angelegte Vorlage können Sie im oben genannten Parameter hinterlegen.
Die Mail für die Telebankingdatei kann nur im Vordergrund versendet werden!
Hinweis | Für die HTML-Vorlagen können eigene Berechtigungen vergeben werden (Finanzbuchhaltung → Weitere FIBU-Funktionen → UVA/Meldungen → FIBU HTML-Vorlagen).
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Telebankingdatei mit Passwort
Sie haben die Möglichkeit, die Telebankingdatei mit einem Passwort zu versehen.
Dazu muss auf den Kundenstammdaten ein Lesepasswort hinterlegt werden:
Ist dieses Passwort hinterlegt, werden beim Erstellen der Telebanking-E-Mail die Anhänge (Telebankingdatei + Protokoll) gezippt und der Zipfile mit Passwort versehen.
Beim Öffnen der Zipdatei erfolgt dann die Abfrage des Passworts:
Hinweis | Passwortvergabe pro Paket Sie haben die Möglichkeit, Passwörter für jedes Paket einzeln zu erfassen. Der Einstieg erfolgt über CRM → Stammdaten → Personen → Kunde → Funktionen → Weitere Stammdaten → Kundenpasswörter. Hier kann nun mit F5 pro Paket ein Kundenpasswort hinterlegt werden:
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Wenn Sie das Paket "Archiv" ebenfalls erworben haben, können Sie die Ausdrucke in Ihrem Archiv ablegen. Die Archivierung wird automatisch gestartet, sobald der Databox Status "OK" ist (mit Auslesen der Databox oder manuelle Umstellung).
Voraussetzung sind die richtigen Parameterhinterlegungen:
Unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → Pkt. 11 E-Government → 1 Allgemein
1 - Allgemein
Automatisch archivieren | Wird dieser Parameter aktiviert (1), können die UVA/Meldungen archiviert werden. |
Nummer des Archivs | Hier erfolgt die Hinterlegung der Nummer des Archivs, in welches die UVA/Meldungen abgelegt werden soll. Bei Steuerberatern wird die UVA/Meldungen standardmäßig ins STB-Archiv abgelegt und nicht ins Mandantenarchiv.
Hinweis | Werden die E-Government-Parameter für das Archivieren der Erklärungen sowohl auf der STB-Firma als auch auf der Klientenfirma gesetzt, jedoch mit unterschiedlichen Einstellungen, dann wird beim Archivieren immer auf die Einstellungen der STB-Firma zugegriffen. |
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Archiveinstellungen | 1 - Nur Erklärungen 2 - Erklärungen mit Standard-Berechnungsblätter (= BB) 3 - Erklärungen mit Detail-Berechnungsblätter ( = DBB) 4 - Erklärungen mit Standard- und Detail-Berechnungsblätter ( = BB + DBB)
BB: Berechnungsblätter = Steuernachweis + KU
Hinweis | Der Betreff wird vom E-Government-Detail übernommen + dem Wort Berechnungsblätter. |
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Hinweis | Sobald eine Firma mit dem Feld entspricht Firma mit dem CRM verbunden ist, kommt keine Archivabfrage mehr. Soll die Archivauswahl trotzdem geöffnet werden, ist dies über DMS-Vorschlagswerte lösbar. Bei der Archivierung im Hintergrund werden nur die Parametereinstellungen aus dem CRM Parameter E-Government herangezogen.
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UVA / U31 / ZM / ADL u. a.
Folgende Parameter sind für alle oben genannten Punkte gleich:
Automatisches Archivieren | Wird dieser Parameter aktiviert (1), erfolgt eine Archivierung der Meldung. Es kann aber auch eingestellt werden (9), dass die Archivierung je nach Einstellung im Pkt. 1 – Allgemein (siehe oben) erfolgt. |
Nummer des Archivs | Wird hier nichts eingetragen, wird das Archiv aus dem Pkt. "1 - Allgemein" für die Archivierung herangezogen. |
| Standardkategorie | Hier muss die Kategorie für die Archivierung bekannt gegeben werden.
Achtung! | Die hier hinterlegten Kategorien müssen auch unter den Dokumentenkategorien für das Archiv angelegt werden. Bei der manuellen Archivierung des Steuernachweises werden die DMS-Vorschlagswerte für den Steuernachweis berücksichtigt: Gibt es keine Vorschlagswerte für den Steuernachweis, werden jene für die UVA herangezogen. |
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| Betreff | Hier kann der Betreff für die Archivierung hinterlegt werden, sofern die UVAs/Meldungen einzeln in der NTCS erzeugt werden.
Folgende Formeln sind möglich: $KurzBez → Kurzbezeichnung der Steuererklärung z. B. U $LangBez → Bezeichnung der Steuererklärung z. B. Umsatzsteuererklärung $ErklJahr → Steuererklärungsjahr $ErklMonat → Abgabemonat oder Quartal
$SteuerNr → Finanzamt und Steuernummer
Hinweis | In besonderen Fällen können die Felder "ErklJahr" und "ErklMonat" auf den Betreff ins Archiv nicht übernommen werden:
- Wenn die XML-Datei für die UVA/Meldungen in der BMD 5.5 abgegeben wurde, kann die NTCS beim UVA-Protokoll den Zeitraum nicht auslesen.
- Wenn im Paket, welches eingereicht wurde, mehrere UVAs/Meldungen mit unterschiedlichen Perioden zusammengefasst wurden, kann am UVA-Protokoll keine Periode ins Archiv übergeben werden.
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Alle anderen Zeichen/Texte werden fix in den Betreff übernommen.
Beispiel | 1. Eingabe im Parameter:
Betreff im Archiv:
2. Eingabe im Parameter:
Betreff im Archiv: |
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Hinweis | Wird eine Erklärung als Paket gesendet und durch das Setzen des Status "Databox Ok" automatisch archiviert, so ist dies in der XML-Steuererklärungsliste im Feld "Dokument" als Symbol ersichtlich. Mit einem Doppelklick kann das Dokument geöffnet und angesehen werden. Bei der Archivierung werden alle Ausdrucke (UVA, Berechnungsblätter, u.a.) auf ein PDF zusammengefasst. |
Weitere Berechnungsblätter
Zusätzlich zur UVA können auch Berechnungsblätter in dem Fall der Steuernachweis (kein Einzelsteuernachweis) archiviert werden.
Dafür ist folgender Parameter zu setzen: CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government → UVA → "Archiveinstellungen"
Der Parameter CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → E-Government → Allgemein → "Archiveinstellungen" mit der zusätzlichen Ausprägung DBB ist für die Bilanzdrucke gedacht, nicht aber für die UVA.
Soll bei neuerlicher Übermittlung der UVA-Meldung das Original nicht überschrieben, sondern eine Version der übermittelten UVA archiviert werden, ist folgende Einstellung notwendig:
Unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → BMD DMS → DMS Einstellungen → ist der Parameter Dokumentenzugriff auf "Arbeitskopie mit Versionierung" (Standardausprägung!) zu setzen. Diese Parametereinstellung gilt für das gesamte Archiv!
Weiters kann noch eine eigene Einstellung direkt auf der Dokumentenkategorie getroffen werden:
Führen Sie einzelne Teilbereiche als selbstständige Buchhaltungen, können diese für die UVA-Erstellung konsolidiert werden. Die zu konsolidierenden Buchhaltungen können auch unterschiedliche Steuernummern haben (z. B. bei Organschaften).
Hinweis | Für die UVA-Konsolidierung ist kein eigenes Paket notwendig (ist im FIBU-Basis-Paket dabei). Anders als bei der FIBU-Konsolidierung! Weiters kann die UVA-Konsolidierung nicht nach Monaten eingeschränkt werden, wie bei der FIBU-Konsolidierung. |
Im Fall unterschiedlicher Steuernummern können Sie eine neue leere Firma anlegen. In dieser wird die Steuernummer hinterlegt, mit denen die UVA abgegeben werden soll. Danach müssen Sie eine neue Buchhaltung in dieser Firma anlegen, in der Sie das Konsolidierungskennzeichen setzen (siehe weiter unten).
Oder Sie erstellen in einer bestehenden Firma eine neue Buchhaltung mit dem Konsolidierungskennzeichen. Hier ist zu beachten, dass die Steuernummer von der ersten Fibu genommen wird, die in die Konsolidierung zugeordnet wird.
Es können auch Buchhaltungen mit verschiedenen Besteuerungsarten konsolidiert werden (z. B. USt- und Ist-Versteuerer gemischt).
Um eine konsolidierte UVA erzeugen zu können, müssen Sie in einer bestehenden oder neuen Firma eine "leere" (nicht bebuchte) FIBU anlegen (die Anlage entnehmen Sie bitte der Dokumentation
Firmen- und FIBU-Stammdaten).
In dieser FIBU muss das Feld "Konsolidierungs-Kz" auf "UVA-Konsolidierung" gestellt werden:
Anschließend können über Funktionen → FIBU → FIBU-FIBU Zuordnung (in den Firmen- und FIBU-Stammdaten) die entsprechenden Buchhaltungen der konsolidierten FIBU zugeordnet werden. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren ist es nicht notwendig, das Vorjahr zu hinterlegen. Bei der Berechnung werden die entsprechenden Monate aus dem Vorjahr automatisch miteingerechnet.
Hinweis
| Bei Erstellung einer konsolidierten UVA werden in den einzelnen hinterlegten Buchhaltungen die Steuern auf das in den Fixkonten hinterlegte Zahllastkonto umgebucht! Zusätzlich werden auch die Buchungskreise in den einzelnen Buchhaltungen geschlossen. |
Für die konsolidierte Buchhaltung steht Ihnen neben der UVA-Erstellung nur der Steuernachweis (kein Einzelsteuernachweis) zur Verfügung!
Hinweis | Konsolidierung bei GEMISCHTER VERSTEUERUNG Die Berechnung der fälligen/nicht fälligen Steuer erfolgt nur beim Einstieg einer zur Konsolidierung zugeordneten FIBU, nicht aber unter der Hauptfirma.
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Beispiel | FIBU "A" ist mit einem Konsolidierungskennzeichen angelegt. FIBU "B" Buchhaltung mit SOLL-Versteuerung FIBU "C" Buchhaltung mit IST-Versteuerung
Die Berechnung der fälligen/nicht fälligen Steuer wird nur bei der Firma "C" am Steuernachweis angedruckt.
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Hinweis | Konsolidierung bei abweichenden Wirtschaftsjahren Für die Konsolidierung mit unterschiedlichem Wirtschaftsjahrbeginn dürfen die Vorjahre nicht mitkonsolidiert werden!
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Beispiel | FIBU A 2021/1 Wirtschaftsjahr 1.1.2021 - 31.12.2021 FIBU B 2021/1 Wirtschaftsjahr 01.03.2020 - 01.02.2021 FIBU B 2022/1 Wirtschaftsjahr 01.03.2021 - 01.02.2022
Die FIBU A wird mit der FIBU B WJ 2022 konsolidiert. Die UVA kann auch für die Monate 1-2 2021 gedruckt und konsolidiert werden. Die FIBU B WJ 2021 darf bei der FIBU-FIBU-Zuordnung NICHT mitgenommen werden.
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Achtung! | Hinweis beim Buchen, dass die UVA schon eingereicht wurde! Bei der Erstellung der UVA wird am FIBU-Stamm das Feld "letzter UVA-Monat" befüllt.
Wird in unserem Beispiel die UVA für das Monat 2 erstellt, wird dieser Monat in beide FIBUs A und B 2022/1 geschrieben. Da aber in der FIBU B das Wirtschaftsjahr mit Monat 2/2022 endet, kommt beim Einstieg in das Buchen (z. B. Monat 3/2021) der Hinweis, dass die UVA bereits abgegeben wurde. In diesem Fall stimmt der Hinweis natürlich nicht. Korrigieren Sie in diesem Fall das Feld "FIBU-Stamm" manuell. |
Wird der Steuernachweis bei einer FIBU mit UVA-Konsolidierung gedruckt, dann werden zusätzlich die Firma und die FIBU angeführt, aus der die jeweiligen Werte übernommen worden sind:
Achtung! | Bei Gutschriften wird der Ausweis der Zahllast nicht getrennt gedruckt. Es muss vor dem Druck die UVA für die Konsolidierungs-Fibu aufbereitet werden, damit die Werte richtig geladen werden können. Der Druck kann nur für Österreich und Deutschland getrennt werden. |
Der Einzelsteuernachweis muss für die jeweilig gebuchte FIBU separat ausgedruckt werden, da dieser nur aufgrund von Buchungen funktioniert und in der konsolidierten FIBU nur die Werte für die UVA zusammengerechnet werden.
Ein Ausdruck des Einzelsteuernachweises für die Konsolidierung ist nur mit einer
FIBU-Konsolidierung (mit Buchungen) möglich.
Die Kammerumlagenberechnung sowie die Zusammenfassende Meldung sind auch bei der konsolidierten Buchhaltung möglich.
Achtung! | Manuell erfasste Werte auf der UVA werden bei der Konsolidierung NICHT berücksichtigt! |
Der Ablauf der UVA-Konsolidierung für Organschaften ist grundsätzlich der gleiche wie bei der UVA-Konsolidierung.
Der Unterschied zur UVA-Konsolidierung ist jedoch, dass die Kammerumlage für jede der konsolidierten FIBUs einzeln berechnet werden muss, damit die Schwellenwerte richtig berücksichtigt werden können. Gemeldet wird trotzdem alles gemeinsam über das U31 auf der Konsolidierungs-FIBU.
Bei der Ausprägung "UVA-Konsolidierung Organschaft" kann die Kammerumlage nicht konsolidiert gedruckt werden. Die FIBUs müssen einzeln gedruckt werden. Es erfolgt ein Hinweis beim Druck der Kammerumlage:
Achtung! | In Ausnahmefällen kann es sein, dass unterschiedliche Steuernummern konsolidiert werden müssen (z. B. Organschaften). Es wird für die UVA immer jene Steuernummer herangezogen, die als erstes in die FIBU-FIBU Zuordnung eingefügt wurde.
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Hinweis | Sobald die XML-Datei erstellt wird, werden die automatischen Steuerumbuchungen in allen einzelnen Firmen gestartet und es werden alle Kreise der einzelnen Firmen geschlossen.
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Bei einer UVA-Konsolidierung ist es wichtig, dass auch hier die Jahresübernahme durchgeführt wird.
Die Jahresübernahme muss für die FIBU erfolgen, in der die UVA-Konsolidierung gesetzt ist, UND in den FIBUs, die in dieser Konsolidierung eingetragen sind.
Allgemein
Berechnung/Erstellung
Übermittlung
Wie kann eine Berichtigung der UVA abgegeben werden?Warum kommt der Fehler beim Übermitteln der UVA: "Die im Identifikationsbegriff eingegebene Steuernummer ist nicht dem FA-Online-Teilnehmer zugeordnet"?
Differenzen
MOSS