Grundlegende Informationen zur NTCS-FIBU finden Sie unter Erste Schritte.
Inhalt
Der Einstieg erfolgt unter FIBU → UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise.
Neben dem Einzelsteuer- und Steuernachweis gibt es unter UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise auch das AR-/ER-Buch für die Länder Tschechien, Ungarn und Slowakei.
Diese Auswertungen können nach verschiedenen Sortierkriterien gedruckt werden. Dabei werden die wichtigsten Daten aus der Buchung (Rechnung und Zahlung) und den Stammdaten der Kunden und Lieferanten ausgewiesen.
Das AR/ER-Buch kann auch mit Fremdwährungsbeträgen gedruckt werden.
Dazu stehen im Auswertungsdesigner die Felder FW-Betrag, FW-Steuer und WAE gebucht zur Verfügung.
Neben dem Einzelsteuer- und Steuernachweis gibt es unter UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise auch das Steuerbuch für die Länder Tschechien, Ungarn und Slowakei.
Diese Auswertungen können nach verschiedenen Sortierkriterien gedruckt werden. Dabei werden die wichtigsten Daten aus der Buchung (Rechnung und Zahlung) und den Stammdaten der Kunden und Lieferanten ausgewiesen.
Ausgangs- und Eingangsrechnungen, deren Steuerbetrag die Grenze von 1.000.000 HUF übersteigt, müssen im ABEV separat gemeldet werden.
Dazu gibt es unter FIBU → UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise einen eigenen Ausdruck, womit dann eine Liste der "Inlands-Rechnungen", die diese Grenze überschritten haben, erstellt werden kann.
Wenn es zu den Rechnungen, die den Steuergrenzbetrag von 1 Millionen übersteigen, auch Stornobuchungen oder Gutschriften gibt, dann werden diese während dem Buchen in der Buchungsmaske in zwei Eingabefeldern (GU/STO-KZ und GU/STO-Org.Beleg) gekennzeichnet. Nur die gekennzeichneten Buchungen werden auf der Liste mitausgewertet.
Sollte die originale Belegnummer nicht im Feld GU/STO-Org.Beleg eingetragen werden, so kommt es auch zu keiner Verminderung bzw. keinem Ausweis auf dem Ausdruck der 1 Millionen HUF Liste.
Die oben genannten Eingabefelder können in der Buchungsmaske über die Auswahl einmalig oder in der Feldauswahl dauerhaft eingeblendet werden.
Hinweis | Kunden bzw. Lieferanten, bei denen keine Steuernummer hinterlegt ist, werden in der "Inländischen zusammenfassenden Meldung" nicht berücksichtig! |
Wird bei Eingangsrechnungen die externe Belegnummer erfasst, dann wird diese in der XML-Datei übernommen.
Zusätzlich zum Personennamen wird auch der Zusatzname in die XML-Datei übernommen (max. 80 Stellen).
Kassenbuchungen, welche mit Steuer gebucht sind, werden ebenfalls auf "Inländischen zusammenfassenden Meldung" angedruckt. Voraussetzung dafür ist, dass bei diesen Buchungen die Felder "SteuerNr HU" und "Name HU" befüllt sind und dass die Summe der Steuer der eingegebenen Buchungen auf dieser Steuernummer 1 Mio HUF übersteigt.
Ausdruck:
Unter dem Reiter "Diverses" kann jederzeit der Excel-Export oder der Report mit der Umstellung der Sprache auch in Ungarisch generiert werden.
Pro Steuerart bzw. Steuercode wird eine eigene Seite gedruckt. Fremdwährungsbuchungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Mit dem 1. Jänner 2014 wurde eine neue zusätzliche Meldung für die Slowakei vorgeschrieben. Diese Meldung beinhaltet alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen im Inland und Ausland aufgelistet nach bestimmten Kriterien.
Bei der Buchung können zusätzlich die Felder "Name" und "SteuerNr" eingegeben werden.
Der Einstieg erfolgt unter UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise mit dem Ausdruck "AR-ER Kontrollbuch Slowakei".
Die Meldung wird unterteilt wie folgt:
| A1 | Ausgangsrechnungen im Inland • 0 %, 20 %, ohne Betragsgrenze |
A2 | Ausgangsrechnungen im Ausland • gelieferte Waren und Dienstleistungen, mit Betragsgrenze > € 5.000,00 • Warennummer, Warenkennzeichen und Messeinheit |
B1 | Eingangsrechnungen Ausland • RC, sonstige Leistungen EU, Dreiecksgeschäfte, ig Erwerb und Schrott, ohne Betragsgrenze |
B2 | Eingangsrechnungen Inland • Ohne Betragsgrenze |
B3 | Eingangsrechnungen von Privatpersonen/Endverbraucher • ohne UID-Nummer und ohne Identifikationsnummer und auch in folgender Konstellation: • Waren-KZ 99 – Rechnungsbetrag < € 100,00 mit UID-Nummer oder Steuernummer • Waren-KZ leer – Rechnungsbetrag < € 100,00 ohne UID-Nummer oder Steuernummer • Rechnungen, die im Feld "Rechnungstyp" als Kleinbetragsrechnung gekennzeichnet wurden Der Bereich B.3. ist nochmals unterteilt in B.3.1 und B.3.2. Wenn die Summe aller Kleinbetragsrechnungen (Sachkonto/Kasse) > 3.000,- ist, dann gehören alle Werte einzeln mit der UID-Nummer vom Lieferanten in B.3.2. Ansonsten werden die Werte in B.3.1 ausgewiesen. |
C1 | Gutschriften im Bereich von Ausgangsrechnungen • Erfassung der Buchungsfelder: GU/STO-KZ und GU/STO-ORG.Beleg und Warennummer, WarenKZ und Messeinheit für GU zu A2 • Zusätzliche Prüfung auf ursprüngliche A2-Ausgangsrechnung mit Betragsgrenze > € 5.000,00 |
C2 | Gutschriften im Bereich von Eingangsrechnungen • Erfassung der Buchungsfelder: GU/STO-KZ und GU/STO-ORG.Beleg |
D1 | Kasseneingänge • Erlöse/Umsätze |
D2 | Kleinbetragsrechnungen im Bereich von Ausgangsrechnungen • Privatperson ohne UID- oder Identifikationsnummer und auch in folgender Konstellation: • Waren-KZ 99 – Rechnungsbetrag < € 100,00 mit UID-Nummer oder Steuernummer • Waren-KZ leer – Rechnungsbetrag < € 100,00 ohne UID-Nummer oder Steuernummer • Rechnungen, die im Feld "Rechnungstyp" als Kleinbetragsrechnung gekennzeichnet wurden
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Hinweis | Bei Istversteuerung wird in die Kontrollmeldung nicht das Rechnungsdatum sondern das Zahlungsdatum (Belegdatum der Zahlung) übernommen! Rechnungen, welche im Buchungsprogramm im Feld "Rechnungstyp" als Kleinbetragsrechnungen gekennzeichnet wurden, werden gesondert unter B3 oder D2 ausgewiesen. |
Ausdruck:

Grundsätzlich sollen mittels Registrierkasse zu jeder Zeit alle Kassenzahlungen (vom Kunden) automatisch an das Finanzamt gemeldet werden.
Wenn jedoch keine direkte Internetverbindung von der Registrierkasse vorhanden ist, dann muss die Meldung (wöchentlich) über das ABEV gemeldet werden. Mit dem Ausdruck der Bargeldrechnungen wird die XML-Datei automatisch in das hinterlegte XML-Verzeichnis erzeugt.
Die Kundenzahlungen müssen als Ausgangsrechnungen gebucht (Kunde/Erlös) und dann mit einer Kassenbuchung (Kasse/Kunde) ausgeziffert werden. Nur steuerrelevante Bargeldrechnungen werden in der Meldung ausgewertet und das Kassenkonto muss am Kontostamm mit dem Kassenkennzeichen versehen werden.
Stornos oder Gutschriften werden ebenfalls berücksichtigt. Diese müssen ebenfalls vorher gebucht und mit einer Zahlung ausgeziffert werden. Dabei muss beachtet werden, dass die Felder GU/STO-KZ und GU/STO-Org.Beleg richtig erfasst sind.
Beim Buchen gibt es eine weitere Ausprägung bzw. Kennzeichnung der Rechnungen. Für Ungarn steht in dem Feld "Rechnungstyp" die Auswahl "vereinfachte Rechnung" zur Verfügung.

Am Kassenkonto kann im "Freifeld 11" und "Freifeld 12" die Adresse der Kasse hinterlegt werden, welche in die XML-Datei übernommen wird.
Diese Daten müssen mit dem Trennzeichen "$" getrennt eingegeben werden. Folgende Felder können verwendet werden:
Freifeld 11 = PLZ $ Ort
Freifeld 12 = Straße $ Straßenart $ Hausnummer $ Gebäude $ Treppenhaus $ Etage $ Tür
Beim Start des Ausdrucks im Programmpunkt UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise steht der Standardausdruck "Bargeldrechnungen Ungarn" mit der richtigen Sortierung nach Belegdatum zur Verfügung.

Da die Meldung wöchentlich durchzuführen ist, steht beim Ausdruck eine Auswahl "von - bis Belegdatum" zur Verfügung.
Die Bargeldrechnungen werden in der Datei auf Ganze gerundet!
Hinweis | Fremdwährungsbeträge sind auf dem Ausdruck nicht berücksichtigt. Die Rechnungen werden mit den folgenden Rechnungstypen-Kz gekennzeichnet: - Vereinfachte Rechnung = ESN
- Normale Rechnung = NOR
- Storno vereinfachte Rechnung = SZE
- Storno normale Rechnung = SZN
- Korrekturrechnung vereinfacht = ME
- Korrekturrechnung normal = MN
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Dieser Steuernachweis wird nach dem UVA-Formular sortiert gedruckt (Standard-Sortierung UVA Kennzahl). Dadurch werden auch Buchungen, welche in mehrere Zeilen gehören, in diesen Zeilen angedruckt und können somit einfacher mit der UVA verglichen werden. Splittbuchungen werden nach Steuercode, Prozentsatz und BelegID zusammengefasst und somit nur als eine Zeile gedruckt!
Für die Steuerverprobung bei Buchhaltungen mit Ist-Versteuerung stehen zwei verschiedene Arten der Verprobung zur Verfügung. Mittels Parametereinstellung kann hinterlegt werden, welche Steuerverprobung ausgedruckt werden soll. Die Hinterlegung erfolgt in der UVA unter Allgemein - Ausdruck Steuerverprobung.
Je nach Parametereinstellung wird am Steuernachweis die entsprechende Steuerverprobung (nicht) angedruckt.
1 - Verprobung nicht fälliger Steuer
Dient zur Gegenüberstellung der OP mit der noch nicht fälligen Steuer.
Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der offenen Verbindlichkeiten/Forderungen zur noch nicht fälligen Steuer.
Dabei werden die Verbindlichkeiten/Forderungen nach Prozentsatz getrennt aufgelistet.
Danach wird zur Kontrolle der Forderungen/Verbindlichkeiten der Saldo der Sammelkonten zum Stichtag angedruckt. Dieser muss sich mit der Spalte "Brutto" decken.
Darunter wird der Saldo der noch nicht geschuldeten Vor- bzw. Umsatzsteuern ausgewiesen.
Die Summe der Steuer laut offenen Posten wird dann dem Saldo auf den noch nicht geschuldeten USt-Konten gegenübergestellt.
Ergänzend dazu steht unter UVA/Meldungen - Spezielle Steuernachweise der Einzelnachweis zur Verfügung:
Hinweis | Die Kürzel "N" und "T" vor der Bemessungsgrundlage weisen auf nicht abzugsfähige bzw. teilabzugsfähige Steuer hin:
|
Ab 1.1.2016 gibt es in Tschechien die Kontrollmeldung. Diese Meldung beinhaltet alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen im Inland und Ausland aufgelistet nach bestimmten Kriterien.
Der Einstieg erfolgt unter UVA und Meldungen → Steuerkontrolle → Spezielle Steuernachweise mit dem Ausdruck "AR-ER Kontrollbuch Tschechien".
| A1 | UVA Zeile | 25 |
| Steuercode | 87, 107, 117, 127, 137, 147, 157 |
A2 | UVA Zeile | 3, 4,5, 6, 9, 12, 13 |
| | 8, 9, 41, 42, 18, 19, 20, 21, 91, 92 |
A3 | keine UVA | |
| | 67 |
A4 | UVA Zeile | 1, 2 wenn der Bruttobetrag > 10.000 ist oder mit Steuercode 83 gebucht wurde |
| | 1, 15, 23, 83 |
A5 | UVA Zeile | 1, 2 wenn der Bruttobetrag < 10.000 ist AR ohne UID-Nummer < 10.000 AR mit ausländischer UID-Nummer und Umsatzsteuer |
| | 1, 15, 23 |
B1 | UVA Zeile | 10, 11 |
| | 28, 29, 58, 59, 88, 89, 108, 109, 118, 119, 128, 129, 138, 139, 148, 149, 158, 159 |
B2 | UVA Zeile | 2, 3, 22, 82 wenn der Bruttobetrag > 10.000 ist oder mit Steuercode 82 gebucht wurde |
| Steuercode | 2, 3, 22, 82 |
B3 | UVA Zeile | 40, 41 wenn der Bruttobetrag < 10.000 ist |
| Steuercode | 2, 3, 22 |
| STC 177 | UVA-Feld 25 | Kontrollmeldung-Code 18 |
| STC 178 | UVA-Felder 10 und 11 | Kontrollmeldung-Code 18 |
STC 179 | UVA-Felder 10 und 11 | Kontrollmeldung-Code 18
|
STC 187 | UVA-Feld 25
| Kontrollmeldung-Code 19 |
STC 188 | UVA-Felder 10 und 11 | Kontrollmeldung-Code 19 |
STC 189 | UVA-Felder 10 und 11 | Kontrollmeldung-Code 19 |
STC 197 | UVA-Feld 25
| Kontrollmeldung-Code 20 |
STC 198 | UVA-Felder 10 und 11 | Kontrollmeldung-Code 20 |
STC 199 | UVA-Felder 10 und 11 | Kontrollmeldung-Code 20 |
Hinweis | Wenn bei USt-Buchungen keine UID-Nummer eingegeben wird, dann werden diese unter A5 ausgewiesen. Bei Anzahlungsbuchungen wird das Personenkonto angedruckt und nicht das Anzahlungskonto. |
Bestimmte Buchungen müssen mit Leistungsmodus-Codes versehen werden. Diese können in allen Buchungsprogrammen (Buchen, ER-Kontrolle) im Feld "Warenkz" eingegeben werden.
Es können folgende 3 Werte eingegeben werden:
0 = normale Rechnungen
1 = Reisedienstleisungen
2 = gebrauchte Waren
3 = Rechnung mit Proportionalitätsfaktor
Reisedienstleistungen sowie gebrauchte Waren mit Bruttobetrag <= 10.000,- werden in der Kontrollmeldung im Teil A.5. angegeben
Die XML-Datei für die Übermittlung der Kontrollmeldung kann direkt in der UVA erstellt werden.
In den
Länderspezifischen Parametern kann in dem Parameter "UVA - Vertreter-Typ" eine physische oder juristische Person hinterlegt werden. Diese hat Einfluss auf den Abgabenzeitraum der Kontrollmeldung:
- Wenn der UVA-Abgabenzeitraum auf "monatlich" eingestellt ist, wird immer unabhängig der Parametereinstellung die UVA und Kontrollmeldung monatlich erstellt.
- Wenn der UVA-Abgabenzeitraum auf "quartal" eingestellt ist und kein Vertreter-Typ hinterlegt ist, kann die UVA und Kontrollmeldung nur quartalsmäßig erstellt werden.
- Wenn der UVA-Abgabenzeitraum auf "quartal" eingestellt ist und Vertreter-Typ ist eine physische Person, kann die UVA und Kontrollmeldung nur quartalsmäßig erstellt werden.
- Wenn der UVA-Abgabenzeitraum auf "quartal" eingestellt ist und Vertreter-Typ ist eine juristische Person, kann die UVA quartalsmäßig erstellt werden aber die Kontrollmeldung nur monatlich über den Ausdruck "337 - AR-ER Kontrollbuch Tschechien". (nicht direkt aus der UVA)
In der XML-Datei für die Kontrollmeldung muss die Empfängeradresse Databox im Feld "id-dats" mitgeschickt werden.
Diese kann am Firmenstamm im Feld "Empfängeradresse Databox" hinterlegt werden.
Hinweise
| - In den Länderspezifischen Parametern kann eingestellt werden, dass auch bei Ausgangsrechnungen die externe Belegnummer in die Kontrollmeldung übernommen wird.
- Es werden die Belege mit gleicher UID-Nummer und gleicher Belegnummer je Kennzahl zusammengefasst. Ergibt sich durch ein Storno der Betrag 0,- werden diese Belege nicht in die Kontrollmeldung übernommen.
- Wird eine Direktbuchung auf eine Steuerkonto durchgeführt, wird diese Buchung ebenfalls in die Kontrollmeldung übernommen.
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Für die Steuerverprobung bei Buchhaltungen mit Ist-Versteuerung stehen jetzt zwei verschiedene Arten der Verprobung zur Verfügung. Mittels Parametereinstellung kann hinterlegt werden, welche Steuerverprobung ausgedruckt werden soll.
Die Hinterlegung erfolgt in der UVA unter Allgemein - Ausdruck Steuerverprobung.
Je nach Parametereinstellung wird am Steuernachweis die entsprechende Steuerverprobung (nicht) angedruckt.
2 - Verprobung fälliger Steuer
Dient zur Gegenüberstellung der zu versteuernden Zahlungen mit der fälligen Steuer.
Hier erfolgt eine Gegenüberstellung der zu versteuernden Buchungen mit der tatsächlich anfallenden Steuer.
Dabei werden die Aufwände/Erlöse des gesamten Jahres nach Prozentsatz getrennt aufgelistet.
Um die fällige Steuer für das ausgewählte Monat zu ermitteln:
- müssen die OP aus dem Vorjahr berücksichtigt werden
- müssen die noch offenen Positionen zum Stichtag abgezogen werden
Daraus ergibt sich die Gesamtsumme der fälligen Steuern:
Die Summe der Steuern wird dann der tatsächlichen Summe auf dem jeweiligen Steuerkonto gegenübergestellt:
Ergänzend dazu steht unter UVA/Meldungen - Spezielle Steuernachweise der Einzelnachweis zur Verfügung:
Sobald eine Buchung in eine anderere UVA-Periode (abweichend der Buchungsperiode) verschoben wird, können diese mit diesem Steuernachweis für den jeweiligen Monat gedruckt werden.
Ein Ausdruck über mehrere Monate oder das gesamte Jahr ergibt nur Werte, wenn sich die Buchungen in Summe nicht aufheben.
Beispiel | EUR 100,-- werden von Periode 9 (EUR - 100,--) in die Periode 10 (EUR + 100,--) verschoben. Ein Druck von 9-10 würde dadurch keine Werte ergeben. Hingegen EUR 100,-- werden von Periode 12 ( EUR - 100,--) in die Periode 1 nächstes Jahr (EUR + 100,--) verschoben. Ein Druck von 1-12 würde einen Wert von EUR 100,-- ergeben. |