UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur NTCS FIBU finden Sie unter Erste Schritte. 
 
Inhalt
 

  Allgemeines

  Abgabefristen der Umsatzsteuervoranmeldung

 Quartal

In Deutschland wird die UStVA standardmäßig quartalsweise abgegeben. Die Abgabefrist ist hier der 10. des Folgemonats (UStVA 1. Quartal ist am 10. April fällig).

 Monatlich

Wird der Grenzwert überschritten, ist die UStVA monatlich an das Finanzamt zu melden. Bei Firmenneugründung muss die UStVA die nächsten 2 Jahre zwingend monatlich abgegeben werden. Die Abgabefrist ist auch hier der 10. des Folgemonats (UStVA Jänner ist am 10. Februar fällig).

Mit der Dauerfristverlängerung dehnt sich die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat aus. Bei einer monatlichen Abgabe muss die Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner erst am 10. März abgegeben werden. Bei Quartalsmeldungen erfolgt die Abgabe für Jänner - März erst zum 10. Mai.

 Programmvoraussetzung

Damit eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) erstellt werden kann, wird die Lizenz "Recht Deutschland" oder eine deutsche Installation des Programmes benötigt.

Mit dem Programmpunkt "UStVA" können Sie
  • die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Grundlage Ihrer Buchungen am Schirm anzeigen lassen
  • die automatisch berechneten Werte manuell ergänzen bzw. ändern (z. B. wenn nicht gebucht wird)
  • auf Laserformular ausdrucken
  • die Daten an ELSTER übermitteln
Die Umsatzsteuervoranmeldung kann sowohl für Buchhaltungen mit Sollversteuerung als auch für Buchhaltungen mit Istversteuerung durchgeführt werden.

Für die Steuerkontrolle stehen Ihnen folgende Auswertungen zur Verfügung:
  • UStVA-Steuernachweis
  • UStVA-Einzelsteuernachweis
  • Umsatzsteuerverprobung
  • Steuerübersicht
  • Kontrolle Steuerdifferenzen
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  ELSTER

In der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen sind verschiedene Regelungen für die Ausgestaltung der elektronischen Datenübermittlung enthalten. Auf Grundlage von §87a bis §87d Abgabenordnung und der Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (Steuerdaten-Abrufverordnung) ergeben sich umfassende Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmern und Finanzverwaltungen.
Für die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist ein Zugang über ein sicheres Verfahren notwendig. Er wird über das von der Finanzverwaltung angebotene Verfahren ELSTER bereitgestellt. Damit kann die Finanzverwaltung die angemessenen organisatorischen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden technischen Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften treffen.
Für die Nutzung von ELSTER stellt die Finanzverwaltung "Mein ELSTER" und "ELSTER-Formular" zur Verfügung. Zudem wird die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur sicheren Kommunikation mit den Finanzbehörden mit der Verwendung der Softwarebibliothek ERiC gewährleistet, die in der BMD-Software integriert ist.

Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, ihre Steuerdaten (zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung) vollkommen papierlos abzugeben. Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich. 
Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig. Sie erhalten ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können. Die authentifizierte Übermittlung wird von BMD unterstützt.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird nach erfolgreicher Übertragung das so genannte Übertragungsprotokoll gedruckt, das als Nachweis der elektronischen Abgabe für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt ist.

Achtung! 
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Das Übertragungsprotokoll wird nicht gedruckt, wenn die Archivierung aktiviert ist, dann wird das Protokoll sofort archiviert.
 

  Datenübermittlung mit elektronischer Authentifizierung

Eine Übermittlung der Steuererklärung ist nur authentifiziert mit einem ELSTER-Zertifikat elektronisch und papierlos möglich. Um ein Zertifikat zu erhalten, ist die Registrierung bei Mein ELSTER unter www.elster.de notwendig.
Das Zertifikat wird in Form einer Datei und einem dazugehörigen Passwort zur Verfügung gestellt. Diese Datei muss in Ihrem System gespeichert und anschließend im BMD Programm hinterlegt werden. Das Zertifikat hat ein Ablaufdatum und muss nach diesem beim Finanzamt neu eingeholt und wieder richtig hinterlegt werden. Das Passwort ändert sich im Normalfall nicht. Wird das neue Zertifikat genau an dem Speicherort abgelegt, welches im Parameter hinterlegt ist, sind keine weiteren Einstellungen notwendig. Über die Funktion Test ELSTER kann dir Richtigkeit geprüft werden.

Folgende URLs bzw. Internetadressen müssen freigeschaltet und erreichbar sein:

http://193.109.238.58:80/Elster2/EMS,
http://193.109.238.59:80/Elster2/EMS,
http://80.146.179.2:80/Elster2/EMS,
http://80.146.179.3:80/Elster2/EMS.


Bitte wenden Sie sich hier an Ihren EDV-Administrator, um eventeulle Blockaden durch die Firewall zu deaktivieren.  

  Vorbereitungen

Firmen-Stammdaten
Firma Allgemein
Unter "Firma Allgemein" erfassen Sie die allgemeinen Daten der Firma.
Das Feld "Land-Rechtsversion" wird nur befüllt, wenn die Firma in Österreich den Firmensitz hat, jedoch eine deutsche Buchhaltung führen muss.

Firma Name
Es gibt das Feld "Name" und das Feld "Kurzbezeichnung" (30 Zeichen), eines der beiden Felder muss befüllt werden.Ein ß wird zu ss und ein ö wird zu oe umgewandelt. Mittels Parameter FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → UVA/Meldungen → Allgemein → Firmenbezeichnung kann eingestellt werden, welches Feld (Name oder Kurzbezeichnung) herangezogen werden soll. In Deutschland ist der Standard immer das Feld Kurzbezeichnung.


Firma Finanzamt
Unter Firma Finanzamt erfassen Sie das Finanzamt, die Steuernummer und die ELSTER-Steuernummer.

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Finanzamt
Hinterlegen Sie hier die vierstellige Nummer des zuständigen Finanzamtes. Mit F4 können Sie in der Standardtabelle nach dem Finanzamt suchen.
Steuernummer
Erfassen Sie hier die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer. Grundsätzlich ist die Steuernummer 8-stellig, in wenigen Ausnahmefällen gibt es bis zu 11 Stellen. 
Weiters stellt Hamburg eine Ausnahme dar, hier muss die Steuernummer mit zwei Schrägstrichen erfasst werden:

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ELSTER-Steuernummer
Wenn Sie die Finanzamt- und Steuernummer richtig erfasst haben, dann wird die ELSTER-Steuernummer automatisch berechnet.
Die 13-stellige ELSTER-Steuernummer kann auch manuell erfasst werden. Diese setzt sich zusammen aus:
  • der 4-stelligen Finanzamtnummer (Bsp. 9143)
  • einer 0 (0)
  • der 3-stelligen Steuerbezirksnummer (Bsp. 111)
  • der 4-stelligen Unterscheidungsnummer (Bsp. 3333)
  • der letzten Stelle der Steuernummer als Prüfziffer (Bsp. 3)
Weitere Finanzämter
In Deutschland wird für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (bzw. Zusammenfassende Meldung, Anmeldung der Sondervorauszahlung etc. ) in manchen Fällen eine eigene Steuernummer verwendet.
Damit diese Steuernummer bei der UStVA verwendet wird, muss die Steuernummer unter weitere Finanzämter erfasst und mit der Abgabenart Umsatzsteuer gekennzeichnet werden.

Das Finanzamt wird in folgender Reihenfolge ermittelt:
  • Firmenstamm. Ist auf der Firma in den weiteren Finanzämtern das Finanzamt mit der Abgabenart "Umsatzsteuer" hinterlegt.
  • Kundenstamm. Ist auf dem Kunden (entspricht Firma) ein weiteres Finanzamt mit der Abgabenart "Umsatzsteuer" hinterlegt.
  • Firmenstamm/Hauptfinanzamt. Ist auf der Firma ein Hauptfinanzamt hinterlegt und es gibt keine weiteren Finanzämter.


Hinweis 
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In Deutschland wird für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (bzw. Zusammenfassende Meldung, Anmeldung der Sondervorauszahlung etc. ) in manchen Fällen eine eigene Steuernummer verwendet.
Damit diese Steuernummer bei der UStVA verwendet wird, muss die Steuernummer unter weitere Finanzämter erfasst und mit der Abgabenart Umsatzsteuer gekennzeichnet werden. Dieses Finanzamt darf NICHT als Betriebsfinanzamt gekennzeichnet sein.

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Kundenstammdaten
Selbsteinreicher legen die eigenen Firmendaten (Name, Anschrift, Bankverbindung, …) grundsätzlich nur als Firma (und nicht als Kunde) an. Nachdem die eigene Firma nicht als Kunde existiert, sind bei Selbsteinreichern am Kundenstamm auch keine relevanten UStVA-Einstellungen zu treffen.

Ausnahme
Wird jedoch das Steuererklärungspaket aus der Bilanz verwendet, muss im Kundenstamm im Feld "Entspricht Firma" die Zuordnung "Kunde-Firma" erfolgen. Das ist notwendig, um den Aufruf des Steuernavigators über den Kunden zu ermöglichen.

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Kunden, die keiner Firma zugeordnet sind, werden automatisch als Selbsteinreicher behandelt.
Die Einstellung Selbsteinreicher benötigen Sie, damit der Kunden die Erklärungen selbst einreichen kann (Beispiel: selbstständige Buchhalter). Dadurch werden beim Paketieren nicht die Daten des Steuerberaters, sondern die des Kunden als Einreicher im Paket eingetragen.
Für die Kennzeichnung als Selbsteinreicher steht Ihnen das Feld Selbsteinreicher am Kundenstamm zur Verfügung.

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Für die UStVA-Übermittlung ist dieses Kennzeichen nicht relevant. Sobald das ELSTER-Zertifikat in den firmenbezogenen Parametern hinterlegt ist, gilt diese Firma als Selbsteinreicher!


Hinweis 
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Beachten Sie bei der Vergabe der Firmennummer, dass folgende Nummern für unsere Standardkontenrahmen reserviert sind.
100 (Österreich), 400 (Schweiz), 500 (Deutschland), 600 (Slowakei), 700 (Slowenien), 800 (Ungarn), 900 (Tschechien).
Sind diese FIBUs in diesen Firmen nicht vorhanden, so werden diese beim Update importiert und die Firmendaten, Nummernkreise usw. werden überspielt.
FIBU-Stammdaten
USt Ist/Soll
Mit Hilfe dieser Einstellung kann der Zeitpunkt der Versteuerung festgelegt werden (Fälligkeit der Steuer bei Rechnungslegung oder bei Zahlungseingang). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation zur Ist-Versteuerung.

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UStVA-Abgabezeitraum
Hier wird eingestellt, ob die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, quartalsweise oder keine UStVA abgegeben werden soll.

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Hinweis 
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Ist bei Firmensitz Deutschland oder Filiale Deutschland das Kennzeichen UStVA-Abgabezeitraum auf keine UStVA gesetzt, wird beim Einstieg in den UStVA-Steuernachweis die Summe Vorauszahlung nicht angezeigt.

Sondervorauszahlung
In diesem Feld kann eingestellt werden, ob die Sondervorauszahlung berechnet werden soll. Zusätzlich wird am Jahresende automatisch der Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung erstellt.

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Bei der Abgabe einer Quartals-UStVA ist die Anmeldung zur Sondervorauszahlung nur einmalig mit Betrag 0,00 durchzuführen. Danach kann das Kennzeichen Sondervorauszahlung am FIBU-Stamm herausgenommen werden.

Bei Neuanlage einer deutschen Firma (Land bzw. Land Rechtsversion = Deutschland) wird dieses Kennzeichen automatisch auf Ja gesetzt.


Hinweis 
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Bei Firmen-Neugründungen muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung im Monat der Firmengründung manuell aufgerufen werden. Dazu setzen Sie im Einstiegsfenster zur UStVA das Kennzeichen Sondervorauszahlung auf "Ja".

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"Bei Beginn der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr ist die Sondervorauszahlung auf der Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Kalenderjahres zu berechnen (§ 47 Abs. 3 UStDV). Die Sondervorauszahlung soll der durchschnittlichen Vorauszahlung eines Kalendermonats entsprechen. Fügen Sie bitte in diesem Fall ein gesondertes Blatt mit kurzer Erläuterung der Berechnung bei"
Darum wird bei Neugründungen der Wert für die Sondervorauszahlungen mit 0,-- ermittelt und es muss eine eigene Berechnung vorgenommen werden.

Speichern Sie das ELSTER-Zertifikat auf einem Laufwerk mit den entsprechenden Zugriffsberechtigungen (nicht lokal am PC) ab.
Den Pfad zum Zertifikat sowie den dazugehörenden Passwort hinterlegen Sie unter:

FIBU → Paketübergreifende Parameter → CRM-Zugangsdaten

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Je nachdem, wie die Erklärungen eingereicht werden, müssen Sie die Parameter
  • entweder Allgemein: wenn Sie nur eine Firma haben oder als Steuerberater für die Mandanten einreichen
  • oder Firmenbezogen: wenn mehrere STB-Firmen vorhanden sind (Hinterlegung je STB-Firma) oder wenn die Firma als Selbsteinreicher geführt wird (Hinterlegung bei der jeweiligen Firma)
hinterlege
Auf jeden Fall müssen das Zertifikat und der Passwort auf der gleichen Parameterebene hinterlegt sein (z. B. beide firmenbezogen oder beide userbezogen)!

Achtung! 
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Mit dem hinterlegten Zertifikat ist KEIN automatischer LOGIN bei ELSTER möglich!

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Achtung! 
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Die Finanzämter für Deutschland werden im Normalfall von BMD gewartet. Da die Finanzämter jedoch nicht bei jedem Update automatisch eingespielt werden, kann es vorkommen, dass die Finanzamtdaten manuell importiert werden müssen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Import.
 

 Besonderheiten

Beim Buchen mit Filiale
Die Grundlagen können Sie dem Thema Buchen mit Filiale entnehmen.

Wenn nur eine deutsche UID-Nummer besteht, ohne Sitz in Deutschland, darf auch keine Adresse bei der Filiale hinterlegt werden.
Für die Buchungen empfiehlt es sich, weiterhin den österreichischen Kontenrahmen zu verwenden, da die abweichenden Kontenklassen in Deutschland zu Verwirrung führen können (z. B. Einkauf in Klasse 3 statt in Klasse 5).
Für die deutschen Buchungen sollten extra Konten verwendet werden, bei denen am Stamm direkt die Filiale hinterlegt wird.

Steuerberaterland ungleich Firmenland 
Es kommt vor, dass österreichische Steuerberater deutsche Firmen betreuen. Der Steuerberater hat in diesem Fall selten selbst ein ELSTER-Zertifikat; der Klient wird vielmehr als "Selbsteinreicher" geführt.
Hier muss das ELSTER-Zertifikat firmenbezogen beim Klienten hinterlegt werden. Sobald die Einstellung so getroffen wurde, wird die Firma automatisch als "Selbsteinreicher" geführt. Allgemein darf kein Zertifikat hinterlegt werden.
 
Übergang der Steuerschuld gemäß Art. 196 MwSt-RL
Die Umsätze für sonstigen Leistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, und für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, sind mit dem Steuercode 17 zu buchen. So wird der Umsatz auf der UStVA in der Kennziffer 60 ausgewiesen. Das Besondere bei dieser Buchung ist das Feld "ZM-Land", welches mit dem anderen Mitgliedstaat befüllt werden muss.

Beispiel 
Beispiel.png
Der Umsatz wird in der UStVA Deutschland gemeldet und muss in die österreichische Zusammenfassende Meldung aufgenommen werden.


​Buchung:

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Ausweis UStVA Kennziffer 60, Zeile 33:

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Ausweis Zusammenfassende Meldung Österreich:

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  Standardablauf UStVA

Für die Kontrolle Ihrer Steuern stehen Ihnen diverse Auswertungen zu Verfügung. Bevor Sie die monatliche UStVA einreichen, sollten die Steuern immer kurz kontrolliert werden.
Bei der Buchung wird der Steuerbetrag automatisch anhand des Steuercodes und des Prozentsatzes berechnet und auf die - in den Steuerkonten hinterlegten - Steuerkonten gebucht. Damit Sie nachvollziehen können, auf welche Konten die Steuern gebucht wurden, können Sie mittels Combobox im Buchungsprogramm auf alle Buchungen inkl. Detailaufteilungen umschalten.

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Wenn Sie mit einer neuen Buchhaltung beginnen, sollten Sie diese Kontrolle unbedingt durchführen. Sie haben damit gleich die Gewissheit, dass die Steuern richtig gebucht wurden und ersparen sich damit eine längere Fehlersuche, wenn etwas nicht richtig eingestellt wurde.

 Steuerkontrollen

Bevor Sie die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, sollten Sie die Steuern kontrollieren. Dafür stehen Ihnen in der NTCS einige Möglichkeiten zur Verfügung.

 Steuerkontrolle im Buchungsprogramm

Im Buchungsprogramm steht Ihnen unter Funktionen →  UStVA-Steuerkontrolle eine einfache Möglichkeit zur laufenden Steuerkontrolle zur Verfügung.

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Wir empfehlen, diese Kontrolle laufend durchzuführen. Starten Sie die Kontrolle, sobald Sie einen Belegkreis abschließen oder Buchungen über den Buchungsimport importiert haben.
Sollten dann Differenzen auftreten, können Sie den betroffenen Belegkreis einfacher einschränken und die fehlerhaften Buchungen können leichter gefunden werden.

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Sie können bei der Kontrolle zwischen Ansicht nach Steuerkonten bzw. nach Steuercodes wechseln.
 
Dabei setzen sich die Summen wie folgt zusammen:

Sammelkonto In dieser Spalte wird der tatsächlich auf das Sammelkonto gebuchte Betrag angezeigt.
Steuer aus BemessungDer gebuchte Betrag am Erlös-/Aufwandskonto wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Aufgrund dieser Bemessungsgrundlage wird die Steuer mit dem gebuchten Prozentsatz berechnet.
Dieser Betrag wird auch auf der UStVA gemeldet
Diff. Bem. zu SammelktoStimmt die errechnete Steuer aus Bemessung nicht mit dem am Sammelkonto gebuchten Betrag überein, wird in dieser Spalte eine Differenz angezeigt.
BuchungenHier wird der beim Buchen ausgerechnete/eingegebene Betrag angezeigt.
Diff. Buchung zu Sammelkto Stimmt der in der Buchung angegebene Steuerbetrag nicht mit dem am Sammelkonto gebuchten Betrag überein, wird in dieser Spalte eine Differenz angezeigt.
.
Hinweis 
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In der UStVA-Steuerkontrolle kann zusätzlich die Spalte Saldo lt. Buchungsperiode eingeblendet werden, welche den Saldo des Sammelkontos lt. Buchungsperiode anzeigt.
Wird z. B. die UStVA-Periodenverschiebung verwendet, kann bei einigen Buchungen die Buchungsperiode von der UStVA-Periode abweichen.


  UStVA-Steuernachweis

Der Steuernachweis steht Ihnen für die Berechnung und den Ausdruck der monatlichen (bzw. vierteljährlichen) Umsatzsteuer zur Verfügung.
Die Buchungen des gewählten Zeitraums werden nach Steuerart und Prozentsatz gesammelt pro Konto aufgelistet.

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Firma Eingabe der Firma für die der Steuernachweis erstellt werden soll.
FIBU
Eingabe der FIBU für die der Steuernachweis erstellt werden soll.
Ausdrucksdatum Ausdrucksdatum
Land
Das Land wird aus dem am Firmenstamm (oder auf der Filiale) hinterlegten Land ermittelt und vorgeschlagen. Wird das Feld Filiale in der Feldauswahl vor dem Land gereiht, wird im Feld "Land" automatisch das Filialland vorgeschlagen.
Währung
Als Vorschlag wird hier die Währung des am Firmenstamm eingetragenen Landes angezeigt. Bei Ausdruck nach Filiale kann zwischen der Währung des Filiallandes und der Grundwährung gewählt werden.
Von Periode
Erste Periode, die im Ausdruck berücksichtigt werden soll.
Handelt es sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr, kann der Steuernachweis trotzdem für die Perioden 1 - 12 gedruckt werden. Dazu wählen Sie beim Programmeinstieg die FIBU in der das Wirtschaftsjahr endet; die dazugehörenden Perioden werden aus der Vorjahres-FIBU ermittelt.
Bis PeriodeGeben Sie hier die letzte Periode an, die im Ausdruck berücksichtigt werden soll.
BilanzbuchungenHier können Sie auswählen, ob die Bilanzbuchungen bei der Berechnung berücksichtigt werden sollen.
Summenblatt
Stellen Sie hier ein, ob zusätzlich zum Steuernachweis auch ein Summenblatt gedruckt werden soll. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
  • ohne Summenblatt
  • mit Summenblatt
  • nur Summenblatt
Am Summenblatt werden die Beträge gerundet dargestellt und werden so in die UStVA übernommen.
Summe Vorauszahlung
Werden die Perioden 1 bis 12 für den Ausdruck gewählt, dann wird die Summe der Gutschriften/Vorauszahlungen automatisch angezeigt und am Ausdruck berücksichtigt.


Summe Vorauszahlung
Die Summe der Vorauszahlung wird anhand der bereits erstellten XML-Dateien berechnet.
Wurden keine XML-Dateien erzeugt, dann werden die errechneten Werte der UStVA herangezogen. Die Berechnung dieser Werte erfolgt automatisch beim Einstieg in die UStVA für die jeweiligen Perioden.

Gibt es keine entsprechenden Werte, dann kann die Summe Vorauszahlung über die Schaltfläche 1324812036000006620.png einmalig aus den Buchungen berechnet werden.

Neben dem Betragsfeld wird Ihnen als Zusatzinfo angezeigt, wenn die Berechnung nicht über die XML-Dateien erfolgen konnte. 

1324812784000006620.pngIn den FIBU-Stammdaten ist im Feld "UStVA-Abgabezeitraum" die Option "keine UStVA" ausgewählt. Prüfen Sie dieses Kennzeichen und stellen Sie es ggf. richtig.
1324812784000006620_0.pngIn den Firmen-Stammdaten ist die Steuernummer nicht hinterlegt. Tragen Sie die Steuernummer am Reiter Firma Finanzamt im Feld "Steuernummer" ein.
1324812784000006620_1.pngEs wurden noch keine XML-Dateien für ELSTER erzeugt. Um die Werte aus den UStVAs zu übernehmen, muss die UStVA für ALLE Monate des Jahres erstellt werden. Erstellen Sie die UStVA für die fehlenden Monate.
1324812784000006620_2.pngEs wurden noch keine XML-Dateien für ELSTER erzeugt. Die Summe Vorauszahlung wurde aus den Werten der UStVA ermittelt. 
1324812784000006620_3.png
Die XML-Dateien für ELSTER wurden noch nicht für ALLE Monate des Jahres erstellt. Um die Werte aus den Dateien zu übernehmen, müssen die Dateien für jedes Monat vorhanden sein. Erstellen Sie die ELSTER-XML-Dateien für die fehlenden Monate.
Zur Kontrolle welche Dateien noch nicht erstellt wurden, verwenden Sie die Umsatzsteuerverprobung.
1324812784000006620_4.pngDie Summe Vorauszahlung wurde aus den Werten der ELSTER-XML-Dateien ermittelt. 
1324812784000006620_5.pngDieser Hinweis wird angezeigt, wenn die Vorauszahlung über die Schaltfläche aus den Buchungen berechnet wurde. 

Hinweis 
Hinweis.png
In Deutschland erfolgt die Berechnung der Steuererklärungen immer nach Kalenderjahr, auch wenn es sich bei der Buchhaltung um ein abweichendes Wirtschaftsjahr handelt.

  UStVA-Einzelsteuernachweis

Der Einzelsteuernachweis steht Ihnen für die Berechnung und den Ausdruck der monatlichen (bzw. vierteljährlichen) Umsatzsteuer zur Verfügung.
Die Buchungen des gewählten Zeitraums werden nach Steuerart und Prozentsatz einzeln aufgelistet.

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Firma Eingabe der Firma für die der Einzelsteuernachweis erstellt werden soll.
FIBU
Eingabe der FIBU für die der Einzelsteuernachweis erstellt werden soll.
Ausdruck
Wählen Sie hier den gewünschten Ausdruck.
Sortierung
In diesem Feld wählen Sie die gewünschte Sortierung aus.
Steuergruppe
Beim Ausdruck des UStVA-Einzelsteuernachweis haben Sie die Möglichkeit, nach einzelnen Steuergruppen einzuschränken.
Ausdrucksdatum Ausdrucksdatum
Land
Das Land wird aus dem am Firmenstamm (oder auf der Filiale) hinterlegten Land ermittelt und vorgeschlagen. Wird das Feld "Filiale" in der Feldauswahl vor dem Land gereiht, wird im Feld "Land" automatisch das Filialland vorgeschlagen.
Währung
Als Vorschlag wird hier die Währung des am Firmenstamm eingetragenen Landes angezeigt. Bei Ausdruck nach Filiale kann zwischen der Währung des Filiallandes und der Grundwährung gewählt werden.
Von Periode
Erste Periode, die im Ausdruck berücksichtigt werden soll.
Handelt es sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr, kann der Einzelsteuernachweis trotzdem für die Perioden 1 - 12 gedruckt werden. Dazu wählen Sie beim Programmeinstieg die FIBU in der das Wirtschaftsjahr endet; die dazugehörenden Perioden werden aus der Vorjahres-FIBU ermittelt.
Bis PeriodeGeben Sie hier die letzte Periode an, die im Ausdruck berücksichtigt werden soll.
BilanzbuchungenHier können Sie auswählen, ob die Bilanzbuchungen bei der Berechnung berücksichtigt werden sollen.
Summenblatt
Stellen Sie hier ein, ob zusätzlich zum Steuernachweis auch ein Summenblatt gedruckt werden soll. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
  • ohne Summenblatt
  • mit Summenblatt
  • nur Summenblatt
Am Summenblatt werden die Beträge gerundet dargestellt und werden so in die UStVA übernommen.
Summe Vorauszahlung
Werden die Perioden 1 bis 12 für den Ausdruck gewählt, dann wird die Summe der Gutschriften/Vorauszahlungen automatisch angezeigt und am Ausdruck berücksichtigt.


Hinweis 
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Bei Buchhaltungen, die aus BMD 5.5 übernommen wurden, ist eine Kontrolle der Steuern nur mit dem UStVA-Steuernachweis möglich. Der UStVA-Einzelsteuernachweis steht in diesen Fällen nicht zur Verfügung.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, die Steuern bereits vor der Umstellung auf NTCS zu kontrollieren und eventuelle Differenzen noch in BMD 5.5 zu korrigieren.

  Umsatzsteuerverprobung

Die Umsatzsteuerverprobung ermöglicht Ihnen die Auswertung der Buchungen über das gesamte Jahr. Diese werden für jeden Monat nach UStVA-Kennzeichen getrennt ausgewertet.
Zusätzlich werden die berechneten UStVA-Werte mit den erstellten ELSTER-XML-Dateien verglichen.

Handelt es sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr, kann die Umsatzsteuerverprobung trotzdem für die Perioden 1 - 12 gedruckt werden. Dazu wählen Sie beim Programmeinstieg die FIBU, in der das Wirtschaftsjahr endet; die dazugehörenden Perioden werden aus der Vorjahres-FIBU ermittelt.
Weiters beinhaltet die Umsatzsteuerverprobung die Kontrolle der Sondervorauszahlung.

  Ausdruck Einzelsteuernachweis, Steuernachweis und Umsatzsteuerverprobung

 Bevor Sie die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, sollten Sie unbedingt den Steuernachweis ausdrucken.

Achtung! 
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Wurden die Daten über die Funktion "Erzeuge FIBU aus BMD 5.5" in die NTCS übernommen, ist eine Steuerkontrolle in der NTCS nicht möglich. Es wird empfohlen, dass die Differenzen vor der Übernahme in die NTCS in der BMD 5.5 korrigiert werden, da eine Korrektur in der NTCS nicht möglich ist.
Bei den Ausdrucken Einzelsteuernachweis und Steuernachweis können Sie auswählen, ob ein Summenblatt bzw. ob die Daten mit, ohne oder nur Bilanzbuchungen gedruckt werden sollen.

Bei dem Ausdruck Umsatzsteuerverprobung können Sie auswählen, ob ein Summenblatt bzw. ob die Daten mit oder ohne Bilanzbuchungen gedruckt werden sollen.

Das Summenblatt entspricht dem Ausweis auf der UStVA. Zusätzlich wird auch die Steuerkontrolle angedruckt.

Die Umsatzsteuerverprobung kann nur mit einem UStVA-Standardmodell gedruckt werden, welches derzeit für die Länder Österreich, Deutschland, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Slowakei und Polen zur Verfügung steht.

Hinweis 
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Bei der Jahressteuerberechnung wird die Summe der Gutschriften/Vorauszahlungen automatisch angezeigt und am Ausdruck berücksichtigt. Die Summe der Gutschriften/Vorauszahlungen setzt sich aus den erzeugten ELSTER-Dateien je Monat oder den ausgedruckten Steuerberechnungen zusammen.
In der Jahressteuererklärung werden die Kennzahlen 64, 81 und 86 von der UStVA noch einmal unterteilt.

Berechnung UStVA-Werte
Die Buchungen werden pro Steuercode und Prozentsatz summiert. Aufgrund dieser Bemessungsgrundlage wird dann die Steuer ausgewiesen.
 
Einzelsteuernachweis
Aufruf
Den Steuernachweis können Sie in der UStVA über den Pkt. Ausdruck → Ausdruck Steuernachweis oder über den eigenen Menüpunkt UStVA/Meldungen ausdrucken.
Der Einzelsteuernachweis kann in der UStVA über den Pkt. Ausdruck → Ausdruck Einzelsteuernachweis oder über den eigenen Menüpunkt UStVA/Meldungen angedruckt werden.
Allgemeines
Der Steuernachweis steht Ihnen für die Berechnung und den Ausdruck der monatlichen (bzw. vierteljährlichen) oder jährlichen Umsatzsteuer mit Bilanz oder nur der Bilanzbuchungen zur Verfügung.
Die Umsatzsteuerzahllast wird dabei nach Steuercode und Steuerprozentsätzen getrennt ausgedruckt, wobei die Erlöse jedes einzelnen, bebuchten Kontos ersichtlich sind.
Kumulierter Ausdruck
Auf dem kumulierten Ausdruck wird wiederum die Umsatzsteuerzahllast nach Steuercode und Steuerprozentsätzen getrennt ausgedruckt, wobei die Erlöse jedes einzelnen, bebuchten Kontos ersichtlich sind.
 
Detaillierter Ausdruck
Auf dem detaillierten Ausdruck wird die Umsatzsteuerzahllast ebenfalls getrennt nach Steuercode und Steuerprozentsatz angedruckt, wobei hier jede einzelne Buchung ersichtlich ist.
AuswertungsdesignerDer Steuernachweis ist fix hinterlegt und kann in keinster Weise abgeändert werden.Der Einzelsteuernachweis kann variabel im Auswertungsdesigner gestaltet werden. (Näheres dazu finden Sie in der Dokumentation Auswertungsdesigner.)
Daten aus BMD 5.5Einziger Ausdruck neben der UStVA, auf dem die Daten aus BMD 5.5 angedruckt werden.Daten aus BMD 5.5 werden nicht angedruckt.
 
Achtung! 
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Der Steuernachweis sowie der Einzelsteuernachweis werden auf die genauen Kommastellen gedruckt. Auf dem Summenblatt jedoch, werden die Beträge gerundet ausgewiesen, damit dieselben Werte sichtbar sind wie in der UStVA.

Alle Werte aus dem Steuernachweis bzw. Einzelsteuernachweis werden in die UStVA (USt1A)  bzw. auch in die Jahressteuererklärung (USt2A) übernommen.
Bei der USt2A werden die Kennziffern die zusammengezogen gehören auch automatisch zusammengerechnet:
USt1A-KZ 87 = USt2A-KZ 157 (Erlöse 0 %)
USt1A-KZ 90 = USt2A-KZ 780 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe 0 %)
USt1A-KZ 76 = USt2A-KZ bis 2022 255/256, ab 2023 346/347 (Erlöse §24)
USt1A-KZ 63 = USt2A-KZ bis 2022 333, ab 2023 334 (VSt-Durchschnittsätze §§23 und 23a)

 Erstellung der UStVA

Die Erstellung der UStVA ist die Basis für jedes weitere Vorgehen: Bearbeiten, Ausdrucken bzw. die Versendung als Datei an ELSTER.

Zur Erstellung der UStVA erfolgt der Einstieg im FIBU-Modul über UStVA/Meldungen → UStVA:
 
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Firma
Eingabe der Firma, für die der Ausdruck erstellt werden soll.
FIBU
Eingabe der FIBU, für die der Ausdruck erstellt werden soll.
Land
Das Land wird aus dem am Firmenstamm oder auf der Filiale hinterlegten Land ermittelt und vorgeschlagen. Wird das Feld Filiale in der Feldauswahl vor dem Land gereiht, wird im Feld "Land" automatisch das Filialland vorgeschlagen.
Filiale
Falls mit Filialen gebucht wird, kann hier auf die Filiale eingegrenzt werden. Existieren je Land mehrere Filialen, kann dieses Feld leer gelassen werden, jedoch muss das Land ausgewählt werden, um diese Filialen zusammenzurechnen (Keine Konsolidierung mehr notwendig).
Währung
Als Vorschlag wird hier die Währung des am Firmenstamm eingetragenen Landes angezeigt. Bei Ausdruck nach Filiale kann zwischen der Währung des Filiallandes und der Grundwährung gewählt werden.
Zusätzlich kann die UVA auch mit der am Firmenstamm hinterlegten Zweitwährung gedruckt werden.
UVA-Modell
Das UVA-Modell wird automatisch anhand des FIBU-Jahres und der Von-Bis-Periode vorgeschlagen (dieses Feld befindet sich nicht in der Standardfeldauswahl, da es vom Programm automatisch befüllt wird).
Von Periode
Eingabe der "Von Periode" 
Für den Vorschlag werden zuerst die erstellten XML-Dateien geprüft. Gibt es keine XML-Datei, wird die Periode mit dem letzten abgeschlossenen Buchungskreis vorgeschlagen.
Bis Periode
Eingabe der "Bis Periode"
Bilanzbuchungen
Es kann ausgewählt werden, ob Bilanzbuchungen mitgerechnet werden sollen.
Weltumsatz
Eingabe, ob mit oder ohne Weltumsatz gedruckt werden soll. Der Weltumsatz wird in der Kennziffer 45 ausgewiesen. Er beinhaltet die im Inland nicht steuerbaren Umsätze (Steuercode 14 und ausländische Filialumsätze). In den Weltumsatz werden auch OSS-Umsätze miteingerechnet. Dies jedoch immer nur, wenn der Firmensitz in Deutschland ist (Firmenstamm Land = DE).
Kontrolle Steuer
 
Je nach Versteuerungsart kann eine Kontrolle aktiviert werden:
Sollversteuerer: Steuerdifferenzen, Kontrolle der fixierten Konten
Istversteuerer: Steuerdifferenzen, Kontrolle der (nicht) fälligen Steuer
 
Sondervorauszahlung
Wenn am FIBU-Stamm das Kennzeichen Sondervorauszahlung mit "Ja" definiert wurde, dann wird im Monat 12 oder im Quartal 4 das Kennzeichen automatisch auf "Ja" gesetzt.
Für alle anderen Monate kann das Kennzeichen manuell auf "Ja" gesetzt werden.
 
Nach dem Einstieg wird das ausgefüllte UStVA-Formular am Bildschirm angezeigt. Im Kopf sehen Sie die Firmennummer, das FIBU-Jahr und die Von Periode/Bis Periode, für die die Berechnung durchgeführt wurde. Über die Reiter können Sie zwischen den Seiten 1, 2, 3 und Gesamt sowie im Monat 12 und Quartal 4 auf "Antrag auf Dauerfristverlängerung" des UStVA Formulars wechseln.
 
1129042251000101760_0.png

  Test ELSTER

Mit der Schaltfläche "Test ELSTER" unten 1308609961000001010.png können die Einstellungen für die Übermittlung kontrolliert werden. Hier wird auch angezeigt, falls das ELSTER-Zertifikat abgelaufen ist.
 
1308609961000001010_0.png

Falls das Zertifikat abgelaufen ist, müssen Sie dieses bei Mein ELSTER neu anfordern.
 
Nähere Informationen können aus der Logdatei entnommen werden:
 
1308609961000001010_1.png
 

  Infofeld

Unter dem Menüpunkt "Ansicht" kann das Infofeld, das unterhalb des UVA-Formulars angezeigt wird, aktiviert/deaktiviert werden.

1464699871000010770.png

Hier können Sie zwischen folgenden Reitern wählen:

1105208132000001730_0.png

Feldinfo
Anzeige der Feldbezeichnung sowie Steuercodes und Prozentsätze, welche diesem Feld zugeordnet sind.
Notiz
Hier kann eine Notiz zu einem bestimmten UVA-Feld angezeigt, erfasst und bearbeitet werden.
Steuerkontrolle
Vor dem Ausdruck der UVA oder XML-Erstellung wird eine Steuerkontrolle durchgeführt. Das Ergebnis dieser Kontrolle wird hier angezeigt. Ist die Steuerdifferenz > € 0,09, wird diese automatisch angezeigt.
Werte Datenübernahme
Dieser Menüpunkt ist speziell für Datenübernahmen aus Fremdsystemen. Die UVA-Werte müssen manuell erfasst werden damit in der NTCS eine Jahresumsatzsteuererklärung per XML erzeugt werden kann. Jede UVA-Ziffer muss einzeln erfasst werden!

Achtung bei der Erfassung des Eigenverbrauchs:
Erfassung mit SC 12 für Ausweis im Feld 001
Erfassung mit SC 1 für Ausweis im Feld 022

  Berechnung der UStVA-Werte

Die UStVA-Werte werden aufgrund der Steuercodes und Prozentsätze in den Buchungen berechnet und auf der UStVA ausgewiesen. Das heißt, für die Bemessungsgrundlage werden alle Buchungen mit demselben Steuercode und Prozentsatz summiert. Die Berechnung der Steuer erfolgt dann aufgrund dieser Bemessungsgrundlage.
 
Beispiel
Beispiel.png
1129042718000101760_2.png
 
1129042718000101760_3.png
 
Hinweis
Hinweis.png
Importierte FIBU aus BMD 5.5.
Handelt es sich bei der auszuwertenden FIBU um eine Buchhaltung, die aus BMD 5.5. importiert wurde, werden die UStVA-Werte nicht neu berechnet, sondern eins zu eins aus der BMD 5.5 übernommen.

 Uneinbringliche Forderungen

In der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) 2021 gibt es das neue Feld 50, in dem uneinbringliche Forderungen gesondert ausgewiesen werden.
Für den richtigen Ausweis in der UStVA in der Kennzahl 50 muss die Buchung mit dem Feld "GU/STO-Kz" als uneinbringlich gekennzeichnet werden (die Ausprägungen Gutschrift/Storno wirken sich nicht aus).

1425992806000007140.png

1425992806000007140_2.png

 Altteile-Mehrwertsteuer

Die Altteile-Mehrwertsteuer muss direkt auf das USt-Konto gebucht werden, welches beim Steuercode 36 hinterlegt ist. Im Standard wäre dies das Konto 1782:

1549191164000005880.png

So wird sie korrekt in der UStVA unter der Kennziffer 65 ausgewiesen.

Beispiel 
Beispiel.png

1549191269000005880.png

Im Ergebnis müssen Sie im Beispielfall aus der Lieferung des Austauschteils insgesamt EUR 427,50 Umsatzsteuer abführen. Ihrem Kunden steht, unter Berücksichtigung der allgemeinen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug aus der Lieferung des Austauschteils zu. Sie müssen den auf den Anteil des Altteils entfallenden Steuerbetrag (Die Altteile-Mehrwertsteuer mit EUR 47,50) gesondert aufzeichnen. Am Ende eines Voranmeldungszeitraums müssen Sie dann auf Basis der aufgezeichneten Steuerbeträge auf den Nettoumsatz hochrechnen.

Buchung:

1549191269000005880_0.png

Ausweis UStVA:

1549191269000005880_1.png

 Werte bearbeiten


Achtung!
Achtung.png
Grundsätzlich werden die UVA-Werte vom Programm richtig berechnet. Werden diese nun manuell überarbeitet, stimmen die Werte nicht mehr mit den tatsächlichen Buchungen überein. Korrekturen sollten daher immer über Buchungen erfolgen! Weiters werden die manuellen Werte nicht in die Jahressteuererklärung übernommen!

Über die Schaltfläche 1105208613000001730_0.png können die Werte am Schirm manuell verändert werden. Wenn Sie im Auswahlfeld die jeweilige UVA-Kennziffer eingeben, springt der Cursor automatisch auf dieses Feld.
Sobald ein Wert manuell erfasst bzw. geändert wird, wird das Feld mit der Bezeichnung "Man." gekennzeichnet. Nach der Änderung kann das Feld wieder "gesperrt" werden 1105208613000001730_1.png

Wurden für eine UVA bereits manuelle Werte erfasst, erscheint bei neuerlicher Aufbereitung dieser UVA folgende Abfrage:

1464699898000010770.png

Ja
Die veränderten und abgespeicherten Werte bleiben vorhanden und werden wieder angezeigt.
Nein
Die UVA wird neu berechnet, die Werte wieder aus der Buchhaltung übernommen. Manuell erfasste Werte gehen verloren.

Achtung! 
Achtung.png
Bei der Erstellung der XML-Datei wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. ELSTER erlaubt in den Feldern eine unterschiedliche Maximalanzahl an Zeichen z. B. bei der Straße derzeit 30 Zeichen.
Für die Berechnung der Anzahl ist zu beachten, dass Umlaute z. B. ö zu oe werden und das ß zu ss und somit zweistellig sind!
Es erscheint ein entsprechender Hinweis bei der Erstellung der UStVA.

  Ausdruck UStVA


Über den Button 1105208703000001730.png kann das UStVA-Formular inkl. Werte ausgedruckt werden. Der Ausdruck erfolgt ausschließlich auf weißem A4-Papier. Originalformulare werden nicht unterstützt. Gleichzeitig mit dem Ausdruck kann auch die ELSTER erstellt werden.
 
Beim Ausdruck der UStVA erscheint dasselbe Fenster wie über die Funktion "ELSTER". Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Vorauswahl der zu erledigenden Punkte verschieden ist.
 

 Telebanking oder Zahlschein

Generell wird in Deutschland in den meisten Fällen ein Lastschrifteinzug verwendet bzw. empfohlen. Aus diesem Grund ist aus der UStVA keine Erstellung einer Telebankingdatei oder eines Zahlscheins möglich.
Sollte dennoch eine Telebankingdatei bzw. ein Zahlschein gewünscht werden, ist dies über den Punkt Manuelle Überweisung/Zahlschein möglich.

 Erstellung ELSTER

Der direkte Weg zur Erstellung der ELSTER führt über den Button 1129043027000101760.png. Es wird eine Maske geöffnet, in der Sie wählen können, welche XML-Dateien Sie erzeugen möchten. Bei vorhandenen Werten wird als Vorschlagswert automatisch ein Häkchen gesetzt.
 
1129043027000101760_1.png 

Hinweis
Hinweis.png
Wurde die UStVA bereits über ELSTER eingereicht, kann bei einer weiteren Erstellung das Feld "Berichtigte UStVA" ausgewählt werden.
Wird dieses Kennzeichen gesetzt, dann wird auch am Formular sowie in der XML-Datei im KZ 10 der Wert 1 für die Berichtigung automatisch ausgefüllt.
 
Beim Erstellen der ELSTER erscheint dasselbe Fenster wie über die Funktion "Drucken". Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Vorauswahl der zu erledigenden Punkte verschieden ist.
Sollten für den Monat, für den die UStVA erstellt werden soll, noch offene Buchungskreise vorhanden sein, erhalten Sie folgende Meldung:
 
1129043027000101760_2.png
 
Wenn Sie den Buchungskreis abschließen und die ELSTER erzeugen, können die Buchungen nicht mehr bearbeitet werden. Korrekturen sind jedoch über einen neuen Buchungskreis möglich.
 
Für die Erstellung der Datei für die Echtübermittlung ist es notwendig, die Buchungskreise abzuschließen. Sobald diese geschlossen sind, können die Buchungen nicht mehr bearbeitet werden. Über weitere Buchungskreise ist es jedoch möglich, noch Buchungen durchzuführen. Wird die Datei nur für Testzwecke erstellt, bleibt das Journal offen und es kann in dieser Periode noch gebucht werden.
 
Hinweis
Hinweis.png
Soll verhindert werden, dass in einer Periode, für die bereits eine UStVA abgegeben wurde, noch gebucht wird, kann der Parameter "Periodensperre setzen" gesetzt werden. (UStVA → Extras → Parametereinstellungen → Allgemein → Periodensperre setzen)
 
Journalisieren der Buchungskreise
Zusätzlich zum Abschließen der Buchungskreise kann unter Extras → Allgemeine Einstellungen für UStVA/Meldungen → Allgemein "Journalisieren durchführen" eingestellt werden, dass die Buchungskreise bei Erstellung der ELSTER journalisiert werden.
Auf den Buchungen wird dabei neben der GoB-Journalnummer der GoB-Journalisierungsuser (der User, der den Buchungskreis journalisiert hat) und das GoB-Journalisierungsdatum (Datum zum Zeitpunkt des Journalisierens) verspeichert. Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Dokumentation Buchen.
 
UStVA-Berichtigung
Ab der zweiten Übermittlung muss das Berichtigungskennzeichen gesetzt werden. Dieses Kennzeichen kann nur gesetzt werden, wenn der Modus Werte bearbeiten aktiv ist.
Über "Werte bearbeiten" kann auch noch festgelegt werden, ob Belege beigefügt sind, die Einzugsermächtigung widerrufen werden soll oder ob eine Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht ist.
 
Hinweis
Hinweis.png
Werden nach dem Erstellen der XML die Werte nochmals geändert (z. B. wird noch etwas nachgebucht) kommt beim nochmaligen Einstieg folgende Hinweismeldung:
 
1129043027000101760_5.png

UStVA-Nullmeldung
Es ist möglich, eine Nullmeldung für die UStVA zu erstellen. Hier wird dann in der ELSTER im Kennzeichen 83 der Wert "0" mitgeschickt.
 

  Versendung ELSTER

  Standardablauf mit ELSTER

1129043909000001760_0.png
 
Schritt 1
Die ELSTER wird erstellt und die Buchungskreise werden bei einer Echtübermittlung geschlossen. Details siehe XML-Erstellung.
Schritt 2
Nach dem Erstellen der ELSTER erhalten Sie die Abfrage, ob die Datei sofort paketiert und versendet werden soll. Bitte bestätigen Sie die Meldung mit "Ja", wenn die Übermittlung mittels ELSTER gestartet werden soll.
Schritt 3
Unter CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → E-Government → Allgemein → "Übermittlungsart" kann eingestellt werden, wie die Übermittlung erfolgen soll (Produktionsübermittlung, Testübermittlung, Abfragen). Standardmäßig erfolgt hier eine Abfrage. Ob hier "Test" oder "Echtübermittlung" ausgewählt wird, hat ausschließlich Auswirkung auf die Übermittlung. Testübermittlungen gelten nicht als eingebracht.
Schritt 4
Sobald die Übermittlung erfolgreich stattgefunden hat, erfolgt noch eine Abfrage, ob Sie zurück in die Erfassung oder in die Paketliste wechseln möchten. Wenn Sie hier "Zurück in Erfassung" wählen, kommen Sie wieder in die Bildschirmanzeige der UStVA. Mit der Auswahl "Paketliste öffnen" gelangen Sie in die Paketliste (E-Government-Detail).

Bei der ersten Übermittlung der UStVA muss die Lizenzvereinbarung zur Kenntnis genommen werden. Diese wird in einem internen Parameter gespeichert und erscheint nur bei der ersten Übermittlung:

1543236758000006950.png

 Mögliche Fehlermeldungen

1456593628000001760.png

Kontrollieren Sie die Hinterlegungen der Zugangsdaten in den CRM Parametern. Das Zertifikat und der Passwort müssen im gleichen Parameter hinterlegt sein (z. B. beide firmenbezogen oder beide userbezogen)

1456593628000001760_0.png

Kontrollieren Sie die Hinterlegungen der Zugangsdaten in den CRM Parametern. Es muss ein ELSTER-Zertifikat hinterlegt werden, dieses darf auch nicht abgelaufen sein!

1456593628000001760_1.png

Kontrollieren Sie die Hinterlegungen der Zugangsdaten in den CRM Parametern. Es muss ein Passwort zum vorhandenen Zertifikat hinterlegt werden.

 Steuerumbuchungen

Unter Programmpunkt UStVA → Extras → Steuerumbuchungen kann eingestellt werden, dass die Steuern automatisch monatlich oder für das gesamte Jahr umgebucht werden.
 
Voraussetzung ist die Hinterlegung des Zahllastkontos unter Stammdaten → Fixkonten.

Hinweis 
Hinweis.png
Es werden nur die Steuerkonten umgebucht, welche unter Stammdaten → "Steuerkonten" als Steuerkonten hinterlegt sind. Wird z. B. eine Direktsteuer gebucht, wird dieses Steuerkonto nur dann automatisch umgebucht, wenn es in den Steuerkonten für den jeweiligen Steuercode und Prozentsatz hinterlegt ist.

Nach der Erstellung der UStVA und Aufruf des Punktes "Steuerumbuchungen" über "Extras" erfolgt die Abfrage nach der Steuerumbuchung:
 
1122738671000001960_0.png
 
Hinweis 
Hinweis.png
Wird im Feld "Monat" mit F8 das ganze Jahr ausgewählt (Steuern werden für das ganze Jahr umgebucht), erscheint folgender Hinweis
 
1122738671000001960_3.png

Hinweis 
Hinweis.png
Bei Erstellung einer konsolidierten UStVA werden die Steuern auf das in den Fixkonten hinterlegte Zahllastkonto umgebucht! Zusätzlich werden auch die Buchungskreise in den einzelnen Buchhaltungen geschlossen.

In welchen Buchhaltungen die Steuerumbuchungen erfolgen sollen, kann mit dem Parameter "Steuerumbuchungen" definiert werden:

1122738671000001960_5.png

  • Wird der Parameter auf der Konsolidierungsbuchhaltung auf "Nein" gesetzt, und bei den zu konsolidierenden Buchhaltungen auf "Ja", dann werden die Steuerumbuchungen nur auf den zu konsolidierenden Buchhaltungen durchgeführt.

  • Wird der Parameter auf der Konsolidierungsbuchhaltung auf "Ja" gesetzt, dann werden die Steuerumbuchungen in allen Buchhaltungen durchgeführt.
Firma
Eingabe der Firma, für welche die Steuerumbuchungen durchgeführt werden sollen.
FIBU
Eingabe der FIBU, für welche die Steuerumbuchungen durchgeführt werden sollen.
Monat
Die Umbuchungen können monatlich oder mit F8 für das gesamte Jahr durchgeführt werden. Die Umbuchungen für das gesamte Jahr werden mit der Buchungsart 2001 = Bilanzbuchung durchgeführt.

Achtung!

Achtung.png
Wurden die Steuern mittels F8 bereits für das gesamte Jahr umgebucht, darf keine weitere Umbuchung der Steuern für einen bestimmten Monat (z. B. Monat 1) durchgeführt werden, da sonst die Buchungen doppelt verbucht werden.
Buchungssymbol
Buchungssymbol, mit welchem die Steuerumbuchungen verbucht werden sollen -  z. B. UB.
Filiale
Filiale, für welche die Steuerumbuchungen durchgeführt werden sollen.

 Sondervorauszahlung

 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung dehnt die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat aus. Bei einer monatlichen Abgabe muss die Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner erst am 10. März abgegeben werden. Bei Quartalsmeldungen erfolgt die Abgabe für Jänner - März erst zum 10. Mai.

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss per ELSTER elektronisch übermittelt werden.Dann gilt die Verlängerung bereits für das betreffende Jahr. Die Fristverlängerung kann in Anspruch genommen werden, wenn das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt. Einen eigenen Bescheid dafür gibt es nicht. 

Bei der quartalsweisen UStVA-Abgabe muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung nur einmal übermittelt werden, danach kann das Häkchen vom FIBU- /Filialstamm entfernt werden.
Nur bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung muss die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragt werden.
Bei Firmenneugründung muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung beim ersten Mal manuell angestoßen werden, indem das Häkchen im UStVA-Fenster bei "Sondervorauszahlung" gesetzt wird.

Hinweis 
Hinweis.png
Bei der quartalsweisen Abgabe der UStVA und bei Firmengründungen muss der Antrag mit dem Wert 0 übermittelt werden. Der Wert kann manuell auf dem Antrag eingetragen werden.

Weicht der Abgabezeitraum im Vorjahr oder Folgejahr vom aktuellen Jahr ab, wird mit einem dementsprechenden Hinweis beim Einstieg in die UVA hingewiesen, ob eine Sondervorauszahlung gemacht werden soll oder nicht.
Achtung! 
Achtung.png
Die Dauerfristverlängerung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuervoranmeldung nicht aber auf die ZM oder Jahressteuererklärungen!
Um einen Zinsvorteil für Unternehmen zu unterbinden, muss bei monatlichen UStVA-Abgaben zusätzlich zur Steuerschuld noch eine Sondervorauszahlung entrichtet werden.

Antrag auf Dauerfristverlängerung rückwirkend

Bei Firmenneugründungen ist es ab und zu notwendig, den Antrag auf Dauerfristverlängerung im Nachhinein zu senden (meist mit Betrag 0,--). In diesem besonderen Fall muss die XML-Datei im aktuellen Jahr im ersten Quartal erstellt werden. Für die Erstellung der XML-Datei reicht diese Vorgehensweise. Möchte man jedoch auch ein Formular ausdrucken, muss dies in einer fiktiven Vorjahresfibu gedruckt werden.

Beispiel 
Beispiel.png
Eine Firma wird 2023 neu gegründet und wird Ende 2023 aufgefordert eine quartalsweise UVA abzugeben. Hier muss im aktuellen Jahr 2023 im 1. Quartal die XML-Datei für den Antrag auf Dauerfristverlängerung erstellt und gesendet werden. Da eine Dauerfristverlängerung normalerweise immer im 4. Quartal für das nächste Jahr gestellt wird, kann der richtige Andruck der richtigen Jahreszahl am Formular nur in einer FIBU 2022 erfolgen. Darum ist es hier notwendig, eine leere FIBU 2022 anzulegen und das Formular im 4. Quartal auszudrucken. 

 Berechnung der Sondervorauszahlung

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Steuerschuld des laufenden Jahres und muss jährlich bis zum 10. Februar angemeldet und entrichtet werden.
Die bereits entrichtete Vorauszahlung darf im Dezember wieder von der Zahllast abgezogen werden (KZ 39 in der Umsatzsteuervoranmeldung).
Bei der Berechnung der Sondervorauszahlung für das nächste Jahr muss sie jedoch wieder dazugerechnet werden.
Die Sondervorauszahlung wird immer für ein Kalenderjahr (Jänner - Dezember) berechnet, auch wenn die Buchhaltung als abweichendes Wirtschaftsjahr geführt wird.

Quartalszahler müssen keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung leisten. Sie müssen jedoch einmal eine Nullmeldung abgeben.

Um die Bemessungsgrundlage der Sondervorauszahlung zu kontrollieren, empfehlen wir, die Umsatzsteuerverprobung unter dem Menüpunkt UStVA/Meldungen auszudrucken.
Die Umsatzsteuerverprobung ermöglicht Ihnen die Auswertung der Buchungen über das gesamte Jahr. Diese werden für jeden Monat nach UStVA-Kennzeichen getrennt ausgewertet
Unter der Überschrift Kontrolle Zahllast/Gutschrift am Ende der Zeile "Zahllast/Gutschrift XML" wird die Bemessungsgrundlage für die Sondervorauszahlung angedruckt.

1399457710000007710.png

Damit die Bemessung automatisch richtig berechnet werden kann müssen für die Monate Jänner bis November XML-Dateien erstellt werden. Der Monat 12, welcher auch in die Berechnung einfließen muss, wird von den Buchungen des Monats 12 gerechnet.

 Umsatzsteuerverprobung - Sondervorauszahlung

Unter der Überschrift "Kontrolle Zahllast/Gutschrift" am Ende der Zeile "Zahllast/Gutschrift XML" wird die Bemessungsgrundlage für die Sondervorauszahlung angedruckt.
Damit die Bemessung automatisch richtig für die UStVA berechnet werden kann, müssen für die Monate Jänner bis November XML-Dateien erstellt werden. Der Monat 12, welcher auch in die Berechnung einfließen muss, wird von den Buchungen des Monats 12 gerechnet.

1399457710000007710.png

Die Summenüberschriften sind wie in der UStVA angeordnet:

1324818840000006620.png
Verbleibender Betrag
Summe aus den einzelnen Kennzahlen aus der UStVA

Vorauszahlung/Überschuss
Vorauszahlung bzw. Überschuss - Summe der einzelnen Kennzahlen aus der UStVA

39 Sondervorauszahlung
Im Monat 2 wird die Zahlung der Sondervorauszahlung angedruckt. Vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt auf das hinterlegte Fixkonto.
Im Monat 12 wird der Abzug der bezahlten Sondervorauszahlung (Kennzahl 39 in der UStVA) angedruckt.Vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt auf das hinterlegte Fixkonto.
Ist kein Fixkonto hinterlegt und auch gebucht, wird die Summe in der Kennzahl 39 vom Antrag auf Sondervorauszahlung des vorigen Jahres angedruckt.

83 Verbl. USt-Vorauszahlung
Summe Vorauszahlung/Überschuss und 39 Sondervorauszahlung

Zahllast/Gutschrift XML
Summe der zuletzt erstellten XML-Datei. Für eine korrekte Berechnung der Sondervorauszahlungen in der UStVA müssen für die Monate 1-11 XML-Dateien vorhanden sein.

Differenz
Differenz aus 83 Verbl. USt-Vorauszahlung und Zahllast/Gutschrift XML.
Es handelt sich hierbei NICHT um Steuerdifferenzen, sondern um eine Differenz zwischen gemeldeter XML-Datei und der aktuellen Vorauszahlung/dem aktuellen Überschuss aus den Buchungen.

Achtung! 
Achtung.png
Differenzen werden NICHT in der Bemessungsgrundlage für die Sondervorauszahlungen berücksichtigt. Für die Berechnung werden nur die XML-Dateien herangezogen (Überschrift Zahllast/Gutschrift XML). Außer der Monat 12, dieser wird von den Buchungen gerechnet.
Weiters werden manuell eingetragene Werte in die UStVA NICHT bei der Bemessung berücksichtigt.

 Sondervorauszahlung in der UStVA

Die Sondervorauszahlung wird aufgrund der Einstellungen, die am FIBU-Stamm getroffen wurden, automatisch ermittelt, wenn die UStVA für Dezember bzw. für das vierte Quartal aufbereitet wird.
Die genaue Berechnung der Sondervorauszahlung finden Sie unter "Berechnung Sondervorauszahlung".

Als Bemessungsgrundlage für die Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden die Werte von der XML-Datei herangezogen (Wenn versionierte XML-Dateien vorhanden sind, werden die letzten Daten herangezogen).
Für die Monate 1 bis 11 müssen die XML-Dateien vorhanden sein. Fehlt die Datei für einen Monat, muss diese im Nachhinein erstellt werden. Sobald für den Zeitraum 1 - 11 XML-Dateien vorhanden sind, wird der Dezember automatisch aufgrund der Buchungen mitberechnet.
Über die Umsatzsteuerverprobung erhalten Sie Auskunft über die Bemessungsgrundlage der Sondervorauszahlung. Die Beträge werden beim Antrag auf Dauerfristverlängerung immer gerundet.

Hinweis 
Hinweis.png
Manuell erfasste Werte in der UStVA werden NICHT in der Berechnung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt!
Fixkonto für die Zahlung der Sondervorauszahlung

Unter den Stammdaten -  Fixkonten ist ein Konto für die Sondervorauszahlung ihrer Wahl zu hinterlegen. 

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Die Zahlung der Sondervorauszahlung im Februar muss zwingend auf dieses Konto gebucht werden. Es dürfen auch keine weiteren Buchungen auf dieses Konto erfolgen, außer die Umbuchung der Steuern auf das Zahllastkonto. Die Summe dieses Fixkontos wird im Dezember auf das Feld 39 eingetragen und bei der Zahllast berücksichtigt.

Achtung! 
Achtung.png
Bei einer konsolidierten UStVA muss in der Fibu-Fibu-Zuordnung als erste Fima jene ausgewählt werden, in der die Sondervorauszahlung bezahlt und auf das Fixkonto gebucht wurde. 

 Archivierung

Wenn Sie das Paket Archivierung erworben haben, können Sie die UStVA-Ausdrucke in Ihrem Archiv ablegen. 
 
Wenn Sie dieses Paket nicht erworben haben, öffnet sich nach dem "Sofort Senden und Paketieren" der UStVA (ELSTER-Übermittlung läuft vorher durch) ein Übermittlungsprotokoll als PDF, das Sie drucken oder speichern können.
Wenn die Archivierung eingestellt ist, wird das Protokoll sofort archiviert und nicht gedruckt.

1129044019000101760_1.png
 

 Vorbereitung

Voraussetzung sind die richtigen Parameterhinterlegungen unter:

CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → Pkt. 11 E-Government → 1 Allgemein

Allgemein
Automatisch archivieren
Wird dieser Parameter aktiviert, können die UStVA-Ausdrucke archiviert werden.
Nummer des Archivs 
Hier erfolgt die Hinterlegung der Archivnummer des Archivs, in dem die UStVA abgelegt werden soll.
Bei Steuerberatern wird die UStVA standardmäßig im STB-Archiv abgelegt und nicht im Mandantenarchiv.

Hinweis 
Hinweis.png
Werden die E-Government-Parameter fürs Archivieren der Erklärungen sowohl auf der STB-Firma als auch auf der Klientenfirma gesetzt, jedoch mit unterschiedlichen Einstellungen, dann wird beim Archivieren immer auf die Einstellungen der STB-Firma zugegriffen.
 
 Archiveinstellungen
1 - Nur Erklärungen
2 - Erklärungen mit Standard-Berechnungsblätter (= BB)
3 - Erklärungen mit Detail-Berechnungsblätter ( = DBB)
4 - Erklärungen mit Standard- und Detail-Berechnungsblätter ( = BB + DBB)

BB: Berechnungsblätter = Steuernachweis + KU (Zusätzlich muss der Parameter "Archivdruck deutsche Steuererklärungen" auf "3 - Beide" gesetzt werden)

Hinweis 
Hinweis.png
Der Betreff wird vom E-Government-Detail übernommen + dem Wort Berechnungsblätter
Archivdruck deutsche Steuererklärungen
 
1 - ELSTER-Vorschau
2 - BMD Formulardruck
3 - Beide (es wird die UStVA, das ELSTER-Übermittlungsprotokoll und die Berechnungsblätter archiviert)
 
UStVA/ZM/USt 1H
 
Folgende Parameter sind für alle oben genannten Punkte gleich:
 
Automatisch archivieren
Wird dieser Parameter aktiviert, erfolgt eine Archivierung der UStVA. Es kann aber auch eingestellt werden, dass die Archivierung je nach Einstellung im Pkt. 1 – Allgemein (siehe oben) erfolgt.
Nummer des Archivs
Wird hier nichts eingetragen, wird das Archiv aus dem Pkt. 1 – Allgemein für die Archivierung herangezogen.
Standardkategorie
Hier muss die Kategorie für die Archivierung bekanntgegeben werden.
 
Achtung! 
Achtung.png
Die hier hinterlegten Kategorien müssen auch unter den Dokumentenkategorien für das Archiv angelegt werden.
Betreff
Hier kann der Betreff für die Archivierung hinterlegt werden.

Folgende Formeln sind möglich:
$KurzBez → Kurzbezeichnung der Steuererklärung z. B. U
$LangBez → Bezeichnung der Steuererklärung z. B. Umsatzsteuererklärung
$ErklJahr → Steuererklärungsjahr
$ErklMonat → Abgabemonat
$SteuerNr → Finanzamt und Steuernummer
 
Alle anderen Zeichen/Texte werden fix in den Betreff übernommen.
 
Beispiel
Beispiel.png
1.
Eingabe im Parameter:
1105810731000001880.png
 
Betreff im Archiv:
1129044019000101760.png
 
2.
Eingabe im Parameter:
1105810731000001880_1.png
 
Betreff im Archiv:
1129044019000101760_0.png
 
Hinweis 
Hinweis.png
Wird eine Erklärung als Paket gesendet und durch das Setzen des Status "Databox Ok" automatisch archiviert, so ist dies in der XML-Steuererklärungsliste im Feld "Dokument" als Symbol ersichtlich. Mit einem Doppelklick kann das Dokument geöffnet und angesehen werden.
 

 Versionierung

Soll bei neuerlicher Übermittlung der UStVA das Original nicht überschrieben, sondern eine Version der übermittelten UStVA archiviert werden, ist folgende Einstellung notwendig:
CRM → Stammdaten → Einstellungen → Allgemeine CRM Parameter → BMD DMS → Archivieren →  Abfrage Versionierung auf "Ja" setzen. Es kommt dennoch eine Abfrage, ob eine neue Version des Dokuments erstellt werden oder dieses überschrieben werden soll.

Dieser Parameter gilt für das gesamte Archiv.
 

 Fehlercodes ELSTER- Rückmeldungen

Hier finden Sie eine Übersicht über Fehlercodes, welche bei eventuellen Fehlern rückgesendet werden mit den passenden Lösungsvorschlägen. Die Fehlercodes selber finden Sie immer in den Logdateien (BMDXMLSTEUER.LOG bzw. die ERIC.LOG).


 FEHLERLÖSUNG
;Send-NoSig; in der BMDXMLSTEUER.LOG oder in der Fehlermeldung ersichtlicher Fehlercode.   Das ELSTER-Zertifikat ist nicht richtig bzw. gar nicht hinterlegt oder der PIN ist falsch oder nicht hinterlegt. 
Eigene UID-Nummer im Firmenstamm fehlt.  Die UID-Nummer muss im Firmenstamm nachgetragen werden. Kontrollieren Sie auch die Firmenvorjahre.  
Message Error 1  In der Firewall müssen der Port 80 und 443 freigeschaltet werden.   
Die Landesnummer des Vorsatzes ist unterschiedlich zur Steuernummer des ersten Steuerfalles.  Steuernummer bzw. ELSTER-Nummer ist falsch eingetragen. Kontrollieren Sie im Firmenstamm die Steuer- bzw. ELSTER-Nummer. Kontrollieren Sie auch die Firmenvorjahre!  
Paket XXXX: Die übergebene Datenartversion ist unbekannt. Fehlercode (610001042) Kontrollieren Sie die ERIC-Version, diese muss immer aktuell sein. Eventuell wurde das aktuelle Update noch nicht installiert.
Fehlercode (110085077) Bitte nehmen Sie einen Eintrag im
 Feld '$Elster[DatenTeil[1]/Nutzdatenblock[1]/Nutzdaten[1]/Anmeldungssteuern(1)/DatenLieferant(1)/Ort(1)$
Kontrollieren Sie im Firmenstamm, ob die Postleitzahl bzw. der Ort fehlt.
Die Clearingstelle ist derzeit nicht für die Bearbeitung von Aufträgen bereit  Kontrollieren Sie die Einstellungen für die Übermittlung der UStVA (Steuerberater, entspricht Firma bzw. Selbsteinreicher) . Kontrollieren Sie auch die Filialeinstellungen, wenn solche vorhanden sind.
Fehlercode (610101210) / fehlerhafter Transferheader    
Diese Fehlermeldung weist auf ein abgelaufenes ELSTER-Zertifikat hin oder die ERiC-Version ist nicht aktuell. Kontrollieren Sie die Parametereinstellungen für das ELSTER-Zertifikat bzw. spielen Sie das aktuelle Update ein.
Weiters kann es auch sein, dass das ELSTER-Zertifikat nicht vollwertig ist. Im Test-ELSTER wird zwar angezeigt, dass das Zertifikat gültig ist, aber die Testübermittlung schlägt fehl. Hier ist im Elster Online ein vollwertiges Zertifikat zu beantragen. "(Code=130025001 Nachricht=Die verwendete Signatur ist für das von Ihnen gewünschte Verfahren nicht zugelassen, kein vollwertiges Zertifikat (keine Steuernummer vorhanden bei Ansuchen um Zertifikat)"
Im ELSTER können Sie unter "Mein ELSTER" die Berechtigungen für das Benutzerkonto ansehen. Hier muss es eine Berechtigung für die UStVA geben. Fehlt diese Berechtigung, so gibt es die Möglichkeit "Funktionen" eines vollwertigen Benutzerkontos freizuschalten. 
Paket XXXX: Gesendet;FALES;Send-NoSign;UploadArt=P………
Msg= Die Versandart ist für das angegebene Verfahren nicht erlaubt Fehlercode (610001225)  
Diese Fehlermeldung weist auf ein abgelaufenes ELSTER-Zertifikat hin oder die ERIC-Version ist nicht aktuell. Kontrollieren Sie die Parametereinstellungen für das ELSTER-Zertifikat bzw. spielen Sie das aktuelle Update ein.
Zu den Servern konnte keine Verbindung aufgebaut werden.
Rückgabewert: Fehlercode (610101278)
Prüfen Sie die Ports 8000 und 443 diese müssen im Internet freigegeben werden. Sie finden die Proxyeinstellungen unter Tools → Einstellungen → Tools Parameter → Internet.
Die Landesnummer des Vorsatzes ist unterschiedlich zur Steuernummer des ersten Steuerfalles. Kontrollieren Sie im Firmenstamm die Steuernummer oder die Finanzamtnummer (ersten 4 Stellen der ELSTER-Steuernummer muss die Finanzamtnummer sein). 
Fehlercode (070089007) Fehler beim Aufruf: (070089007 / Kommunikationsfehler aufgetreten) (Transferheader)-de.elster.zkl.crypto.NoKyExeption  Kontrollieren Sie die aktuellste Version der NTCS und führen Sie ein WebUpdate durch.
Beim Datenaustausch ist ein Fehler aufgetreten Fehlercode(610101271) oder Paket XXXX: Der Datenaustausch ist fehlgeschlagen.
Kontrollieren Sie die Proxyeinstellungen in Ihrem System unter Tools → Einstellungen → Tools Parameter → Internet.
Folgende IP-Adressen müssen direkt durchgeschleust werden, und dürfen nicht von Firewall etc. aufgebrochen werden:   
ports 8000 und 443 freigegeben Internet - Proxyeinstellungen
62.157.211.59 à datenannahme2.elster.de
80.157.84.22 à datenannahme3.elster.de

Fehlercode (610301200) - Wert bei Zeile 11 Spalte 20 ist leer..
Kontrollieren Sie die Einstellungen für die Übermittlung der UStVA (Steuerberater, entspricht Firma bzw. Selbsteinreicher).
Kontrollieren Sie im Firmenstamm die Steuernummer oder die Finanzamtnummer (ersten 4 Stellen der ELSTER-Steuernummer muss die Finanzamtnummer sein). Kontrollieren Sie auch die Filialeinstellungen wenn solche vorhanden sind

Fehlercode (610301150) - UStVA: Es wurden ungültige Steuerzeichen im TransferHeader-Element gefunden  Kontrollieren Sie im Firmenstamm die Telefonnummer, ob hier ein Leerzeichen oder Minus eingetragen ist; kontrollieren Sie den Namen auf Sonderzeichen.
Fehlercode (170015001) Bitte nehmen Sie einen Eintrag im Feld 'knri' vor. Die UID-Nummer muss im Firmenstamm nachgetragen werden. Kontrollieren Sie auch die Firmenvorjahre.
Fehlercode (610101280) Der Proxyserver erwartet Anmeldedaten 









Kontrollieren Sie die Proxyeinstellungen in Ihrem System unter Tools → Einstellungen → Tools Parameter → Internet. Es fehlt der Proxy Eintrag oder es fehlt mindestens der USER bzw. das Passwort.
 
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UStVA: Das Feld darf maximal 30 Zeichen enthaltenEntweder ist der Firmenname oder die Straße zu lange. Aus dem "ß" wird ein "ss". Für den Firmennamen kann die Kurzbezeichnung (Parameter in der UVA) verwendet werden. Öffnen Sie den XML-File und kontrollieren, welches Feld zu lange ist. 
Übermittlung fehlgeschlagen -> Details: fehlerhafter Transferheader, Fehlercode (610101210) 
Diese Fehlermeldung weist auf ein abgelaufenes ELSTER-Zertifikat hin oder die ERiC-Version ist nicht aktuell. Kontrollieren Sie die Parametereinstellungen für das ELSTER-Zertifikat bzw. spielen Sie das aktuelle Update ein.
Weiters kann es auch sein, dass das ELSTER-Zertifikat nicht vollwertig ist. Im Test-ELSTER wird zwar angezeigt, dass das Zertifikat gültig ist, aber die Testübermittlung schlägt fehl. Hier ist im Elster Online ein vollwertiges Zertifikat zu beantragen. "(Code=130025001 Nachricht=Die verwendete Signatur ist für das von Ihnen gewünschte Verfahren nicht zugelassen, kein vollwertiges Zertifikat (keine Steuernummer vorhanden bei Ansuchen um Zertifikat)"
BMDElsterOnline: Fehler bei EricInitialisiere: Fehlercode (610001083) (der Fehler kommt beim Eingeben der Steuernummer am Firmenstamm) Kontrollieren Sie die ERIC-Version, diese muss immer aktuell sein. Eventuell wurde das aktuelle Update noch nicht installiert.  
UStVA: Kein ELSTER Zertifikat oder keine Signaturkarte hinterlegt!Diese Fehlermeldung weist auf ein fehlendes ELSTER-Zertifikat hin. Kontrollieren Sie die Parametereinstellungen für das ELSTER-Zerfikat.
Die übergebene Datenartversion ist unbekannt Fehlercode (610001042) Kontrollieren Sie die ERiC-Version, diese muss immer aktuell sein. Eventuell wurde das aktuelle Update noch nicht installiert.  
Fehlermeldung UStVA: "Pakte XXXX: Der Datenaustausch ist fehlgeschlagen" 
Kontrollieren Sie, ob mit diesem ELSTER-Zertifikat auch wirkliche eine UStVA gesendet werden darf. (LOG-Dateien -> EntladePlugins=False)
Im ELSTER können Sie unter "Mein ELSTER" die Berechtigungen für das Benutzerkonto ansehen. Hier muss es eine Berechtigung für die UStVA geben. Fehlt diese Berechtigung, so gibt es die Möglichkeit "Funktionen" eines vollwertigen Benutzerkontos freizuschalten. 
Fehlerhafte Übermittlung: Es wurde ein ELSTER PIN allgemein ohne ELSTER Zertifikat gefunden! Bitte hinterlegen Sie entweder das dazugehörige ELSTER Zertifikat oder löschen den ELSTER Pin in den Zugangsdaten in den allgemeinen CRM-Einstellungen  
Es wurde ein ELSTER-Pin (firmenbezogen/userbezogen) ohne ELSTER-Zertifikat gefunden! Bitte hinterlegen Sie entweder das dazugehörende ELSTER-Zertifikat (firmenbezogen/userbezogen) oder löschen Sie den ELSTER-Pin in den Zugangsdaten in den allgemeinen CRM-Einstellungen.

Fehlerhafte Übermittlungen: Paket XXXX: Verschlüsselter/authentifizierter Versand gewünscht, aber keine notwendigen Verschlüsselungsparameter angegeben. Fehlercode (610001206) 
Kontrollieren Sie die Einstellungen für die Übermittlung der UStVA (Steuerberater, entspricht Firma bzw. Selbsteinreicher).
Fehlerhafte Übermittlungen: Paket XXXX: Die verwendete Signatur ist für das von Ihnen gewünschte Verfahren und Datenart nicht zugelassen. Verfahren: ElsterAnmeldung, Datenart: UStVA - 
Diese Fehlermeldung weist auf ein abgelaufenes ELSTER-Zertifikat hin oder die ERiC-Version ist nicht aktuell. Kontrollieren Sie die Parametereinstellungen für das ELSTER-Zertifikat bzw. spielen Sie das aktuelle Update ein.
Weiters kann es auch sein, dass das ELSTER-Zertifikat nicht vollwertig ist. Im Test-ELSTER wird zwar angezeigt, dass das Zertifikat gültig ist, aber die Testübermittlung schlägt fehl. Hier ist im ELSTER-Online ein vollwertiges Zertifikat zu beantragen.
Im ELSTER können Sie unter "Mein ELSTER" die Berechtigungen für das Benutzerkonto ansehen. Hier muss es eine Berechtigung für die UStVA geben. Fehlt diese Berechtigung, so gibt es die Möglichkeit "Funktionen" eines vollwertigen Benutzerkontos freizuschalten. 
 

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