UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Buchen.
 
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 Allgemeines​

Ab 1.1.2013 gilt für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 2 Mio. EUR, welche nach vereinnahmten Entgelten versteuern, die Verpflichtung, auch die Vorsteuer nach dem Ist-Steuersystem abzugeben.
 
Keine Änderungen ergeben sich für BMD Buchhaltungen, in denen nur Kasse und Bank gebucht werden (keine OP-Verwaltung) und BMD Buchhaltungen mit Ist-Steuerautomatik, die bereits jetzt im FIBU-Stamm die Einstellung auf Ist-USt/Ist-VSt (Ist-Umsatzsteuer und Ist-Vorsteuer) haben.
 
Betroffen von dieser Änderung sind alle BMD Buchhaltungen, die mit Ist-Steuerautomatik und mit offenen Posten im Bereich der Lieferanten gebucht werden.
 
Ob in Ihrer Buchhaltung mit Ist-Steuerautomatik gebucht wird, können Sie unter FIBU → Stammdaten → Firmen- und FIBU-Stammdaten rechts auf der FIBU im Feld 68 kontrollieren. 
 
Mithilfe dieser Einstellung kann der Zeitpunkt der Versteuerung festgelegt werden (Fälligkeit der Steuer bei Rechnungslegung oder bei Zahlungseingang). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation zur Ist-Besteuerung.

Achtung!
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Im Feld "USt Ist/Soll" geht es um den Zeitpunkt, zu dem die Steuern fällig werden. Diese Einstellung hat keine Auswirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Rechnungen erfolgswirksam werden! 

Wird in einer bereits bebuchten Buchhaltung diese Versteuerungsart geändert, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:

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1087147205002499968.png Bei Firmensitz Deutschland ist die Ist-Besteuerung nur bei der Umsatzsteuer und nicht bei der Vorsteuer gültig.
 
In diesem Fall muss die Vorsteuer im neuen Jahr korrigiert werden. Um die Umstellung zu erleichtern, wurde unter FIBU → UVA/Meldungen → UVA eine neue Berechnung implementiert. Unter dem Punkt Extras → Ausdruck Umbuchung VSt-Ist können Buchungen ermittelt werden, bei denen es bei einer Umstellung des Systems zu einem doppelten Vorsteuerabzug kommen würde.
Der Programmpunkt ist allerdings nur bei Buchhaltungen sichtbar, deren Einstellung bereits Ist-USt/Ist-VSt ist (also erst nach der Umstellung am FIBU-Stamm).
 
Hinweis 
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Kann aufgrund einer fehlenden Steuerinformation der Prozentsatz aus dem Vorjahr nicht ermittelt werden, wird auf den Standardprozentsatz zurückgegriffen.
Diese Buchungen werden unter der Überschrift "Fehlende/unvollständige Steuerinformation" mit dem Hinweis "Der ursprüngliche Steuerbetrag der Rechnung konnte nicht richtig ermittelt werden. Die Versteuerung erfolgt aktuell mit dem Standardprozentsatz. Die Versteuerung muss kontrolliert und eventuell manuell korrigiert werden" ausgewiesen.
 
(Die folgenden Jahreszahl-Angaben dienen nur als Beispiel - die Umstellung kann natürlich in jedem Jahr erfolgen.)
 
 
Für die Umstellung sind grundsätzlich 2 Umstellungsszenarien denkbar:
  1. Ab 1.1.2013 werden die Eingangsrechnungen nur noch über die Bank gebucht und keine offenen Posten mehr geführt.
  2. Es soll weiterhin mit offenen Posten gebucht werden.

    a) Die bereits vor 1.1.2013 in Abzug gebrachte Vorsteuer von Rechnungen, die per 31.12.2012 noch offen sind, wird mit der UVA Dezember 2012 oder mit der UVA Jänner 2013 berichtigt.

    Achtung!
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    Diese Vorgangsweise bezieht sich auf den BMF-Erlass BMF-010219/0288-VI/4/2012 vom 19.12.2012 Rz1819. Verwenden Sie diese Variante aber nur nach Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt.


    b) Die bereits vor 1.1.2013 in Abzug gebrachte Vorsteuer von Rechnungen, die per 31.12.2012 noch offen sind, wird in dem Monat berichtigt, in dem die Zahlung erfolgt.
 

 Umstellungsszenarien 

Überlegung, ob ab 1.1.2013 die Buchhaltung weiterhin mit offenen Posten geführt wird oder nicht. 
 

 Verzicht auf Offene Posten 

Wenn es keinen zwingenden Grund (z. B. Lieferantenzahlungsverkehr) gibt im Lieferantenbereich offene Posten zu führen, kann darauf verzichtet werden.
 
Die Einstellung im FIBU-Stamm bleibt auf Ist/USt und Soll/VSt und ab 1.1.2013 werden die Eingangsrechnungen nur noch über die Bank gebucht. Damit hat man die Versteuerung automatisch zum Zeitpunkt der Zahlung.
 
Es sind keine Änderungen in den Einstellungen notwendig!
 

 Weiterführung mit offenen Posten 

Vor der Umstellung müssen folgende Vorbereitungen getroffen werden:
 

 Kalenderjahr

Im alten Jahr (2012) sollten soweit als möglich alle Eingangsrechnungen mit Belegdatum 2012 bereits gebucht sein.
Die Jahresübernahme muss durchgeführt werden.
 

 Abweichendes Wirtschaftsjahr

Alle Rechnungen mit Belegdatum < 1.1.2013 müssen eingebucht sein, bevor die Kennzeichen umgestellt werden.
 
Nach der Umstellung dürfen keine Rechnungen mehr mit Belegdatum vor dem 1.1.2013 eingebucht werden!
 

 Erforderliche Änderungen

 Firmen- und FIBU-Stammdaten

Umstellung im FIBU-Stamm auf Ist USt/Ist VSt
 
Mithilfe dieser Einstellung kann der Zeitpunkt der Versteuerung festgelegt werden (Fälligkeit der Steuer bei Rechnungslegung oder bei Zahlungseingang). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation zur Ist-Besteuerung.

Achtung!
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Im Feld "USt Ist/Soll" geht es um den Zeitpunkt, zu dem die Steuern fällig werden. Diese Einstellung hat keine Auswirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Rechnungen erfolgswirksam werden! 

Wird in einer bereits bebuchten Buchhaltung diese Versteuerungsart geändert, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis:

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1087147205002499968.png Bei Firmensitz Deutschland ist die Ist-Besteuerung nur bei der Umsatzsteuer und nicht bei der Vorsteuer gültig.
 

 Steuerkonten

Hinterlegung der noch nicht fälligen VSt-Konten bei den Steuercodes 2, 60 und 61 (unter FIBU → Stammdaten → Steuerkonten).
 
Ab diesem Zeitpunkt wird die VSt nach dem Ist-System gebucht und es dürfen bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr keine Rechnungen mehr mit Belegdatum vor dem 1.1.2013 eingebucht werden!!!
 
Kommen bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr wirklich nachträglich noch Rechnungen für 2012, gibt es zwei Lösungsansätze:
Entweder buchen Sie diese Rechnungen nur in der Bank, also ohne offene Posten, oder Sie erfassen die Rechnungen mit Belegdatum Jänner, da sonst die Berechnung der Korrekturbuchungen falsch ist.
 

 Korrektur der Vorsteuer

 Korrektur einmalig

Die Korrektur wird im Jänner berechnet und mit der UVA Dezember 2012 oder mit der UVA Jänner 2013 berichtigt.
 
Achtung!
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Diese Vorgangsweise bezieht sich auf den BMF-Erlass BMF-010219/0288-VI/4/2012 vom 19.12.2012 Rz1819. Verwenden Sie diese Variante aber nur nach Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt.
 
Sie können im Dezember 2012 oder im Jänner 2013 von allen offenen Posten per 31.12.2012 die bereits 2012 in Abzug gebrachte VSt vollständig korrigieren. Ab diesem Zeitpunkt kann das Ist-System verwendet werden.
In den Folgemonaten wird nicht mehr korrigiert.
 
Die Berechnung muss in diesem Fall in der Buchhaltung 2013 unter FIBU → UVA/Meldungen → UVA unter Extras → Ausdruck Umbuchung SOLL/IST von Periode 1-12 ausgedruckt werden.
Der Ausdruck muss für alle per Stichtag offenen Rechnungen erfolgen. 
Zusätzlich muss der letzte Tag, der mit Sollversteuerung gebucht wurde, eingegeben werden.

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Sie erhalten eine Auflistung aller Rechnungen, die per Stichtag noch offen waren und die Summe der Steuerbeträge.

Die Umbuchung 2520 n.n.abz.VSt/2500 VSt wird im Dezember oder Jänner für den gesamten VSt-Betrag durchgeführt und muss mit einem Buchungssymbol, welches mit dem Buchungstyp "Zahlung" angelegt ist, gebucht werden, damit die Istversteuerung bei dieser Buchung ausgelöst wird und somit richtig auf den Auswertungen ausgewiesen wird. Wir empfehlen die Umbuchung getrennt nach Prozentsatz durchzuführen (Auswertung liefert die Beträge getrennt). Bei der Umbuchung sind zwingend der Steuercode (2) und der Prozentsatz zu erfassen.
 
Beispiel 
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2 offene Posten per 31.12.2012 mit jeweils € 1.200,--
Es wurden 2012 bereits € 400,-- Vorsteuer in Abzug gebracht.
Eine Rechnung wird im Jänner bezahlt und eine Rechnung im Februar.

Der Ausdruck gesamtes Jahr würde beide OPs ausweisen. Der Gesamtbetrag der ausgewiesenen Vorsteuer wird vom VSt-Konto auf das noch nicht fällige VSt-Konto umgebucht. Damit wird die gesamte VSt korrigiert und mit der Zahlung werden im Monat 1 und im Monat 2 jeweils € 200,-- VSt in Abzug gebracht.
Hinweis 
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Nachträgliche Jahresübernahmen
Werden im Vorjahr (wenn Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) nachträglich Rechnungen eingebucht, muss zwingend eine neuerliche Jahresübernahme gestartet und auch die Berechnung neu gestartet werden. Die Abweichungen in der Berechnung müssen durch die Korrekturbuchungen nachgebucht werden.

 Korrektur in den laufenden Monaten

Möchten Sie die VSt nicht vollständig im Monat Jänner korrigieren, dann können Sie von den offenen Posten per 31.12.2012 die bereits in Abzug gebrachte VSt auch jeweils in dem Monat korrigieren, in dem die Zahlung erfolgt.
 
In diesem Fall muss die Berechnung für die einzelnen Monate gestartet und auch die Umbuchung monatlich durchgeführt werden, um die neuerliche Versteuerung bei der Zahlung im jeweiligen Monat zu neutralisieren.
 
Die Korrekturbuchungen müssen so lange berechnet und durchgeführt werden, bis der letzte offene Posten vom Vorjahr bezahlt wurde!
Wird in einem Monat darauf vergessen, wird der Vorsteuerbetrag doppelt in Abzug gebracht!
 
Die Berechnung muss in diesem Fall für die Buchhaltung 2013 unter FIBU → UVA/Meldungen → UVA unter Extras → Ausdruck Umbuchung SOLL/IST von Periode 1-1 etc. ausgedruckt werden.
Der Ausdruck muss für alle nach dem Stichtag bezahlte Rechnungen erfolgen. 
Voraussetzung für die richtige Berechnung ist eine korrekte OP-Auszifferung! Um eine korrekte Auswertung zu erhalten, muss zusätzlich der letzte Tag, der mit Sollversteuerung gebucht wurde, eingegeben werden.

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Sie erhalten eine Auflistung aller Zahlungen im eingegebenen Zeitraum (von/bis Periode) mit denen Rechnungen mit Belegdatum bis zum Stichtag ausgeziffert wurden.
Diese wurden im Vorjahr nach Soll-Prinzip bereits versteuert und aktuell nach dem Ist-Prinzip, daher muss die Vorsteuer neutralisiert werden.
Die Umbuchung 2520 n.n.abz. VSt/2500 VSt wird im jeweiligen Monat laut der monatlichen Berechnung durchgeführt und muss mit einem Buchungssymbol, welches mit dem Buchungstyp "Zahlung" angelegt ist, gebucht werden, damit die Istversteuerung bei dieser Buchung ausgelöst wird und somit richtig auf den Auswertungen ausgewiesen wird. Wir empfehlen die Umbuchung getrennt nach Prozentsatz durchzuführen (die Auswertung liefert die Beträge getrennt nach Prozentsätzen). Bei der Umbuchung sind zwingend der Steuercode (2) und der Prozentsatz zu erfassen.
 
Beispiel 
Beispiel.png
2 offene Posten per 31.12.2012 mit jeweils € 1.200,--
Es wurden 2012 bereits € 400,-- Vorsteuer in Abzug gebracht.
Eine Rechnung wird im Jänner bezahlt und eine Rechnung im Februar.

Bei der monatlichen Auswertung wird jeweils im Jänner und Februar eine Rechnung ausgewiesen, weil Sie im jeweiligen Monat bezahlt wurden, aber der VSt-Abzug bereits im Vorjahr stattgefunden hat. Daher sind im Jänner und im Februar jeweils € 200,-- VSt zu korrigieren.
Hinweis 
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Die Jahresberechnung von Periode 1 bis 12 bringt für diese Variante keine brauchbaren Werte und darf nicht als Basis für die Umbuchung herangezogen werden!
Achtung! 
Achtung.png
Ist die Vorjahres-Buchhaltung am FIBU-Stamm nicht hinterlegt, können manche Buchungen (Buchungen mit Prozentaufteilung, Buchungen mit manueller Steuer) in der Berechnung der zu korrigierenden Vorsteuer nicht richtig aufgelöst werden.
Diese Buchungen werden am Ausdruck unter einer eigenen Überschrift ausgewiesen.

 Umstellung von Soll auf Ist bei Firmensitz DE Flagge_GER.png

Die Umstellung ist nach der Jahresübernahme oder unterjährig möglich.

Achtung! 
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Bei der unterjährigen Umstellung ist die Jahressteuererklärung nur manuell möglich. Wird der Steuernachweis für die Vormonate gedruckt, wird ein Hinweis angezeigt, dass die Verprobung nicht möglich ist. 


Durch die Umstellung von Soll- auf Ist-Versteuerung wird im Zuge der Zahlungsbuchung die Umbuchung vom noch nicht fälligen Konto auf das fällige Konto veranlasst. Dies führt bei Rechnungen, die ursprünglich mit Soll-Versteuerung eingebucht wurden, zur doppelten Besteuerung.
Damit die Steuerbeträge nicht nochmals versteuert werden, sind monatliche Umbuchungen der noch nicht fälligen Steuern und der fälligen Steuern notwendig. 

Die monatlichen Umbuchungen können Sie wie folgt vornehmen:

n.n.fälliges VST Konto / 9999 Zwischenkonto mit Steuercode 37 und 0%
9999 Zwischenkonto / fälliges VST Konto mit Steuercode 99 und 0%

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In der UVA Kennzahl 065 finden Sie anschließend die Werte, welche mit dem Steuercode 36 und 37 gebucht wurden.

Wenn Sie mit Steuerschlüssel arbeiten, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Für den Steuercode 37 müssen Sie einen individuellen Steuerschlüssel im Bereich von 991 bis 999 anlegen:

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Für den Steuercode 99 verwenden Sie bitte den Steuerschlüssel 43.

 Umstellung von Ist auf Soll

Für eine Umstellung von Ist-Vorsteuer auf Soll-Vorsteuer steht Ihnen ebenfalls eine Berechnung zur Verfügung.
Sie finden diese unter FIBU → UVA und Meldungen → UVA unter Extras → Ausdruck Umbuchung SOLL/IST.

 Korrektur einmalig

Der Ausdruck muss im neuen Wirtschaftsjahr mit bereits umgestellten Versteuerungssystem erfolgen. Der Ausdruck muss für alle per Stichtag offenen Rechnungen erfolgen. Zusätzlich muss der letzte Tag, der mit Istversteuerung gebucht wurde, eingegeben werden                              

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Sie erhalten eine Auflistung aller Rechnungen, die per Stichtag offen waren und die Summe der Steuerbeträge, die nachträglich in Abzug gebracht werden dürfen. Bitte halten Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt Rücksprache, wie dies auf der UVA zu melden ist!

Der Ausdruck von nach dem Stichtag bezahlten Rechnungen hat in diesem Fall keine Bedeutung, da im neuen Jahr die Versteuerung sofort bei der Rechnung erfolgt.

 Firmensitz DE Flagge_GER.png

Durch die Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung wird bei der Zahlung keine Versteuerung ausgelöst und es sind daher die monatliche Umbuchungen der noch nicht fälligen Vorsteuer und der fälligen Vorsteuer notwendig.

n.n.fälliges UST Konto mit Steuercode / 9999 Zwischenkonto 37 und 0 %
9999 Zwischenkonto mit Steuercode / Fälliges VST Konto 99 und 0 %

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In der UVA Kennzahl 065 finden Sie anschließend die Werte, welche mit dem Steuercode 36 und 37 gebucht wurden.

Wenn Sie mit Steuerschlüssel arbeiten, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Für den Steuercode 37 müssen Sie einen individuellen Steuerschlüssel im Bereich von 991 bis 999 anlegen:

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Für den Steuercode 99 verwenden Sie bitte den Steuerschlüssel 43.

In der UVA unter Extras → Ausdruck Umbuchung SOLL/IST finden Sie eine Aufstellung der offenen Rechnungen oder der bezahlten Rechnungen zum Stichtag.

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