Erklärung zuordnen und öffnen​

Im Steuer-Navigator können Sie im Punkt "Steuererklärungen" mit der Funktion "Erklärungen zuordnen" alle Erklärung und Beilagen, die benötigt werden, zuordnen.

Dazu klicken Sie auf der linken Seite auf die Erklärung und schieben diese mit dem Pfeil nach rechts. Alternativ kann die markierte Erklärung auf der linken Seite mit Doppelklick zugeordnet werden. 
Beim Zuordnen der Erklärung wird die Rechtsform geprüft. Werden auf der linken Seite Erklärungen grau angezeigt, so sind diese für die im Kundenstamm bzw. im Firmenstamm eingetragene Rechtsform nicht zulässig. Wenn eine Quotenverwaltung existiert, werden die Haupterklärungen von dort übernommen.

Nach dem Zuordnen der Steuerklärung können Sie diese mit Doppelklick gleich direkt öffnen. Die zugeordnete Erklärung wird im Steuer-Navigator auch im Punkt "Steuererklärungen" angezeigt und kann auch hier mit Doppelklick geöffnet werden.

Bei vorhandener Lizenz BMD Ghost erfolgt beim Start der Formulare E1, L1, E7, K1, K2, K3, K1B, K1V, U1 die Abfrage, ob die Vorauszahlungen automatisch importiert werden sollen.
Sie erhalten die Abfrage "Vorauszahlungen mittels BMDGhost aus FinanzOnline importieren?”, die Sie mit der Auswahl "Ja" oder "Nein" beantworten können.

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Diese Abfrage erscheint nur, wenn noch keine Vorauszahlung in der Steuererklärung vorhanden ist.

 Übernahme der Werte aus dem Bilanzprojekt 

Damit die Werte aus dem Bilanzprojekt in die Steuererklärung übernommen werden können, müssen die Kennzahlen für die Steuererklärung aufbereitet werden. Dabei erfolgt anhand der Kontengruppen eine Zuordnung der Konten zu den einzelnen Kennzahlen.
 
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Die Auswertung für die Steuerkennzahlen können Sie auch direkt in der Steuererklärung in der Menüzeile unter Auswertung → Auswertungsübersicht aufrufen.
 
Die hier aufbereiteten Werte werden beim Öffnen der Körperschaftsteuererklärung (K1) automatisch in das Formular übernommen.

Ist dies nicht der Fall, muss in den Steuerstammdaten kontrolliert werden, ob dort die richtige Firmen- bzw. Fibu-Nummer eingetragen ist. Die Steuerstammdaten können Sie im Steuer-Navigator im Punkt "Stammdaten" aufrufen.
 
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Wenn die richtige Fibu hinterlegt ist und trotzdem die Daten nicht geladen werden, so prüfen Sie bitte in der Steuererklärung im Menüpunkt "Steuererklärung" mit der Funktion "FIBU hinterlegen", ob das Feld "Datenübernahme aus Bilanzauswertung" mit "Ja" eingestellt ist. 

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Hinweis 
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Wird in der Auswertung "Kennzahlen für die Steuererklärung" bzw. in der K1 ein Konto bei der falschen Kennzahl ausgewiesen, so ist die Kontenzuordnung in den Kontogruppen (Konten gliedern) richtigzustellen. Siehe dazu Kontenzuordnung.

 ​Branchenkennzahl

​Die Branchenkennzahl für die Steuererklärung wird aus der beim Kunden bzw. bei der Firma eingetragenen Branche ermittelt und automatisch eingetragen. Details dazu können Sie in diesem Hilfedokument nachlesen: Stammdaten für Steuererklärungen

Besonderheit bei Mischbetrieben in der K1: Trotz Hinterlegung der Branchen als Mischbetrieb beim Kunden und bei der Firma muss noch zusätzlich eine Hauptbranche direkt im Formular ausgewählt werden. Diese Hauptbranche wird im Folgejahr wieder automatisch ins Formular übernommen.

 Berechnung der Körperschaftsteuerrückstellung 

 Aufruf Rückstellungsberechnung 

Sie können die Berechnung der "KöSt-Rückstellung" im Steuer-Navigator unter "Berechnung" starten, oder der Aufruf erfolgt über das Steuerformular K1, im Reiter "Berechnungsangaben".  
 

 Berechnungsangaben 

In den "Berechnungsangaben" kann im Feld "Berechnung" die Art der Berechnung ausgewählt werden. Folgende Varianten stehen zur Verfügung:
  • Berechnung aufgrund des vorläufigen Gewinnes, MIT Aktualisierung der Kennzahl 9292
  • Berechnung aufgrund des vorläufigen Gewinnes, OHNE Aktualisierung der Kennzahl 9292
  • Berechnung aufgrund des endgültigen Gewinnes lt. Formular
  • keine Berechnung
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 Berechnung aufgrund des vorläufigen Gewinnes, MIT Aktualisierung der Kennzahl 9292

Die Berechnung "aufgrund des vorläufigen Gewinnes, MIT Aktualisierung der Kennzahl 9292" ist der Standard und die von uns empfohlene Auswahl. Die Berechnung wird nach Erledigung aller Buchungen im Rahmen der Bilanzierung und vor der Gewinnverbuchung gestartet. So kann das Programm den vorläufigen Gewinn ermitteln, der als Basis für die Berechnung der KöSt-Rückstellung dient.

Beim Starten des Rückstellungsberechnungsfensters stellt das Programm eine Verbindung zur FIBU her und holt sich von dort den vorläufigen Gewinn. Es gibt hier auch die Möglichkeit, eine Buchungsvariante zu hinterlegen. Dadurch wird nur der Gewinn bzw. Verlust übernommen, der aus den dadurch definierten Buchungen errechnet wird.

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Wenn Sie die Übernahme des Gewinnes manuell auslösen möchten, dann verwenden Sie dazu das 1426950094000009550_0.png F8-Symbol neben dem Feld "Vorläufiger Gewinn/Verlust vor Bildung der Rückstellung".

Weiters werden noch die Daten aus der Mehr-/Weniger-Rechnung berücksichtigt. Mit dem 1426950094000009550_1.png F8-Symbol neben dem Feld "Mehr-/Weniger-Rechnung" können Sie in das Fenster gelangen und die dort erfassten Datensätze kontrollieren und/oder ergänzen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation NTCS Mehr-/Weniger-Rechnung.

Das Feld "Aufwandswirksame KöSt-Vorauszahlung" wird durch die Eingabe in der Mehr-/Weniger-Rechnung automatisch befüllt, allerdings kann der Betrag auch manuell eingetragen werden. Falls bereits eine Aktivierung der Vorauszahlung erfolgt ist, ist dieser Betrag im Feld "Erfolgsneutrale Vorauszahlung" zu hinterlegen.

Die Felder "Aufwandswirksame Anzahlungen" sowie "Erfolgsneutrale Anzahlungen" stehen zur Verfügung, wenn bereits Anzahlungen zur Vermeidung von Anspruchszinsen geleistet wurden.

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Bei nicht verbrauchten Mindestkörperschaftsteuern aus vergangenen Jahren müssen diese erstmalig in der Mindestkörperschaftsteuer-Verwaltung erfasst werden. Dahin gelangen Sie entweder über das F8-Symbol  1426950094000009550_2.png im Berechnungsfenster oder über den Steuer-Navigator unter "Berechnung". 

Mit der Funktion F5 Neu können neue Datensätze angelegt werden. Dabei ist zwischen "aufwandswirksam" und "erfolgsneutral" zu unterscheiden. Eine eventuelle Auflösung und der entsprechende Restbetrag werden vom Programm automatisch ermittelt. Der Satz für das laufende Jahr wird danach immer automatisch angelegt.

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Auch die Verlustvorträge aus den Vorjahren müssen einmal erfasst werden. Die Verlustvortragsverwaltung können Sie ebenfalls über den Steuer-Navigator unter "Berechnung" bzw. im geöffneten Steuerformular unter Steuererklärung → Verlustvorträge starten.

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Die Verlustvorträge für die einzelnen Jahre können mit der Funktion F5 Neu erfasst werden.

Für die Datenerfassung sind folgende Fragen wichtig:
  • In welchem Jahr ist der Verlust entstanden?
  • Wie hoch ist der ursprüngliche Verlust? (Es kann auch der bereits verminderte Verlust erfasst werden und dafür der bisher verrechnete leer bleiben.)
  • Wie viel wurde bisher schon mit Gewinnen in alten Jahren verrechnet?
Die Erfassung der bisherigen Verrechnung erfolgt mit der Funktion F8 im Feld 3 "Anrechnung bisher". Hier wird jedes Jahr, in dem es eine Anrechnung gab, gesondert angeführt.

Das Feld "Anrechnung laufend" wird vom Programm berechnet, ebenfalls die Verlustvorträge für die folgenden Jahre. Falls nötig, können Sie zu jeder erfassten Zeile eine persönliche Notiz erfassen (F8).

Wenn in einer Erklärung E1, K1, K1B, K1V, K2, K3 im Vorjahr ein Verlust vorhanden war und im laufenden Jahr noch keine Verlustvorträge für dieses Jahr in der Verlustvortragsverwaltung existieren, erfolgt beim Öffnen der Erklärung eine Abfrage, ob der Vorjahresverlust in die Verlustvortragsverwaltung übernommen werden soll.

Ist die Übernahme der Verluste aus dem Vorjahr schon erfolgt und danach im Vorjahr noch etwas geändert worden, so können Sie unter "Extras" die Übernahme aus dem Vorjahr nochmals neu aufrufen.

Sowohl Mindest-KöSt aus Vorjahren als auch Verlustvorträge werden immer mit den Berechnungen des aktuellen Jahres aktualisiert, sodass die Werte für das Folgejahr bereits richtig errechnet werden.

Die Mindest-KöSt laufend im Berechnungsfenster wird grundsätzlich automatisch berechnet. In den ersten Jahren ist ein niedrigerer Betrag an Mindest-KöSt fällig. Sofern in den Kundenstammdaten das Feld "Betriebsgründung" richtig erfasst worden ist, kann das Programm auch errechnen, wie hoch die zu zahlende Mindest-KöSt im jeweiligen Jahr ist. 
Sie können den Betrag aber auch manuell überschreiben.

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Wenn nun alle Daten erfasst sind, wird die Rückstellung bzw. Aktivierung richtig errechnet. Diese sollte dann automatisch verbucht werden.

 Berechnung aufgrund des vorläufigen Gewinnes, OHNE Aktualisierung der Kennzahl 9292

Die Variante "Berechnung aufgrund des vorläufigen Gewinnes, OHNE Aktualisierung der Kennzahl 9292" ist eher in Ausnahmefällen nötig. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Jahresabschluss grundsätzlich bereits fertig ist und sich nachträglich noch etwas ändert. Wenn die Bilanz unverändert bleiben soll (z. B. weil diese bereits abgegeben wurde) und der Einbau der Änderungen nur über die Mehr-/Weniger-Rechnung erfolgen soll, dann können Sie diese Art der Berechnung wählen.

Grundsätzlich funktioniert die Berechnung genau wie die mit Aktualisierung der Kennzahl 9292. Der größte Unterschied besteht darin, dass Sie die Kennzahl 9292 im Formular manuell mit der insgesamt erfolgswirksam gebuchten KöSt ausfüllen müssen.

Durch diese Eingabe bleibt die Bilanz gleich und es wird über die Mehr-/Weniger-Rechnung korrigiert. Die gebuchte Rückstellung weicht zwar ab, aber das Berechnungsblatt stimmt mit dem Bescheid überein.

 Berechnung aufgrund des endgültigen Gewinnes lt. Formular

Die Berechnung aufgrund des endgültigen Gewinnes laut Formular wird dann benötigt, wenn zum Zeitpunkt der Berechnung die KöSt-Rückstellung und die Gewinnverbuchung bereits manuell gemacht wurde und jetzt nachträglich die Berechnung der Körperschaftsteuer nachgearbeitet werden soll. Ein Ausdruck des Berechnungsblattes ist mit dieser Variante dennoch möglich.

 Keine Berechnung

Bei dieser Einstellung erfolgt keine Berechnung der KöSt-Rückstellung und es kann auch kein Berechnungsblatt ausgedruckt werden.
Die Einstellung "Keine Berechnung" kann ausgewählt werden, wenn nur die Steuererklärung erstellt wird und die Berechnung der KöSt-Rückstellung bereits in Excel erstellt wurde.

 Spezialfall Gruppenbesteuerung

Die Berechnung der Körperschaftsteuerrückstellung für Gruppenmitglieder beziehungsweise Gruppenträger benötigt einige zusätzliche Informationen. Diese können Sie in den entsprechenden Feldern erfassen.

Für Gruppenmitglieder kann ein abweichender Steuersatz und ein abweichender Prozentsatz für den Verlustabzug während der Gruppenmitgliedschaft erfasst werden. Bleiben diese Felder leer, so greift der gesetzliche Wert. Wird ein Wert eingegeben, so wird dieser Prozentsatz für die Berechnung herangezogen.

Liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor, so kann man entweder im Feld "Prozentsatz des auf das Vorjahr entfallenden Teiles des Gewinnes (nur bei abw. WJ)" angeben, wie viel vom Gesamtergebnis in Prozent in das Vorjahr gehören, oder im Feld "Abweichender Steuersatz" den selbst errechneten Steuersatz (z. B.: 23,5 %) eingeben.

Beim Verlustabzug ersetzt der eingegebene Wert den gesetzlichen Wert von 75 %. Der Prozentsatz wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte verwendet. Verluste in der Verlustvortragsverwaltung mit der Kennzeichnung "Verlust während Gruppe" werden bis zu dieser Grenze herangezogen.

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 Berücksichtigung Kapitalertragsteuer (KESt)

Bei erfolgswirksamer Buchung der Kapitalertragsteuer (KESt) als Aufwand am Konto 8540 gibt es Folgendes zu beachten:
  • Ist in den Kontostammdaten die MWR-Kennzahl 9293 eingetragen, so wird die Kapitalertragsteuer (KESt) in der Mehr-/Weniger-Rechnung für die Kennzahl 9293 berücksichtigt und auch automatisch in die Kennzahl 645 übernommen. In der Körperschaftsteuererklärung K1 werden die Kennzahlen 9293 und 645 automatisch befüllt.

    Bei der Berechnung der KöSt-Rückstellung erfolgt die Berücksichtigung auch automatisch und ist im Betrag der Mehr-/Weniger-Rechnung inkludiert.
    Die MWR-Kennzahl können Sie unter FIBU → Stammdaten → Konten am Feld "MWR-Kennzahl" eintragen.

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  • Wird die MWR-Kennzahl nicht am Konto hinterlegt, so muss in der Mehr-/Weniger-Rechnung manuell ein Datensatz für die Kennzahl 9293 mit dem Betrag der Kapitalertragsteuer (KESt) erfasst werden. Die Berücksichtigung in der KöSt-Berechnung und der Eintrag in der Körperschaftsteuererklärung K1 in die Kennzahlen 9293 und 645 erfolgt dann wieder automatisch.
Wurde die Kapitalertragsteuer (KESt) erfolgsneutral (z. B. als Forderung) gebucht, so muss der Betrag in der Körperschaftssteuererklärung K1 in der Kennzahl 645 manuell eingetragen werden.

 Automatische Verbuchung Rückstellung und Ergebnis

 Hinterlegung der Konten

Die Hinterlegung der Konten für die automatische Verbuchung der KöSt-Rückstellung und des Gewinns/Verlusts erfolgt im Paket FIBU unter Stammdaten → weitere Konteneinstellungen → Fixkonten:
 
Unter "Extras" finden Sie nun den Aufruf für die Hinterlegung der Konten für 
  • die Verbuchung aus Steuererklärungen sowie für
  • die Verbuchung für Gewinn-/Verlustbuchung:
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Konten für Verbuchung aus Steuererklärungen
In diesem Fenster können Sie nun mit der Funktionstaste F5 oder mit der Schaltfläche + (Plus), die Konten für die Verbuchung anlegen bzw. mit der Funktion "Standardkontenrahmen übernehmen" die Konten vom Standardkontorahmen übernehmen:
 
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Konten für Gewinn-/Verlustverbuchung
In diesem Fenster können Sie mit der Funktionstaste F5 oder mit der Schaltfläche + (Plus)  die Konten für die Verbuchung je Rechtsform anlegen bzw. mit der Funktion "Standardkontenrahmen übernehmen" die Konten vom Standardkontorahmen übernehmen:

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 Kontenstammdaten

Um Buchungen beispielsweise den einzelnen Jahren besser zuordnen zu können, gibt es die Möglichkeit, am Kontenstamm einen Vorschlag für den Buchungstext zu erfassen.

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Öffnen Sie dazu FIBU → Stammdaten → Konten und mit F6 Bearbeiten die Kontenstammdaten des gewählten Kontos.
Im Feld "Vorschlag Buchungstext" können Sie einen alternativen Buchungstext, abweichend zur Kontobezeichnung, vergeben und Ergänzungen mittels Variablen mit dem Symbol rechts 1482685542000006250.png vornehmen.

Es sind beispielweise Variablen mit Jahr oder Monat auswählbar ...

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... und die Eingabe im Feld "Vorschlag Buchungstext" könnte so aussehen:

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Nun wäre der Buchungstext der KöST-Rückstellungsbuchung am Kontoblatt mit der entsprechenden Jahreszahl ersichtlich.

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Ausführliche Informationen zum Thema Buchungstext und Vorschlag Buchungstext am Kontenstamm finden Sie in der FIBU Hilfe.
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 Automatische Verbuchung der Rückstellung

Die automatische Verbuchung der KöSt-Rückstellung wird in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Rückstellung buchen" gestartet.

Im Paket FIBU → Buchen und Vorerfassungen → Buchen haben Sie in der Menüzeile unter "Bilanz/ANBU" mit der Funktion "KöSt-Rückstellung" die Möglichkeit, in die Steuerklärung zu gelangen und die automatische Verbuchung der KöSt-Rückstellung unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Rückstellung buchen" zu starten.

Es öffnet sich im Anschluss das Fibu-Buchungsfenster. Dort legen Sie nun fest, mit welcher Belegnummer und welchem Buchungssymbol Sie verbuchen möchten. Werden bei den Feldern "Konto" und "Gegenkonto" die entsprechenden Konten nicht angezeigt, so können diese direkt aus dem Fenster mit Klick auf "Konten für Rückstellungsbuchung" erfasst werden. Sind alle Angaben in diesem Fenster korrekt, so können Sie mit Klick auf "Buchen" die Verbuchung starten.

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 Automatische Verbuchung des Gewinnes bzw. Verlustes

Der Aufruf der automatischen Gewinn-/Verlustbuchung kann im Paket FIBU → Buchen und Vorerfassungen → Buchen unter dem Menüpunkt "BILANZ/ANBU" oder in der geöffneten Steuererklärung unter "Steuererklärung" gestartet werden bzw. öffnet sich die Gewinn-/Verlustbuchung automatisch nach der Verbuchung der KöSt-Rückstellung.

Es öffnet sich das Fibu-Buchungsfenster für die Gewinn-/Verlustbuchung. Sie legen nun fest, mit welcher Belegnummer und welchem Buchungssymbol Sie verbuchen möchten. Werden bei den Feldern "Konto" und "Gegenkonto" die entsprechenden Konten nicht angezeigt, so können diese direkt aus dem Fenster mit Klick auf "Konten für Gewinn-/Verlustbuchung" erfasst werden. Sind alle Angaben in diesem Fenster korrekt, so können Sie mit "Buchen" die Verbuchung starten. 

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Achtung! 
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Damit das Programm bei der Gewinnberechnung und bei der automatischen Buchung der KöSt-Rückstellung und der Gewinn-/Verlustbuchung alles richtig erkennt und verarbeiten kann, ist es wichtig, dass Sie dazu keine manuellen Buchungen vornehmen. 

 Ausdruck Berechnungsblatt

Nachdem die Verbuchung durchgeführt worden ist, kann das Berechnungsblatt unter Ausdruck → Berechnungsblatt gedruckt werden. 

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Aufgrund der geänderten Steuersätze für die Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2024 wird bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr die Aufteilung des Einkommens mit dem jeweiligen Steuersatz getrennt am Berechnungsblatt ausgewiesen.

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 Übernahme der endgültigen Salden in Bilanz und K1 

Nachdem die Rückstellung bzw. Aktivierung und der Gewinn oder Verlust verbucht worden sind, müssen die Auswertungen neu aufbereitet werden. Für die Übernahme der Daten in die Körperschaftsteuererklärung müssen vor allem die Kennzahlen für die Steuererklärung (Gliederungsschema 390) neu aufbereitet werden.

Durch die Buchung der Rückstellung bzw. Forderung hat sich der Jahresgewinn in der Bilanz verändert und damit auch der unternehmensrechtliche Gewinn in der Steuererklärung. Es kann dann zur Hinweismeldung kommen, dass der unternehmensrechtliche Gewinn laut Formular nicht dem Gewinn laut Berechnungsblatt entspricht.

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Wenn die Auswertungen aber aufbereitet wurden und dann die Bilanzdaten neu in das Formular geladen wurden, ist diese Meldung verschwunden. Meistens reicht es dafür sogar, das Formular einmal zu schließen und neu zu öffnen.

Diese Meldung kann allerdings auch auftauchen, wenn die Berechnung der KöSt nicht so erfolgte, wie in diesem Hilfeartikel beschrieben. In dem Fall löschen Sie bitte die Rückstellungsbuchung sowie die Gewinnbuchung und starten Sie die Berechnung neu.

 Vorauszahlungsberechnung

Die Vorauszahlungsberechnung kann entweder über den Steuer-Navigator oder über den Menüpunkt "Steuererklärung" direkt in der jeweiligen Haupterklärung gestartet werden.

Die für die Berechnung notwendigen Informationen für die festgesetzte bzw. die anrechenbare Steuer werden automatisch aus dem Formular übernommen. Wird beim Veranlagungsdatum ein späteres Datum eingetragen, so werden die entsprechenden Vorauszahlungsfelder geöffnet. Diese können bei Bedarf an die tatsächlich schon geleisteten Vorauszahlungen angepasst werden.

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Mit dem Häkchen bei "VZ-Berechnung" kann die Berechnung komplett ausgeschaltet werden. Vor allem bei "Alles drucken" wird so keine falsche oder überflüssige Berechnung mitgedruckt.

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Von der Finanzverwaltung werden für Gruppenmitglieder Vorauszahlungsbescheide mit einem Wert von 0,00 ausgestellt. Dies wird am Bescheid damit begründet, dass ab dem Jahr der Gruppenzugehörigkeit die Individualbesteuerung endet und damit die Verpflichtung zur Entrichtung von Körperschaftsteuervorauszahlungen entfällt.

Aus diesem Grund wird bei einem Gruppenmitglied das Häkchen für "VZ-Berechnung" automatisch entfernt. Falls dennoch eine Gruppenumlagenvorauszahlung berechnet werden soll, muss dieses Häkchen manuell wieder gesetzt werden.

 Anspruchszinsenberechnung

Die Berechnung der Anspruchszinsen kann im Steuer-Navigator unter "Berechnung" oder in der Steuererklärung im Menü unter "Steuererklärung" aufgerufen werden. Die Nachzahlung bzw. Gutschrift wird aufgrund der Steuerberechnung automatisch vorgeschlagen.

Die Berechnung der Anspruchszinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet. Sobald ein neuer Zinssatz gültig ist, wird dieser mithilfe der WebUpdates zur Verfügung gestellt und per Newsletter den Kunden bekanntgegeben. Die WebUpdates finden Sie auf der NTCS Startseite rechts im Fenster.

Der Zinsenlauf beginnt grundsätzlich am 1. Oktober des Folgejahres und endet mit Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung ausweist. Das Datum, ab dem im jeweiligen Jahr Anspruchszinsen berechnet werden, sowie die anzuwendenden Zinssätze werden vom Programm automatisch zur Verfügung gestellt.

Unter "Erfassen Zinssätze" können Sie aber auch selbst Änderungen vornehmen.

Als Veranlagungsdatum wird das Tagesdatum vorgeschlagen. Dieses kann ebenfalls abgeändert werden. Aufgrund dieser Eingabe erfolgt im Hintergrund bereits die Berechnung. Die Eingabe eventueller Anzahlungen ist in den Feldern darunter möglich.

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Die Nachforderungs- bzw. Gutschriftzinsen und der zinsenfreie Zeitraum werden laut Ihren Eingaben angezeigt. Die Bagatellgrenze von € 50,00 wird automatisch berücksichtigt, auch bei der Ermittlung des zinsenfreien Zeitraums.

Es gibt die Option, die Anspruchszinsenberechnung zu deaktivieren. Wird der Punkt deaktiviert, werden die Anspruchszinsen bei "Alles Drucken" nicht mitgedruckt.

 Anspruchszinsen für alle Mandanten berechnen

Nach einer Änderung der Zinssätze gibt es die Möglichkeit, die neuen Anspruchszinsen für alle Mandanten zu berechnen.

Der Aufruf der Funktion erfolgt unter:
BIL→ Steuererklärungen → Steuererklärungen → Extras → Alle Anspruchszinsen eines Jahres berechnen

Einzugeben ist dann das Jahr, für das die Berechnung durchgeführt werden soll.

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Bei Eingabe der Jahre 2019 und 2020 erfolgt ein Hinweis, dass für diese Jahre keine Festsetzung der Anspruchszinsen erfolgt.

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Die Anspruchszinsen werden für folgende Erklärungen eines Jahres berechnet: E1, E7, K1, K2, K3, K1-B, K1-V

Vor dem Berechnen erfolgt ein Hinweis, wie viele Erklärungen berechnet werden und wie lange das dauern kann.

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