MWR-Unternummer 

Wenn bei einem Mandanten mehrere Haupt- oder Nebenformulare existieren und Sie für diese je eine eigene Mehr-/Weniger-Rechnung (MWR) benötigen, so hinterlegen Sie auf den Erklärungen die entsprechende Unternummer (z. B. E1a Betrieb 1 → Unternummer 1, E1a Betrieb 2 → Unternummer 2).
 
Die Unternummer kann entweder bereits beim Zuordnen oder auch nachträglich hinterlegt werden.
 
Aus einer geöffneten Steuererklärung (z. B. E1a) über den Menüpunkt "Steuererklärung" mit der Funktion "Fibu hinterlegen":

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Über das geöffnete Fenster "Erklärung zuordnen" kann die jeweilige Erklärung (z. B. E1a) mit "Bearbeiten" (F6) angepasst werden:
 
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In jedem Fall kommen Sie so auf dasselbe Fenster, wo Sie die MWR-Unternummer (im Feld "MWR-Unter-Nr.:") hinterlegen können:

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 MWR-Daten erfassen 

 Aufruf und Erfassung 

Die Mehr-/Weniger-Rechnung kann über den Steuer-Navigator oder in den Erklärungen E1a, E6a, K1, K2, K2a, K1-B und K1-V aus dem Menü "Steuererklärung" → "MWR erfassen" sowie mit der 1121703565000002420.png F8-Funktion bei den MWR-Positionen im Formular aufgerufen werden.  
 
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Zusätzlich kann die MWR in der Fibu im Fenster "Buchen" über die Menüleiste unter "Bilanz/ANBU" aufgerufen werden.

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Im Fenster der Mehr-/Weniger-Rechnung kann mit dem Plussymbol (+) bzw. F5 ein neuer Datensatz angelegt werden.
 
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Im Erfassungsdialog im Feld "MWR-Kennzahl" kann die entsprechende Kennzahl erfasst oder mit der Suchfunktion 1121703565000002420_5.png F4 ausgewählt werden. Der MWR-Betrag kann entweder im gleichnamigen Feld eingetragen werden oder Sie erfassen den UR und SR-Betrag in den jeweiligen Feldern und lassen den MWR-Betrag vom Programm ermitteln.
 
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 Aktuelle Erklärungskennzahl 

Die Mehr-/Weniger-Rechnung kann bei jeder Erklärungsposition in den Formularen K1, K1-B, K1-V, E1a, E6a, K2a mit F8 aufgerufen werden. Dabei wird die MWR nur mit jenen Datensätzen, die zur aktuellen Erklärungsposition gehören, aufgerufen. Rechts oben besteht dann aber auch die Möglichkeit, auf alle Datensätze umzuschalten.

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 Vorjahreswerte anzeigen 

In der MWR wird in der Spalte "VJ Betrag" der Vorjahreswert angezeigt. Die Anzeige des Vorjahreswertes erfolgt nur dann, wenn die Vorjahres-MWR-Daten in das lfd. Jahr übernommen werden:

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Bei Mehr-/Weniger-Rechnungsdatensätzen, die vom Fibu-Konto ausgelesen werden, kann nur dann ein Vorjahreswert angezeigt werden, wenn es sich bei diesem Datensatz um den einzigen Datensatz zu dieser MWR-Kennzahl handelt.

 Import von Daten in die MWR

In der Mehr-/Weniger-Rechnung kann in der Menüleiste unter "Funktionen" der Import von Daten aufgerufen werden.
Der Import von Daten in die MWR kann aus der Fibu, der Anbu, der Kfz-Verwaltung, den Personalrückstellungen, den langfristigen Rückstellungen, den latenten Steuern und aus Excel erfolgen.

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Beim ersten Einstieg in die Mehr-/Weniger-Rechnung wird vom Programm geprüft, ob es relevante Daten aus der Fibu, der Anbu, der Kfz-Verwaltung, den Personalrückstellungen, den langfristigen Rückstellungen oder den latenten Steuern gibt. Falls es relevante Daten für die MWR gibt, so wird dies mit einer entsprechenden Programmmeldung angezeigt. Sie können bei dieser Programmmeldung auswählen, ob Sie den Import der Daten immer, einmalig oder nie durchführen möchten.
Wählen Sie bei dieser Abfrage "einmalig" aus, so erfolgt eine Übernahme nur, wenn noch keine Daten aus diesem Paket bzw. Bereich in der MWR vorhanden sind.

Falls Sie die Datenübernahme zwar möchten, aber danach bestimmte Datensätze löschen wollen, so wählen Sie bitte bei der Abfrage "einmalig" aus. Wenn Sie bei der Abfrage "immer" ausgewählt haben, so wird der von Ihnen gelöschte Datensatz beim nächsten Einstieg in die MWR wieder importiert.

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Sie können die getroffene Auswahl jederzeit durch erneuten Aufruf der Importfunktion unter Funktionen ändern.

Wenn Sie aus einem bestimmten Paket keine automatische Datenübernahme möchten bzw. die Datenübernahme deaktivieren wollen, so rufen Sie bitte die Importfunktion auf und wählen Sie bei der Abfrage "nie" aus.
Danach können Sie bereits übernommene unerwünschte Datensätze mit Klick auf das Löschen-Symbol entfernen.
 
Weiters haben Sie bei den bereits importierten Datensätzen die Möglichkeit, nach der Betragsquelle über die gleichnamige Spalte zu filtern und mehrere bzw. alle Datensätze einer Betragsquelle zu markieren und gemeinsam zu löschen.

In der Spalte "Betragsquelle" sehen Sie, woher die Daten importiert wurden.

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Mit Klick auf die Betragsquelle können Sie direkt in das zugehörige Fenster wechseln und dort die Daten kontrollieren.
  • Anbu: Der Anlagenexplorer wird geöffnet.
  • Personalrückstellung: Die Personalrückstellungen werden geöffnet.
  • Langfristige Rückstellung: Die langfristigen Rückstellungen werden geöffnet.
  • Latente Steuern: Die latenten Steuern werden geöffnet.
  • Kfz: Die Kfz-Verwaltung wird geöffnet.
  • Fibu: Das Fibu-Konto wird geöffnet.
  • Verteilung: Die MWR-Verteilung wird geöffnet.
  • Excel: Die Exceldatei wird geöffnet, bei Exceldateien im Archiv wird die Archivdokumentenliste geöffnet.
Das Ansehen der Betragsquelle über den Klick am Feld "Betragsquelle" dient zu Überprüfung. Werden Änderungen vorgenommen, so muss der Import nochmal manuell ausgeführt oder das MWR-Fenster neu geöffnet werden.
Die MWR-Verteilung kann hier nicht bearbeitet werden, da bei Neuanlagen ein neuer MWR-Datensatz notwendig ist. Das ist nur im Eingabefenster des MWR-Datensatzes mit F8 beim MWR-Betrag möglich.  

 Import aus Fibu 

Wenn am NTCS FIBU Konto im Feld "MWR-Kennzahl" eine Kennzahl hinterlegt wird, wird der entsprechende Saldo dieses Kontos in die Mehr-/Weniger-Rechnung übernommen. Zusätzlich kann im Feld "MWR-Prozentsatz" ein Prozentsatz hinterlegt werden, um nur einen entsprechenden Prozentsatz des Kontosaldos in die MWR zu übernehmen (z. B. bei Bewirtungskosten, die zu 50 % in der Mehr-/Weniger-Rechnung hinzugerechnet werden).
Wenn im Feld "MWR-Prozentsatz" nichts eingetragen wird, werden 100 % des Kontosaldos in die Mehr-/Weniger-Rechnung übernommen.
Der entsprechende Eintrag für die MWR beim Fibu-Konto kann in der FIBU → Stammdaten → Konten erledigt werden.
 
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Damit auf die richtigen MWR-Kennzahlen zugegriffen wird, müssen in den Firmenstammdaten die Rechtsform und in den Fibu-Stammdaten die Gewinnermittlungsart hinterlegt sein.
Die Auswahl der MWR-Kennzahlen richtet sich nach der hinterlegten Rechtsform und der dazugehörigen Steuererklärung. Wenn Sie eine bestimmte MWR-Kennzahl nicht auswählen können, dann prüfen Sie bitte die eingetragene Rechtsform in den Firmenstammdaten bzw. die Gewinnermittlungsart in den FIBU-Stammdaten.
 
Mit dem Einstieg in die Mehr-/Weniger-Rechnung werden automatisch alle Daten aus der Fibu ausgelesen und in der MWR-Liste hinzugefügt. Zusätzlich kann die Übernahme mit der Funktion "Import aus FIBU" angestoßen werden.
 
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Die im Standardkontenrahmen hinterlegte Kennzahl 9290 wird bei einer K1 je nach Kontosaldo automatisch in die Kennzahl 9304 bei einer Zurechnung bzw. 9306 bei einer Abrechnung übertragen.

Die Datenübernahme aus der Fibu kann nicht deaktiviert werden. Wenn Sie zu einem Konto keine Daten aus der Fibu wünschen, so müssen Sie in den Kontostammdaten die MWR-Kennzahl entfernen.

 Import aus Kfz-Verwaltung

In der Mehr-/Weniger-Rechnung kann in der Menüleiste unter "Funktionen" der "Import aus Kfz-Verwaltung" aufgerufen werden.

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Die auf Basis der Kfz-Verwaltung ermittelten Differenzen von Unternehmensrecht (UR) und Steuerrecht (SR) werden in die Mehr-/Weniger-Rechnung übernommen. In der Spalte "Betragsquelle" wird "Kfz" angeführt. Die Spalte "Kfz-ID" zeigt die Verknüpfung zur Kraftfahrzeugverwaltung. Durch diese Kfz-ID werden die importierten Werte aus der Anbu und aus der Fibu-Kfz-Verwaltung automatisch untereinander gereiht.

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Die Höhe des Privatanteils aus der Kfz-Verwaltung finden Sie in der Spalte "MWR-Betrag" bzw. "Betrag * %".
Dieser Wert errechnet sich aus dem MWR-Betrag der Abschreibung laut ANBU x Prozentsatz Privatanteil laut Kfz-Verwaltung.

A_INFO.bmp Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation Kraftfahrzeuge unter Kfz-Verwaltung in Verbindung mit Mehr-/Weniger-Rechnung (MWR).

 Import aus Anlagenbuchhaltung

Es besteht die Möglichkeit, Differenzen zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht aus der Anlagenbuchhaltung in die Mehr-/Weniger-Rechnung zu importieren, indem in der Menüleiste unter "Funktionen" der "Import aus ANBU" aufgerufen wird.

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Übernommen werden dabei jene Anlagegüter, welche eine Differenz bei Abschreibungen und/oder Buchwertabgang aufweisen. Diese Datensätze sind mit der Betragsquelle „ANBU“ gekennzeichnet und können in der Mehr-/Weniger-Rechnung nicht bearbeitet werden. 

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Möchten Sie genauere Informationen zu dem betreffenden Datensatz in der MWR, rufen Sie diese mit einem Klick auf das Symbol in der Spalte "Anlagegut-ID" auf. Die Anlagenut-ID wird automatisch aus den Anlagenbuchhaltung übernommen. Mit Klick auf das Symbol der Anlagengut-ID, öffnet sich das betreffende Anlagegut.

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 Darstellung in der MWR kumuliert oder detailliert

Die importierten Daten aus der Anbu sowie aus der Kfz-Verwaltung können in der MWR detailliert oder kumuliert je Konto dargestellt werden. 
Die Einstellung dafür treffen Sie im Paket BIL → Stammdaten → BILANZ Parameter.

Wählen Sie den Punkt "Steuererklärungen" aus und definieren Sie, ob die Einstellung als firmenbezogene oder allgemeine Einstellung getroffen wird.
 
Im Punkt "Erfassung" können Sie den betreffenden Parameter "Import der Daten aus Anbu/Kfz-Verwaltung in MWR" bearbeiten und entweder "Detailliert "oder "Kumuliert je Konto" auswählen.

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Die Datensätze werden entsprechend der Einstellung detailliert/kumuliert in die MWR übernommen und auch am Ausdruck so dargestellt.
Bei der Übernahme aus der Anbu werden die Datensätze mit gleicher Kontonummer und gleicher MWR-Kennzahl kumuliert übernommen.

Beispiel kumuliert:

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Beispiel Ausdruck kumuliert:

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Hinweis 
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Bei Anlagen mit der Anlagenart "PKW" wird, wenn die AHK Unternehmensrecht über der steuerlichen Angemessenheitsgrenze für PKW liegen (derzeit € 40.000,--), der unternehmensrechtliche Verkaufserlös automatisch auf jenen Teil gekürzt, der auf die steuerlich angemessenen AHK entfällt.

 Ermittlung der Mehr-/Weniger-Rechnungskennzahl

Die MWR-Kennzahl wird anhand der Anlagenart und der Erklärungsnummer ermittelt. D. h.
  • Abschreibung:
      - Anlagenart PKW: Kennzahl 9260
      - Übrige: Kennzahl 9240
  • Buchwert-Abgang:
      - Anlagenart PKW: Kennzahl 9260 
      - Übrige: bei E1a, K2a, E6a: 9290; bei K1, K1-V, K1-B: 9304 (wenn BWAbgangSR < BWAbgangUR) oder 9306 (wenn BWAbgangSR > BWAbgangUR)

 Differenz Unternehmensrecht/Steuerrecht in Verbindung mit Investitionszuschüssen

Für Investitionszuschüsse gilt grundsätzlich, dass die steuerlichen Anschaffungskosten gekürzt werden müssen.

Eingestellt ist dies in den Berechnungseinstellungen der Anlagenbuchhaltung: im Feld "AHK kürzen". Dies ist für das Steuerrecht standardmäßig angehakt.

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Die Berechnung und Darstellung der Werte im Unternehmensrecht und im Steuerrecht sind zwar unterschiedlich, jedoch ergibt sich dadurch keine Auswirkung auf die Mehr-/Weniger-Rechnung.

Hinweis 
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Wurde die Erfassung ohne Kürzung der steuerlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten gewählt, so besteht die Möglichkeit, mit der Funktion „AHK/BW/ND ändern“ nachträglich den steuerlichen Wert mit dem  Funktion_F8.png F8-Symbol beim Feld „Neue Anschaffungs-/Herstellungskosten Steuerrecht“ um den Investitionszuschuss zu vermindern.

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 MWR in Verbindung mit Investitionsprämien

Da bei Investitionsprämien (z. B. Covid-Prämien) im Steuerrecht keine Kürzung der Anschaffungskosten erfolgt, entsteht ein Unterschiedsbetrag zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht. Der Unterschiedsbetrag entspricht dem Verbrauchsbetrag der Investitionsprämie in diesem Jahr. Dieser Betrag wird in die Mehr-Weniger-Rechnung übernommen.

Beispiel: Investitionsprämie


SR
UR
Anschaffungskosten10.000,0010.000,00 
Nutzungsdauer4 4 
AfA2.500 ,002.500,00 
Investitionsprämie
 -
1.400,00 (die Investitionsprämie ist steuerfrei) UR ist es ein Ertrag (+) in der MWR erfolgt der Ausgleich als (-)
Verbrauch -350,00 → Übernahme in MWR

Bei der Investitionsprämie erfolgt eine Übernahme in die MWR um den Ausgleich zu schaffen.
Der Datensatz wird wie folgt in der MWR dargestellt:

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 MWR in Verbindung mit PKW

Grundsätzlich werden Differenzen bei Anlagegütern zwischen dem Unternehmensrecht und dem Steuerrecht automatisch in die Mehr-/Weniger-Rechnung übernommen. Steuerlich werden bei Pkws und Kombis Anschaffungskosten in Höhe von maximal € 40.000,00 anerkannt.

Dies muss im Anlagenexplorer manuell im Rahmen der Erfassung des Zugangs hinterlegt werden. In diesem Schritt kann auch eine im Steuerrecht abweichende Nutzungsdauer hinterlegt werden.

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Hinweis 
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Beachten Sie, dass Sie bei einer Erweiterung die steuerlichen Anschaffungskosten der Erweiterung eventuell kürzen müssen.

 Seitenanfang StartOfPage.png
Durch die unterschiedlichen Anschaffungskosten im Unternehmensrecht und im Steuerrecht, differieren auch die Abschreibungen. Dadurch kommt es automatisch zu einem Eintrag in der Mehr-/Weniger-Rechnung:

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Wird das Anlagegut verkauft, dann muss auch der Verkaufserlös im Steuerrecht aliquot gekürzt werden. Im Rahmen der Erfassung des Abganges, wird der Verkaufserlös erfasst:

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In der Mehr-/Weniger-Rechnung wird der Verkaufserlös im Steuerrecht automatisch gekürzt:

  URSR MWR 
Anschaffungskosten
  60.000,00
 40.000,00
 
- Abschreibung 2021
 - 7.500,00
 -5.000,00
 + 2.500,00
= BW 01.01.2022
 52.500,00
 35.000,00
 
- Abschreibung 2022
 - 7.500,00
 - 5.000,00
 + 2.500,00
= BW 01.01.2023
 45.000,00
 30.000,00
 
- Halbjahresabschreibung 2023
 - 3.750,00
 -2.500,00
 + 1.250,00
= BW 17.05.2023 (Verkaufsdatum)
 41.250,00
 27.500,00
 
Verkaufserlös
 40.000,00
 26.666,67
 
Verlust
 1.250,00
 833,33
 +416,67

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Der steuerliche Verkaufserlös wird grundsätzlich beim Abgang um jenen Teil gekürzt, der auf die steuerlich angemessenen Anschaffungskosten fällt, wenn:
  • Anlagenart PKW hinterlegt ist und
  • die Anschaffungskosten über der steuerlichen Angemessenheitsgrenze (derzeit 40.000) liegen.
Für die Berechnung des steuerlichen Verkaufserlöses wird folgendermaßen gerechnet:

unternehmensrechtlicher Verkaufserlös * steuerliche AHK (derzeit 40.000) / Anschaffungskosten UR

In der Abgangsliste wird ebenfalls der gekürzte Verkaufserlös angedruckt:

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 Abweichende Berechnungsbasis der Luxustangente

Die Berechnung der oben angeführten Kürzung des steuerlichen Verkaufserlöses ist nur für nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Neu-Pkws richtig.
Wurde beispielsweise ein gebrauchter Pkw gekauft und anschließend verkauft, so muss die Berechnung der Kürzung des steuerlichen Verkaufserlöses auf Grund der ursprünglichen Anschaffungskosten berechnet werden. Diese sind in folgenden Feldern am Anlagegut zu erfassen:

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Diese Felder können auch erst im Jahr des Verkaufes am Anlagegut mit der Funktion F6 bearbeiten 1446550384000009710_0.png erfasst werden.

Beispiel 
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Kauf und Verkauf eines gebrauchten Pkws

Erstzulassung
01.01.2014
ursprüngliche Anschaffungskosten 
50.000,00
steuerlich angemessene Anschaffungskosten
40.000,00
Luxustangente
        20 %
 
 
Kauf des Pkws
01.01.2018
Kaufpreis
30.000,00 
 
 
Anschaffungskosten UR
30.000,00 
Anschaffungskosten SR
(müssen manuell eingetragen werden) 
24.000,00

Erfassung des Zuganges in der ANBU:

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Verkauf 31.12.2020 
Verkaufserlös UR20.000,00
gekürzter Verkaufserlös SR
16.000,00 

Damit der Verkaufserlös mit der ursprünglichen Luxustangente (20 %) gekürzt wird, müssen folgende Felder Luxustangente (Neupreis 50.000,00) und Luxustangente SR (steuerlicher Höchstbetrag 40.000,00) befüllt werden, da die erfassten Anschaffungskosten in der NTCS 40.000,00 nicht übersteigen.

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Ausdruck:

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 Übernahme der GWG-Bewertungsreserve in MWR für wesentliche GWG vor RÄG 2014

Beispiel 
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GWG 2015 mit Anschaffungskosten in Höhe von 15.000,-- werden im Anschaffungsjahr 2015 mit Bewertungsreserve erfasst; d. h. in UR und SR werden sie verteilt über die ND von z. B. 4 Jahren abgeschrieben; Jahres-AfA für 2015 bis 2018 somit jeweils 3.750,--.

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Die Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr wird im UR und damit auch im SR über die Buchung der Bewertungsreserve erreicht (8... Dotierung GWG-BR / 9... GWG-BR 15.000).

Im Anschaffungsjahr stehen die AHK von 15.000 durch Dotierung der BR voll im Aufwand; die unternehmensrechtlichen Buchungen für die Auflösung der Bewertungsreserve (Ertrag) und die Abschreibung (Aufwand) jeweils in Höhe von 3.750 heben sich in der GuV auf; bleibt in Summe ein Aufwand von 15.000 in der GuV.

In den Folgejahren 2016 bis 2018 wird die Bewertungsreserve nicht mehr in der GuV aufgelöst, weil aufgrund des RÄG 2014 die Bewertungsreserve im UR nicht mehr vorhanden ist. Die GWG-Bewertungsreserve ist daher in der MWR aufzulösen = hinzuzurechnen.

 Import aus Personalrückstellungen NTCS

Wurden die Personalrückstellungen in der NTCS berechnet, so besteht die Möglichkeit, Differenzen zum Vorjahr bei folgenden Personalrückstellungen automatisch zu übernehmen.
  • Abfertigungsrückstellung
  • Jubiläumsgeldrückstellung        
  • Pensionsrückstellung 
  • Urlaubsrückstellung (nur wenn UrlaubIFRS und "normale" Urlaubsrückstellung vorhanden).
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Die Datensätze werden in der MWR anhand der Steuererklärung bzw. sonst anhand der Rechtsform mit den relevanten Erklärungskennziffern angelegt.

Positiver Wert in der Urlaubsrückstellung in KöSt →  KZ 9304 Sonstige Zurechnungen
Negativer Wert in der Urlaubsrückstellung in KöSt →  KZ 9306 Sonstige Abrechnungen
Abfertigung, Jubiläum, Pension in KöSt →  KZ 9282 Korrekturen in Zusammenhang mit Sozialkapitalrückstellungen
Alle anderen in E1a, E6a, K2a →  KZ 9290 Sonstige Änderungen

Es werden immer die Differenzen zum Vorjahr bei UR und SR ermittelt. Danach wird die Differenz von UR und SR gezogen und als Wert in der MWR angesetzt.

Über das Menü "Extras" können die Personalrückstellungen gestartet werden:

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Gibt es bei der Personalrückstellungsberechnung mehrere Modelle je Personalrückstellungsart und Stichtag kann ein relevantes Modell definiert werden. Diese Kennzeichnung erfolgt in den Personalrückstellungen. Dafür gibt es eine eigene Spalte in der Übersicht der Personalrückstellungsarten.

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Beispiel 
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Rückstellung Jub. UR zum 31.12.2015:  11.000
Rückstellung Jub. UR zum 31.12.2014:  10.000
Differenz: -1.000

Rückstellung Jub. SR zum 31.12.2015:   8.600
Rückstellung Jub. SR zum 31.12.2014:    8.000
Differenz: -600

Als Datensatz wird übernommen: Kz 9290 (bei KöSt 9282) Jubiläumsgeldrückstellung  

UR-Betrag : -1.000         
SR-Betrag:- 600
MWR-Betrag: +400

 Import aus langfristigen Rückstellungen

Falls zum Zeitpunkt des Einstiegs in das Fenster der Mehr-/Weniger-Rechnung bereits Daten aus dem Bereich der langfristigen Rückstellungen vorhanden sind, werden diese erkannt und es scheint folgende Meldung auf:

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Die Übernahme der Werte in die MWR kann alternativ über die Funktionen gestartet werden:

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Übernommene Werte werden in der Spalte "Betragsquelle" entsprechend gekennzeichnet:

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Über den Punkt "Extras" in der Menüleiste besteht die Möglichkeit, die langfristigen Rückstellungen aufzurufen:

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Hier kann im Feld 9 die MWR-Kennzahl kontrolliert bzw. hinterlegt werden (falls noch nicht erfolgt):

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 Import latente Steuern

 Aufruf der latenten Steuern aus der MWR

Im Menü unter "Extras" haben Sie auch die Möglichkeit, die latenten Steuern aus der Mehr-/Weniger-Rechnung zu starten. 

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 Import aus den latenten Steuern

Es besteht die Möglichkeit, unter Funktionen die Differenzen zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht aus den latenten Steuern in die Mehr-/Weniger-Rechnung zu importieren. 

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Hinweis 
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Damit der Import aus den latenten Steuern möglich ist, muss in den latenten Steuern je Konto eine MWR-Kennzahl definiert werden. Als Vorschlag wird die MWR-Kennzahl laut Kontenstamm vorgeschlagen.

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 MWR-Jahresverteilung

 Erfassung

Die MWR-Jahresverteilung für die Aufteilung von MWR-Beträgen wie z. B. Geldbeschaffungskosten kann aus dem Bearbeiten eines MWR-Datensatzes beim Feld "MWR-Betrag" mit F8 aufgerufen werden:

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Die Dauer der Aufteilung kann nun in Jahren oder in Monaten eingegeben werden. In jedem Fall können dreistellige Werte ohne Nachkommastellen eingegeben werden.

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Beim Speichern dieses Datensatzes werden für die Anzahl der Jahre die einzelnen Datensätze in der MWR-Jahresverteilung angelegt.
 
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Der Jahresbetrag kann abgeändert werden, falls er nicht dem Aufteilungsbetrag entspricht.
Wird nur der Betrag des ersten Jahres angepasst, dann wird der Jahresbetrag nicht verändert. Stattdessen wird die Verteilung so lange weitergeführt, bis der Gesamtbetrag aufgebraucht ist.

Beim Schließen der MWR-Jahresverteilung wird der Betrag in den MWR-Datensatz übernommen.
Als Betragsquelle wird hier "Verteilung" angegeben.

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Für das Bearbeiten oder Löschen eines Datensatzes mit MWR-Jahresverteilung muss zuerst die Bearbeitung aufgerufen werden und im Feld "MWR-Betrag" mit F8 die MWR-Jahresverteilung aufgerufen werden. Hier können Sie die Jahresverteilung bearbeiten oder löschen.
                     

 Ausdruck

Die MWR-Jahresverteilung kann entweder direkt in der MWR

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oder gemeinsam mit der Erklärung gedruckt werden.

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Ausdruck:

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 Betragsquelle "Excel" in Mehr-/Weniger-Rechnung

In der Mehr-/Weniger-Rechnung können anhand der Betragsquelle "Excel" Werte aus einer Exceldatei übernommen werden. Die Hinterlegung erfolgt anhand des F8-Symbols beim Feld "Exceldatei".
 
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Wie bei den Steuererklärungen kann entweder eine Exceldatei aus dem Archiv ausgewählt oder ein Dateipfad angegeben werden. Weiters sind das Excel-Sheet (falls abweichend von "Tabelle1") und die Excelzelle einzutragen.

Beispiel Archiv:

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Beispiel Pfad:

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Bei der Übernahme aus dem Vorjahr werden die Datensätze mit Betragsquelle "Excel" mitübernommen.

 Ausdruck der MWR

In der MWR kann in der Menüleiste unter "Ausdruck" das Berechnungsblatt aufgerufen werden.
Hier können Sie den Ausdruck der Mehr-/Weniger-Rechnung, der MWR-Jahresverteilung und des MWR-Details auswählen.

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Zudem können Sie unter Ausdruck den Druck der Bildschirmliste aufrufen.

 Übernahme der MWR-Daten in die Steuererklärung 

Die Übernahme der MWR-Daten in die Steuererklärung erfolgt beim Öffnen der Steuererklärung und beim Ausstieg aus der MWR automatisch. Die Übernahme in die Steuererklärung kann aber auch manuell über das Menü unter "Steuererklärung" mit der Funktion "MWR-Daten laden" aufgerufen werden.
 
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Wenn bei einer Steuerkennzahl erfasste Daten aus der MWR nicht angezeigt werden, so starten Sie bitte die Funktion "MWR-Daten laden". Werden die erfassten MWR-Daten trotz aktueller Übernahme nicht angezeigt, so prüfen Sie bitte, ob die hinterlegte Fibu und die MWR-Unternummer stimmen.
 
Hinweis 
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Hinsichtlich eines eventuellen Konflikts zwischen BMD 5.5 und NTCS Mehr-/Weniger-Rechnung gilt folgende Reihenfolge der Übernahme: Wenn MWR-Daten in der NTCS vorhanden sind, werden diese in die Erklärung übernommen. Wenn keine MWR-Daten in der NTCS vorhanden sind, wird geprüft, ob eine BMD 5.5 MWR vorhanden ist und diese gegebenenfalls übernommen. 
 
 

 Übernahme MWR-Daten nach NTCS FIBU Umstellung

Bei der Übernahme der MWR-Daten in die Steuererklärungen wird nach der Übernahme der Fibu in die NTCS geprüft, ob bereits MWR-Datensätze in der NTCS vorhanden sind. Sind in der NTCS keine Datensätze vorhanden, so prüft das Programm, ob in der BMD 5.5 für dieses Jahr welche vorhanden sind.
 
Hinweis 
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Geprüft wird jene BMD 5.5 Buchhaltung, die im Fibu-Stamm im Feld "Importierte BMD 5.5" enthalten ist.

 Jahresübernahme der MWR 

Beim Öffnen der Mehr-/Weniger-Rechnung erfolgt eine Prüfung, ob im Vorjahr Daten vorhanden waren. Wenn dies der Fall ist und im laufenden Jahr noch keine Vorjahresdatensätze vorhanden sind, erfolgt eine Abfrage, ob die Daten aus dem Vorjahr übernommen werden sollen.

Die Übernahme aus dem Vorjahr kann auch unter dem Menüpunkt "Extras" manuell gestartet werden. Falls die Vorjahreswerte schon einmal übernommen wurden, erfolgt die Abfrage, ob diese Werte gelöscht werden sollen.  

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