Grundlegende Informationen zum Buchen finden Sie unter Buchen.
Inhalt
Bei der Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld zum Zeitpunkt der Vereinnahmung eines Entgelts, also zum Zeitpunkt der Zahlung.
Die in weiterer Folge beschriebene Automatik für Istbesteuerung ist auch dann zu verwenden, wenn in der Buchhaltung keine offenen Posten verwaltet werden sollen.
So ist sichergestellt, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch mit offenen Posten gebucht werden kann bzw. die
Kfz-Verwaltung eingeführt werden kann.
In dieser Anleitung werden nur die Einstellungen für die Istbesteuerung behandelt. Die Ist-Besteuerung tritt oft in Zusammenhang mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf. Informationen zur zusätzlichen Anlage und zum Buchen eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners finden Sie unter
E/A-Rechner mit offenen Posten.
Sobald bei Ist-Besteuerung in einem Jahr mit offenen Posten gebucht wird, muss bereits vom Wirtschaftsjahrbeginn an mit der Einstellung der Istbesteuerung gebucht werden.
Laut Umsatzsteuergesetz ist bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten zusätzlich zu unterscheiden, ob das Unternehmen einen Vorjahresumsatz größer 2 Mio. EUR hatte oder darunter.
Der Unterschied liegt in der Behandlung der Vorsteuer. Haben Unternehmen mit einem VJ-Umsatz größer 2 Mio. EUR die Möglichkeit, die Vorsteuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, so müssen Unternehmen mit einem VJ-Umsatz kleiner 2 Mio. EUR die Vorsteuer nach vereinnahmten Entgelten entrichten.
In weiterer Folge werden diese beiden Fälle getrennt bezüglich Einstellungen.
| Mithilfe dieser Einstellung kann der Zeitpunkt der Versteuerung festgelegt werden (Fälligkeit der Steuer bei Rechnungslegung oder bei Zahlungseingang). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation zur Ist-Besteuerung.
Achtung! | Im Feld "USt Ist/Soll" geht es um den Zeitpunkt, zu dem die Steuern fällig werden. Diese Einstellung hat keine Auswirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Rechnungen erfolgswirksam werden! |
Wird in einer bereits bebuchten Buchhaltung diese Versteuerungsart geändert, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:
 Bei Firmensitz Deutschland ist die Ist-Besteuerung nur bei der Umsatzsteuer und nicht bei der Vorsteuer gültig. |
Hinweis | Wenn Sie mit Filialen buchen besteht die Möglichkeit, die Versteuerung der Filiale unterschiedlich zur Hauptfirma einzustellen (z. B. Hauptfirma Sollversteuerung, Filiale Istversteuerung).
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Unter FIBU
→ Stammdaten
→ Weitere Konteneinstellungen
→ Steuerkonten hinterlegen Sie die zusätzlichen Steuerkonten, auf die die noch nicht fällige Umsatzsteuer bei den Ausgangsrechnungen gebucht wird.
Wenn Sie mit unserem Standardkontenrahmen arbeiten (Firma 100, FIBU 2200/01) ist das noch nicht fällige USt-Konto natürlich bereits hinterlegt:
Für das Auslösen der Iststeuer ist der Buchungstyp am Buchungssymbol relevant. Nur beim Buchungstyp "Zahlung" wird die Iststeuer ausgelöst.
Bei Buchungen mit nicht definierten Buchungssymbolen (z. B. UB), bei denen Iststeuer ausgelöst werden soll, muss der Buchungstyp direkt in der Buchungszeile auf "Zahlung" umgestellt werden.
Achtung!
| Das Feld "Buchungstyp" muss in der Feldauswahl VOR das Feld "Konto" gereiht werden. |
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Wird mit Buchungstyp "Zahlung" gebucht, wird in der Buchung das Steuer-Kz automatisch auf 1 gesetzt.
Hinweis | Das Steuer-Kz kann in einer Buchung mit Buchungstyp "Zahlung" ausgeschaltet, in einer Buchung mit anderem Buchungstyp jedoch nicht extra eingeschaltet werden. |
Ausgangsrechnungen werden wie bei Sollbesteuerung mit dem
Buchungssymbol AR gebucht. Aufgrund der Einstellung am FIBU-Stamm erkennt das Programm, dass die Steuer auf das "noch nicht fällige USt-Konto" gebucht werden muss und erzeugt die Steuerbuchung (M20, M10) auf das in den Steuerkonten hinterlegte "noch nicht fällige USt-Konto".
Hinweis | Eine Rechnung muss zwingend auf ein Personenkonto (kein Verrechnungskonto) gebucht werden, damit die Versteuerung richtig funktioniert! |
Wird eine Splittbuchung mit einer Direktbuchung auf das noch nicht fällige Steuerkonto gebucht (z. B. bei Versicherungsvergütungen mit Selbstbehalt), kann die Umbuchung der Steuer bei der Bezahlung nicht automatisch durchgeführt werden.
Bei der Erfassung einer solchen Splittbuchung wird daher folgender Hinweis ausgegeben:
Hinweis | Splittbuchung Innerhalb einer Splittbuchung ist eine Splittaufteilung auf Sachkonten mit Steuer und Personenkonten nicht möglich, da es später bei der Zahlung zu einer falschen Versteuerung kommen würde. |
Bei der Zahlungsbuchung erfolgt eine automatische Umbuchung vom "noch nicht fälligen USt-Konto" auf das tatsächliche USt-Konto laut Steuerkonten. Die Versteuerung erkennt man am Symbol I20 bzw. i20 in der Zahlungsbuchung:
Voraussetzung für eine korrekte Versteuerung ist die Auszifferung des offenen Postens bei der Zahlungsbuchung, weil der Prozentsatz für die Steuerumbuchung von der bezahlten Rechnung übernommen wird! Wurde bei der Rechnung kein Prozentsatz erfasst (z. B. Datenübernahmen), wird auch die Zahlung ohne Steuer gebucht.
Eine Rechnung muss zwingend auf ein Personenkonto (kein Verrechnungskonto) gebucht werden, damit die Versteuerung richtig funktioniert!
Erfolgt keine Auszifferung, müssen bei der Zahlungsbuchung unbedingt der Steuercode und der Steuerprozentsatz eingegeben werden, damit die Umbuchung der Steuer in der richtigen Höhe erfolgt (gilt auch bei Anzahlungen).
Wurden kein Steuercode und Prozentsatz erfasst, wird folgende Meldung ausgegeben:
Rückfallebene, wenn weder ein offener Posten ausgeziffert noch der Steuercode bzw. Prozentsatz bei der Zahlung erfasst wurden:
- Bei inländischen Kunden wird für die Versteuerung der Standardprozentsatz herangezogen.
- Bei Kunden mit ausländischer UID-Nummer wird die Zahlung als innergemeinschaftliche Lieferung gebucht.
Wurde eine Rechnung mit gemischten Steuersätzen gebucht, wird die Steuer bei der Bezahlung aliquot berechnet.
Eine Teilzahlung, z. B. nur der 20%igste Teil, ist nicht möglich und auch nicht gesetzeskonform.
In diesem Fall muss die Rechnung bereits getrennt gebucht werden.
Hinweis
| Wenn eine Rechnung mit gemischten Steuersätzen NACH der Zahlung eingebucht wird, ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich muss bei der Bankbuchung zwingend ein Steuercode und ein Prozentsatz eingegeben werden - jedoch kann hier keine Prozentaufteilung gemacht werden. Man muss in diesem Fall die Bankbuchung als Splittbuchung einbuchen, damit die gemischten Steuersätze eingegeben werden können.
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Hinweis | Werden Zahlungen in der WWS-Kasse erfasst, ist ebenso zwingend eine Auszifferung oder ein Steuercode und Prozentsatz zu erfassen. Andernfalls kann später in der FIBU keine Ausgangsrechnung mit Steuercode und Prozentsatz mit dieser Zahlung ausgeziffert werden.
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Beim Ausziffern einer Rechnung und einer Zahlung bzw. einer Rechnung und einer Gutschrift erfolgt eine Prüfung des Steuercodes und des Prozentsatzes.
Stimmen der Steuercode und der Prozentsatz auf den einzelnen Positionen nicht überein, ist keine Auszifferung möglich und Sie erhalten eine entsprechende Hinweismeldung:
Wurde mit einem falschen Steuercode oder einem falschen Prozentsatz gebucht, muss die Buchung storniert und neu eingebucht werden.
In der manuellen Auszifferung müssen dann zuerst die falsche Buchung und die Stornobuchung miteinander ausgeziffert werden. Im nächsten Schritt kann die eigentliche Auszifferung erfolgen.
Hinweis | In seltenen Ausnahmefällen kann es in Verbindung mit der LEA vorkommen, dass eine manuelle Auszifferung mit unterschiedlichen Steuercodes/Prozentsätzen gespeichert werden muss. In diesem Fall kann - nur mit Rücksprache mit dem FIBU-Support - folgender Parameter im Buchen gesetzt werden: Buchen → Auszifferung → Man. Auszifferung Speichern bei Istversteuerung
Die Auszifferung kann dann gespeichert werden. Es erscheint allerdings ein Hinweis, dass dies zu Steuerdifferenzen führen kann.
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Hinweis | Werden Buchungen mit unterschiedlichen Kostendaten, unterschiedlichen IC-Codes oder unterschiedlichen ANBU-Erfassungs-Kennzeichen miteinander ausgeziffert, wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben - eine Auszifferung ist aber möglich.
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Die Buchung der Steuer erfolgt direkt auf das tatsächliche USt-Konto mit dem Steuersymbol I20 bzw. I10:
Ist am FIBU-Stamm "Ist UST/Soll VST" eingestellt, besteht beim Buchen von Eingangsrechnungen bzw. Zahlungen an Lieferanten kein Unterschied zum Soll-Steuer-Prinzip. Die Zahlungen haben keine Auswirkung auf die Versteuerung.
Umbuchungen zwischen zwei Personenkonten sollten vermieden werden, da es hier zu Differenzen bei der noch nicht fälligen Steuer kommen kann.
Deshalb wird in diesem Fall eine entsprechende Hinweismeldung ausgegeben:
Wenn Sie aufgrund einer Gegenverrechnung einen Kunden und einen Lieferanten ausgleichen möchten, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sammelauszifferung in der Bank (mit der Funktion STRG + ALT + 4 im Feld "Konto")
- Umbuchung über ein Verrechnungskonto
In beiden Fällen muss ein Buchungssymbol mit dem Typ "Zahlung" verwendet werden.
Bei einem VJ-Umsatz unter 2 Mio. EUR wird neben der Umsatzsteuer auch die Vorsteuer nach dem Iststeuerprinzip verbucht. Somit sind sowohl die Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Vereinnahmung (d. h. bei Zahlung) fällig.
| Mithilfe dieser Einstellung kann der Zeitpunkt der Versteuerung festgelegt werden (Fälligkeit der Steuer bei Rechnungslegung oder bei Zahlungseingang). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation zur Ist-Besteuerung.
Achtung! | Im Feld "USt Ist/Soll" geht es um den Zeitpunkt, zu dem die Steuern fällig werden. Diese Einstellung hat keine Auswirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Rechnungen erfolgswirksam werden! |
Wird in einer bereits bebuchten Buchhaltung diese Versteuerungsart geändert, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:
 Bei Firmensitz Deutschland ist die Ist-Besteuerung nur bei der Umsatzsteuer und nicht bei der Vorsteuer gültig. |
Unter FIBU → Stammdaten → Weitere Konteneinstellungen → Steuerkonten hinterlegen Sie die zusätzlichen Steuerkonten, auf die die noch nicht fällige Umsatzsteuer bei den Ausgangsrechnungen bzw. die noch nicht fällige Vorsteuer bei Eingangsrechnungen gebucht wird.
Wenn Sie mit unserem Standardkontenrahmen arbeiten (Firma 100, FIBU 2200/01) sind die Konten natürlich bereits hinterlegt:
Für das Auslösen der Iststeuer ist der Buchungstyp am Buchungssymbol relevant. Nur beim Buchungstyp "Zahlung" wird die Iststeuer ausgelöst.
Bei Buchungen mit nicht definierten Buchungssymbolen (z. B. UB), bei denen Ist-Steuer ausgelöst werden soll, muss der Buchungstyp direkt in der Buchungszeile auf "Zahlung" umgestellt werden.
Achtung!
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Das Feld "Buchungstyp" muss in der Feldauswahl VOR das Feld "Konto" gereiht werden. |
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Wird mit Buchungstyp "Zahlung" gebucht, wird in der Buchung das Steuer-Kz (= Kennzeichen für Ist-Steuer) automatisch auf 1 gesetzt.
Hinweis | Das Steuer-Kz kann in einer Buchung mit dem Buchungstyp "Zahlung" ausgeschaltet werden, aber in einer Buchung mit anderem Buchungstyp jedoch nicht extra eingeschaltet werden. Wird das Steuer-Kz bei einer Zahlungsbuchung ausgeschaltet, dann wird keine Versteuerung ausgelöst und die Steuerbuchung erfolgt auf das noch nicht fällige USt- bzw. VSt-Konto.
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Ausgangs- und Eingangsrechnungen werden wie bei der Soll-Besteuerung mit dem
Buchungssymbol AR bzw. ER gebucht. Aufgrund der Einstellung am FIBU-Stamm erkennt das Programm, dass die Steuer auf das "noch nicht fällige USt-Konto" bzw. "noch nicht fällige VSt-Konto" gebucht werden muss und erzeugt die Steuerbuchung (M20, V20) auf das in den Steuerkonten hinterlegte "noch nicht fällige USt-Konto" bzw. "noch nicht fällige VSt-Konto".
Hinweis | Bei den Steuercodes 9, 19, 29 usw. werden die Steuerkonten sofort bei der Rechnung bebucht. |
Bei der Zahlungsbuchung erfolgt eine automatische Umbuchung vom "noch nicht fälligen USt-Konto" auf das tatsächliche USt-Konto laut Steuerkonten. Die Versteuerung erkennt man am Symbol I20 bzw. i20 in der Zahlungsbuchung:
Voraussetzung für eine korrekte Versteuerung ist die Auszifferung des offenen Postens bei der Zahlungsbuchung, weil der Prozentsatz für die Steuerumbuchung von der bezahlten Rechnung übernommen wird! Wurde bei der Rechnung kein Prozentsatz erfasst (z. B. Datenübernahmen), wird auch die Zahlung ohne Steuer gebucht.
Erfolgt keine Auszifferung, müssen bei der Zahlungsbuchung unbedingt der Steuercode und der Steuerprozentsatz eingegeben werden, damit die Umbuchung der Steuer in der richtigen Höhe erfolgt (gilt auch bei Anzahlungen).
Rückfallebene, wenn weder ein offener Posten ausgeziffert noch der Steuercode bzw. Prozentsatz bei der Zahlung erfasst wurden:
- Bei inländischen Kunden wird für die Versteuerung der Standardprozentsatz herangezogen.
- Bei Kunden mit ausländischer UID-Nummer wird die Zahlung als innergemeinschaftliche Lieferung gebucht.
Die Buchung der Steuer erfolgt direkt auf das tatsächliche USt-Konto mit dem Steuersymbol I20 bzw. I10:
Hinweis | Import BMD LOHN Files in die NTCS FIBU - hier ist darauf zu achten, dass das Lohn-Buchungssymbol VOR dem Import mit dem Buchungstyp "Zahlung" angelegt wird, sofern nicht das Symbol LG aus dem Standardkontenrahmen verwendet wird.
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Am Steuernachweis kann eine Verprobung der noch nicht geschuldeten USt bzw. VSt mit den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten angedruckt werden.
Aktiviert wird dies in den UVA-Parametern unter Allgemein → Steuerverprobung drucken.
Ist in diesem Parameter die Steuerverprobung aktiviert, so wird am Steuernachweis nach der Steuerkontrolle eine Steuerverprobung angedruckt.
Dabei werden alle Personen-Sammelkonten stichtagsbezogen (Stichtag ist der Monatsletzte des ausgewählten Bis-Monats) aufgelistet.
Ausgehend von den Forderungen laut offenen Posten zum Stichtag werden die Forderungen nach Prozentsatz getrennt gedruckt.
Steuerfreie und nicht steuerbare Forderungen werden dabei in einer Summe zusammengefasst.
Anschließend werden die noch nicht geschuldeten USt-Konten gedruckt.
Die Summe der Steuer aus der Bemessung laut offenen Posten wird dann der Summe der Steuer auf den noch nicht geschuldeten USt-Konten gegenübergestellt.
Zuletzt wird zur Kontrolle der Forderungen/Verbindlichkeiten der Saldo der Sammelkonten zum Stichtag angedruckt. Dieser muss sich mit der Spalte "Brutto" decken.
Ist-Versteuerung bei IG-Lieferung und Reverse Charge
Mittels Parameter können Sie entscheiden, wann dieser Umsatz in die UVA gerechnet werden soll.
- Bei Zahlung (Standard)
- IgL bei Rechnung, RC bei Zahlung
- IgL und RC bei Rechnung
Diesen Parameter finden Sie unter UVA → Extras → Allgemein → IST-Versteuerer bei Igl und RC
Treten am Steuernachweis beim Ist-Versteuerer Differenzen auf, kann direkt aus der Fehlermeldung in die entsprechenden Kontrollen verzweigt werden.
Beim ersten Punkt werden die
Auszifferungen kontrolliert, sollte es hier keine Fehler geben, starten Sie bitte den zweiten Punkt Einzelnachweis nicht fälliger Steuer
Bei dem Ausdruck, den Sie unter UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise → Einzelnachweis n.n. fällige Steuer finden, werden Abweichungen immer angedruckt, welche eventuell am Steuernachweis nicht angedruckt werden. Grund dafür ist, dass am Steuernachweis nur die bezahlten Rechnungen in die Berechnung genommen werden. Zum Unterschied vom Einzelnachweis n. n. fälliger Steuer, hier werden die Rechnungen einzeln angedruckt, unabhängig von der Bezahlung.
Für die Steuerverprobung bei Buchhaltungen mit Ist-Versteuerung stehen zwei verschiedene Arten der Verprobung zur Verfügung. Mittels Parametereinstellung kann hinterlegt werden, welche Steuerverprobung ausgedruckt werden soll.
Die Hinterlegung erfolgt in der UVA unter Allgemein → Steuerverprobung drucken.
Je nach Parametereinstellung wird am Steuernachweis die entsprechende Steuerverprobung (nicht) angedruckt.
1. Verprobung n.n. fälliger Steuer
Dient zur Gegenüberstellung der OP mit der noch nicht fälligen Steuer.
Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der offenen Verbindlichkeiten/Forderungen zur noch nicht fälligen Steuer.
Dabei werden die Verbindlichkeiten/Forderungen nach Prozentsatz getrennt aufgelistet.
Danach wird zur Kontrolle der Forderungen/Verbindlichkeiten der Saldo der Sammelkonten zum Stichtag angedruckt. Dieser muss sich mit der Spalte "Brutto" decken.
Darunter wird der Saldo der noch nicht geschuldeten Vor- bzw. Umsatzsteuern ausgewiesen.
Die Summe der Steuer laut offenen Posten wird dann dem Saldo auf den noch nicht geschuldeten USt-Konten gegenübergestellt.
Ergänzend dazu steht unter UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise der Einzelnachweis zur Verfügung:
Die Verprobung der n.n.fälligen Steuer führt jahresübergreifend zu Differenzen (EB) im Zusammenhang mit der Anzahlungsautomatik, wenn die
AZ-Automatik bei Ist-Steuer nicht deaktiviert wurde.
Stellt man dieses Feld in der laufenden Buchhaltung um, so gilt die Änderung nur für zukünftige Buchungen. Eine Umstellung in der laufenden Buchhaltung muss gut überlegt sein, da bestehende Anzahlungsbuchungen erst im Zuge der Schlussrechnung storniert werden.
2. Verprobung fälliger Steuer
Dient zur Gegenüberstellung der zu versteuernden Zahlungen mit der fälligen Steuer.
Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der zu versteuernden Buchungen mit der tatsächlich anfallenden Steuer.
Dabei werden die Aufwände/Erlöse des gesamten Jahres nach Prozentsatz getrennt aufgelistet.
Um die fällige Steuer für den ausgewählten Monat zu ermitteln:
- müssen die OP aus dem Vorjahr berücksichtigt werden
- müssen die noch offenen Positionen zum Stichtag abgezogen werden
Daraus ergibt sich die Gesamtsumme der fälligen Steuern:
Die Summe der Steuern wird dann der tatsächlichen Summe auf dem jeweiligen Steuerkonto gegenübergestellt:
Ergänzend dazu steht unter UVA/Meldungen → Spezielle Steuernachweise der Einzelnachweis zur Verfügung:
Wie können Steuerdifferenzen vermieden werden?