Die Berechnungseinstellungen werden in der NTCS Anlagenbuchhaltung historisch verwaltet, d. h., bei einer Änderung wird ein neuer Datensatz mit dem entsprechenden "Gültig ab"-Datum angelegt und die alten Jahre bleiben dadurch unverändert.
Die Berechnungseinstellungen können nicht nur allgemein, sondern auch je Anlagegut eingestellt bzw. geändert werden. Möchten Sie nun für ein bestimmtes Wirtschaftsgut eine abweichende Einstellung vornehmen, so wählen Sie in der rechten Combobox "Anlagegut":
Anschließend können Sie mit F5 Neuanlage eine neue Berechnungseinstellung anlegen. Im unteren Bereich des Fensters wird für die benötigte Berechnungsart (Unternehmensrecht, Steuerrecht, kalkulatorisch usw.) im Feld "Anlagegut-ID" das gewünschte Anlagegut ausgewählt. Anschließend können die gewünschten anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen eingegeben werden.
Wenn in den Vorjahren anlagegutbezogene Berechnungseinstellungen angelegt worden sind und Sie diese im aktuellen Wirtschaftsjahr ändern wollen, finden Sie in diesem Fenster eine Funktion, die alle anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungsdatensätze eines Anlagegutes auf das aktuelle Wirtschaftsjahr kopieren kann.
Dafür markieren Sie die gewünschten Datensätze (Mehrfachauswahl) und rufen dann unter "Extras" die Funktion "Datensätze auf aktuelles WJ kopieren" auf.
Es werden nur Datensätze kopiert, die in einem der Vorjahre angelegt worden sind (also der Stichtag in einem Vorjahr liegt), Datensätze aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr werden ignoriert. Nun können Sie im laufenden Jahr die anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen (auch mit "Spaltenweisen bearbeiten") abändern. Wird nichts an den kopierten Datensätzen verändert, so werden diese beim Schließen der Berechnungseinstellungen wieder gelöscht, da sie den zuvor gültigen Berechnungseinstellungen entsprechen.
Hinweis | Damit die Funktion ausgeführt werden kann, muss die Berechtigung dazu freigeschaltet werden.
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Bei der Berechnungsart stehen all jene Arten zur Verfügung, die in den Anbu-Stammdaten ausgewählt worden sind. Standardmäßig wird die Anlagenbuchhaltung nach Unternehmensrecht und Steuerrecht berechnet. Zusätzlich stehen noch folgende Berechnungsarten zur Verfügung:
Aktivieren Sie für eine bestehende Anlagenbuchhaltung eine weitere Berechnungsart (z. B. AfA kalkulatorisch), erscheint folgende Abfrage:
- Ja: Die aktuellen Werte aus dem Unternehmensrecht werden übernommen (hier: für kalkulatorische Werte).
- Nein: Es werden keine Werte übernommen, Sie können diese mittels CSV-Import importieren
Mit dem "Gültig ab"-Datum können Sie festlegen, ab wann die geänderten Berechnungseinstellungen gültig sein sollen.
Dieses Feld kann nachträglich nur über die Funktion "Gültig ab ändern" geändert werden. Wichtig ist, dass das erfasste "Gültig ab"-Datum dem WJ-Beginn einer ANBU entsprechen muss. Sollte das nicht der Fall sein, erhalten Sie nach der Eingabe eine entsprechende Meldung, dass das eingegebene Datum ungültig ist. Eine unterjährige Änderung ist nicht möglich.
In Österreich stehen folgende Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- jährlich
- halbjährlich/jährlich
- pro rata temporis
- keine Abschreibung
Die Abschreibungsart kann entweder linear oder manuell erfolgen. Beispielsweise kann für einzelne Wirtschaftsgüter eine eigene Berechnungseinstellung angelegt werden, indem die Abschreibungsart auf "manuell" gestellt wird. Die Erfassung der manuellen Abschreibung erfolgt auf zwei Arten:
Entweder beim Wirtschaftsgut, zum Beispiel: Bearbeiten Altbestand - Felder 134 "Unternehmensrecht" / 135 "Steuerrecht":
Oder im Fensterbereich "Anlagenbaum" des Anlagenexplorers über den Reiter Konten → Funktionen → Manuelle Abschreibung:
Außerdem kann über die Abschreibungsart auch definiert werden, ob es sich um eine 10tel- oder 15tel-Abschreibung handelt. Bei der Erfassung des Anlagegutes kann die Abschreibungsart auch direkt erfasst werden über die Felder "Abschreibungsart Unternehmensrecht" und "Abschreibungsart Steuerrecht":
Den Erinnerungswert können Sie in den Berechnungseinstellungen bei einzelnen Anlagenbuchhaltungen abändern. Wenn Sie den Vorschlag des Erinnerungswerts generell ändern möchten, so erfassen Sie dies in den
Allgemeinen Einstellungen Anlagenbuchhaltung.
Mit der Einstellung "AHK kürzen" können Sie festlegen, ob der Anschaffungswert um den Betrag des Investitionszuschusses gekürzt werden soll.
Die Einstellung "Darstellung BR GWG" ist nur für die Berechnungsart "Steuerrecht" möglich.
Die Einstellungen haben folgende Auswirkungen:
- Ja: Gekürzter Betrag wird als Zugang dargestellt. Verwendung ab Folgejahr.
- Nein: Voller Zugangsbetrag und Verwendung im Jahr des Zugangs.
Die Einstellung "GWG ausbuchen" bewirkt, dass geringwertige Wirtschaftsgüter am Ende der Nutzungsdauer automatisch als Abgang ausgebucht werden.
Die Darstellung der Berechnungen kann im Journal wahlweise jährlich oder monatlich erfolgen.
Mit der Einstellung "Rundung" können Sie entscheiden, wie bei der Abschreibungsberechnung gerundet werden soll.
Wird beispielsweise eine Rundung mit 1,00 gewählt, wird die monatliche Abschreibung auf eine ganze Zahl (1,00) gerundet. Im ersten Abschreibungsjahr erfolgt – bei Anschaffungskosten mit Kommastellen – in der letzten Abschreibungsperiode der Ausgleich auf zwei Kommastellen, damit auch der Buchwert am Ende des ersten Abschreibungsjahres ganzzahlig dargestellt wird.
Diese und die nachfolgenden Einstellungen sind nur bei der Berechnungsart "kalkulatorisch" möglich.
Wenn ein Anlagegut kalkulatorisch bereits voll abgeschrieben ist, d. h., wenn der kalkulatorische Restbuchwert auf null ist, wird die kalkulatorische Abschreibung weitergeführt.
Mit den Einstellungsmöglichkeiten über das Feld "Kalk. AfA weiterrechnen" kann definiert werden, welche Bemessungsgrundlage für die weitergerechnete kalkulatorische Abschreibung herangezogen werden soll.

Die Einstellung im Feld "Kalk. Zinsen" steuert, von welcher Basis die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden.
Wenn eine Berechnungsgrundlage für kalkulatorische Zinsen erfasst wird, ist ebenfalls notwendig, einen Prozentsatz zu hinterlegen.
Im Feld "Prozentsatz für kalk. Zinsen" ist der Prozentsatz einzutragen, mit dem die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden sollen.
Im Feld "VPI-Tabelle" kann mit der F4-Funktion eine (Verbraucherpreis-)Indextabelle hinterlegt werden.
Einen neuen Datensatz (mit "Neu" oder F5) anlegen und dann auf der rechten Seite die einzelnen Werte erfassen.
Mit den Indexwerten dieser Tabelle wird eine Anpassung des Anschaffungs- und Buchwertes berechnet.
Für die Berechnungsart "Steuerrecht" muss angegeben werden, wie die Sonderposten behandelt werden sollen (indirekt/direkt). Daher sind bei der Neuanlage einer Anlagenbuchhaltung für Deutschland mit dem Assistenten auch die Berechnungseinstellungen zu öffnen und gewünschte Einstellungen vorzunehmen.
Sonderposten:
- Ersatzbeschaffungsrücklage (R6.6 EStR)
- Reinvestitionsrücklage (§ 6 b)
- Investitionsabzugsbetrag (§ 7 g)
- Investitionszuschuss
Sonderposten direkt:
Die steuerlichen Anschaffungskosten werden im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr um allfällige Sonderposten und Investitionszuschüsse gekürzt.
Sonderposten indirekt:
Steuerlich wird ein Sonderposten geführt, der auf die (Rest-)Nutzungsdauer verteilt aufgelöst wird.