UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung finden Sie unter UVA.



Voraussetzung für die richtige Verbuchung und Verprobung der Steuern sind die richtigen Einstellungen in den Stammdaten. Bei der Neuanlage oder Übernahme einer FIBU müssen diese Hinterlegungen daher entsprechend getroffen bzw. kontrolliert werden.

 FIBU-Stammdaten 

Die folgenden Einstellungen in den FIBU-Stammdaten sind Voraussetzung für die richtige und zeitgerechte Berechnung der Steuern.
 
Der Einstieg in die FIBU-Stammdaten erfolgt unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Firmen- und FIBU-Stammdaten. Auf der linken Bildschirmhälfte die richtige Firma auswählen und dann am rechten Bildschirm die gewünschte FIBU bearbeiten.
 
USt Ist/Soll 
In diesem Feld können Sie mittels Combobox die gewünschte Versteuerungsart Ihrer Rechnungen getrennt für Umsatzsteuer und Vorsteuer auswählen. Damit wird geregelt, ob die Steuer bei der Rechnungsbuchung direkt auf die Steuerkonten gebucht wird (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten = Sollversteuerung) oder ob die Steuern auf ein noch nicht geschuldete UST/VST Konto gebucht und erst bei der Zahlung der Rechnung auf die Steuerkonten umgebucht werden (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten = Ist-Versteuerung). Die Steuern werden zu dem Zeitpunkt in der UVA ausgewiesen, an dem diese auf den hinterlegten Steuerkonten verbucht wurden.
 
Die Versteuerungsart hat keinen Einfluss auf die Erfolgswirksamkeit der Aufwände und Erlöse. Dies wird mit dem Feld "E/A-Rechner-Automatik" geregelt und hat nichts mit der Versteuerungsart zu tun!

Hinweis 
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Die Kennzeichen für die Istversteuerung müssen Sie nur dann setzen, wenn Sie mit OP-Verwaltung arbeiten.
Wenn Sie keine Rechnungen einbuchen und nur die Zahlungen in der Buchhaltung erfassen, dann setzen Sie das Kennzeichen auf Soll USt/VSt. In diesem Fall wird keine automatische Steuerumbuchung benötigt und die Steuern daher direkt auf die Steuerkonten gebucht

Eine Änderung der Versteuerungsart ist nur im Zuge der Jahresübernahme zu empfehlen. Dazu finden Sie weitere Dokus für die Umstellung der Versteuerungsart.

UVA-AbgabezeitraumHier wird eingestellt, ob die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgegeben wird bzw. ob für diese FIBU keine UVA abgegeben werden soll. 
Auch der Zeitraum für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung richtet sich nach dem Zeitraum, für den die UVA erstellt wird und kann nicht manuell umgestellt werden.

Hinweis 
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Ausnahme ist Deutschland - hier kann der UVA Abgabezeitraum unterschiedlich vom Abgabezeitraum der Zusammenfassenden Meldung sein.

Unechte Steuerbefreiung
Wenn dieses Feld auf "Ja" gesetzt ist, wird keine Steuer berechnet - unabhängig davon, wie die Konten angelegt wurden.
Sie können nur mit Steuercodes buchen, die für die unechte Steuerbefreiung gekennzeichnet wurden. Bei allen anderen Steuercodes erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. 
Konsolidierungs-KZ
Wenn Sie eine gemeinsame UVA für mehrere Buchhaltungen abgeben müssen, dann wird eine eigene Konsolidierungs-FIBU benötigt. Hierfür muss eine neue leere FIBU mit dem UVA-Konsolidierungskennzeichen angelegt werden.
Mit diesem Kennzeichen wird angegeben, ob es sich bei dieser FIBU um eine Konsolidierungs-FIBU handelt. Für die UVA-Konsolidierung ist das entsprechende Kennzeichen zu verwenden.
Details zur UVA-Konsolidierung entnehmen Sie bitte der Dokumentation Umsatzsteuervoranmeldung und dem dazugehörigen Lernvideo der  1296920475000137530_0.png UVA-Konsolidierung.
 
Hinweis 
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Das Feld ist dann inaktiv, wenn das Konsolidierungskennzeichen bis jetzt nicht gesetzt war und Buchungen vorhanden sind.


Hinweis 
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Bei der Umstellung einer FIBU aus BMD 5.5 werden die Einstellungen aus dem 5.5-Fibustamm in die NTCS übernommen. Bitte kontrollieren Sie nach der Übernahme ebenfalls die angeführten Felder!

Achtung! 
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Bei der Umstellung einer FIBU aus BMD 5.5. darf die FIBU in der NTCS nicht vorher angelegt werden! Dies passiert automatisch bei der Übernahme von BMD 5.5. in die NTCS.


 Steuerkonten 

Damit die Steuerkonten automatisch bebucht werden können, müssen die Steuerkonten unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Weitere Konteneinstellungen → Steuerkonten hinterlegt werden. Normalerweise werden die Steuerkonten aus dem Standardkontorahmen entnommen. Der Standardkontorahmen wird von BMD so ausgeliefert, dass alle notwendigen Steuerkonten bereits hinterlegt sind. Die Steuerkonten können auch nachträglich mit der Schaltfläche Standardkontenrahmen übernehmen übernommen werden.
Zusätzlich werden auch die Skonto- und Anzahlungskonten hinterlegt.
 
Damit alle Ihre Steuern richtig gebucht werden, muss für jeden Steuercode und Prozentsatz das gewünschte Konto hinterlegt werden. Fehlt ein Steuerkonto, wird beim Buchen eine entsprechende Meldung ausgegeben.
Die Steuercodes werden von BMD automatisch ausgeliefert und können nicht manuell angelegt werden.
 
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Wenn Sie mit Istversteuerung buchen, dann müssen Sie in der Steuerkontenliste zusätzlich die Konten für die noch nicht fälligen Umsatzsteuern bzw. Vorsteuern hinterlegen. Diese Konten dienen bei der Rechnungsbuchung als "Wartekonten" für die Steuer; bei der Zahlung werden die Steuern dann auf die entsprechenden Steuerkonten umgebucht und in die UVA aufgenommen.
Wenn Sie mit unserem Standardkontenrahmen arbeiten (Firma 100, Fibu 2200/01), sind die entsprechenden Konten bereits hinterlegt.

Achtung! 
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Wir empfehlen, pro Steuergruppe ein eigenes Steuerkonto zu verwenden. Die Steuergruppen definieren, mit welchem Symbol die Steuer der Buchungen (z. B. im Einzelsteuernachweis) dargestellt wird. Mit den Steuercodes wird der Ausweis im richtigen UVA-Kennzeichen geregelt.

Werden Änderungen von bereits verwendeten und bebuchten Steuerkonten vorgenommen - kann zu Steuerdifferenzen kommen! Hierzu erscheint der entsprechende Hinweis:

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Wichtig ist, die bereits gebuchte Steuer auf das neue Konto umzubuchen.

Hinweis 
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Bei der Hinterlegung von Steuerkonten wird geprüft, ob das ausgewählte Konto bei einer anderen Filiale bereits als Steuerkonto verwendet wird.
In diesen Fällen wird folgende Meldung angezeigt:
 
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 Kontenanlage

 Sachkonten

Müssen Sie ein neues Sachkonto in der FIBU anlegen, dann empfehlen wir Ihnen, dieses aus dem hinterlegten Standardkontenrahmen zu übernehmen. Dies hat den Vorteil, dass die Stammdaten übernommen werden und daher Fehler bei der Hinterlegung von Steuercode und Prozentsatz vermieden werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Duplizieren eines bereits bestehenden korrekten Kontos.
 
Die Versteuerung wird auf den Kontenstammdaten durch folgende Felder geregelt:
 
USt-Steuercode
In diesem Feld hinterlegen Sie den Steuercode, der bei der Bebuchung dieses Konto verwendet werden soll. Damit wird bei der Buchung automatisch der richtige Steuercode vorgeschlagen und die Gefahr eines Fehlers wird minimiert.

UST-Steuercode fix
Wenn der Steuercode auf einem Konto fixiert wird, kann dieser bei der Buchung nicht verändert werden und das Konto kann nur mit dieser Steuerart bebucht werden.
Wir empfehlen, bei allen Erlöskonten den Steuercode zu hinterlegen und zu fixieren. Damit ist eine korrekte Verbuchung der Umsatzsteuer gewährleistet und Fehler werden ausgeschlossen.
Bei Aufwandskonten kann es in manchen Fällen notwendig sein, nur einen Vorschlagswert beim Steuercode zu hinterlegen. Dies wird vor allem dann benötigt, wenn Sie z. B. Wareneinkäufe aus dem In- und Ausland auf das gleiche Aufwandskonto buchen möchten (hier wird dann z. B. entweder Steuercode 2 für Vorsteuer oder Steuercode 9 für ig Erwerb benötigt). Ist bei einem Lieferanten eine ausländische UID-Nummer hinterlegt, wird automatisch der Steuercode 9 vorgeschlagen.

USt-Prozentsatz
In diesem Feld hinterlegen Sie den Steuerprozentsatz mit dem gebucht werden soll. Beachten Sie, dass bei manchen Steuercodes nicht alle Prozentsätze erlaubt sind - wenn Sie einen falschen Prozentsatz verwenden, wird bei der Buchung ein entsprechender Hinweis ausgegeben!

UST-Prozentsatz fix
Wenn der Steuerprozentsatz auf einem Konto fixiert wird, kann dieser bei der Buchung nicht verändert werden und das Konto kann nur mit diesem Prozentsatz bebucht werden.
Wir empfehlen auch hier, bei allen Erlöskonten den Steuerprozentsatz zu hinterlegen und zu fixieren. Damit ist eine korrekte Verbuchung der Umsatzsteuer gewährleistet und Fehler werden ausgeschlossen.
Bei Aufwandskonten kann es in manchen Fällen notwendig sein, nur einen Vorschlagswert beim Steuerprozentsatz zu hinterlegen. Dies wird z. B. dann benötigt, wenn Sie KFZ-Aufwände für abzugsfähige und nicht abzugsfähige Fahrzeuge auf das gleiche Konto buchen möchten.
 
Für die Auswahl des richtigen Steuercodes steht Ihnen auch unsere UVA-Ausfüllhilfe zur Verfügung. Dort finden Sie pro UVA-Kennzeichen angeführt, welcher Steuercode bzw. Steuerprozentsatz verwendet werden muss, damit die Buchung in der gewünschten Zeile aufscheint.

Hinweis 
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Die Steuercodes 101 - 106 "Pauschal ermittelte Vorsteuer" werden auf der UVA gesammelt unter der Kennziffer 060 ausgewiesen, in der Umsatzsteuererklärung (U1) jedoch nach Steuercode getrennt.

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Bei der Umstellung einer FIBU aus BMD 5.5 werden diese Einstellung automatisch in die NTCS übernommen. Da in der NTCS mehr Steuercodes zur Verfügung stehen als in der BMD 5.5, kann es bei speziellen Erlöskonten (Bsp. Ausfuhrlieferungen) zu Unterschieden kommen. Bitte kontrollieren Sie speziell solche Konten und nehmen eventuell eine Korrektur vor!
 
Achtung! 
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Sobald ein Konto fixiert und bebucht wird, darf diese Einstellung nicht mehr geändert werden. Sobald das fixierte Konto mit einem anderen Steuercode oder Steuerprozentsatz bebucht wird, kommt es zu Steuerdifferenzen.

 

 Personenkonten

Am Reiter "Allgemein" des Personenkontos können Sie das Kennzeichen "Ohne Steuer" setzen. Wird bei der Buchung irrtümlich ein Steuerprozentsatz erfasst, erscheint eine entsprechende Meldung und die Buchung kann nicht gespeichert werden.
 
Ohne SteuerWenn das Feld "Ohne Steuer" auf "Ja" gesetzt ist, kann dieses Personenkonto nicht mit Steuer gebucht werden. Dies empfiehlt sich z. B. bei ausländischen Kunden, die immer nur innergemeinschaftliche Lieferungen erhalten. 
 
Bei der Umstellung einer FIBU aus BMD 5.5 wird das Steuer-KZ (Feld 21 am Kontenstamm PR01) automatisch in die NTCS übernommen.

 Steuerberechnung - Buchung  

Bei der Buchung wird der Steuerbetrag automatisch aufgrund des Steuercodes und des Prozentsatzes berechnet und auf die in den Steuerkonten hinterlegten Steuerkonten gebucht.
Damit Sie nachvollziehen können auf welche Konten die Steuern gebucht wurden, können Sie mittels Combobox im Buchungsprogramm auf alle Buchungen umschalten.
Wenn Sie mit einer neuen Buchhaltung beginnen, sollten Sie diese Kontrolle unbedingt durchführen. Sie haben damit gleich die Gewissheit, dass die Steuern richtig gebucht wurden und ersparen sich damit eine längere Fehlersuche, wenn etwas nicht richtig eingestellt wurde.
 
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Hinweis 
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Mit dem Parameter Automatische Buchungen anzeigen können Sie die gewünschte Ansicht im Buchungsprogramm auch fixieren!


 Sollversteuerung 

Bei Buchhaltungen mit Sollversteuerung wird die Steuer gleich bei der Rechnungsbuchung auf das entsprechende Steuerkonto gebucht. Die Steuer scheint gleich in der UVA auf.
 
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 Buchungsbezogene Istversteuerung bei Sollversteuerung

Diese besondere Versteuerungsart funktioniert nur bei Sollversteuerung. Am FIBU-Stamm muss zuerst das Kennzeichen "Buchungsbez. USt Ist/Soll" gesetzt werden:

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Danach kann auf der Buchung das Kennzeichen für die Istversteuerung gesetzt werden. Somit wird nur diese eine Buchung mit Istversteuerung gebucht und die Umsatzsteuer kommt auf ein Wartekonto:

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Sobald diese Rechnung bezahlt wird, wird die Umsatzsteuer vom Wartekonto auf das Umsatzsteuerkonto umgebucht und die Versteuerung erfolgt. Dies ist auch am Steuernachweis ersichtlich indem hier die Kundennummer angedruckt wird:

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 Istversteuerung 

Bei Buchhaltungen mit Istversteuerung sollten Sie die Buchungen sowohl bei der Rechnungsbuchung als auch bei der Zahlungsbuchung kontrollieren. Damit haben Sie Gewissheit, dass die Steuerumbuchungen korrekt durchgeführt wurden.
 
Rechnungsbuchung:
 
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Bei der Rechnungsbuchung wird die Steuer auf das Konto für noch nicht fällige Steuern gebucht. Die Steuer scheint nicht in der UVA auf.
 
Zahlungsbuchung:
 
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Bei der Zahlungsbuchung wird die Steuer vom Konto der noch nicht fälligen Steuern auf das entsprechende Steuerkonto umgebucht. Die Steuer scheint in dieser Periode auf der UVA auf.
 
Wird bei der Zahlungsbuchung eine Rechnung ausgeziffert, dann werden der Steuercode und der Prozentsatz automatisch von der Rechnung in die Zahlung übernommen.
Wenn die Zahlungsbuchung ohne Auszifferung vorgenommen wird, dann müssen Sie den benötigten Steuercode und Prozentsatz manuell bei der Buchung eingeben! Bei der Buchung wird immer der Standardprozentsatz mit dem Steuercode 1 (bei Kunden) oder Steuercode 2 (bei Lieferanten) vorgeschlagen.

Der Standardprozentsatz wird in den Prozentsätzen festgelegt:

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  Steuerkontrolle im Buchungsprogramm

Da die Steuerbeträge grundsätzlich automatisch berechnet und verbucht werden, treten Differenzen nur in Ausnahmefällen auf. Besonders dann, wenn Steuerbeträge manuell eingegeben werden oder Buchungen importiert werden, ist eine Steuerkontrolle unbedingt notwendig!
 
Im Buchungsprogramm steht Ihnen unter Funktionen → UVA-Steuerkontrolle eine einfache Möglichkeit zur laufenden Steuerkontrolle zur Verfügung. Wir empfehlen, diese Kontrolle laufend durchzuführen. Starten Sie die Kontrolle, sobald Sie einen Belegkreis abschließen oder Buchungen über den Buchungsimport importiert haben.
Sollten dann Differenzen auftreten, können Sie den betroffenen Belegkreis einfacher einschränken und mit Hilfe des Menüpunktes Kontrolle Steuerdifferenzen genau lokalisieren.  
 
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Angezeigt werden Ihnen die Umsätze und Aufwände der laufenden Periode - getrennt nach den Steuerkonten auf die verbucht wurde.
Dabei setzen sich die Summen wie folgt zusammen:
 
Sammelkonto In dieser Spalte wird der tatsächlich auf das Sammelkonto gebuchte bzw. errechnete Betrag angezeigt. Nicht steuerbare Buchungen werden nicht berücksichtigt.
Steuer aus Bemessung
Der gebuchte Betrag am Erlös-/Aufwandskonto wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Aufgrund dieser Bemessungsgrundlage wird die Steuer mit dem gebuchten Prozentsatz berechnet.
Dieser Betrag wird auch auf der UVA gemeldet!
Differenz Bemessung zu Sammelkonto
Stimmt die errechnete Steuer aus Bemessung nicht mit dem am Sammelkonto gebuchten Betrag überein, wird in dieser Spalte eine Differenz angezeigt. 
BuchungenHier wird der beim Buchen ausgerechnete/eingegebene Betrag angezeigt.
Differenz Buchungen zu Sammelkonto Stimmt der in der Buchung angegebene Steuerbetrag nicht mit dem am Sammelkonto gebuchten Betrag überein, wird in dieser Spalte eine Differenz angezeigt.
 
Mittels Combobox können Sie die Steuerkontrolle auch nach Steuercodes getrennt anzeigen lassen.
 
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Hinweis 
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Rundungsdifferenzen am Steuernachweis können NICHT ausgebucht werden.
Beispiel Nummer 1 

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Falsche Buchung:

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Diese Differenz ist wie folgt zu bewerten:
Sammelkonto Auf dem Umsatzsteuerkonto 3500 wurden insgesamt Steuern in Höhe von 583,33 gebucht.
Steuer aus Bemessung
Die auf den Erlöskonten gebuchten Beträge werden addiert und auf Grundlage der bei den Buchungen angegeben Steuercodes und Prozentsätze wird die Steuer berechnet. Diese ergibt in Summe 583,33.
Diff.Bem. zu Sammelkonto
Der errechnete Steuerbetrag aus Bemessung und der tatsächlich am Steuerkonto gebuchte Steuerbetrag stimmen überein, darum ergibt sich hier keine Differenz
Buchungen
Die Steuerbeträge der einzelnen Buchungen werden addiert und würden in Summe 583,33 ergeben. Da aber in der Buchung selber der Steuerbetrag fehlt ist hier 0,00 
Diff.Buchung zu SammelkontoDer in der Buchung angegebene Betrag und der Betrag am Umsatzsteuerkonto stimmen nicht überein. Daher wird in dieser Spalte die Differenz von 583,33 ausgewiesen.  

Kontrollieren Sie speziell die Spalten Sy, Proz und Steuer. Bei dieser Buchung fällt auf, dass zwar ein Steuerprozentsatz von 20 % angegeben wurde, es jedoch keinen Steuerbetrag auf der Buchung gibt.
Mit Hilfe der Kontrolle Steuerdifferenzen wird diese Buchung auch genau als Fehler angezeigt und hier finden Sie auch die Anleitung für eine Korrektur dieser Buchung:
 
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Auch am Einzelsteuernachweis wird die fehlerhafte Buchung durch einen entsprechenden Vermerk in der Spalte "Differenz" angezeigt.
 
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Beispiel Nummer 2 

Beispiel.png
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Falsche Buchung:

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Diese Differenz ist wie folgt zu bewerten:
Sammelkonto Auf dem Umsatzsteuerkonto 3500 wurden insgesamt Steuern in Höhe von 83,33 gebucht.
Steuer aus Bemessung
Die auf den Erlöskonten gebuchten Beträge werden addiert und auf Grundlage der bei den Buchungen angegeben Steuercodes und Prozentsätze wird die Steuer berechnet. Diese ergibt in Summe 583,33.
Diff.Bem. zu Sammelkonto
Der errechnete Steuerbetrag aus Bemessung ergibt 583,33, der tatsächlich am Steuerkonto gebuchte Steuerbetrag ist jedoch 83,33. Darum wird die Differenz mit 500,00 in der Spalte ausgewiesen.
Buchungen
Die Steuerbeträge der einzelnen Buchungen werden addiert und ergibt 583,33.
Diff.Buchung zu SammelkontoDer in der Buchung angegebene Betrag und der Betrag am Umsatzsteuerkonto stimmen nicht überein. Daher wird in dieser Spalte die Differenz von 83,33 ausgewiesen.  
 
Da in diesem Fall sowohl die berechnete Steuer aus Bemessung (alle Buchungen auf Erlöskonten) und der in der Buchung angegebene Steuerbetrag übereinstimmen, muss die Buchung auf das Steuerkonto falsch sein.
Mit Hilfe der Kontrolle Steuerdifferenzen wird diese Buchung auch genau als Fehler angezeigt und hier finden Sie auch die Anleitung für eine Korrektur dieser Buchung:
 
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Beispiel Nummer 3 

Beispiel.png
 
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Falsche Buchung:

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Diese Differenz ist wie folgt zu bewerten:
SammelkontoAuf dem Umsatzsteuerkonto 3500 wurden insgesamt Steuern in Höhe von 583,33 gebucht. 
Steuer aus Bemessung
Die auf den Erlöskonten gebuchten Beträge werden addiert und auf Grundlage der bei den Buchungen angegeben Steuercodes und Prozentsätze wird die Steuer berechnet. Diese ergibt in Summe 291,67. 
Diff.Bem. zu SammelkontoDer errechnete Steuerbetrag aus Bemessung  ergibt 291,67 der tatsächlich am Steuerkonto gebuchte Steuerbetrag ist jedoch 583,33. Darum wird die Differenz mit 291,66 in der Spalte ausgewiesen.
Buchungen
Die Steuerbeträge der einzelnen Buchungen werden addiert und ergibt 583,33.
Diff.Buchung zu SammelkontoDer in der Buchung angegebene Betrag und der Betrag am Umsatzsteuerkonto stimmen überein. Daher wird hier keine Differenz ausgewiesen.
 
Kontrollieren Sie speziell die Spalten Sy, Proz und Steuer. Bei dieser Buchung fällt auf, dass ein Steuerprozentsatz von 10 % angegeben wurde (Steuer wären 291,67), es jedoch ein Steuerbetrag mit 20 % berechnet wurde und in der Spalte "Steuer" steht (583,33).
Mit Hilfe der Kontrolle Steuerdifferenzen wird diese Buchung auch genau als Fehler angezeigt und hier finden Sie auch die Anleitung für eine Korrektur dieser Buchung:

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Auch am Einzelsteuernachweis wird diese Differenz ausgewiesen. Auch unter dem Punkt Kontrolle fixierte Konten. Der in solchen Fällen immer kontrolliert werden muss.

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 Berechnung bei Direktbuchungen auf Steuerkonten

Werden Direktbuchungen auf Steuerkonten vorgenommen, muss zwingend ein Steuercode und ein Prozentsatz angegeben werden.
Dies hat den Grund, dass eine Bemessung berechnet werden muss.

Beispiel 
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In unserem Beispiel wurden einmal auf das UST-Konto 3500 und einmal auf das VSt-Konto 2500 jeweils EUR 200,00 Steuer gebucht:

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Am Einzelsteuernachweis ist ersichtlich, dass aufgrund der beiden Direktbuchungen bei der Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer jeweils EUR 1.000,00 als Bemessung angedruckt werden:

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In der UVA werden die EUR 1.000,00 (aus der Direktbuchung) + EUR 2.000,00 (aus anderen Buchungen) in die Bemessung auf die Kennzahl 22 (20 % Normalsteuersatz) übernommen. Daneben wird die Steuer der Bemessung angedruckt:

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Bei der Vorsteuer werden die EUR 200,00 Steuer (aus der Direktbuchung) + EUR 400,00 (aus anderen Buchungen) in die Kennzahl 060 (Gesamtbetrag der Vorsteuer) übernommen:

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 Steuerausdrucke

Soll ein Steuerausdruck für ein anderes Land gedruckt werden, ist dazu die jeweilige Lizenz (z. B. Recht Deutschland) notwendig! Sobald die Steuernummer auf der Filiale hinterlegt ist, erscheint beim Einstieg in den Steuerausdruck der Hinweis auf die fehlende Lizenz.
Gibt es für ein Land z. B. Deutschland nur OSS-Umsätze, muss der Steuernachweis mit dem Land des Firmensitzes z. B. Österreich gedruckt werden!
 
Hinweis 
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Wird mit einer UVA-Konsolidierung gearbeitet, können so auch die Steuerausdrucke gesammelt gedruckt werden, wenn die FIBU der Konsolidierung verwendet wird. Am Steuernachweis erfolgt ein Hinweis, aus welcher FIBU der Wert genommen wird, außer es handelt sich um 5.5. Buchungen.

 UVA-Steuernachweis

Achtung! 
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Falls am Steuernachweis bzw. Einzelsteuernachweis Differenzen auftreten, starten Sie bitte die Kontrolle Steuerdifferenzen.


Hinweis 
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Die Berechnung des Steuernachweises und des Einzelsteuernachweises ist gleich! Beim Einzelsteuernachweis werden die Buchungen jedoch detailliert (mit Differenzen Ausweis pro Buchung) angedruckt.

Der Steuernachweis gliedert sich in drei Teile:
 
Am ersten Teil des Steuernachweises werden die Buchungen des gewählten Monats nach Steuerart und Prozentsatz gesammelt aufgelistet.
 
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Am Steuernachweis ist es möglich, mit einem Mausklick auf das Konto, direkt das Kontoblatt zu öffnen:

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Sind auf einer Position mehr Gutschriften als Rechnungen vorhanden, wird ein entsprechender Hinweis angedruckt.
 
Als zweiter Teil wird das Summenblatt ausgedruckt. Am Summenblatt werden die einzelnen Steuerarten nach UVA-Kennzahlen summiert bzw. aufgelistet.
Das Summenblatt entspricht dem Ausweis auf der UVA.
 
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Der dritte Teil des Steuernachweises dient der Steuerkontrolle und der Kontrolle fixierte Konten.
 
Unterhalb der Steuerkontrolle werden folgende Daten angedruckt (wenn diese vorhanden sind):
  • Selbstbemessungen
  • Wird die UVA monatlich abgegeben, dann werden die Selbstbemessungen nur angedruckt, wenn mit einem Monat eingestiegen wird.
  • Wird die UVA quartalsweise abgegeben, dann werden die Selbstbemessungen nur angedruckt, wenn mit einem Quartal eingestiegen wird.
  • Wird am U31-Formular Rückzahlung bzw. Übertragung angehakt, werden diese ebenfalls ausgewiesen.
    Beim Ausdruck der Monate 3, 6, 9 und 12 wird außerdem automatisch die Kammerumlagen-Berechnung mitausgedruckt.
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Bei der Steuerkontrolle werden die Buchungen auf den Sammelkonten mit der berechneten Steuer verglichen.
 
Kontrolle Umsätze/Aufwände In dieser Spalte werden die betreffenden Steuercodes bzw. Sammelkonten angezeigt.
SammelkontoHier wird der tatsächlich auf den jeweiligen Sammelkonten gebuchte Betrag (= Saldo der Steuerkonten) angezeigt.
Steuer aus Bemessung Der gebuchte Betrag am Erlös-/Aufwandskonto wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Aufgrund dieser Bemessungsrundlage wird die Steuer mit dem gebuchten Prozentsatz berechnet.
DifferenzStimmt der auf die Steuerkonten gebuchte Betrag nicht mit der Steuer aus Bemessung überein, wird in dieser Spalte eine Differenz ausgewiesen.
 
Die Steuerkontrolle dient zur Kontrolle darüber, ob die verbuchten Steuerbeträge auch mit dem Steuercode und Prozentsatz der Buchung übereinstimmen bzw. ob die Summen auf den Steuerkonten richtig sind.

Hinweis 
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Die Steuerkontrolle kann mit dem Parameter unter Stammdaten →  FIBU Parameter → UVA/Meldungen → Allgemein → Steuerkontrolle mit "Nein" deaktiviert werden. Somit wird die Steuerkontrolle nur angedruckt, wenn wirklich Differenzen in der Buchhaltung vorhanden sind.

Der Steuercode und der Steuerprozentsatz am Steuernachweis werden immer aus den tatsächlichen Buchungen ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Konto angelegt wurde - die Werte werden immer aus den Buchungen übernommen.
Die gleichen Werte werden auch in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen.
 
Beispiel: Am Konto 4000 wurden verschiedenste USt- bzw. VSt-Buchungen durchgeführt. Unabhängig davon, was am Konto eingestellt wurde, werden am Steuernachweis und der UVA die Steuercodes und Prozentsätze aus den Buchungen ermittelt und ausgewiesen. Wird ein Erlöskonto gemischt bebucht, darf keine Fixierung des Steuercodes vorgenommen werden - dies löst Differenzen am Steuernachweis und "Kontrolle fixierter Konten" aus.
 
Steuernachweis:
 
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UVA:
 
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Hinweis 
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Der Steuernachweis kann in Grundwährung und zusätzlich in der am Firmenstamm hinterlegten Zweitwährung gedruckt werden.


Hinweis 
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Gibt es bei Buchhaltungen, die in Euro geführt werden, Filialen mit anderer Grundwährung (z. B. CHF), dann werden die UVA-Steuernachweise in der Währung der jeweiligen Filiale gedruckt (z. B. CHF).
Die Steuerkontrolle wird jedoch immer in Euro ausgewiesen. Auf dies wird in der Überschrift der Steuerkontrolle hingewiesen.

Achtung! 
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Gibt es keine steuerlich relevanten Umsatzbuchungen, kann in diesem Monat keine Steuerkontrolle angedruckt werden.
Wird nur das Summenblatt gedruckt, kann dieser Ausdruck nicht ins Excel exportiert werden.

 UVA-Einzelsteuernachweis

Um eine Übersicht der einzelnen Buchungen zu bekommen, drucken Sie sich einen Einzelsteuernachweis aus. Um eine detaillierte Auflistung Ihrer Buchungen zu bekommen, wählen Sie den Ausdruck 300 Einzelsteuernachweis detailliert.
 
Der Einzelsteuernachweis gliedert sich in drei Teile:
 
Am ersten Teil des Einzelsteuernachweises werden die Buchungen des gewählten Monats nach Steuerart und Prozentsatz einzeln nach Buchungen aufgelistet.
 
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Am Einzelsteuernachweis ist es möglich, mit einem Mausklick auf das Konto, direkt das Kontoblatt zu öffnen:

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Als zweiter Teil wird das Summenblatt ausgedruckt. Am Summenblatt werden die einzelnen Steuerarten nach UVA-Kennzahlen summiert bzw. aufgelistet.
Das Summenblatt entspricht dem Ausweis auf der UVA.
 
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Der dritte Teil des Einzelsteuernachweises dient der Steuerkontrolle und der Kontrolle fixierte Konten.
Unterhalb der Steuerkontrolle werden folgende Daten angedruckt (wenn diese vorhanden sind):
  • Selbstbemessungen
  • Wird die UVA monatlich abgegeben, dann werden die Selbstbemessungen nur angedruckt, wenn mit einem Monat eingestiegen wird.
  • Wird die UVA quartalsweise abgegeben, dann werden die Selbstbemessungen nur angedruckt, wenn mit einem Quartal eingestiegen wird.
  • Wird am U31-Formular Rückzahlung bzw. Übertragung angehakt, werden diese ebenfalls ausgewiesen.
    Beim Ausdruck der Monate 3, 6, 9 und 12 wird außerdem automatisch die Kammerumlagen-Berechnung mitausgedruckt.
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Bei der Steuerkontrolle werden die Buchungen auf den Sammelkonten mit der berechneten Steuer verglichen.
 
Kontrolle Umsätze/Aufwände In dieser Spalte werden die betreffenden Steuercodes bzw. Sammelkonten angezeigt.
SammelkontoHier wird der tatsächlich auf den jeweiligen Sammelkonten gebuchte Betrag (= Saldo der Steuerkonten) angezeigt.
Steuer aus Bemessung Der gebuchte Betrag am Erlös-/Aufwandskonto wird als Bemessungsgrundlage herangezogen. Aufgrund dieser Bemessungsrundlage wird die Steuer mit dem gebuchten Prozentsatz berechnet.
DifferenzStimmt der auf die Steuerkonten gebuchte Betrag nicht mit der Steuer aus Bemessung überein, wird in dieser Spalte eine Differenz ausgewiesen.
 
Die Steuerkontrolle dient zur Kontrolle darüber, ob die verbuchten Steuerbeträge auch mit dem Steuercode und Prozentsatz der Buchung übereinstimmen bzw. ob die Summen auf den Steuerkonten richtig sind.

Hinweis 
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Die Steuerkontrolle kann mit dem Parameter unter Stammdaten →  FIBU Parameter → UVA/Meldungen → Allgemein → Steuerkontrolle mit "Nein" deaktiviert werden. Somit wird die Steuerkontrolle nur angedruckt, wenn wirklich Differenzen in der Buchhaltung vorhanden sind.

Der Steuercode und der Steuerprozentsatz am Steuernachweis werden immer aus den tatsächlichen Buchungen ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Konto angelegt wurde - die Werte werden immer aus den Buchungen übernommen.
Die gleichen Werte werden auch in die Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen.
 
Beispiel: Am Konto 4000 wurden verschiedenste USt- bzw. VSt-Buchungen durchgeführt. Unabhängig davon, was am Konto eingestellt wurde, werden am Steuernachweis und der UVA die Steuercodes und Prozentsätze aus den Buchungen ermittelt und ausgewiesen.
 
Einzelsteuernachweis:
 
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Achtung! 
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Wurde eine Buchhaltung aus der BMD 5.5. in die NTCS übernommen, werden am Steuernachweis die Werte aus der BMD 5.5. angedruckt. Am Einzelsteuernachweis werden diese Werte nicht angedruckt - nur die in der NTCS gebuchten Buchungen. Am Summenblatt wird wieder beides berücksichtigt.
Wenn die BMD 5.5. Buchhaltung also mit Differenzen hochgezogen wird, kann auf die Steuerdifferenz am Steuernachweis nicht mehr hingewiesen werden. Es erscheinen nur die "falschen" UVA-Werte.

Hinweis 
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Der Steuernachweis ist fix hinterlegt und kann in keinster Weise abgeändert werden.
Der Einzelsteuernachweis kann variabel im Auswertungsdesigner gestaltet werden. (Näheres dazu finden Sie in der Dokumentation Auswertungsdesigner.)

Hinweis 
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Einzelsteuernachweis mit UID-Nr detailliert
Das Finanzamt überprüft in der Zusammenfassenden Meldung, welche Beträge von welcher UID Nummer übermittelt worden sind. Mittels dem Einzelsteuernachweis "303 Einzelsteuernachweis mit UID-Nr detailliert" und der Standardsortierung "UID-Nr (detailliert)" kann dem Finanzamt ein Steuernachweis übermittelt werden, auf dem pro UID eine Summe der IGE ersichtlich ist. 

Wird eine Auswertung für die Fremdleistungen benötigt, ist es möglich, im Auswertungsdesigner für den Einzelsteuernachweis die entsprechenden Spalten hinzuzufügen.
  • GKto-Bezeichnung
  • UID-Nummer
  • GKto-Str.
  • GKto-Plz
  • GKto-Ort
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Achtung! 
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Gibt es keine steuerlich relevanten Umsatzbuchungen, kann in diesem Monat keine Steuerkontrolle angedruckt werden.
Wird nur das Summenblatt gedruckt, kann dieser Ausdruck nicht ins Excel exportiert werden.

 UVA-Periodenverschiebung

Wird die UVA-Periodenverschiebung verwendet, kann bei einigen Buchungen die Buchungsperiode von der UVA-Periode abweichen. Wurden Buchungen über die UVA-Periodenverschiebung verschoben, (egal ob manuell oder über Parametereinstellung) dann werden diese Buchungen am Summenblatt in der Periode angedruckt, in welche sie verschoben wurden. Der Ausweis am Summenblatt funktioniert auch jahresübergreifend.

Beispiel 
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In unserem Beispiel sind die Buchungen von der Periode 2 und der Periode 4 in die UVA-Periode 3 verschoben worden.
Am Summenblatt vom Februar (Abb. 2) wird der Hinweis angedruckt, dass die Buchung in die Periode 3 verschoben wurde.
Am Summenblatt vom März (Abb. 3) wird der Hinweis der beiden verschobenen Buchungen angedruckt. Beide Buchungen werden in der UVA-Berechnung März berücksichtigt.

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Hinweis 
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Ausdrucke zur Periodenverschiebung
Unter den speziellen Steuernachweisen finden Sie die Auswertung "Einzelsteuernachweis mit Periodenverschiebung". Auf dieser Auswertung ist ersichtlich, welche Buchungen in die jeweilige Periode verschoben worden sind.
Für eine noch genauere Ermittlung können Sie zusätzlich über den Auswertungsdesigner die Spalte "Buchungs-ID" hinzufügen. Anschließend können Sie im Journal mit dieser ID nach der jeweiligen Buchung filtern.

 Kontrolle fixierte Konten

Grundsätzlich ist diese Meldung am Steuernachweis nur ein Hinweis. Es handelt sich hier nicht um Steuerdifferenzen, sondern um Differenzen zwischen den fixierten Werten am Konto und den tatsächlichen Buchungen (Steuercode/Prozentsatz).

Die Buchungen werden genauso in die UVA übernommen, wie diese gebucht wurden - unabhängig von der Fixierung am Konto. Sie sollten jedoch unbedingt kontrollieren, warum die Buchungen nicht der Fixierung am Konto entsprechen. Die Hinterlegungen am Kontenstamm dienen ja vorrangig dazu, Buchungen mit falschen Steuercodes und Prozentsätzen zu vermeiden.

Bei der Kontrolle fixierte Konten (Steuernachweis) werden alle Konten herangezogen, auf denen der USt-Steuercode und der USt-Prozentsatz fixiert wurden.
 
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Kontrolle fixierte Konten In der ersten Spalte werden alle Konten, bei denen der Steuercode und Prozentsatz fixiert sind, angezeigt. In Klammer werden die Steuercodes und Prozentsätze angezeigt, zu denen es Buchungen auf den angegebenen Konten gibt.
Bem. ErlöskontoFür die Bemessung laut Erlöskonto werden alle Buchungen herangezogen, welche mit dem am Konto fixierten Steuercode und Prozentsatz gebucht wurden.
Bem. BuchungenDie Bemessung aus Buchungen errechnet sich anhand der tatsächlich gebuchten Steuercodes und Prozentsätze.
DifferenzWurden Buchungen mit einem abweichenden Steuercode und Steuerprozentsatz gebucht, dann gibt es keine entsprechende Bemessung am Erlöskonto. Daher entsteht eine Differenz zwischen der Bemessung Erlöskonto und der Bemessung aus Buchungen.

Beispiel 
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Am Konto 4000 wurden der Steuercode 1 und der Steuerprozentsatz 20 % fixiert, nachdem bereits Buchungen mit anderen Steuercodes und Prozentsätzen auf diesem Konto vorhanden waren.
Bei der "Kontrolle fixierte Konten" wird das Konto wie folgt ausgewiesen:
 
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Zeile 1 Die Buchung wurde mit Steuercode 1 und 10 % eingebucht. Da das Konto mit Prozentsatz 20 % fixiert ist, gibt es keine Bemessung lt. Erlöskonto. Die gebuchten 1000,- scheinen daher als Differenz auf.
Zeile 2Die Buchung wurde mit Steuercode 1 und 20 % eingebucht. Dies entspricht der Kontenanlage, daher verursacht diese Buchung keine Differenz. 
Zeile 3Die Buchung wurde mit Steuercode 2 und 20 % Steuercode 1 eingebucht. Da das Konto mit Prozentsatz 20 % fixiert ist, gibt es keine Bemessung lt. Erlöskonto. Die gebuchten 1000,- scheinen daher als Differenz auf.

Der Ausweis dieser Buchungen auf der UVA erfolgt mit den Steuercodes und Prozentsätzen laut Buchungen:
 
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Um diese Buchungen zu kontrollieren, öffnen Sie am besten das Bildschirm-Kontoblatt des angeführten Kontos.
Finanzbuchhaltung → Bildschirmansichten →  Kontoblatt
 
Um die Anzahl der Buchungen so klein wie möglich zu halten, schränken Sie die gewünschte Periode (in der die Differenzen angezeigt werden) ein.
 
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Um die betroffenen Buchungen leichter herauszufinden, blenden Sie sich zusätzlich die Spalte Steuercode und Prozentsatz am Bildschirm ein.
Danach verwenden Sie Filterfunktionen, um die betroffenen Buchungen schnell herauszufinden. So können Sie z. B. in den Spalten "Steuercode" oder "Proz" ganz einfach nach Buchungen filtern, die mit abweichenden Codes oder Prozentsätzen gebucht wurden.
 

 Kontrolle Fixierung Standardkontorahmen

Mittels Parametereinstellung unter FIBU Parameter → UVA und Meldungen → Allgemein → Kontrolle Fixierung Steuerkontorahmen kann eine Prüfung aktiviert werden, ob die steuerlichen Kontostammdaten (Steuercode, Prozentsatz, Fix-Markierung) auch dem hinterlegten Standardrahmen entspricht (geprüft werden die bebuchten Konten).
Ist dies nicht der Fall, erscheint beim Start des Steuernachweises bzw. der UVA folgender Hinweis:

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Weiters wird am Summenblatt genau darauf verwiesen, welche Einstellungen der Konten abweichen:

In diesem Beispiel wäre das Konto lt. Kontorahmen mit 10 % angelegt, in der aktuellen FIBU ist es allerdings mit 20 % angelegt.

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Es handelt sich hier nicht um Differenzen. Jedoch sollte in jedem Fall die Einstellung sowie die Buchungen kontrolliert werden, ob diese auch richtig gebucht wurden.

 Toleranzgrenze Steuerdifferenzen Einzelsteuernachweis

Mittels Parametereinstellung unter FIBU Parameter → UVA und Meldungen → Allgemein → Toleranzgrenze Steuerdifferenzen Einzelsteuernachweis kann eine Toleranzgrenze für Steuerdifferenzen hinterlegt werden (Standardwert 0,01). Steuerdifferenzen bis zu diesem Betrag werden am Einzelsteuernachweis nicht angeführt.
Wenn Sie diesen Parameter auf 0,00 stellen, wird in der Spalte "Differenz" rechts nichts mehr angedruckt. Der letzte Satz bzw. der Hinweis bleibt allerdings trotzdem!
 
Wird (wie in den BMD-Standard-Einzelsteuernachweisen) nach Prozentsatz sortiert und je Prozentsatz eine Summe gebildet und ausgedruckt, dann wird nach dieser Summenzeile eine Information angedruckt, in welcher die summierte Steuer (laut Summenzeile) mit der Steuer, berechnet aus der Gesamtbemessung (laut Summenzeile), verglichen, und die entstehende Differenz angedruckt wird.
 
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Diese Information wird nicht gedruckt,
  • wenn Bemessung oder Prozentsatz der betreffenden Summe 0 sind
  • oder beim Excel-Export.
 
Es handelt sich hier nicht um Steuerdifferenzen sondern um Rundungsdifferenzen - siehe auch Kontrolle Steuerdifferenzen.
 

 Istversteuerung - Kontrolle nicht fälliger und fälliger Steuer

Mittels Parameter können Sie festlegen, welche Steuerverprobung angedruckt werden soll. 
Die Hinterlegung erfolgt unter FIBU Parameter → UVA/Meldungen → Allgemein → Steuerverprobung drucken
 
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Verprobung nicht fälliger Steuer
Summe OP/UST zum Stichtag In dieser Spalte wird die Summe der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus den Sammelkonten angedruckt - Brutto und die jeweilige Steuer nach Prozentsätzen getrennt.
AbweichungHier wird aufgrund der offenen Forderungen die Steuer mit dem noch nicht geschuldeten USt/VSt-Konto verglichen und etwaige Abweichungen angedruckt.

 Verprobung fälliger Steuer
Summe Erlöse In dieser Spalte werden die Erlöse separat summiert nach Prozentsätzen getrennt.
Summe USt
Von den Erlösen werden die offenen Forderungen abgezogen und die sich daraus resultierende USt/VSt auf ermittelt.

Achtung! 
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Beim Abzug der Forderungen wird hier schon auf Differenzen je Konto hingewiesen! 
Summe Steuerkonten USt
In dieser Spalte wird die tatsächliche gebuchte USt welche auf dem USt/VSt-Konto gebucht wurde angedruckt.
AbweichungHier wird aufgrund der berechneten Erlöse, die Steuer mit dem USt/VSt-Konto verglichen und etwaige Abweichungen angedruckt.
 
Grundsätzlich werden die Buchungen (bei Zahlung) mit dem Steuercode und Prozentsatz in die UVA übernommen wie sie gebucht wurden.
Die Steuerkontrolle dient zur Kontrolle darüber, ob die verbuchten Steuerbeträge auch mit dem Steuercode und Prozentsatz der Buchung übereinstimmen bzw. ob die Summen auf den Steuerkonten richtig sind.

Achtung! 
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Bei der Zahlung der Rechnung wird immer die berechnete Steuer aus Steuercode und Prozentsatz umgebucht - NICHT die gebuchte Steuer aus der AR bzw. ER!
 
Bei Differenzen starten Sie bitte das Programm Kontrolle Steuerdifferenzen.
 
Für die Steuerverprobung der fälligen Steuer haben Sie mittels weiterem Parameter unter FIBU Parameter → UVA/Meldungen → Allgemein → "Ausdruck Verprobung detailliert" die Möglichkeit, die Verprobung der nicht fälligen bzw. fälligen Steuer detailliert nach Konten zu drucken.

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0 - Nein: Am Steuernachweis wird die Verprobung der nicht fälligen bzw. fälligen Steuer je Prozentsatz in einer Gesamtsumme ohne detaillierte Angabe der Konten gedruckt.
1 - Ja: Am Steuernachweis wird die Verprobung der nicht fälligen bzw. fälligen Steuer detailliert nach Konten gedruckt.
2 - Nur Differenzen: Am Steuernachweis wird die Verprobung der nicht fälligen bzw. fälligen Steuer für jene Positionen gedruckt, welche Differenzen aufweisen.

Hinweis 
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Istversteuerung bei IG-Lieferung und Reverse Charge
Mittels Parameter können Sie entscheiden, wann diese Umsätze in der UVA ausgewiesen werden sollen.
  • Bei Zahlung (Standard)
  • IgL bei Rechnung, RC bei Zahlung
  • IgL und RC bei Rechnung
Diesen Parameter finden Sie unter UVA → Extras →  Allgemein → Istversteuerer bei Igl und RC.
 
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Achtung! 
Achtung.png
Erfolgt eine Umstellung dieses Parameters, ist darauf zu achten, dass es zu keiner Doppelversteuerung bzw. fehlenden Versteuerungen kommt.


 Summe Vorauszahlungen

Bei der Jahressteuerberechnung wird die Summe der Gutschriften/Vorauszahlungen automatisch angezeigt und am Ausdruck berücksichtigt.
In der Jahressteuererklärung (Bilanz) wird die Summe der Gutschriften/Vorauszahlungen automatisch angezeigt, wenn alle XML-Dateien vorhanden sind. Fehlen diese, muss der Wert in der Jahressteuererklärung manuell erfasst werden.
 
Berechnung "Summe Vorauszahlung"
Die Summe der Vorauszahlung wird aufgrund der erstellten XML-Dateien berechnet. Wurden keine XML-Dateien erzeugt, werden die UVA-Werte laut Einstieg in die UVA berechnet. Sollte beides nicht zutreffen (z. B.: Jahresbuchhaltung) kann die Summe der Vorauszahlung mittels "F8 Button" einmalig aus den Buchungen generiert werden.
 
Folgende Hinweismeldungen können bei der Berechnung der Vorauszahlung auftreten:
  • "Keine XML-Einträge vorhanden. Vorauszahlung wurde aus den UVA-Werten ermittelt" (für den eingegebenen Zeitraum wurden keine XML-Dateien erzeugt, jedoch wurde für diesen Zeitraum unter dem Menüpunkt UVA/Meldungen die UVA erzeugt. Somit wird die Vorauszahlung aus den UVA-Werten ermittelt).
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  • "Am Firmenstamm ist keine Steuernummer Finanzamt hinterlegt. Es konnte keine Vorauszahlung ermittelt werden" (am Firmenstamm, auf dem Reiter "Firma Finanzamt" ist keine Steuernummer hinterlegt).
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  • "Am FIBU-Stamm ist im Feld UVA-Abgabezeitraum "keine UVA" eingestellt".
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  • "Weder aus den XML-Einträgen noch aus den UVA-Werten konnte eine Vorauszahlung ermittelt werden" (für den eingegebenen Zeitraum wurden keine XML-Dateien erzeugt und unter dem Menüpunkt UVA/Meldungen wurden keine UVAs aufbereitet).
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  • "Für einen oder mehrere Abgabenzeiträume sind keine XML-Einträge vorhanden. Es konnte keine Vorauszahlung ermittelt werden" (für den eingegebenen Zeitraum wurden XML-Dateien erzeugt, jedoch fehlt für einen oder mehrere Zeiträume die XML-Datei).
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  • "Die Vorauszahlung wurde aus den XML-Einträgen ermittelt". 
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  • "Die Vorauszahlung wurde aus den Buchungen ermittelt" z. B. bei Jahresbuchhaltungen, wenn keine XML-Dateien erzeugt wurden und nicht unter dem Menüpunkt UVA/Meldungen die UVA aufbereitet wurde, kann mittels "F8 Button" die Vorauszahlung aus den Buchungen berechnet werden. Diese Werte werden nicht gespeichert, und müssen bei jedem Einstieg mittels "F8 Button" neu berechnet werden.
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Eine Kontrolle der erzeugten XML-Dateien finden Sie unter UVA/Meldungen → Steuerkontrolle → Umsatzsteuerverprobung. Unter der Rubrik "Kontrolle Zahllast/Gutschrift" ist pro Abgabezeitraum ersichtlich, ob eine XML-Datei erzeugt wurde.

Beispiel:
Für die Zeiträume Jänner, Februar, März, April, Juni, Juli, August, September, November wurden die XML-Dateien erzeugt, daher Differenz "0".
Für die Zeiträume Mai, Oktober und Dezember wurden keine XML-Dateien erzeugt, daher ergibt sich eine Differenz (Zahllast/Gutschrift).

Lösung: Für die fehlenden Zeiträume müssen nach Kontrolle die XML-Dateien erzeugt werden, damit die Summe der Vorauszahlung berechnet werden kann! In der Umsatzsteuererprobung können Sie die fehlenden XML-Dateien schnell herausfinden:
 
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 Abweichendes Wirtschaftsjahr (KU-Berechnung) 

Ausdruck Steuer- bzw. Einzelsteuernachweis für das gesamte Jahr
 
Handelt es sich bei der FIBU um ein Kalenderjahr, wird beim Ausdruck des Steuer- bzw. Einzelsteuernachweises für das gesamte Jahr auch die KU-Berechnung für das gesamte Jahr automatisch mitausgedruckt. 
Bei einer FIBU mit abweichendem Wirtschaftsjahr wird beim Ausdruck des Steuer- bzw. Einzelsteuernachweises für das gesamte Jahr die KU-Berechnung nicht automatisch mitausgedruckt. Da die Kammerumlage und die Umsatzgrenze für die Kammerumlage immer nur für das Kalenderjahr berechnet werden, muss in diesem Fall die KU-Berechnung für das gesamte Jahr über den Menüpunkt UVA/Meldungen → Kammerumlage gedruckt werden.

 Steuerübersicht, Kontendetail Umsatzsteuer

In der UVA können Sie unten über den Button "Kondendetail Umsatzsteuer" die Steuerübersicht öffnen.

Das Fenster "Kontendetail Umsatzsteuer" teilt sich in zwei Bereiche, den Einstiegsfeldern und dem Journal.

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Einstiegsfelder
In den Einstiegsfeldern gibt es ein Eingabefeld für die Firma und eine Combobox zur Auswahl der FIBU.

Über die Felder "Von Periode/Bis Periode" kann eingeschränkt werden, über welchen Zeitraum die Buchungen angezeigt werden sollen.

Mittels einer Combobox kann eingegrenzt werden auf "Steuer abweichend Kontenstamm" oder "Alle bebuchten Konten". Über die weitere Combobox kann auf Bilanzbuchungen eingegrenzt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: "ohne Bilanzbuchungen", "mit Bilanzbuchungen", "nur Bilanzbuchungen".

Steuer abweichend KontostammEs werden nur Konten angezeigt, auf welchen Buchungen mit einem Steuercode oder Prozentsatz gebucht wurden, die abweichend von der Hinterlegung am Kontenstamm sind.
Alle bebuchten KontenEs werden alle Konten angezeigt.
ohne Bilanzbuchungen
Buchungen ohne Bilanzbuchungen
mit Bilanzbuchungen Buchungen mit Bilanzbuchungen
nur Bilanzbuchungen Buchungen nur Bilanzbuchungen

Journal
Im Journal der Steuerübersicht werden je nach Einstellung die Buchungen angezeigt und die Steuercodes und Prozentsätze vom Sachkonto den Buchungen gegenübergestellt. Dieser Programmpunkt ist geeignet um zu kontrollieren, ob nicht versehentlich mit einem anderen Steuercode oder Prozentsatz gebucht wurde als am Konto hinterlegt ist. 
 

 Spezielle Steuernachweise

Unter diesem Programmpunkt stehen folgende Ausdrucke zur Verfügung:
  • AR/ER-Buch
  • Steuerbuch (Ungarn)
  • Steuerbuch (Steuer > 2 Mio. HUF Ungarn)
  • AR-ER Kontrollbuch (Slowakei)
  • Bargeldrechnungen (Ungarn)
  • Einzelsteuernachweis (UVA Kennzahl)
  • Einzelnachweis noch nicht fällige Steuer (Iststeuer)
  • Einzelnachweis fällige Steuer (Iststeuer)
  • Einzelsteuernachweis Periodenverschiebung
Der Ausdruck kann nach verschiedenen Kriterien sortiert gedruckt werden. Im Feld Sortierung können Sie zwischen verschiedenen Standard-Sortierungen wählen. 

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Hinweis
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Unter FIBU → Ausdrucke → Auswertungsdesigner können Sie einen BMD Standardausdruck kopieren, bearbeiten und somit individuell gestalten. Außerdem können Sie hier auch individuelle Sortierungen anlegen.

FirmaFirma, für die der Ausdruck gestartet werden soll.  
FIBUFIBU, für die der Ausdruck gestartet werden soll.
Ausdruck 
Auswahl, welcher Ausdruck gedruckt werden soll.
Es werden verschiedene BMD Standardausdrucke zur Verfügung gestellt. Weiters können Sie natürlich jederzeit im Auswertungsdesigner eine individuelle Auswertung anlegen und hier auswählen.
Sortierung Auswahl, nach welchem Kriterium der Ausdruck sortiert werden soll. 
Ausdrucksdatum Ausdrucksdatum 
Land Das Land wird aus dem am Firmenstamm oder auf der Filiale hinterlegten Land ermittelt und vorgeschlagen.  
Filiale Falls mit Filialen gebucht wird, kann hier auf die Filiale eingegrenzt werden. Existieren je Land mehrere Filialen und lässt man dieses Feld leer, dann werden diese Filialen zusammengerechnet (Sie brauchen keine Konsolidierung mehr).  
WährungWährung 
Berechnungstyp 
Auswahl, ob das AR/ER-Buch, das Steuerbuch, das Steuerbuch der offenen Rechnungen,
das Steuerbuch der bezahlten Rechnungen bzw. die MWST-Buchungen Steuer > 2. Mio HUF,
Einzelsteuernachweis (UVA Kennzahl),
Einzelnachweis noch nicht fällige Steuer (Iststeuer) oder
der Einzelnachweis fällige Steuer (Iststeuer) gedruckt werden soll. 
Von Periode
Einschränkung Zeitraum
Bis Periode
Einschränkung Zeitraum
Bilanzbuchungen Einstellung, ob Bilanzbuchungen berücksichtigt werden sollen. 
StichtagEingabe Stichtag - nur aktiv beim Berechnungstyp "Steuerbuch"
Stichtag (Periode) 
Für den stichtagsbezogenen Ausdruck wird hier die Periode eingegeben (wenn bei "Stichtag berechnet nach" Periode ausgewählt wurde).
Stichtag berechnet nach
Für den stichtagsbezogenen Ausdruck kann hier definiert werden, wie der Stichtag berechnet werden soll (nach Belegdatum, Leistungsdatum, Buchungsdatum oder Periode). 
Summenblatt Hier kann ausgewählt werden, ob ohne Summenblatt, mit Summenblatt oder nur das Summenblatt gedruckt werden soll. Diese Ausprägung steht nur für die Ausdrucke Einzelsteuernachweis (UVA Kennzahl), Einzelnachweis nicht fällige Steuer (Iststeuer) und Einzelnachweis fällige Steuer (Iststeuer) zur Verfügung. 
Steuergruppe 
Die Auswahl steht nur für das AR/ER-Buch und das Steuerbuch zur Verfügung.

Einzelnachweis fällige Steuer (Iststeuer)

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Einzelnachweis nicht fällige Steuer (Iststeuer)

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In der Spalte "Differenz" wird die gebuchte Steuer zur berechneten Steuer abgeglichen und eine eventuelle Differenz angedruckt.

Hinweis 
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Am Einzelnachweis n. n. fällige Steuer (Iststeuer) können die Buchungs-ID und das Freifeld2 der Buchung angedruckt werden.


 Kammerumlage

Mit diesem Menüpunkt können Sie die Kammerumlage berechnen lassen. Die berechnete Kammerumlage wird automatisch am U31 ausgewiesen.


Hinweis 
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Kommt es zu unterschiedlichen Werten bei dem Ausdruck der Kammerumlage zum Ausdruck Steuernachweis, gibt es folgenden Grund:
Beim Ausdruck der KU-Berechnung werden die einzelnen Buchungen in der Buchhaltung für die Berechnung herangezogen.
Im Gegensatz zum Ausdruck Steuernachweis, werden die UVA-Werte herangezogen. D. h. wurde in der Buchhaltung noch etwas nachgebucht und die UVA nicht erneut berechnet, so weichen die Werte ab.

 Voraussetzung für die Berechnung

In den FIBU-Stammdaten muss das Feld "Kammerumlage" auf "Ja" gesetzt und die Umsatzgrenze von € 150.000,00 erreicht sein.
Bei der Berechnung der Umsatzgrenze werden nicht alle Steuercodes berücksichtigt (z. B. Steuercode 77 Sonstige Leistungen werden nicht in die Umsatzgrenze gerechnet). Eine genauere Übersicht finden Sie unter Stammdaten → Buchungseinstellungen → Steuercodes. In der Spalte "KU-KZ" ist ersichtlich, welche Steuercodes in die Umsatzgrenze fließen:

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Die Umsatzgrenze setzt sich zusammen aus:
  • der dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuer,
  • der vom Kammermitglied geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer,
  • der vom Kammermitglied geschuldeten Erwerbssteuer,
  • jener Umsatzschuld, die aufgrund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmen erbrachten Leistungen auf diesen übergegangen ist (Reverse Charge),
  • minus der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der gebuchten Vorsteuern.

Unter den FIBU Parametern → UVA/Meldungen → Kammerumlage stehen Parameter zur Erfassung von Schwellenwerten und Hebesätze zur Verfügung. Diese sind für die Kennzeichen bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen notwendig.

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Hinweis 
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Bei der Istversteuerung werden für die Berechnung der Kammerumlage die Steuern der bezahlten Rechnungen herangezogen.
Bei IG Erwerben gibt es generell keine Istversteuerung, daher werden hier die gebuchten Rechnungen herangezogen.

Berechnung der Umsatzgrenze bei Istversteuerung:
Umsatzrelevant ist beim Istversteuerer die bezahlte Rechnung.

Ist am FIBU-Stamm das Feld unechte Steuerbefreiung gesetzt, kann die Kammerumlage nicht mehr automatisch berechnet werden.
In Sonderfällen muss trotz Steuerbefreiung eine Kammerumlage abgegeben werden. Unser Tipp: Es wäre möglich, bei den Buchungen in einem numerischen Feld die Steuer einzutragen und danach beim Ausdruck des Journals eine Summe daraus zu ziehen. So kann die Kammerumlage manuell berechnet werden.

Um eine detaillierte Umsatzberechnung für die Freigrenze (EUR 150.000,00) zu erhalten, kann diese beim Ausdruck der Kammerumlage extra ausgewählt werden:

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Am Ende des Ausdruckes werden alle Konten angedruckt, die Buchungen enthalten, die in dieser Freigrenze berücksichtigt werden:

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 Berechnung


Bemessung

Ab 1.1.2024 gibt es neue Hebesetze:

Hebesatz 1:
Bis 2023: 0,29 %
Ab 2024: 0,28 %

Hebesatz 2:
Bis 2023: 0,2755 %
Ab 2024: 0,2660 %

Hebesatz 3:
Bis 2023: 0,2552 %
Ab 2024: 0,2464 %

Die Umsatzsteuer auf Investitionen, die nach Bilanzsteuerrecht als Anlagevermögen zu qualifizieren sind (daher wohl auch sog. "geringwertige Wirtschaftsgüter" gemäß § 13 EStG), wird aus der Bemessungsgrundlage für die KU1 ausgeschieden. Diese Regelung umfasst das gesamte ertragsteuerliche Anlagevermögen, dh sowohl neuwertige als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Berechnung (degressiver Staffeltarif)
Für Unternehmen, welche ein relativ hohes Vorsteuervolumen aufweisen, wird ab 1.1.2019 ein degressiver Staffeltarif wirksam.

Alle Beträge bis 3 Mio. Bemessung werden mit 0,28 % gerechnet
Alle Beträge über 3 Mio. bis 32,5 Mio. Bemessung werden mit 0,2660 % gerechnet
Alle Beträge ab 32,5 Mio. Bemessung werden mit 0,2464 % gerechnet.

Die Steuer wird degressiv berechnet.

Beispiel 
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1. Quartal 2 Mio. EUR- Die KU wird von 2 Mio. mit 0,28 % gerechnet.
2. Quartal in Summe 3,5 Mio. vom 1.-2. Quartal. Im 2. Quartal sind es somit 1,5 Mio. EUR.
Dabei wird 1 Mio mit 0,28 % berechnet damit die 3 Mio. aus der ersten "Staffel" ausgeschöpft werden und EUR 500.000 mit 0,2660 %.

Achtung! 
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Die VSt der Kontoklasse 0 wird ab 1.1.2019 NICHT in die Kammerumlage Bemessung gerechnet. Ist dies doch erwünscht, muss das Feld "Kontoklasse 0 in KU am FIBU-Stamm auf "Ja" gesetzt werden.

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Dies betrifft auch die VSt aus geringwirtschaftlichen Wirtschaftsgüter in der Klasse 0. Werden diese noch in der Klasse 7 gebucht, so müssen Sie (wenn es gewünscht wird) am Kontostamm im Feld "KU-Code" direkt das Konto aus der KU-Berechnung nehmen:

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Bei Anzahlungen, welche die Klasse 0 betreffen, steht in der Buchungszeile das Kennzeichen "Klasse 0 nicht in KU" zur Verfügung.
Werden Anzahlungen ohne Auszifferung und ohne Iststeuer gebucht, kann man dieses Feld manuell setzen. 
Bei Anzahlungen mit Auszifferung wird bei der AZ-Automatik das Feld automatisch gesetzt (abhängig von den Konten der ausgezifferten Rechnung).
Dieses Feld gibt es nur bei Land Österreich.

Wird dieses gesetzt, wird die Anzahlung nicht in der KU berücksichtigt. Dieses Feld ist nur bei Anzahlungsbuchungen auf Personenkonten aktiv. Solch markierte Buchungen werden in der KU nur abgezogen, wenn im Stamm das Feld "Kontoklasse 0 nicht in KU" gesetzt ist (Standard ab 1.1.2019).

Buchung mit Kennzeichen:

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Ausweis in der Kammerumlage:

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Achtung! 
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Die Einstellungen am FIBU- sowie am Kontostamm werden nicht berücksichtigt, wenn mit einem "nicht definierten"Buchungssymbol gebucht wird. Es wird der gesamte Betrag der Buchung für die Berechnung herangezogen.
 
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Hinweis 
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In den Steuercodes FIBU → Stammdaten → Buchungseinstellungen → Steuercodes gibt es eine eigene Spalte, die pro Steuercode informiert, wie sich dieser bei der Kammerumlagenberechnung verhält.

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 Teilrechnungen und Anzahlung Klasse 0

Werden Anzahlungen zu einer Teilrechnung abgestattet, welche auf die Klasse 0 gebucht wurden, dann wird diese Anzahlung bei der KU-Berechnung ausgeschlossen.
Bei Anzahlungen ohne einer gebuchten Rechnung, welche Anlagekonten betreffen, muss manuell auf der Buchungszeile das Feld "Klasse 0 nicht in KU" gesetzt werden, um diese Anzahlung bei der KU-Berechnung auszuschließen (Dieses Feld ist nur bei Land Österreich aktiv und nur bei Sollversteuerung).

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Beispiel ab 2019 ohne Anlagen (Standard) 
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Die Vorsteuer der Anlagen werden aus der Bemessung gesondert je Konto abgezogen.

Beispiel ab 2019 inkl. Anlagen 
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Sollen bestimmte Konten nicht in der Kammerumlagenberechnung berücksichtigt werden, so können diese in den Stammdaten am Feld KU-Code und KU-Prozent hinterlegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Dokumentation Stammdaten Konten.

Hinweis 
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Bei Buchhaltungen aus der BMD 5.5. kommt es häufig vor, dass z. B. bei Wirten, auf Tageslosung-Sammelerlöskonten gebucht wurde. Diese Tageslosungen wurden am Ende des Monats auf die richtigen Erlöskonten umgebucht.
In diesem Fall muss in der NTCS das Tageslosung-Sammelerlöskonto im Feld "KU-Code" gekennzeichnet werden - "Konto NICHT in Umsatzgrenze", damit die Umsatzgrenze richtig berechnet werden kann.

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 Elektroautos in der Kammerumlage

Die Standardeinstellung in der NTCS sieht vor, dass die Vorsteuer der Klasse 0 in Abzug gebracht wird. Elektroautos mit einem höheren Anschaffungswert sind lt. WKO gesondert zu behandeln.

Übersteigen die Anschaffungskosten EUR 40.000,-- nicht, kann die gesamte Vorsteuer des Fahrzeuges bei der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Liegt der Anschaffungswert zwischen EUR 40.000,-- und EUR 80.000,--, darf die Bemessungsgrundlage nur um EUR 6.666,67 (Vorsteuer von EUR 40.000,--) gekürzt werden.
Übersteigen die Anschaffungskosten EUR 80.000,-- darf die Bemessungsgrundlage nicht um die Vorsteuer gekürzt werden.
 
Damit der richtige Wert berücksichtigt wird, können folgende Felder am Kontostamm befüllt werden:

  • KU-Code: Hier wird festgelegt, dass ein gewisser Teil der Vorsteuer in die Bemessung gerechnet werden soll.
  • KU-Prozent: Hier wird der Prozentsatz festgelegt, welcher zur Bemessung hinzugerechnet wird.
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Wir empfehlen, pro Auto ein eigenes Konto anzulegen!

 Ausdruck Kammerumlage

Beim erstmaligen Start wird im Feld "Ausdruck" automatisch der Ausdruck "305 Kammerumlagenberechnung" vorgeschlagen. Es kann eingestellt werden, ob die Berechnung für das jeweilige Quartal oder für das gesamte Jahr gestartet werden soll. Weiters ist es möglich, die Kammerumlage mit oder ohne Bilanzbuchungen zu drucken und den Druck ins Excel zu exportieren.
Bei der Berechnung der Kammerumlage wird die Kontoklasse der Konten kontrolliert. Sollten Konten ohne Kontenklasse vorhanden sein, erscheint folgender Hinweis, in dem auch auf die betreffende Firma und FIBU hingewiesen wird:

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Kontrollieren Sie in der Kontenübersicht die Kontenklassen und ergänzen Sie diese.

Hinweis 
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Die Kammerumlage wird pro Quartal ausgedruckt. Wird der Umsatz im 1., 2. oder 3. Quartal nicht erreicht, werden in dem Quartal, in dem die Umsatzgrenze dann erreicht wird, alle Quartale mit einer Gesamtsumme angedruckt.
Die automatisch errechnete Kammerumlage auf dem U31 wird automatisch nach der Dateierstellung der Selbstbemessung in die Klientenzahlungen geschrieben.
Bei einer deutschen Installation kann es sein, dass die Abgabenarten manuell importiert werden müssen, sollte die Kammerumlage nicht automatisch auf dem U31 aufscheinen.


Achtung! 
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Falscher Wert in der Kammerumlage. Wurde die XML-Datei bereits eingereicht und wird in der betreffenden UVA-Periode nachgebucht, muss für die neue Berechnung der Kammerumlage am U31 Formular die XML-Datei neu erstellt, die alte XML-Datei gelöscht und bei FinanzOnline nochmals eingereicht werden.

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 UVA-Konsolidierung Organschaft - Kammerumlage

Der Ablauf der UVA-Konsolidierung für Organschaften ist grundsätzlich der gleiche wie bei der UVA-Konsolidierung.
Der Unterschied zur UVA-Konsolidierung ist jedoch, dass die Kammerumlage für jede der konsolidierten FIBUs einzeln berechnet werden muss, damit die Schwellenwerte richtig berücksichtigt werden können. Gemeldet wird trotzdem alles gemeinsam über das U31 auf der Konsolidierungs-FIBU.

Bei der Ausprägung "UVA-Konsolidierung Organschaft" kann die Kammerumlage nicht konsolidiert gedruckt werden. Die FIBUs müssen einzeln gedruckt werden. Es erfolgt ein Hinweis beim Druck der Kammerumlage.

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 Vorsteuerkürzung in Kammerumlage

Mittels Parameter kann eingestellt werden, ob die Kürzung der Vorsteuer bei der Berechnung der Kammerumlage berücksichtigt werden soll.
Den Parameter finden Sie unter UVA → Kammerumlage → Vorsteuerkürzung in KU

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Ist der Parameter auf 0 - Nein gesetzt, werden die gesamten Vorsteuerbeträge für die KU-Berechnung herangezogen.
Ist der Parameter auf 1 - Ja gesetzt, dann werden bei der Kammerumlagenberechnung nur die gekürzten Vorsteuerbeträge herangezogen.
Wenn die Buchungen manuell mit STC 3 auf ein eigenes Vorsteuerkonto gebucht werden, wird die VSt-Kürzung bei der KU-Berechnung nicht abgezogen. Nähere Infos dazu finden Sie in der Dokumentation Buchungsbeispiele.
Soll dieses Konto doch in die KU-Berechnung einfließen, muss am Kontostamm (des eigenen Vorsteuerkontos) der KU-Code und der KU-Prozentsatz eingegeben werden:

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 Werbeabgabe

 Allgemeines

Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Es muss also eine Werbeleistung vorliegen, diese muss im Inland erbracht werden und sie muss entgeltlich sein.

Folgende Leistungen fallen unter Werbeleistungen:
  • Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes.
  • Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen.
  • Die Duldung der Benutzung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften.
Die Werbeabgabe muss vom leistenden Unternehmer selbst berechnet werden und ist am 15. des zweitfolgenden Monats direkt an das Finanzamt abzuführen (wie UVA).
Die Überweisung sollte (vor allem in den ersten Monaten) mit einem getrennten Zahlschein und dem Abgabenkürzel WA als Werbeabgabe deklariert erfolgen. Vereine und Verbände müssen dafür eine eigene Steuernummer beantragen.

Über den Punkt "Werbeabgabe" kann die Berechnung der Werbeabgabe gedruckt werden, jedoch KEIN ausgefülltes Formular!
Weiters kann KEINE XML-Datei erstellt werden und die Werbeabgabe kann auch nicht über den Punkt Steuerumbuchungen umgebucht werden.
 
Achtung! 
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Die Werbeabgabe ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Durch dividieren des Nettobetrages (vor USt) durch 1,05 erhalten Sie die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe.


 Bagatellgrenze

Werbeleistungen sind von der Werbeabgabe gänzlich befreit, wenn die abgabenpflichtigen Entgelte in einem Wirtschaftsjahr weniger als 10.000 Euro betragen. Es muss dann auch keine Abgabenerklärung abgegeben werden.

Wird die Bagatellgrenze erreicht oder überschritten, sind alle Werbeleistungen des Wirtschaftsjahres abgabenpflichtig. Die Werbeabgabe ist dann bis zum 15. des der Überschreitung zweitfolgenden Monats für alle bisherigen Werbeleistungen des Wirtschaftsjahres selbst zu berechnen und abzuführen.

Beispiel 
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Es werden im Jänner, Februar und März jeweils abgabenpflichtige Werbeleistungen in Höhe von 4.000 Euro erbracht (Annahme: Sollbesteuerung in der Umsatzsteuer und kalendermäßiges Wirtschaftsjahr). Da die Bagatellgrenze von 10.000 Euro im März überschritten wird, ist die Werbeabgabe bis zum 15. Mai selbst zu berechnen und abzuführen. Es ist bis zum 31. März des Folgejahres eine Jahreserklärung abzugeben.

 Vorbereitungen

Auf allen Erlöskonten und Skontokonten, von denen Werbeabgaben berechnet werden sollen, muss am Kontenstamm das Werbeabgabe-Kz auf JA gesetzt werden. Zusätzlich kann auf den Erlöskonten und den Skontokonten ein eigenes Skontoverbuchungskennzeichen angelegt und hinterlegt werden. Für diese Skontoverbuchungskennzeichen können dann im Punkt Steuerkonten eigene Skontokonten hinterlegt werden, auf denen der Skonto verbucht werden soll.

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 Buchungsvarianten

Variante 1

Sie buchen den Rechnungsbetrag inklusive der Werbeabgabe auf ein Erlöskonto mit Werbeabgabekennzeichen.

Beispiel 
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Rechnungsbetrag EUR 100,00 + 5 % Werbeabgabe = EUR 105,00 + 20 % Umsatzsteuer.
EUR 105,00 werden netto auf dem Erlöskonto mit Kennzeichen gebucht.

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Variante 2

Sie buchen eine Splittbuchung auf ein Erlöskonto ohne Werbeabgabekennzeichen und die Werbeabgabe extra auf ein Werbeabgabekonto wiederum ohne Werbeabgabekennzeichen. 

Beispiel 
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Rechnungsbetrag EUR 100,00 + 5 % Werbeabgabe = EUR 105,00 + 20 % Umsatzsteuer. Splittbuchung EUR 100,00 auf das Erlöskonto 4000, EUR 5,00 auf das Werbeabgabenkonto.

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Achtung! 
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Bei der Variante 2 kann die Berechnung der Werbeabgabe nicht über den Punkt "Ausdruck der Werbeabgabe" gestartet werden. Die Werbeabgabe ist gesondert auf dem eigens bebuchten Werbeabgabekonto ersichtlich.

 Berechnung der Werbeabgabe

Die Berechnung der Werbeabgabe (Buchungsvariante 1) erfolgt im FIBU Modul über UVA und Meldungen → Weitere Meldungen → Werbeabgabe.
 
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Beispiel für Berechnung:

Die Werbeabgabe beträgt 5 % vom vereinbarten Entgelt.

Berechnung:     Saldo vom Erlöskonto/105*5

Beachten Sie, dass die Bemessung in der Werbeabgabenberechnung bereits um die 5 % Werbeabgabe berichtigt ist und somit die Bemessung für die USt von der Bemessung für die Werbeabgabe abweicht!

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Achtung! 
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Werden Erlöse automatisch abgegrenzt, werden diese Korrekturbuchungen nicht bei der Werbeabgabe berücksichtigt. Die Werbeabgabe wird immer vom vollen Erlös berechnet.
 
Hinweis 
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Die Werbeabgabe kann direkt aus der NTCS WWS übergeben und verbucht werden.
Die Werbeabgabe wird nicht automatisch in die Beilage zur Umsatzsteuererklärung (U31) gestellt, sondern muss mit dem Kürzel "WA" händisch gemeldet werden!  

  Digitalsteuer

Die Digitalsteuer ist monatlich oder jährlich zu melden. Eine automatische Meldung ist nicht über das Programm möglich.
Es besteht die Möglichkeit, die Werte direkt auf der Finanzamtseite hochzuladen.
Musterdateien können unter folgenden Link aufgerufen werden: Digitalsteuer Allgemeines und Satzaufbau


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