Grundlegende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Buchen.
Im Umsatzsteuergesetz gibt es keine Regelung beim Übergang von Soll- auf Istversteuerung bezüglich der „zu viel“ bezahlten USt.
Es gibt allerdings einen Umsatzsteuerkommentar von Kolacny-Mayer zum UStG 1994. Hier wird die eindeutige Meinung vertreten, dass die „zu viel“ entrichtete USt im 1. Monat korrigiert werden kann.
Das ist insofern von Vorteil, weil ab dem 1. Tag mit der Iststeuer-Automatik gebucht werden kann und es so zu keinen Doppelversteuerungen kommen kann.
Wir empfehlen die Umstellung mit Jahreswechsel.
Für die Umstellung im Zuge der Jahresübernahme sind folgende Schritte notwendig:
Vor der Jahresübernahme müssen die Offenen Posten bereinigt und kontrolliert werden. Alle Zahlungen, die als offen ausgewiesen aber einer Rechnung zugeordnet werden können, müssen über die manuelle Auszifferung ausgeziffert werden. Gibt es keine Rechnung zu einer Zahlung, müsste diese eigentlich schon mit einer
manuellen Anzahlung versteuert worden sein (klären Sie dies bitte mit Ihrem Steuerberater).
Alle Zahlungen (welche noch nicht versteuert wurden!), die in das neue Jahr als offene Posten übernommen werden, müssen im neuen Jahr ohne Steuercode storniert und mit dem richtigen Steuercode wieder eingebucht werden. Geschieht dies nicht und die Zahlung wird mit einer Rechnung ausgeziffert, kommt es zu Steuerdifferenzen und einer falschen Versteuerung!


Die Umsatzsteuer der offenen Posten kann (vorzugsweise) im alten oder im neuen Wirtschaftsjahr umgebucht werden.
Legen Sie dazu ein neues Konto 3510 "noch nicht geschuldete USt" im alten Jahr an und buchen Sie zuerst die Steuerkonten um auf das Zahllastkonto (weitere Informationen finden Sie unter
Steuerumbuchungen).
Da die Umsatzsteuer im Zuge der UVA bzw. im Zuge der Bilanz im Vorjahr bereits auf das Zahllast-Konto umgebucht wird, werden durch die Jahresübernahme auch keine EB-Salden auf den Steuerkonten übernommen.
Die Umbuchung der Steuer auf das nicht fällige USt-Konto 3510 erfolgt deshalb am besten gleich gegen das Zahllast-Konto.
Die richtige Summe der Steuer können Sie über die Funktion "Ausdruck Umbuchungen SOLL/IST" berechnen lassen. Dazu starten Sie die UVA im alten oder im neuen Jahr. Die Funktion finden Sie in der aufbereiteten UVA unter Extras:
Bei dieser Berechnung wird die Steuer der offenen Posten (Rechnungen/Gutschriften) nach Steuercode bzw. Prozentsatz summiert. Unversteuerte Zahlungen werden nicht berücksichtigt!
Hinweis | EU-OSS-Umsätze müssen immer mit Sollversteuerung gebucht werden. Daher werden Filialen mit EU-OSS für Österreich bei der Umbuchungsliste nicht berücksichtigt. |
Hinweis | Für einen korrekten Ausdruck muss die Vorjahres-Fibu richtig hinterlegt sein! |
In der
UVA muss dieser Betrag, welcher auf das Wartekonto 3510 gebucht wurde, in der Kennziffer 090 manuell berichtigt werden.
Ob dies im letzten Monat des Vorjahres oder im ersten Monat des neuen Jahres passieren soll, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Hinweis | Manuelle Änderungen in der UVA haben keine Auswirkungen auf die Jahressteuererklärung. Gegebenenfalls ist auch diese manuell zu berichtigen. |
Sollte die Korrekturbuchung auf das USt-Wartekonto und die Berichtigung auf der UVA bereits im Vorjahr gemacht worden sein, scheint nun am Zahllastkonto gleich der verminderte Betrag auf. Bei der Bankbuchung (Zahlung der Zahllast aus dem alten Jahr) muss nichts Besonderes mehr beachtet werden.
Setzen Sie unter FIBU
→ Stammdaten
→ Firmen- und FIBU-Stammdaten rechts auf der entsprechenden FIBU das Feld "USt Ist/Soll" auf
Ist USt/Soll VSt.
Unter FIBU
→ Stammdaten
→ Weitere Konteneinstellungen
→ Steuerkonten muss für die Steuercodes 1 (Umsatzsteuer) und 12 (Eigenverbrauch) bei jedem Prozentsatz das noch nicht fällige USt-Konto im Feld "USt nicht fällig" eingetragen werden.
Wenn Sie unseren Standardkontorahmen (Firma 100) in Verwendung haben, ist das Konto bereits hinterlegt.
Für das Auslösen der Iststeuer ist der Buchungstyp am
Buchungssymbol relevant. Nur beim Buchungstyp "Zahlung" wird die Ist-Steuer ausgelöst.
Bei Buchungen mit nicht definierten Buchungssymbolen (z. B. UB), bei denen Ist-Steuer ausgelöst werden soll, muss der Buchungstyp direkt in der Buchungszeile auf "Zahlung" umgestellt werden.
Achtung! | Das Feld "Buchungstyp" muss in der Feldauswahl VOR das Feld "Konto" gereiht werden.
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Wird mit Buchungstyp "Zahlung" gebucht, wird in der Buchung das Steuer-Kz (= Kennzeichen für Iststeuer) automatisch auf 1 gesetzt.
Wird die Umstellung rückwirkend durchgeführt, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Die Umsatzsteuer der offenen Posten muss umgebucht werden
- Am FIBU-Stamm muss das Kz USt Ist/Soll auf Ist UST/Soll VST gesetzt werden
- Unter den Steuerkonten muss das noch nicht fällige USt-Konto im Feld "USt nicht fällig" eingetragen werden
- Beim Buchen im laufenden Jahr wird die Ist-Steuer aufgrund des Buchungstyps (nur bei Buchungstyp "Zahlung") am Buchungssymbol ausgelöst.
Achtung!
| Es ist nicht möglich, eine Jahressteuererklärung auszudrucken. Außerdem wird für die Monate, die mit Soll-Steuer gebucht wurden, keine USt mehr ausgewiesen, da bei diesen Buchungen das Ist-Steuer-Kz in der Buchung fehlt. |
Die Umstellung ist im Zuge der Jahresübernahme oder unterjährig möglich
Achtung! | Bei der unterjährigen Umstellung ist die Jahressteuererklärung nur manuell möglich. Wird der Steuernachweis für die Vormonate gedruckt wird ein Hinweis angezeigt, dass die Verprobung nicht möglich ist.
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Durch die Umstellung von Soll- auf Istversteuerung wird im Zuge der Zahlungsbuchung die Umbuchung vom noch nicht fälligen Konto auf das fällige Konto veranlasst. Dies führt bei Rechnungen, die ursprünglich mit Soll-Versteuerung eingebucht wurden, zur doppelten Besteuerung. Damit die Steuerbeträge nicht nochmals versteuert werden, sind monatliche Umbuchungen der noch nicht fälligen Steuern und der fälligen Steuern notwendig.
Die monatlichen Umbuchungen können Sie wie folgt vornehmen:
9999 Zwischenkonto / n.n.fälliges UST Konto mit Steuercode 36 und 0 %.
Fälliges UST Konto / 9999 Zwischenkonto mit Steuercode 99 und 0 %.
In der UVA Kennzahl 065 finden Sie anschließend die Werte, welche mit dem Steuercode 36 gebucht wurden.
Am Steuernachweis werden Ihnen ebenfalls die umgebuchten Beträge angeführt:
Umbuchungen mit Steuercode 36 und 0 % finden Sie unter „Steuer inf. Wechsels d. Besteuerungsform UST 0 %".
Umbuchungen mit Steuercode 99 und 0 % finden Sie unter „Umbuchungen nicht steuerbar 0 %“.
Wenn Sie mit Steuerschlüssel arbeiten, dann nehmen Sie die monatlichen Umbuchungen wie folgt vor:
9999 Zwischenkonto / n.n.fälliges UST Konto mit einem Steuerschlüssel, den Sie wie folgt selbst anlegen müssen.
Beachten Sie bitte, dass für individuelle Steuerschlüssel der Bereich von 991 bis 999 verwendet werden soll.
Fälliges UST Konto / 9999 Zwischenkonto mit Steuerschlüssel 43 und 0 %.
Muss die Versteuerungsart von Ist- auf Sollbesteuerung geändert werden, sind einige wichtige Schritte durchzuführen. Grundsätzlich muss entschieden werden, ob die Umstellung mit Jahreswechsel oder unterjährig erfolgen soll.
Wir empfehlen Ihnen die Umstellung mit Jahreswechsel!
Die Umstellung erfolgt im Zuge der Jahresübernahme. Alle noch nicht versteuerten Erlöse werden im Zuge der UVA Jänner nachversteuert.
Folgende Schritte sind dazu notwendig:
Setzen Sie unter FIBU
→ Stammdaten
→ Firmen- und FIBU-Stammdaten rechts auf der entsprechenden FIBU das Feld "USt Ist/Soll" auf
Soll USt/Soll VSt.
Unter FIBU
→ Stammdaten
→ Steuerkonten ist keine Änderung notwendig.
Die Steuer, die sich am Wartekonto (3510) befindet, gehört im 1. Monat des neuen Jahres nachversteuert. Sie können den Betrag auf das Zahllastkonto manuell umbuchen (mit UB) oder auf dem Konto stehen lassen und im Zuge der Zahlung auf diesem Konto ausgleichen. Diese Umbuchung dient ausschließlich zum Ausgleich des Wartekontos. Da keine Versteuerung bewirkt wird, hat die Buchung auch keine Auswirkungen auf die UVA. Zur besseren Übersicht können Sie das Konto umbenennen.
Klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt, in welcher Form die Korrektur durchgeführt werden soll (Extra Zahlung oder Zahllast erhöhen). Soll die Zahllast erhöht werden, muss die UVA manuell geändert werden.
Hinweis | Manuelle Änderungen werden in der Jahressteuererklärung nicht berücksichtigt. |
Bei der unterjährigen Umstellung wird der gesamte Erlös im Nachhinein versteuert. Wird die Umstellung rückwirkend durchgeführt, muss das Ist-Kz am FIBU-Stamm umgestellt werden.
Beim Umbuchen der Steuern ist Folgendes zu beachten:
Die Korrektur erfolgt in den einzelnen Monaten und es werden UVA-Berichtigungen abgegeben.
Die Erlöse werden in der ursprünglichen Periode belassen. Das noch nicht fällige USt-Konto wird in den einzelnen Perioden gegen das USt-Konto aufgelöst.
In diesem Fall ändern sich die Umsatzsteuervoranmeldungen für die einzelnen Perioden. Es muss eine berichtigte UVA für die einzelnen Perioden abgegeben werden.
Der Saldo von dem Steuerkonto „noch nicht fällige Ust“ muss nach allen Umbuchungen 0,00 Euro betragen.
Achtung! | In diesem Fall kann kein korrekter Steuernachweis bzw. keine korrekte UVA für die betroffenen Monate gedruckt werden. Die UVA ist manuell zu korrigieren! |
Durch die Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung wird bei der Zahlung keine Versteuerung ausgelöst und es sind daher die monatlichen Umbuchungen der noch nicht fälligen Umsatzsteuer und der fälligen Umsatzsteuer notwendig.
n.n.fälliges UST Konto / 9999 Zwischenkonto mit Steuercode 36 und 0 %
9999 Zwischenkonto / Fälliges UST Konto mit Steuercode 99 und 0 %
In der UVA-Kennzahl 065 finden Sie anschließend die Werte, welche mit dem Steuercode 36 gebucht wurden.
Am Steuernachweis wird die Umbuchung ausgewiesen:
Wenn Sie mit Steuerschlüssel arbeiten, dann nehmen Sie die monatlichen Umbuchungen wie folgt vor:
n.n.fälliges UST Konto / 9999 Zwischenkonto mit einem Steuerschlüssel, den Sie wie folgt selbst anlegen müssen.
Beachten Sie bitte, dass für individuelle Steuerschlüssel der Bereich von 991 bis 999 verwendet werden soll.
9999 Zwischenkonto / Fälliges UST Konto mit Steuercode 43 und 0 %
In der UVA unter Extras → Ausdruck Umbuchung SOLL/IST finden Sie eine Aufstellung der offenen Rechnungen oder der bezahlten Rechnungen zum Stichtag.