Wurde die UVA bereits erstellt bzw. eingereicht und die Kreise geschlossen, es muss aber in diesem Monat noch etwas gebucht werden, sollte dies im nächsten freien Monat (noch nicht geschlossenen Kreis) erfolgen.
Sie könnten die Korrektur auch in der Bilanzperiode vornehmen und mit der Jahressteuererklärung melden.
Ist die "Sperre bis Periode" am FIBU-Stamm gesetzt, kann in diesem Monat keine Buchung mehr erfasst werden.
Die Periodensperre wird - aufgrund des Parameters "Periodensperre setzen" - automatisch gesetzt, sobald die UVA für den jeweilige Monat erstellt wurde.
Sollte dennoch in diesem Monat eine Buchung getätigt werden, kann unter Stammdaten → Firmen- und FIBU-Stammdaten → auf der jeweiligen FIBU das Feld "Sperre bis Periode" zurückgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine korrigierte UVA abgegeben werden muss!
Ist der jeweilige Buchungskreis bereits gesperrt, kann ein neuer Kreis für diesen Monat angelegt werden.
Am
FIBU Stamm im Feld Kammerumlage kann die Berechnung ausgeschaltet werden.
Für Buchungen, die aus BMD 5.5 hochgezogen wurden, kann nur ein Steuernachweis ausgedruckt werden. Am Einzelsteuernachweis werden Buchungen, die aus BMD 5.5 hochgezogen wurden, NICHT angedruckt. Dieser Ausdruck muss weiter in der BMD 5.5. gestartet werden.
Allgemeine Bestimmung:
Erbringt ein Unternehmer, der im Inland keinen (Wohn)Sitz, gew. Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat, im Inland eine steuerpflichtige Leistung, hat der Leistungsempfänger die darauf entfallende USt einzubezahlen und an das zuständige FA abzuführen (FA Graz-Stadt für den ausl. Unternehmer).
Der USt-Ausweis in der Rechnung ist keine Voraussetzung (Ausnahme wäre eine Betriebsstättenbestätigung des Unternehmers)!
Führt der ausländische Lieferant die Umsatzsteuer nicht selbst ab, haftet der Leistungsempfänger für den Steuerausfall und muss die Steuer für den Lieferanten selbst abführen.
In diesem Fall gibt es in der NTCS keine Automatik. Die Buchung wird mit einer Splittbuchung händisch erfasst.
Beispiel | In unserem Beispiel wurde ein eigenes Verrechnungskonto für das FA Graz-Stadt angelegt (Kto.Nr. 3521)
Die Eingangsrechnung wird netto gebucht, die Vorsteuer daraus auf das Vorsteuerkonto gegen das Verr. Konto Graz-Stadt und bei der Bezahlung an das FA Graz-Stadt wird das Verr. Konto wieder aufgelöst.
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Welche Periode als nächste UVA-Periode beim Einstieg in die UVA vorgeschlagen wird, wird in folgenden Schritten ermittelt:
- Alle Monate, für die schon eine XML-Datei erstellt worden ist, werden übersprungen. Der nächste Monat, wo es noch keine Datei gibt, wird vorgeschlagen.
- Gibt es keine XML-Dateien, ist die nächste Prüfung am Kreis. Alle Kreise, die bereits geschlossen worden sind, werden übersprungen. Gibt es zwischen den Kreisen offene Kreise, wird immer der letzte geschlossene Kreis als "letzter Monat" herangezogen (z. B. Kreis Jänner, Februar ist geschlossen, Kreis März ist offen und Kreis April wieder geschlossen - beim Einstieg wird der Monat Mai vorgeschlagen).
- Gibt es weder XML-Dateien noch geschlossene Kreise, wird der Vorschlag aus dem aktuellen Tagesdatum ermittelt (z. B. im März wird die UVA Jänner vorgeschlagen).
Für diesen Anwendungsfall steht Ihnen am Firmenstamm das Feld "Rechtsversion" zur Verfügung. Es gibt jenes Land an, nach welchem Recht die Buchhaltung geführt wird. In diesem Fall wird auf der Firma das "Land" Deutschland eingetragen und im Feld "Land Rechtsversion" Österreich.
Unter dem Menüpunkt "Ansicht" kann das
Infofeld, das unterhalb des UVA-Formulars angezeigt wird, aktiviert/deaktiviert werden.
Im Feld Feldinfo wird die Feldbezeichnung angezeigt sowie Steuercodes und Prozentsätze, welche diesem Feld zugeordnet sind.
Entscheidend für den Ausweis in der UVA ist der Steuercode und der Prozentsatz.
In der UVA unter dem Menüpunkt Ansicht kann das
Infofeld, das unterhalb des UVA-Formulars angezeigt wird, aktiviert/deaktiviert werden.
Im Feld Feldinfo wird die Feldbezeichnung angezeigt sowie Steuercodes und Prozentsätze, welche diesem Feld zugeordnet sind.
Weiters haben Sie in unserer
Ausfüllhilfe eine detaillierte Beschreibung, welcher Steuercode/Prozentsatz in welche Zeile der UVA gerechnet wird. Diese können Sie in der UVA unter Extras
→ Ausfüllhilfe starten.
Werden Umsätze unter Berichtigung in der UVA ausgeworfen sind in diesem Steuercode mehr Gutschriften als Rechnungen vorhanden. Es empfiehlt sich hier, den Steuernachweis zu drucken. Die besagten Positionen sind mit folgendem Satz markiert: "In dieser Position sind mehr Gutschriften als Rechnungen enthalten! Die UST/VST wird auf der UVA unter der KZ 90/67 = Sonstige Berichtigung/Berichtigung gem. § 16 ausgewiesen."
Erlöse mit Steuercode 1 und 0 % - somit steuerbar – werden immer im Feld Ausfuhrlieferungen/Eigenverbrauch ausgewiesen. Es gibt für Umsätze mit 0 % keine eigene Zeile in der UVA. Soll der Umsatz gar nicht in die UVA gerechnet werden, muss der Steuercode 81 "Umsatz nicht steuerbar" verwendet werden. Hier empfiehlt sich den Steuernachweis bzw. Einzelsteuernachweis für den jeweiligen Monat zu drucken, um zu sehen, welches Konto bzw. welche Buchungen es betrifft.
Wurde die XML-Datei bereits eingereicht und wird in der betreffenden UVA-Periode nachgebucht, muss für die neue Berechnung der Kammerumlage am U31 Formular die XML-Datei neu erstellt, die alte XML-Datei gelöscht und bei FinanzOnline nochmals eingereicht werden.
Im Jahr 2021 gab es auf Grund der Coronapandemie 5%ige Umsätze und Aufwände und in der UVA eine dafür vorgesehene UVA-Zeile. Ab dem Jahr 2022 wurde diese Zeile aus der UVA entfernt und diese Umsätze/Aufwände sind nicht mehr zulässig.
In der Praxis kommt es jedoch vor, dass 5%ige Umsätze bzw. vor allem Korrekturen (Skonto, u.a.) gebucht werden müssen. Da es in der UVA keine eigene Zeile mehr gibt, werden diese Umsätze bei den 10%igen Umsätzen in der KZ 29 ausgewiesen. Die Korrektur zur 5%igen USt wird auf der UVA unter KZ 90 = Sonstiges Berichtigung ausgewiesen. Dieser Ausweis ist deshalb notwendig, damit die Summe in der KZ000 die 5%igen Umsätze beinhaltet, da diese für die Berechnung des Ausfallsbonus herangezogen wird.
Beispiel normaler Umsatz | In diesem Beispiel gibt es 10%ige Umsätze und 5%ige Umsätze ohne Korrekturen.
Die Bemessung der 5%igen Umsätze wird zu den 10%igen addiert und daraus die Steuer gerechnet:
Die zu viel gerechnete Steuer wird unter der KZ 90 wieder abgezogen:
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Ausnahmen stellen nun Korrekturen der 5%igen Umsätze dar, die die Bemessung bzw. auch die Steuer der 10%igen Umsätze übersteigt. In diesem Fall kommen auch die 10%igen Umsätze in die KZ 90 als Berichtigung.
Beispiel Korrektur nur Bemessung höher | Die Bemessung der 5%igen Umsätze (Korrektur) ist höher als die Bemessung der 10%igen Umsätze jedoch nicht die Steuer. Dennoch kommen auch hier die 10%igen Umsätze in die Berichtigung:
In der UVA kommt die Differenz zw. EUR 100,-- und EUR -95,-- auf die KZ 90:
Die Kennziffer 029 bleibt leer:
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Beispiel Korrektur Bemessung und Steuer höher | Hier ist sowohl die Bemessung als auch die Steuer der 5%igen Umsätze (Korrektur) höher als die Bemessung und Steuer der 10%igen Umsätze:
In der UVA kommt die Differenz zw. EUR 100,-- und EUR -195,24 auf die KZ 90:
Die Kennziffer 029 bleibt leer:
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Wichtig ist, die Einfuhrumsatzsteuer auf die hinterlegten Steuerkonten und mit dem richtigen Steuercode zu buchen. Nähere Infos finden Sie im Thema
Buchungsbeispiele.
Erhebung durch die Zollämter auf das Konto 2510 mit dem Steuercode 34 (Kennzahl 061 in der UVA), Erhebung durch das Finanzamt auf die Konten 2509 gegen 3509 mit dem Steuercode 36 (Kennzahl 083 UVA und auf dem U31 Formular). Sollte das Finanzamtkonto mit der FIBU abgestimmt werden, dürfen diese Konten nicht im Zuge der Abstimmarbeiten direkt bebucht werden, außer das Gegenkonto ist das in den Fixkonten hinterlegt Zahllastkonto.
Ja – die zweite XML-Datei wird automatisch als Berichtigung erkannt.
Ist eine UVA zu korrigieren, schicken Sie die XML-Datei nochmalig an das Finanzamt. Die Übermittlung wird automatisch als Berichtigung anerkannt. Wurde eine XML-Datei schon zweimal abgegeben, kann eine Korrektur nur mehr schriftlich beim Finanzamt erfolgen.
In der UVA haben Sie die Möglichkeit, die FinanzOnline-Übermittlung zu testen - Näheres finden Sie unter
Test FinanzOnline.
Folgende Punkte werden getestet:
- Ob FinanzOnline erreichbar ist und auch keine Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
- Es werden die Zugangsdaten der Firma kontrolliert.
- Es wird ermittelt, mit welchen Zugangsdaten die Übermittlung durchgeführt wird (Steuerberater/Klient).
- Es wird kontrolliert, ob die Firma/Klient Selbsteinreicher wäre.
- Kontrolle der Webservice-Zugangsdaten, ob diese korrekt sind.
Unter den FIBU → Stammdaten → Paketübergreifende Parameter → 3. CRM Zugangsdaten → - 8. Zugangsdaten finden Sie einerseits den Pfad für das XML-Verzeichnis und darunter die Zugangsdaten für den FINONL Einstieg bzw. für die Zugangsdaten des Webusers.
Durch die Hinterlegung dieser Parameter entscheidet sich, wie die UVA übermittelt wird. Dabei sind die Webservice-Parameter vorrangig. Das bedeutet, sobald Webservice-Zugangsdaten hinterlegt sind, wird die UVA mittels Webservice übermittelt.
Wenn im Parameter "Zugangsdaten" kein Pfad für die XML-Datei hinterlegt ist, wird automatisch das Standard-XML-Verzeichnis herangezogen und die Datei dort abgelegt. Als Standard-XML-Verzeichnis gilt das Installationsverzeichnis der NTCS. In diesem Verzeichnis wird automatisch ein XML-Ordner erstellt. Das Installationsverzeichnis finden Sie unter dem Laufwerk, wo die NTCS installiert ist z. B. D:\Programme\BMDSoftware\Daten\XML

Stimmt die im Feld "Identifikationsbegriff" übermittelte Steuernummer nicht mit den verwendeten Zugangsdaten überein, sind folgende Punkte zu kontrollieren:
- Im Firmenstamm muss die eigene Steuernummer des Unternehmens eingetragen sein.
- Im Firmenstamm muss im Feld STB-Firma die Firmennummer des Steuerberaters eingetragen sein (nicht bei Wirtschaftskunden - betrifft Steuerberater).
- Im CRM muss in der STB-Firma auf dem Kunden das Feld "entspricht Firma" befüllt sein. Hier wird Firmennummer des Klienten eingetragen (nur Steuerberater).
- Im CRM muss in der STB-Firma auf dem Kunden das Feld "Selbsteinreicher" kontrolliert werden. Dieses sollte nur dann auf "ja" gesetzt sein, wenn die Zugangsdaten des Klienten bei der Übermittlung verwendet werden (nur bei Steuerberater).
Sind alle Punkte richtig hinterlegt, muss beim Finanzamt ermittelt werden, ob eine Vollmacht für das Unternehmen zu den verwendeten Zugangsdaten aufliegt.
Alle Grundeinstellungen finden Sie auch unter dem Kapitel
Vorbereitungen für die Übermittlung.
Wenn alle Einstellungen richtig getroffen wurden, kann die XML-Datei erzeugt werden. Nach dem Paketieren der XML-Datei kann in der Paketliste nochmals kontrolliert werden, ob die Steuernummern richtig in der XML Datei stehen.
Ein Webuser kann in FinanzOnline unter folgenden Schritten angelegt werden:
- Einstieg mit den Admin Zugangsdaten – Benutzer einzeln
- Anforderung Benutzer Daten – neuen Benutzer anlegen
- PIN vergeben - Webservice1 = PIN, Webservice01 = Username (keine Bedeutung)
- Verwaltung der Benutzerdaten – Benutzer für Webservice auf JA setzen
- Benutzer anlegen und von FinanzOnline prüfen lassen
Durch eine im Bundesrechenzentrum durchgeführte Erhöhung der Sicherheitsstandards kann FinanzOnline auf Rechnern nicht mehr gestartet werden, die mit Windows XP oder Windows 2003 in Verbindung mit dem Internet Explorer 8 oder noch älteren Versionen ausgestattet sind.
Auch der direkte Einstieg aus der BMD Software ist auf diesen Systemen nicht mehr möglich.
Wenn Sie sich in der FIBU über das Symbol

direkt in FinanzOnline einloggen, werden grundsätzlich die Zugangsdaten herangezogen, welche im Parameter FIBU
→ Stammdaten
→ Paketübergreifende Parameter
→ 3. CRM Zugangsdaten
→ - 8. Zugangsdaten hinterlegt sind. Vorrangig werden die fibubezogenen Zugangsdaten herangezogen, dann die unter den allgemeinen Parametern hinterlegten Zugangsdaten.
Sind diese Zugangsdaten nicht korrekt, werden Sie darauf hingewiesen.
Sollte jedoch im CRM am Kundenstamm (Steuerberater) das Feld "entspricht Firma" hinterlegt sein und der Kunde ist nicht als Selbsteinreicher gekennzeichnet, werden automatisch die Zugangsdaten des im Firmenstamm hinterlegten Steuerberaters herangezogen.
Ist kein Steuerberater im Stamm hinterlegt, werden die Zugangsdaten der als "eigene Firma" gekennzeichneten Firma herangezogen.
Wenn Sie den Login über das Symbol

im Paket BILANZ starten, werden weiterhin die Zugangsdaten aus dem Parameter verwendet.
Nach Wartungsarbeiten im FinanzOnline kann es danach zu Problemen mit dem automatischen Login aus der NTCS kommen. In diesem Fall kann der Fehler mit F5 bestätigt werden, und der Login sollte erneut gestartet werden. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, empfiehlt es sich, im Internetbrowser (öffnet sich automatisch beim Login über das E-Government) den Cache zu leeren. Einstellungen → Tools → Cache leeren:
Zuerst muss die Ursache der Differenz gefunden werden – hier hilft der Menüpunkt Kontrolle Steuerdifferenzen. Bei dieser Kontrolle wird die Differenz bzw. die Ursache analysiert. Näheres zu diesem Thema finden Sie unter
Kontrolle Steuerdifferenzen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Gründe, die in dieser Kontrollliste aufscheinen können. Mit dem Link in diesem Punkt gelangen Sie zum detailliert beschriebenen Thema:
Info Meldung
| Ursachen
|
| Steuersammelkonto entspricht nicht dem aktuell hinterlegten Steuersammelkonto. | Diese Meldung wird ausgegeben, wenn: |
| Prozentsatz entspricht nicht der Fixierung am Kontenstamm | |
| Steuerbetrag ungleich berechneter Steuer. | |
| Betrag der Steuersammelbuchung ungleich berechneter Steuer. | Steuer und die dazugehörige Sammelbuchung stimmen nicht überein. |
EB Buchungen fehlen oder sind unvollständig | |
| Kein Vorjahr hinterlegt (Datum der Originalbuchung) | Nur bei Istversteuerung - Es sind keine/falsche Vorjahre hinterlegt.
|
Weitere Gründe könnten sein:
- Falsche Prozentsätze im Land (Buchen mit Filialen)
- Falsche Umstellung aus der BMD 5.5.
- Direktbuchungen auf USt-Konten (nur beim Istversteuerer)
- Falsche Grundeinstellungen
Da es natürlich mehrere Ursachen geben kann, gibt es auch mehrere Lösungsansätze. Die passende Lösung finden Sie unter
Kontrolle Steuerdifferenzen.
Analysen können auch von Seiten BMD durchgeführt werden, diese sind jedoch kostenpflichtig.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Rundungsdifferenzen nicht um Steuerdifferenzen.
Durch mathematische Rundungen bei Buchungen und Importe kommt es immer wieder zu Centdifferenzen bei der Steuer. Oft kommt es vor, dass diese Rundungsdifferenzen am Einzelsteuernachweis detailliert am Ende (Steuer aus Einzelbuchungen/Steuer aus Gesamtbemessung), nicht mit der Summe der Beträge in der Differenzen-Spalte übereinstimmen.
Dies wird mit folgendem Beispiel erklärt:
Beispiel | Rundungsdifferenzen -0,03 Cent - Die Summe der Differenzen Spalte ergäbe jedoch -0,05 Cent. Importiert wurden hier 5 Rechnungen mit jeweils EUR 99,99 Brutto. |
Wenn Sie diesen Parameter auf 0,00 stellen, werden die Differenzen in der Spalte "Diff." rechts nicht mehr angedruckt, aber der Hinweis auf die Rundungsdifferenzen unten bleibt. Dieser wird immer angedruckt.
Bei einem Bruttobetrag von EUR 99,99 würde die genaue Steuer einen Betrag von EUR 16,665 ergeben.
Dieser Betrag wird beim Import gerundet auf EUR 16,66. Die Differenz aus beiden Steuerbeträgen ergibt EUR -0,005.
Am Steuernachweis werden jedoch nur 2 Kommastellen in der Spalte Differenz angedruckt.
Somit wird auch hier von EUR -0,005 wieder auf - 0,01 gerundet.
Eine genaue Summe der 5 Rechnungen (5 x 0,005) ergibt somit nur - 0,3 Cent. Die Differenzen Spalte kann in diesem Fall NICHT summiert werden, da in jeder Position wieder gerundet wurde.
Ist ein Steuerkonto mehrmals bei verschiedenen Steuercodes hinterlegt, wird die Zeile "Sammelkonto" für diese Steuerart auf der Umsatzsteuerverprobung nicht angedruckt:
Es muss eine Korrektur in den Steuerkonten vorgenommen werden, hier dürfen die Konten nicht doppelt vergeben werden:
In diesem Fall wurde das Konto 3509 beim Steuercode 35 und Steuercode 12 hinterlegt:
MOSS-Umsätze werden dann erkannt, wenn in der gebuchten Filiale KEINE Steuernummer eingetragen ist.
Kontrollieren Sie also die Stammdaten Ihrer Filiale unter Stammdaten → Diverse Stammdaten → FIBU-Filiale und tragen Sie die Steuernummer nach.