In der NTCS FIBU treten Steuerdifferenzen grundsätzlich sehr selten auf. Falls doch, wurde in der Regel vom User ein entsprechender Warnhinweis des Programmes übergangen.
Bei einer vorhandenen Steuerdifferenz kommt automatisch eine Meldung, sobald die UVA gedruckt bzw. die XML-Datei erstellt wird oder der Steuernachweis bzw. Einzelsteuernachweis gedruckt wird. Aus dieser Meldung können Sie auf die Kontrolle OP-Auszifferung (nur bei Istversteuerung) und Kontrolle Steuerdifferenzen durchsteigen.
Den manuellen Aufruf des Programmes finden Sie einerseits im Menü → UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Abweichungen und Steuerdifferenzen oder im Buchen unter Funktionen → UVA Steuerkontrolle → Funktionen → Abweichungen und Steuerdifferenzen.
Folgende Eingabefelder stehen Ihnen in diesem Fenster zur Verfügung:
In der Differenzenübersicht werden alle Buchungen aufgelistet, die für eine Steuerdifferenz verantwortlich sind. Im Feld Info finden Sie den Grund für die entstandene Differenz.
Sie können in dieser Übersicht direkt ins Journal (mit der Maus auf die Journalnummer klicken) bzw. auf das Konto (mit der Maus auf das jeweilige Konto klicken) durchsteigen.
In der gelben Leiste unter dem Punkt "Ausdruck", kann die Liste Kontrolle Steuerdifferenzen auch gedruckt werden:
Sind keine Fehler vorhanden, erscheint der Hinweis in der Listenübersicht:
Hier finden Sie eine Übersicht der Gründe, die in dieser Kontrollliste aufscheinen können. Mit dem Link in diesem Punkt gelangen Sie zum detailliert beschriebenen Thema:
Info-Meldung | Ursachen |
| Steuersammelkonto entspricht nicht dem aktuell hinterlegten Steuersammelkonto. | Diese Meldung wird ausgegeben, wenn: |
| Prozentsatz entspricht nicht der Fixierung am Kontenstamm | |
| Steuerbetrag ungleich berechneter Steuer. | |
| Betrag der Steuersammelbuchung ungleich berechneter Steuer. | Steuer und die dazugehörige Sammelbuchung stimmen nicht überein. |
EB-Buchungen fehlen oder sind unvollständig | |
| Kein Vorjahr hinterlegt (Datum der Originalbuchung) | Nur bei Istversteuerung - Es sind keine/falsche Vorjahre hinterlegt. |
In den FIBU-Stammdaten ist das Feld USt Ist/Soll entscheidend für die Versteuerungsart Ihrer Rechnungen.
Wird dieses Feld bei einer bebuchten FIBU umgestellt, führt dies zu Steuerdifferenzen ein entsprechender Hinweis wird ausgegeben:
Unter dem Punkt Extras → Protokolle → Datensatzprotokoll wird jede Veränderung der Stammdaten protokolliert. Sie können also hier sehen welcher User, was, wann geändert hat.
Kontrollieren Sie, ob dieses Feld (den schon erfolgten Buchungen entsprechend) richtig eingestellt ist. Näheres entnehmen Sie bitte der Doku
Steuerberechnung bzw. Buchen mit
Ist-Steuer.
Sollte die Versteuerung verändert worden sein und es wurde mit falscher Versteuerung gebucht, ist ein eigener FIBU-Termin nötig, da es hier mehrere Punkte zu analysieren und zu beachten gibt.
Hinweis
| Bei der Umstellung einer FIBU aus BMD 5.5 werden die Einstellungen aus dem 5.5-Fibu-Stamm in die NTCS übernommen. Bitte kontrollieren Sie sofort nach der Umstellung die Stammdaten! |
In den Steuerkonten werden pro Steuercode USt- und VSt-Konten eingetragen. Werden diese Konten bei einer bebuchten FIBU geändert, kann dies zu Steuerdifferenzen führen. Hier wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben:
Kontrollieren Sie in den Steuerkonten, ob hier auch jene Konten hinterlegt sind, die auch bebucht wurden.
Hinweis | Wenn Sie unseren Standardkontorahmen verwenden, haben Sie den Vorteil, dass grundsätzlich die Hinterlegungen von Fixkonten und Steuerkonten, sowie die Standardprozentsätze für Österreich vorhanden sind. Wir empfehlen, pro Steuergruppe ein eigenes Steuerkonto zu verwenden.
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Wenn Steuerkonten in zwei Ländern erfasst werden ohne Filiale, müssen die Steuerkonten unterschiedlich sein.
Beispiel | In Österreich gibt es 2 Orte, in denen es Umsatzsteuer 19 % gibt (Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg). Wenn nun, wie in unserem Beispiel für Österreich, ein Steuersatz mit Steuercode 1 und 19 % angelegt wird (siehe Abb. unten - OHNE FILIALE), muss darauf geachtet werden, dass es in einem anderen Land (in diesem Fall Deutschland) nicht denselben Steuersatz mit denselben USt- bzw. VSt-Konten gibt. Kontrollieren Sie immer auch die Spalten der USt bzw. VSt nicht fällig.
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Es gibt die Möglichkeit, im Buchen den Steuerbetrag manuell einzugeben. In der Praxis zählt diese Eingabe jedoch zu den absoluten Ausnahmen. Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen können Sie viel leichter mit einer
Prozentaufteilung oder mit einer
Splittbuchung buchen!
Wird jedoch doch eine manuelle Steuer gebucht und weicht dieser Steuerbetrag um mehr als EUR 1,-- vom eingegebenen Prozentsatz ab (Hinweis!), kann es hier zu Differenzen kommen.
Diese falschen Buchungen werden in der Liste Kontrolle Steuerdifferenzen angezeigt (siehe Beispiel unten)
Achtung! | Bei der Zahlung der Rechnung (Istversteuerer) wird immer die berechnete Steuer aus Steuercode und Prozentsatz umgebucht - NICHT die manuell gebuchte Steuer aus der Rechnung! Darum wird nur die manuell gebuchte Steuer bei der Kontrolle als Differenz ausgewiesen.
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Beispiel | In diesem Beispiel ergibt die Bemessung von EUR 3.400,-- eine Steuer von EUR 680,-- und nicht von den gebuchten EUR 600,-- (3400:100x20=680). Somit wird eine Differenz von EUR 80,-- auf der Kontrollliste ausgewiesen und die Buchung muss dementsprechend korrigiert werden.
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Beim Import von Buchungen ist darauf zu achten, dass der Steuerbetrag mit dem im File übergebenen Steuer- und Prozentsatz übereinstimmt. In der Vorschau beim Import werden diese Buchungen blau markiert und mit Hinweis ausgeworfen und könnten vor dem Import korrigiert werden!
Solche falsch importierten Buchungen werden detailliert in der Kontrollliste angezeigt und müssen
korrigiert werden (ev.
Parametereinstellung notwendig).
In solchen Fällen ist es von Vorteil, im Buchen die Spalten "ProgKz" und "ImportKz" einzublenden. In der Spalte "ProgKz" sehen Sie, ob die Buchungen importiert (Import Buchungen) oder manuell gebucht wurden (Buchen). In der Spalte "ImportKz" würde die Information erscheinen, wenn die Buchungen aus der BMD 5.5. importiert wurden.
Sollte die gebuchte Steuer nicht mit der berechneten Steuer übereinstimmen, werden auch solche Fehler in der Kontrollliste angezeigt:
Beim Istversteuerer ist es wichtig, dass die Eröffnungsbilanz des n.n.f. USt-Kontos (z. B. 3510, 2510) immer übertragen wird.
Auch aus den Vorjahren muss immer der Saldo eröffnet werden.
Eine besondere Kontrolle sollte hier erfolgen, wenn die Buchhaltung aus der BMD 5.5. übernommen wurde. In ALLEN Jahren muss kontrolliert werden, ob die EB immer richtig übernommen wurde.
Bei fehlerhaften EBs muss die Jahresübernahme nochmal gestartet werden.
Gerade beim Istversteuerer ist es unumgänglich, die richtigen Vorjahre zu hinterlegen.
Ist in der EB-Buchung der Steuercode und der Steuerprozentsatz verspeichert, wird bei der Zahlung die Information von der Buchung genommen.
Fehlt diese Information jedoch (z. B. bei Splittbuchungen) MUSS/MÜSSEN das/die betreffende/n Vorjahr/e unbedingt vorhanden sein, um eine richtige Versteuerung der Zahlung gewährleisten zu können.
Beispiel | Splittbuchungen im Vorjahr die als EB übertragen wurden haben die Steuerinformation nicht in der Buchung, darum ist hier das Vorjahr so wichtig: Dezember Splittbuchung
Jänner EB
Jänner Zahlung der AR - durch das fehlende Vorjahr wurde die Versteuerung nicht ausgelöst
Auf der Kontrollliste wird die fehlerhafte Buchung angezeigt "Kein Vorjahr hinterlegt (31.12.20XX). Das Datum in der Klammer verweist immer auf die Originalrechnung.
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Beim Ausdruck des Steuernachweises wird mit folgender Meldung darauf hingewiesen, dass es Differenzen bei den fixierten Konten gibt.
Über die Kontrolle Steuerdifferenzen werden die betroffenen Buchungen detailliert ausgewiesen.
Weiters wird auch noch am Steuernachweis die Kontrolle fixierter Konten angedruckt.
Grundsätzlich ist diese Meldung am Steuernachweis nur ein Hinweis. Es handelt sich hier nicht um Steuerdifferenzen, sondern um Differenzen zwischen den fixierten Werten am Konto und den tatsächlichen Buchungen (Steuercode/Prozentsatz).
Die Buchungen werden genauso in die UVA übernommen, wie diese gebucht wurden - unabhängig von der Fixierung am Konto. Sie sollten jedoch unbedingt kontrollieren, warum die Buchungen nicht der Fixierung am Konto entsprechen. Die Hinterlegungen am Kontenstamm dienen ja vorrangig dazu, Buchungen mit falschen Steuercodes und Prozentsätzen zu vermeiden.
Bei der Kontrolle fixierte Konten (Steuernachweis) werden alle Konten herangezogen, auf denen der USt-Steuercode und der USt-Prozentsatz fixiert wurden.
| Kontrolle fixierte Konten | In der ersten Spalte werden alle Konten, bei denen der Steuercode und Prozentsatz fixiert sind, angezeigt. In Klammer werden die Steuercodes und Prozentsätze angezeigt, zu denen es Buchungen auf den angegebenen Konten gibt. |
| Bem. Erlöskonto | Für die Bemessung laut Erlöskonto werden alle Buchungen herangezogen, welche mit dem am Konto fixierten Steuercode und Prozentsatz gebucht wurden. |
| Bem. Buchungen | Die Bemessung aus Buchungen errechnet sich anhand der tatsächlich gebuchten Steuercodes und Prozentsätze. |
| Differenz | Wurden Buchungen mit einem abweichenden Steuercode und Steuerprozentsatz gebucht, dann gibt es keine entsprechende Bemessung am Erlöskonto. Daher entsteht eine Differenz zwischen der Bemessung Erlöskonto und der Bemessung aus Buchungen. |
Um diese Buchungen zu kontrollieren, öffnen Sie am besten das Bildschirm-Kontoblatt des angeführten Kontos.
Finanzbuchhaltung → Bildschirmansichten → Kontoblatt
Um die Anzahl der Buchungen so klein wie möglich zu halten, schränken Sie die gewünschte Periode (in der die Differenzen angezeigt werden) ein.
Um die betroffenen Buchungen leichter herauszufinden, blenden Sie sich zusätzlich die Spalte Steuercode und Prozentsatz am Bildschirm ein.
Danach verwenden Sie Filterfunktionen, um die betroffenen Buchungen schnell herauszufinden. So können Sie z. B. in den Spalten "Steuercode" oder "Proz" ganz einfach nach Buchungen filtern, die mit abweichenden Codes oder Prozentsätzen gebucht wurden.
Beispiel | Hier sehen Sie ein Buchungsbeispiel, wie solche Differenzen bei fixierten Konten entstehen können. Auf dem Konto 4000 ist der Prozentsatz (sowie der Steuercode) mit 20 % fixiert:
Auf dem Konto befindet sich trotzdem eine Buchung mit 10 %, da das "Fix"-Kennzeichen kurzfristig entfernt wurde:
Die Buchungen werden richtig auf der UVA ausgewiesen:
Jedoch scheint diese Abweichung von der Kontofixierung beim Steuernachweis unter "Kontrolle fixierte Konten" auf:
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Sollte Ihnen die Kontrolle Steuerdifferenzen keine Hinweise auf die Differenz geben, haben Sie hier einen Überblick über weitere Fehlerquellen, die Sie kontrollieren sollten.
- Gibt es Umsätze, die nicht in die UVA gerechnet wurden? Wurde mit Filialen gebucht - sind diese richtig angelegt? Wurde im Land Österreich ein "fremder" Prozentsatz angelegt?
- Gibt es Steuerdifferenzen, die nicht in der Kontrollliste aufscheinen oder stimmen die UVA-Werte nicht? Wurde die Buchhaltung aus der BMD 5.5. übernommen - gab es auch hier eventuell schon Steuerdifferenzen?
- Gibt es am Steuernachweis Abweichungen beim noch nicht fälligen bw. fälligen USt-Konto? Gibt es Direktbuchungen auf die USt-Konten (ISTVERSTEUERER)
- Stimmen die Werte in der UVA nicht bzw. wurde bei der Zahlung keine Steuer berechnet? Stimmt der Buchungstyp am Buchungssymbol (ISTVERSTEUERER)
- Differenz am Steuernachweis - Hinweis auf OP-Fehler? Wurde die Zahlung vor der Rechnung gebucht und stimmen die Steuersätze oder Steuercodes der beiden überein? (ISTVERSTEUERER).
- Kommen die Steuerdifferenzen aus den Vormonaten bzw. Vorjahren? Steuerdifferenzen werden mit der Jahresübernahme übertragen. Es ist dadurch sinnvoll, in dem Monat/Jahr mit der Fehlersuche zu beginnen, in dem die Differenz entstanden ist.
Umsätze mit manuell erfassten Prozentsätzen, die von den Standardprozentsätzen Österreich abweichen, werden NICHT in die UVA übernommen.
Sollten Sie mit anderen Prozentsätzen buchen müssen, gibt es zwei Varianten für das Arbeiten mit Filialen:
Variante 1
Mit Filiale wird dann gebucht, wenn aus einer Buchhaltung verschiedene Steuerauswertungen (UVAs) gedruckt werden sollen.
Über die Filialnummer wird definiert, welchem Land (Filiale) das Konto bzw. die Buchungen steuerlich zuzurechnen sind (z. B. Firma ist in Österreich - Filiale in Deutschland).
Variante 2
Mit Filiale wird dann gebucht, wenn innerhalb eines Landes getrennte Auswertungen gemacht werden sollen.
Wenn die Filiale für die Variante 1 verwendet wird, somit für verschiedene Steuerauswertungen (UVAs), sind Grundeinstellungen im Fibu-Stamm, in den Prozentsätzen sowie in den Steuerkonten sehr wichtig!
Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang unbedingt zu kontrollieren:
- Im Filialstamm muss das jeweilige Land hinterlegt sein!
- Eine Vermischung der Prozentsätze in Österreich mit "ausländischen" Prozentsätzen ist unzulässig:
Saldenübernahmen
Das Buchungssymbol "UE" ist besonders gekennzeichnet und dient einzig und allein für
Saldenübernahmen. Bei diesem Buchungssymbol gibt es das Saldenübernahmekennzeichen UND meist ist hier auch keine Steuer eingestellt, da bei einer Saldenübernahme die Steuerkonten gesondert eröffnet werden.
Wird nun eine Buchung mit diesem Symbol oder mit einem anderen Symbol mit denselben Einstellungen mit Steuercode und Prozentsatz gebucht, führt dies zu Steuerdifferenzen. Die Buchung an sich beinhaltet durch den Steuercode und Prozentsatz einen Hinweis auf die Steuerpflicht, jedoch fehlt die Abbuchung auf das Steuerkonto:
Am Steuernachweis wird diese Position somit falsch ausgewiesen und führt zu Differenzen:
Kontrollieren Sie, ob es Buchungssymbole mit einem Saldenübernahmekennzeichen gibt und mit diesem Symbol Buchungen gemacht wurden.
Datenübernahmen
In der UVA können Werte aus Datenübernahmen aufscheinen bzw. manuell erfasst werden. Diese werden in der UVA sowie auch auf dem Steuernachweis ausgewiesen.
Generell führt dies nicht zu Steuerdifferenzen, jedoch kann es vorkommen, dass der Saldo des Steuerkontos nicht mit der ausgewiesenen Steuer auf der UVA übereinstimmt.
Wird eine Buchhaltung aus der BMD 5.5 übernommen, wird das Kontrollprogramm PR07NTCS gestartet. Sollten hier Hinweise auf eine Steuerdifferenz kommen, sind diese in der BMD 5.5. VOR der Übernahme zu korrigieren.
Sollten die Hinweise ignoriert werden, werden auch die falschen UVA-Werte in die NTCS übernommen!
Eine Korrektur ist ausschließlich in der BMD 5.5. möglich. Am Steuernachweis werden die Werte aus der BMD 5.5. angedruckt. Am Einzelsteuernachweis können diese Werte nicht angedruckt werden.
Wenn die BMD 5.5. Buchhaltung also mit Differenzen hochgezogen wird, kann auf die Steuerdifferenz am Steuernachweis nicht mehr hingewiesen werden. Es erscheinen nur die "falschen" UVA-Werte.
Beispiel | Differenz in der BMD 5.5. von EUR 6,-- da auf das Erlöskonto mit Steuerprozentsatz 99 (keine Steuer) gebucht wurde statt mit 20 %.
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Steuernachweis aus der BMD 5.5. - hier wird noch auf die Differenz hingewiesen:
Steuernachweis in der NTCS nach der Umstellung von 5.5. in die NTCS.
Hier werden die Werte aus der BMD 5.5 angedruckt - aber es kann nicht mehr auf die Steuerdifferenz hingewiesen werden!
Achtung! | Iststeuerbuchungen mit V88: Werden bei einer Istversteuerung Buchungen mit gemischten Steuerprozentsätzen (V88) übernommen, so können diese in der NTCS bei einer Zahlung nicht richtig aufgeteilt werden. |
Beispiel | Buchung einer ER mit gemischten Steuerprozentsätzen (V88) aus der BMD 5.5, wird in die NTCS übernommen. Bei der Zahlung dieser Rechnung in der NTCS wird die Steuer NICHT mit den gebuchten Steuerprozentsätzen, sondern zur Gänze mit 20 % (Standardprozentsatz - siehe Häkchen Standardprozentsatz LINK) entlastet. Damit die Steuer richtig entlastet wird, empfehlen wir je Prozentsatz eine eigene Zahlungsbuchung durchzuführen.
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Direktbuchungen beim Istversteuerer auf das hinterlegte USt-Konto führen in den meisten Fällen zu Steuerdifferenzen. Diese Buchungen sollten Sie nur in Ausnahmefällen durchführen.
Nur wenn das USt-Konto direkt mit dem jeweiligen Steuercode und Prozentsatz (z. B. STC 1 und 20 %) bebucht wird, kommt es zu keinen Differenzen. In diesem Fall wird aufgrund der eingegebenen Werte eine Erlösbemessung hochgerechnet und diese wird auch in die UVA übernommen.
Direktbuchungen auf das USt-Konto mit dem Steuercode 99 (nicht steuerbar) werden als Steuerdifferenzen angezeigt.
Direktbuchungen auf das n.n.f. UST-Konto führen in jedem Fall zu Abweichungen!
Beispiel 1 | In diesem Fall wurden auf das USt-Konto 3500 mit dem Steuercode 99 EUR 1.200,-- gebucht. Am Steuernachweis (1. Seite) sieht man unter der Überschrift "Umbuchungen nicht steuerbar 0 %" die Buchung. Bei der "Verprobung fälliger Steuer" ist die Abweichung von EUR 1.200,-- ersichtlich.
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Beispiel 2 | In diesem Beispiel wurden auf das n.n.f. UST-Konto 3510 mit dem Steuercode 99 EUR 1.200,-- gebucht. Am Steuernachweis (1. Seite) sieht man unter der Überschrift "Umbuchungen nicht steuerbar 0 %" die Buchung. Bei der "Verprobung nicht fälliger Steuer" ist die Abweichung von EUR 1.200,-- ersichtlich.
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Beispiel 3 | Hier wurden auf das n.n.f. UST-Konto 3510 mit dem Steuercode 1 (USt) und 20 % EUR 1.200,-- gebucht. Am Steuernachweis wird aufgrund des eingegebenen Steuercodes und Prozentsatzes eine Erlösbemessung hochgerechnet. Diese ist in der "Summe Erlöse 20 % Konto: 3510 (Belegnummer 2) schön ersichtlich. Da es eine Erlösbemessung gibt aber keine Buchung auf das USt-Konto wird in diesem Fall eine Abweichung bei der "Verprobung nicht fälliger Steuer" und bei der "Verprobung fälliger Steuer" angezeigt. |
In jedem Fall müssen die Direktbuchungen wieder storniert werden.
Bei Buchhaltungen mit Istversteuerung sollten Sie die Buchungen sowohl bei der Rechnungsbuchung als auch bei der Zahlungsbuchung kontrollieren. Damit haben Sie Gewissheit, dass die Steuerumbuchungen korrekt durchgeführt wurden.
Rechnungsbuchung:
Bei der Rechnungsbuchung wird die Steuer auf das Konto für noch nicht fällige Steuern gebucht. Die Steuer scheint noch nicht in der UVA auf.
Zahlungsbuchung:
Bei der Zahlungsbuchung wird die Steuer vom Konto der noch nicht fälligen Steuern auf das entsprechende Steuerkonto umgebucht. Die Steuer scheint in dieser Periode auf der UVA auf.
Wird bei der Zahlungsbuchung eine Rechnung ausgeziffert, dann werden der Steuercode und der Prozentsatz automatisch von der Rechnung in die Zahlung übernommen.
Wenn die Zahlungsbuchung ohne Auszifferung vorgenommen wird, dann müssen Sie den benötigten Steuercode und Prozentsatz manuell bei der Buchung eingeben! Sollte keine Eingabe erfolgen, wird der Steuercode und Prozentsatz aus den
Standardeinstellungen übernommen.
Achtung!
| Für das Auslösen der Ist-Steuer ist der Buchungstyp am Buchungssymbol relevant. Nur beim Buchungstyp "Zahlung" wird die Steuerumbuchung ausgelöst! Werden die Buchungssymbole aus dem Standardkontorahmen verwendet, sind diese schon richtig angelegt. |
| Bei Buchungen mit nicht definierten Buchungssymbolen (z. B. BU), bei denen Ist-Steuer ausgelöst werden soll, muss der Buchungstyp direkt in der Buchungszeile auf "Zahlung" umgestellt werden. |
Hinweis | Import BMD Lohn-Files in die NTCS FIBU. Hier ist darauf zu achten, dass das Lohn-Buchungssymbol VOR dem Import mit dem Buchungstyp "Zahlung" angelegt wird, sofern nicht das Symbol LG aus dem Standardkontorahmen verwendet wird. |
Treten am Steuernachweis beim Istversteuerer Differenzen auf, kann direkt aus der Fehlermeldung in die entsprechenden Kontrollen verzweigt werden.
Es ist wichtig, immer beide Schritte durchzuführen!
Achtung! | Beim Istversteuerer empfehlen wir, den Einzelnachweis n.n. fällige Steuer IMMER monatlich auszudrucken! Differenzen aus den Vormonaten werden immer saldiert! z. B. Jänner-Abweichungen werden auch im Oktober noch angedruckt.
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Hinweis | Sind in der Buchhaltung 5.5. Buchungen vorhanden, werden Sie bei Differenzen extra darauf hingewiesen. Möglicherweise kann die Verprobung dadurch nicht korrekt durchgeführt werden. Eine Kontrolle mit dem Steuernachweis aus der BMD 5.5. ist hier von Vorteil. |

Kontrolle OP-Auszifferung starten
Dieser Punkt weist in diesem Beispiel genau jene Positionen aus, die Differenzen ergeben.
Hier wurde auf dem Kunden 200000 die AR 3 Steuercode 1 und 20 % Steuer EUR 400,-- mit einer Zahlung BK 10 Steuercode 1 und 10 % Steuer 218,18 ausgeziffert.
In diesem Fall muss entweder die Rechnung oder die Zahlung geändert werden, damit der Steuercode bzw. Prozentsatz übereinstimmt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die offenen Posten (die Auszifferung) zu korrigieren.
Korrektur Offene Posten
Der Einstieg erfolgt im Buchen unter Funktionen → Manuelle Auszifferung und Aufruf des Kunden 200000.
Nun kann mittels der Combobox rechts auf "Alle Buchungen" umgeschaltet werden.
Die AR 3 wird nun markiert und mittels der Schaltfläche "Aufbauen" kann die falsche Abstattung wiederaufgebaut werden.
Kontrolle Steuerdifferenzen öffnen
Starten Sie die Kontrollliste, diese gibt Ihnen einen Überblick über die Buchungen die zu den Differenzen führen mit den jeweiligen
Fehlerhinweisen.
Bei dem Ausdruck → Spezielle Steuernachweise → Einzelnachweis n.n. fällige Steuer werden Abweichungen immer angedruckt, welche eventuell am Steuernachweis nicht angedruckt werden. Grund dafür ist, dass am Steuernachweis nur die bezahlten Rechnungen in die Berechnung genommen werden. Zum Unterschied des Einzelnachweises n. n. fälliger Steuer, hier werden die Rechungen einzeln angedruckt, unabhängig von der Bezahlung.
Für die Steuerverprobung bei Buchhaltungen mit Ist-Versteuerung stehen zwei verschiedene Arten der Verprobung zur Verfügung. Mittels Parametereinstellung kann hinterlegt werden, welche Steuerverprobung ausgedruckt werden soll.
Die Parameterhinterlegung erfolgt in der UVA → Allgemein → Ausdruck Steuerverprobung.
Je nach Parametereinstellung wird am Steuernachweis die entsprechende Steuerverprobung (nicht) angedruckt.
1. Verprobung n.n. fälliger Steuer
Dient zur Gegenüberstellung der OP mit der noch nicht fälligen Steuer (Immer gesamtes Jahr!).
Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der offenen Verbindlichkeiten/Forderungen zur noch nicht fälligen Steuer.
Dabei werden die Verbindlichkeiten/Forderungen nach Prozentsatz getrennt aufgelistet.
Danach wird zur Kontrolle der Forderungen/Verbindlichkeiten der Saldo der Sammelkonten zum Stichtag angedruckt. Dieser muss sich mit der Spalte "Brutto" decken.
Darunter wird der Saldo der noch nicht geschuldeten Vor- bzw. Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Summe der Steuer laut offenen Posten wird dann dem Saldo auf den noch nicht geschuldeten USt-Konten gegenübergestellt.
Ergänzend dazu steht unter UVA/Meldungen - Spezielle Steuernachweise der Einzelnachweis zur Verfügung:
2. Verprobung fälliger Steuer
Dient zur Gegenüberstellung der zu versteuernden Zahlungen mit der fälligen Steuer (Immer gesamtes Jahr!).
Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der zu versteuernden Buchungen mit der tatsächlich anfallenden Steuer.
Dabei werden die Aufwände/Erlöse des gesamten Jahres nach Prozentsatz getrennt aufgelistet.
Um die fällige Steuer für den ausgewählten Monat zu ermitteln:
- müssen die offenen Posten aus dem Vorjahr berücksichtigt werden
- müssen die noch offenen Positionen zum Stichtag abgezogen werden
Daraus ergibt sich die Gesamtsumme der fälligen Steuern:
Die Summe der Steuern wird dann der tatsächlichen Summe auf dem jeweiligen Steuerkonto gegenübergestellt:
Ergänzend dazu steht unter UVA/Meldungen - Spezielle Steuernachweise der Einzelnachweis zur Verfügung:
Hinweis | Unter den Parametern FIBU → FIBU-Parameter → UVA/Meldungen → Allgemein → "Ausdruck Verprobung detailliert" kann ein detaillierter Druck eingestellt werden. Mit der Ausprägung "nur Differenzen" werden am Ende der Liste nur jene Positionen gedruckt, die Differenzen ausweisen.
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Wenn Sie die fehlerhaften Buchungen herausgefunden haben, dann müssen diese entsprechend korrigiert werden. Dazu gibt es verschiedene Vorgangsweisen:
- Wurde der Buchungskreis noch nicht geschlossen, dann können die betroffenen Buchungen direkt aus dem Bildschirm-Kontoblatt mittels rechter Maustaste bearbeitet und korrigiert werden.
- Wurde der Buchungskreis schon geschlossen, die Periode jedoch noch nicht gesperrt, dann können die betroffenen Buchungen direkt aus dem Bildschirm-Kontoblatt mittels rechter Maustaste storniert werden.
Achten Sie beim Storno der Buchung darauf, dass die Stornobuchung in der GLEICHEN Periode wie die ursprüngliche Buchung vorgenommen wird. Wenn Sie die Stornobuchung in einer anderen Periode vornehmen, dann entsteht in dieser Periode ebenfalls eine Differenz (mit umgekehrtem Betrag).
Zusätzlich dazu muss dann der Beleg erneut mit dem richtigen Steuercode und Prozentsatz eingebucht werden.
- Wurde der Buchungskreis schon geschlossen und die Periode bereits gesperrt, dann muss die Buchung in der aktuellen Buchungsperiode storniert und neu eingebucht werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall in beiden Monaten (urspr. Periode und aktuelle Periode) Differenzen angezeigt werden. Diese heben sich jedoch über das Jahr gesehen auf und ergeben in Summe 0,00.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Rundungsdifferenzen nicht um Steuerdifferenzen.
Durch mathematische Rundungen bei Buchungen und Importe kommt es immer wieder zu Centdifferenzen bei der Steuer. Oft kommt es vor, dass diese Rundungsdifferenzen am Einzelsteuernachweis detailliert am Ende (Steuer aus Einzelbuchungen/Steuer aus Gesamtbemessung), nicht mit der Summe der Beträge in der Differenzen-Spalte übereinstimmen.
Dies wird mit folgendem Beispiel erklärt:
Beispiel | Rundungsdifferenzen -0,03 Cent - Die Summe der Differenzen Spalte ergäbe jedoch -0,05 Cent. Importiert wurden hier 5 Rechnungen mit jeweils EUR 99,99 Brutto. |
Wenn Sie diesen Parameter auf 0,02 stellen, werden die Differenzen in der Spalte "Diff." rechts nicht mehr angedruckt, aber der Hinweis auf die Rundungsdifferenzen unten bleibt. Dieser wird immer angedruckt.
Bei einem Bruttobetrag von EUR 99,99 würde die genaue Steuer einen Betrag von EUR 16,665 ergeben.
Dieser Betrag wird beim Import gerundet auf EUR 16,66. Die Differenz aus beiden Steuerbeträgen ergibt EUR -0,005.
Am Steuernachweis werden jedoch nur 2 Kommastellen in der Spalte Differenz angedruckt.
Somit wird auch hier von EUR -0,005 wieder auf - 0,01 gerundet.
Eine genaue Summe der 5 Rechnungen (5 x 0,005) ergibt somit nur - 0,3 Cent. Die Differenzen-Spalte kann in diesem Fall NICHT summiert werden, da in jeder Position wieder gerundet wurde.
Achtung! | Wenn Sie diesen Parameter auf 0,00 stellen, werden die Differenzen in der Spalte "Diff." rechts nicht mehr angedruckt, aber der Hinweis auf die Rundungsdifferenzen unten bleibt. Dieser wird immer angedruckt. Diese Parametereinstellung wird auch auf der Liste Kontrolle Steuerdifferenzen berücksichtigt. |
Hinweis | Es handelt sich hier nur um Rundungsdifferenzen am Steuernachweis diese können NICHT ausgebucht werden. |