Grundlegende Informationen zu den Fixkonten finden unter den Fixkonten.
Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Weitere Konteneinstellungen → Fixkonten
- bei sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Forderungen ist es möglich, mit Steuer abzugrenzen und diese auf ein eigenes Konto zu buchen.Das Fenster gliedert sich in die Einstiegsfelder und die Liste der Fixkonten:

Normalerweise werden die Fixkonten bereits bei der Anlage der FIBU aus dem Standardkontenrahmen übernommen. Hier können die Fixkonten nachträglich aus dem Standardkontenrahmen übernommen werden. Wenn Sie bei der Anlage der Finanzbuchhaltung einen Standardkontenrahmen hinterlegt haben und dann die Abfrage "Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen?" bestätigen, stehen die Fixkonten für das Land Ihrer Finanzbuchhaltung hier bereits zur Verfügung. Sie können dies auch durch die Schaltfläche "Standardkontenrahmen übernehmen" jederzeit nachträglich manuell auslösen. Sind Fixkonten bereits bebucht und wurden durch die Funktion "Standardkontenrahmen übernehmen" überschrieben, werden Sie mit folgender Meldung darauf hingewiesen: ![]() ![]() Nur Neuanlagen: Gibt es im Standardkontenrahmen ein neues Fixkonto, dann wird mit diesem Punkt die gesamte Zeile übernommen. Nur Unbebuchte: Fehlt ein Fixkonto oder ist ein falsches Konto hinterlegt, welches nicht bebucht ist, dann wird dieses Konto mit dem Konto aus dem Standardkontenrahmen überschrieben. Alle übernehmen: Egal ob Konten bebucht sind oder nicht, es werden immer alle Konten überschrieben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dadurch Differenzen beim Summencheck entstehen können. Beispiel
Hinweis
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Übernahme Fixkonten aus BMD 5.5 | Übernahme der Fixkonten aus dem hinterlegten FIBU-Verzeichnis 5.5 in den FIBU-Stammdaten |
Konten für Verbuchung aus Steuererklärungen | Die Konten für die Verbuchungen aus Steuererklärungen können entweder aus dem Standardkontorahmen oder aus dem Vorjahr übernommen oder händisch definiert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der K1 -Körperschaftsteuererklärung. |
Konten für Gewinn-/Verlustverbuchung | Die Konten für die Verbuchungen des Gewinnes bzw. Verlustes können entweder aus dem Standardkontorahmen oder aus dem Vorjahr übernommen oder händisch definiert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der K1 - Körperschaftsteuererklärung. |