In den Formularen E11 oder K11 haben Sie die Möglichkeit, automatisch die Informationen aus der Feststellungserklärung E6 zu übernehmen. Dabei werden die Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft, die Finanzamtnummer, die Steuernummer und der steuerliche Ergebnisanteil übernommen.
Voraussetzung für die Übernahme der Anteile aus der E6 in die E11 ist:
Es muss ein Formular E6 existieren, bei der ein Gesellschafter beteiligt ist, dessen Finanzamt- und Steuernummer identisch ist mit der Finanzamt- und Steuernummer der Person, für die die Formulare E1 und E11 erstellt werden.
Über den Steuer-Navigator können Sie bei der Beteiligungsgesellschaft über den Punkt "Beteiligungsverhältnisse" alle vorhandenen Beteiligungen ansehen und auf Vollständigkeit der Stammdaten kontrollieren.
Alternativ können über das Formular E6a-1 (falls in Verwendung) die vorhandenen Gesellschafter angesehen und kontrolliert werden:
Sollten die Daten unvollständig sein, besteht die Möglichkeit direkt aus dem Formular E6a-1 über die Menüleiste "Funktionen" die Beteiligungsverhältnisse aufzurufen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Im Formular E11 kann im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" mithilfe des F4-Symbols

jene Personengesellschaft ausgewählt werden, auf der die Steuererklärung E6 erstellt wurde und von der somit der Ergebnisanteil übernommen werden soll.
Nach der Auswahl der Person folgt die Abfrage, ob der Ergebnisanteil aus dem Formular E6 übernommen werden soll:
Wurde eine falsche Personengesellschaft ausgewählt, dann wählen Sie bitte nochmal mit F4 die richtige Personengesellschaft aus. Die Daten werden entsprechend mit der neuen Auswahl überschrieben.
Bei der Übernahme wird die Steuernummer geprüft. Wenn die Steuernummern nicht übereinstimmen, so erhalten Sie diese Programmmeldung:
"Von der ausgewählten Gesellschaft konnte kein Ergebnisanteil übernommen werden. Prüfen Sie, ob es in der Gewinnaufteilung dieser Gesellschaft einen Gesellschafter gibt, dessen Steuernummer identisch ist mit der Steuernummer jener Person, für welche die Ergebnisübernahme in das Formular E11 erfolgen soll".
Wenn Sie die ausgewählte Personengesellschaft (Beteiligung) zur Gänze löschen wollen, so müssen Sie die Einträge im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" und die Steuernummer manuell löschen.
Wenn im Formular E6a-1 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital eingetragen wurden, kommt danach eine weitere Abfrage. Hier kann ausgewählt werden, ob die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge endbesteuert werden sollen oder ob eine Antragsveranlagung gewünscht ist.
Für beide Varianten werden die im Beteiligungsergebnis enthaltenen endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge in Abzug gebracht (sind als Ertrag gebucht).
a) Bei Antragsveranlagung kommt der Hinweis, dass die Kapitalerträge der Beteiligung in die angegebene Kennzahl einzutragen sind. In der Meldung wird sowohl die Höhe der Beteiligung genannt als auch die richtige Kennzahl, die in diesem Fall zur Anwendung kommt.
Kapitalerträge und KESt sind in diesem Fall manuell im Formular E1 in den entsprechenden Kennzahlen (780/782/784 und 365) einzutragen, weil in diese Felder gegebenenfalls auch Werte aus den betrieblichen Einkünften als Einzelunternehmer einfließen könnten.
b) Bei Endbesteuerung wird das volle Beteiligungsergebnis in die Punkte 1-3 übernommen und anschließend werden die endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge im Punkt 4 des Formulars abgezogen. Das heißt, beide Beträge werden automatisch aus dem Formular E6a-1 übernommen und gesondert ausgewiesen:
Im Formular E11 befinden sich am Ende des Formulars je Beteiligung Felder für den Grundbeitrag bzw. investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Diese Felder werden automatisch aus den jeweiligen Formularen E6a-1 übernommen und anschließend summiert.
Somit ist eine Prüfung der maximalen Obergrenze je Steuerpflichtigen einfacher möglich.
Voraussetzung: Es muss ein Formular E6 existieren, bei der ein Gesellschafter beteiligt ist, dessen Finanzamt- und Steuernummer identisch ist mit der Finanzamt- und Steuernummer der Person, für die die Formulare K1 und K11 erstellt werden.
Über den Steuer-Navigator können Sie bei der Beteiligungsgesellschaft über den Punkt "Beteiligungsverhältnisse" alle vorhandenen Beteiligungen ansehen und auf Vollständigkeit der Stammdaten kontrollieren.
Alternativ können über das Formular E6a-1 (falls in Verwendung) die vorhandenen Gesellschafter angesehen und kontrolliert werden:
Sollten die Daten unvollständig sein, besteht die Möglichkeit direkt aus dem Formular E6a-1 über die Menüleiste "Funktionen" die Beteiligungsverhältnisse aufzurufen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Im Formular K11 kann im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" mithilfe des F4-Symbols

jene Personengesellschaft ausgewählt werden, auf der die Steuerklärung E6 erstellt wurde und von der somit der Ergebnisanteil übernommen werden soll.
Nach der Auswahl der Person folgt die Abfrage, ob der Ergebnisanteil aus dem Formular E6 übernommen werden soll:
Wird die Abfrage mit "Übernehmen" bestätigt, werden Ergebnisanteil und KESt aus dem Formular E6 in das Formular K11 eingetragen.
Wurde eine falsche Personengesellschaft ausgewählt, dann wählen Sie bitte nochmal mit F4 die richtige Personengesellschaft aus, dann werden die Daten entsprechnedn der neuen Auswahl überschrieben.
Wenn Sie die ausgewählte Personengesellschaft (Beteiligung) zur Gänze löschen wollen, so müssen Sie die Einträge im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" und die Steuernummer manuell rauslöschen.
Da bei Kapitalgesellschaften keine Endbesteuerung von Kapitalerträgen vorgenommen werden kann, wird bei Übernahme von Beteiligungsergebnissen aus dem Formular E6 in das Formular K11 stets der volle Beteiligungsertrag übertragen. Die auf die Kapitalerträge entfallende KESt wird in das entsprechende Feld übernommen.

Eine automatische Übernahme der KESt aus dem Formular K11 in die Kz 645 des Formulars K1 kann nicht erfolgen, weil die Kz 645 des Formulars K1 die Gesamtsumme der Kapitalertragsteuer enthält und gegebenenfalls neben der KESt aus dem Beteiligungsergebnis weitere KESt-Beträge zu berücksichtigen sind. Die KESt in Kz 645 des Formulars K1 ist daher manuell einzutragen.
Bei der Verwendung von verschiedenen Modellen des Formulars E6 kann bei der Übernahme in das Formular E11 des Gesellschafters entschieden werden, auf welches Modell das Programm zugreifen soll. Hierzu erscheint die Information, dass mehrere E6-Erklärungen vorhanden sind, mit der anschließenden Abfrage, von welchem Modell der steuerliche Ergebnisanteil übernommen werden soll.
Wenn in den Beteiligungsformularen E11, K11 oder E61 Werte von einer Personengesellschaft beim F4-Auswahldialog übernommen worden sind, werden beim erneuten Einstieg in das Formular automatisch die aktuellen Werte aus der zugehörigen Gewinnaufteilung übernommen.
Für das nächste Jahr wird diese automatische Übernahme vermerkt. Wenn die Steuererklärung E6 bereits erstellt ist, wird beim erstmaligen Einstieg in das Formular E11 gleich der Ergebnisanteil der Beteiligung automatisch übernommen.
Möchten Sie die automatische Übernahme wieder deaktivieren, so muss die Bezeichnung der Beteiligung gelöscht werden. Alternativ könnten Sie auch die Betragsquelle "Manuell" verwenden. Diese müsste jedoch im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" gesetzt werden.